Ambulanter Pflegedienst: Aufgaben, Kosten, Auswahl

Wer pflegebedürftig wird, möchte gerne so lange wie möglich zuhause bleiben. Ein ambulanter Pflegedienst bietet diese Chance. Doch auch dieser Service hat seine Grenzen, selbst wenn er mehrmals täglich vorbeikommt. Wann und wie Sie einen ambulanten Pflegedienst zur Unterstützung anfordern können, wie hoch die Kosten sind, was von der Pflegeversicherung bezahlt wird, wie Sie den geeigneten Anbieter finden und worauf Sie bei Vertragsabschluss Wert legen sollten…

Ambulanter Pflegedienst: Aufgaben, Kosten, Auswahl

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Was ist ein ambulanter Pflegedienst?

Ein ambulanter Pflegedienst bietet Unterstützung und Pflege in den eigenen vier Wänden. Das ist nicht nur für die Pflegebedürftigen, sondern auch deren Angehörige eine Entlastung. Viele Senioren möchten auch bei nachlassender Selbstständigkeit in gewohnter Umgebung bleiben. Sie sind dann auf Hilfe von außen angewiesen.

Häufig übernehmen pflegende Angehörige und/oder polnische Pflegekräfte diese Aufgabe. Je nachdem, wie intensiv eine Person versorgt werden muss, reicht das aber nicht aus. Ein ambulanter Pflegedienst kann dann die häuslichen Pflege übernehmen. Nicht selten arbeitet er aber mit den Angehörigen zusammen. Er eignet sich nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern kann auch bei betreutem Wohnen oder Senioren-WGs in Anspruch genommen werden.

Ambulanter Pflegedienst: Dauer und Häufigkeit

Diese Pflegeleistungen können entweder vorübergehend – zum Beispiel nach einem Unfall – oder längerfristig stattfinden. So kann ein Umzug in ein Heim deutlich herausgezögert oder sogar komplett vermieden werden. Je nach Pflegegrad und Notwendigkeit kommt der ambulante Pflegedienst mehrmals pro Woche, ein- bis dreimal täglich oder ist sogar rund um die Uhr erreichbar, zum Beispiel per Hausnotruf.

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Aufgaben: Was macht ein ambulanter Pflegedienst alles?

Geht es beispielsweise um die medizinische Versorgung, fehlt Angehörigen die Expertise. Auch dürfen bestimmte Leistungen nur von examinierten Pflegekräften erbracht werden. Um dem Pflegebedürftigen ein Leben in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen, bietet der Pflegeanbieter eine Reihe von Leistungen an. So zum Beispiel:

  • Körperpflege
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Bewegungsübungen
  • Betreuung und Hilfe bei Alltagstätigkeiten
  • Medikamentengabe und Injektionen
  • Verbandwechsel
  • Beratung der Angehörigen und der Pflegebedürftigen
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Verhinderungspflege
  • Vermittlung von Essen auf Rädern, Fahrdiensten und anderen Hilfsangeboten
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Ambulanter Pflegedienst: Kosten

Die Kosten für ambulante Pflege im Monat hängen von den einzelnen Leistungen ab, welche die pflegebedürftige Person benötigt. Wer noch weitgehend selbstständig viele Tätigkeiten des tagtäglichen Lebens erledigen kann, kommt mitunter mit 500 Euro pro Monat gut hin. Allerdings sind auch Kosten für den ambulanten Pflegedienst von 2.500 Euro monatlich oder mehr keine Seltenheit, wenn die Pflegebedürftigen mehrmals am Tag auf umfangreiche Hilfen angewiesen sind.

Ambulanter Pflegedienst: Preisliste vorher einsehen

Ein Ambulanter Pflegedienst muss auf seiner Homepage oder vor Ort eine detaillierte Preisliste einsehbar machen. Darin sind alle Leistungen genau aufgelistet sowie die entsprechenden Zuschläge für Nacht- beziehungsweise Wochenend-Einsätze. Was genau notwendig ist, entscheidet der Medizinische Dienst (MDK) in einer Begutachtung.

