Muster Berliner Testament: Vorlage zum Abschreiben
Das Berliner Testament ist eine Möglichkeit zur Nachlassregelung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, sich gegenseitig zum Alleinerben zu bestimmen. Das hat zur Folge, dass im Falle des Todes der hinterbliebene Partner bis auf den Pflichtteil der Kinder alles erbt.
Für das Berliner Testament gilt grundsätzlich, dass es handschriftlich selbst verfasst werden muss. Sie werden hier zwar nachfolgend eine einfache Variante eines Berliner Testaments zum Abschreiben finden, jedoch hat eine am Computer erstellte Fassung keinerlei Gültigkeit. Auch ein Ausdruck mit Unterschrift reicht allein nicht. Bedenken Sie außerdem, dass ein Gemeinschaftstestament Ihre individuelle Lage berücksichtigen muss.
Ihre familiäre Konstellation (Kinder, Stiefkinder) und Ihr Vermögen (Umfang, Immobilienbesitz) müssen entsprechend in eine eigene Fassung einfließen. Ebenso müssen je nachdem bestimmte Klauseln zusätzlich ergänzt werden.
Zum kostenlosen Download für das Berliner Testament (einfache Variante) (PDF) geht es hier.
Kann man ein Berliner Testament ohne Notar machen?
Grundsätzlich kann ein Berliner Testament ohne Notar verfasst werden. Wie erwähnt reicht die eigene handschriftliche Form aus.
Allerdings empfiehlt es sich dennoch, eine individuelle Rechtsberatung von Seiten eines Anwalts oder Notars in Anspruch zu nehmen – gerade, wenn Kinder, Stiefkinder und/oder Immobilienbesitz beziehungsweise ein Hausverkauf eine Rolle spielen.
Wann ist ein Berliner Testament sinnvoll?
Ohne Berliner Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall erbt im Todesfall der hinterbliebene Partner lediglich die Hälfte des Nachlasses, im Falle einer Gütertrennung sogar weniger. Das Berliner Testament ändert also die gesetzliche Erbfolge ab, die sich nach dem Güterstand und der Anzahl der Kinder richtet:
Je 50 Prozent gehen an den hinterbliebenen Ehepartner und Kinder. Gibt es keine gemeinsamen Kinder aber andere Verwandte des Verstorbenen, beispielsweise Geschwister, dann erbt der Ehepartner nach gesetzlicher Erbfolge 75 Prozent des Nachlasses. Existiert eine Gütertrennung, splittet sich der Nachlass nach der Anzahl der Kinder.
Ein Berliner Testament ist also dann sinnvoll, wenn Sie Ihren Ehepartner absichern wollen. Denn die Kinder werden faktisch enterbt. Der hinterbliebene Partner erbt alles, die Kinder werden zu Schlusserben. Erst wenn der zweite Elternteil ebenfalls verstorben ist, erben sie.
Berliner Testament: Hausverkauf und Immobilienbesitz
Beim Berliner Testament handelt es sich um ein Gemeinschaftstestament, bei dem Erbengemeinschaften ausgeschlossen werden. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Immobilien ins Spiel kommen. Im Todesfall könnte die gesetzliche Erbfolge beispielsweise dazu führen, dass der hinterbliebene Partner die Kinder des Verstorbenen aus dem Nachlass auszahlen muss.
Besteht dieser Nachlass allerdings lediglich aus einer Immobilie, die noch dazu vom hinterbliebenen Partner selbst bewohnt wird, sind Komplikationen absehbar. Das würde nämlich in letzter Konsequenz bedeuten, dass ein Haus entgegen seiner eigenen Interessen veräußert werden muss.