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Finanzierung: Wer übernimmt die Kosten für den Pflegedienst?

Die Kosten für den ambulanten Pflegedienst sind abhängig vom Pflegegrad (früher: Pflegestufen). Wer die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen möchte, muss mindestens über einen bestätigten Pflegegrad zwei verfügen, damit die Pflegeversicherung die Kosten als Pflegesachleistungen übernimmt:

Pflegesachleistungen Pflegegeld Erhöhung

Versicherte erhalten dann Zuschüsse. Das heißt, tatsächliche Kosten und Erstattung durch die Pflegeversicherung sind nicht deckungsgleich. Es bleibt ein Eigenanteil. Wie hoch der ausfällt, hängt von den Preisen des ambulanten Pflegedienstes ab. Zusätzlich ist eine sogenannte Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich. Das geht, wenn Angehörige und ambulanter Pflegedienst sich die Pflege teilen. Voraussetzung ist ist ein Pflegegrad höher als 1.

Pflegegeld Tabelle

Weitere finanzielle Hilfen

Zudem stehen Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege noch weitere finanzielle Hilfen zur Verfügung:

  • Entlastungsbetrag
    Unabhängig vom Pflegegrad kommt der sogenannte Entlastungsbetrag von maximal 125 Euro pro Monat hinzu. Dieser Betrag soll sicherstellen, dass die Grundleistungen der ambulanten Pflege gewährleistet sind. Der Entlastungsbetrag ist eine Erstattungsleistung. Heißt: Sie bekommen keine Pauschale ausgezahlt. Vielmehr müssen Sie die Kosten auslegen und die gesammelten Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Anschließend erhalten Sie das Geld zurück (Kostenerstattungsprinzip). Falls Sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht voll ausschöpfen, können Sie ihn auf die folgenden Monate übertragen. Was an extra Wünschen darüber hinausgeht, muss aus der eigenen Tasche oder mittels einer privaten Pflegezusatzversicherung bezahlt werden.
  • Pflegehilfsmittel
    Die Krankenkassen unterstützen zudem mit Pflegehilfsmitteln. Darunter fallen solche zum Verbrauch (etwa Einlagen oder Desinfektionsmittel) sowie technische Pflegehilfsmittel (in Form von speziellen Betten oder Lagerungshilfen). Letzteres stellen die Krankenkassen, für zu verbrauchende Mittel erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 40 Euro monatlich.
  • Zuschuss zum Umbau
    Benötigt die pflegebedürftige Person fortan einen Rollator oder Rollstuhl, kann die eigene Wohnung zum Hindernis werden. Für Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit können Sie bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse erhalten.
  • Steuererleichterungen
    Wie angesprochen, bleibt meist ein Eigenanteil übrig, für den die Versicherten aufkommen müssen. In dem Fall können Sie die Kosten der Pflege bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Hierzu gibt es je nach Pflegegrad einen Pauschbetrag (Pflegegrad 2: 600 Euro, Pflegegrad 3: 1.100 Euro, Pflegegrad 4 + 5: 1.800 Euro), der das zu versteuernde Einkommen verringert. Zweite Option: Sie setzen den ambulanten Pflegedienst als haushaltsnahe Dienstleistung mit 20 Prozent der Kosten ab.

Ambulanten Pflegedienst in der Nähe finden

In den großen Städten wie Frankfurt, Berlin oder Hamburg tummeln sich die Anbieter wie Sand am Meer. Schwieriger wird es da schon auf dem Land. Hier können Sie oft nur wenige Anbieter miteinander vergleichen – wenn überhaupt. Meist teilen sich die kirchlichen beziehungsweise sozialen Träger wie Caritas, Diakonie oder DRK die Gebiete auf, wenn die Regionen nur dünn besiedelt sind, um sich gegenseitig unnötige Konkurrenz bei erhöhtem Arbeitsaufwand durch die weiten Strecken zu ersparen.

Kann der Bekannten- oder Verwandtenkreis keine Empfehlungen aussprechen, helfen bereits erwähnte Sozialverbände, Krankenkassen oder Beratungsstellen der Kommunen weiter. Zusätzlich können Sie sich im Internet informieren. Hier erhalten Sie nicht nur Treffer passend nach Postleitzahl, sondern finden Bewertungen zu den angebotenen Leistungen. Einen guten Überblick finden Sie unter folgenden Seiten:

In jedem Fall sollten aber alle Angehörigen mit in die Entscheidung einbezogen und deren Meinung zu Ihrer Auswahl eingeholt werden. Gerade wenn der Partner einen Teil der Pflege übernimmt, sollte dieser mit dem Pflegeanbieter gut harmonieren. Nur so ist eine optimale Pflege gewährleistet.

Kriterien bei der Suche

Die ambulanten Pflegeanbieter unterscheiden sich grundsätzlich darin, ob sie sich in öffentlicher, freier oder privatgewerblicher Trägerschaft befinden. Das bedeutet, dass die Anbieter entweder von Kommunen oder Kirchen getragen sind, von gemeinnützigen Vereinen und Wohlfahrtsorganisationen oder privatwirtschaftlichen Anbietern, die auf Gewinn ausgerichtet sind.

Letzteres muss nicht unbedingt schlechter sein, da ein privatgewerblicher Anbieter häufig flexibler agieren und reagieren kann. Insofern muss die Trägerschaft nicht unbedingt ausschlaggebend für Ihre Wahl sein. Es sei denn, Sie haben persönliche Präferenzen – zum Beispiel für einen kirchlichen Träger aufgrund Ihres Glaubens. Wichtige Kriterien für Ihre Wahl sollten folgende sein:

  • Größe

    Werfen Sie einen Blick auf die Größe des ambulanten Pflegedienstes. Je kleiner die Personaldecke ist, umso schwieriger ist es für den Anbieter, im Notfall flexibel zu reagieren und ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Bei krankheitsbedingtem Ausfall geraten kleine Pflegedienste daher oft an ihre Grenzen. Andererseits kann es sein, dass Sie bei großen Anbietern auch nur als eine Nummer unter vielen gelten. Eine persönliche Betreuung und ein Vertrauensverhältnis kommt bei dieser Anonymität mitunter zu kurz.

  • Erfahrung

    Informieren Sie sich, wie lange ein ambulanter Pflegedienst auf dem Markt tätig ist. Erfahrung ist ein wichtiger Bestandteil für Qualität. Junge Unternehmen müssen sich oft noch auf dem hart umkämpften Markt behaupten und bieten daher in einigen Fällen mehr Engagement, als die alteingesessenen Pflegeanbieter. Achten Sie zudem darauf, ob ein ambulanter Pflegedienst über Spezialisierungen oder Zusatzqualifikationen verfügt, die Ihnen hilfreich sein können.

Checkliste: So finden Sie den richtigen Anbieter

Nachdem der MDK Ihren Pflegegrad und somit die Leistungen festgelegt hat, haben Sie die freie Auswahl. Jeder ambulante Pflegedienst in Deutschland erfüllt grundlegende Qualitätskriterien, sonst hätte er erst gar keine Zulassung bekommen. Zudem überprüft der MDK diese regelmäßig. Um den geeigneten Anbieter aus dieser Auswahl finden, sollten Sie bestimmte Punkte berücksichtigen. Unsere Checkliste (die Sie im Browser abhaken können) hilft hier weiter:

  • Bedarf
    Ermitteln Sie vorab Ihren genauen Bedarf. Nur so können Sie klären, welche Leistungen beispielsweise Angehörige übernehmen und welche der ambulante Pflegedienst erbringen soll.
  • Angebot
    Lassen Sie sich ein genaues Angebot über die Leistungen inklusive Kostenvoranschlag geben. Dies macht auch mögliche Zuzahlungen über die Höchstsätze hinaus transparent. Wichtig auch, ob der ambulante Pflegedienst die benötigten Leistungen erbringen kann (zum Beispiel Palliativpflege oder Intensivpflege).
  • Personal
    Informieren Sie sich über die Qualifikation der Mitarbeiter: Arbeitet der Pflegedienst überwiegend mit Fachkräften oder deckt er Bedarf mit Hilfskräften ab?
  • Transparenz
    Der ambulante Pflegedienst sollte einen individuellen Pflegeplan erstellen und mit den Angehörigen besprechen. Zudem sollten die Pflegeleistungen nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Service
    Wichtig auch, ob sich der ambulante Pflegedienst auf den Tagesrhythmus des Pflegebedürftigen beziehungsweise der Angehörigen einstellt oder aber bestimmte Zeiten vorgibt.
  • Zulassung
    Lassen Sie sich die Zulassung und die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen des ambulanten Pflegedienstes zeigen, um sicherzustellen, dass die Leistungen über die Pflegeversicherung abzurechnen sind.
  • Vergleich
    Holen Sie sich mehrere Angebote zum Vergleich ein, um einen Überblick zu haben. Die Pflegekassen verfügen zudem über Vergleichslisten, die Sie kostenfrei anfordern oder im Internet abrufen können. Hier sehen Sie auch die Noten, die der MDK bei den Prüfungen vergeben hat.
  • Notfall
    Fragen Sie auch nach dem Angebot eines Hausnotrufs, um die Versorgung im Notfall zu gewährleisten.
  • Empfehlung
    Idealerweise holen Sie sich die Meinung und Empfehlung anderer Pflegebedürftigen ein, denen Sie vertrauen. Persönliche Erfahrungswerte sind immer ein guter Orientierungspunkt.

Checkliste zum Download (PDF)

Die obige Checkliste können Sie sich auch als kostenloses PDF-Dokument hier herunterladen:

Checkliste ambulante Pflegedienste

Tipp: Abschluss eines Vertrages zur ambulanten Pflege

Ist ein geeigneter ambulanter Pflegedienst gefunden, geht es um den Vertragsabschluss. Bei der Vertragsgestaltung sollten Sie unbedingt auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen achten. Bitten Sie nach dem Erstgespräch mit dem Berater des Pflegeanbieters um einen Mustervertrag zur Ansicht. So können Sie sich alles in Ruhe genau durchlesen, ehe Sie sich entscheiden und unterschreiben.

Lassen Sie sich keinesfalls unter Druck setzen. Ein seriöser ambulanter Pflegedienst lässt Ihnen bei der Entscheidung Zeit. Lassen Sie sich gegebenenfalls die Leistungen und Klauseln, die Sie nicht verstehen, ausführlich erklären. Zudem sind beim Vertragsabschluss noch weitere Dinge wichtig, auf die Sie achten sollten:

  • Vertragspartner

    Wichtig ist, dass Ihr Vertragspartner auch der Leistungserbringer ist. So wird verhindert, dass Arbeiten an Subunternehmer ausgelagert werden. Auf der anderen Seite sollten Sie als Pflegebedürftiger als zweiter Vertragspartner stehen.

  • Haftung

    Wichtig ist, dass der Vertrag auch Haftungsfragen klar regelt. Zum Beispiel bei Schäden im Haushalt oder in der Pflegeleistung (ein häufiger Streitfall ist beispielsweise das Wundliegen, der sogenannte Dekubitus), die Mitarbeiter des Pflegedienstes verursacht haben. Achten Sie darauf, dass hier die gesetzlichen Regelungen gelten und nicht durch einen Passus ausgeschlossen sind, der eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit vorsieht.

  • Kündigung

    Grundsätzlich sollte der Vertrag kein konkretes Beendigungsdatum enthalten, da Sie nicht wissen können, wie lange Sie auf die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes angewiesen sind. Eine Kündigungsfrist sollte jedoch klar vereinbart sein. Üblich sind 14 Tage. Aber auch die Bedingungen für eine fristlose Kündigung von Ihrer Seite sollten klar geregelt sein – zum Beispiel bei Vertrauensverlust. Zudem sollte im Vertrag deutlich werden, dass bei einem Umzug in ein Pflegeheim oder im Todesfall der Vertrag automatisch endet.

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