Vorteile beim Berliner Testament
Nicht umsonst gilt das Berliner Testament als ein Klassiker unter der den erbrechtlichen Verfügungen, denn es bietet einige Vorteile:
- Sicherung des Lebensstandards
Statt beispielsweise ein Haus wegen einer Erbengemeinschaft veräußern zu müssen, kann der Hinterbliebene darin bis zu seinem Ableben weiter wohnen. Angesichts eines angespannten Wohnmarktes oft ein segensreicher Aspekt. - Transparenz für Erben
Ist das Berliner Testament erst einmal verfasst, kann es nur gemeinsam durch beide Partner geändert werden. Dazu muss das alte Testament vernichtet und ein neues aufgesetzt werden. Wünscht nur einer der beiden Ehepartner Änderungen, geht dies lediglich über den notariellen Widerruf. Im Todesfall eines Ehepartners sind keine Änderungen möglich, lediglich kann der hinterbliebene Partner entscheiden, das Erbe nicht anzutreten. - Anfertigung ohne Notar
Wenngleich es aufgrund diverser Fallstricke nicht empfehlenswert ist: Theoretisch können Sie das Berliner Testament selbst aufsetzen, eine notarielle Beglaubigung ist nicht verpflichtend. Entscheiden Sie sich ein öffentliches Testament aufsetzen zu lassen, werden Sie nicht nur entsprechend beraten, sondern haben Rechtssicherheit. Die Höhe der Kosten hängt vom Gesamtvermögen ab.
Nachteile beim Berliner Testament
Allerdings sollten die Nachteile nicht unerwähnt bleiben:
- Verringerung des Freibetrags
Den Kindern steht im Falle des Ablebens ein Pflichtanteil zu, der im Berliner Testament dieser nicht außer Kraft gesetzt wird. Verzichten die Kinder nun zugunsten des lebenden Elternteils auf Ihren Pflichtanteil, entstehen steuerliche Nachteile bei der Erbschaftssteuer, da sie den Freibetrag von 400.000 Euro (pro Erbfall!) nicht in Anspruch nehmen. Die mögliche Folge: Der hinterbliebene Partner muss Erbschaftssteuer zahlen und die Kinder als Schlusserben ebenfalls, da ihnen das gesamte Vermögen auf einmal zufällt.TIPP: Um Freibeträge ausschöpfen zu können, wäre im Fall von zu vererbenden Immobilien beispielsweise eine Möglichkeit, den Kindern das Erbe zu übertragen und im Gegenzug lebenslanges Nutzungsrecht zu erhalten.
- Nichtberücksichtigung neuer Partner
Wird das Berliner Testament verfasst, gehen viele Ehepaare davon aus, dass sie gemeinsam alt werden. Ebenso gut könnte es aber sein, dass ein Partner deutlich vor dem anderen stirbt und der hinterbliebene Partner eine neue Partnerschaft eingeht. Ein neuer Ehe- oder Lebenspartner bliebe ohne entsprechende Vorkehrungen unberücksichtigt.TIPP: Eine Wiederverheiratungsklausel im Berliner Testament kann regeln, wie das Erbe im Falle einer Wiederverheiratung aufgeteilt wird – beispielsweise kann das gesamte Erbe oder nur ein Teil auf die Kinder verteilt werden.
- Gültigkeit im Ausland
Oft verbringen Paare ihren Lebensabend im Ausland. Ein weiterer Nachteil ist, dass das Berliner Testament nicht zwangsläufig im Ausland anerkannt wird, so beispielsweise in Italien oder Frankreich. In Österreich hingegen ist so ein Gemeinschaftstestament zwar möglich, allerdings nur für Ehepaare, nicht jedoch für Lebenspartnerschaften.TIPP: Stellen Sie sicher, dass sich das Berliner Testament auf deutsches Erbrecht bezieht.
Klauseln im Berliner Testament: Pflichtteil Kinder
Auch wenn das Berliner Testament vorerst die Kinder oder andere Erbberechtigte enterbt, gibt es einen sogenannten Pflichtteil, wenn ein Elternteil stirbt. Nicht immer ist das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern ungetrübt – und so kann es passieren, dass Kinder vom hinterbliebenen Elternteil ihren Pflichtteil fordern.
Ähnlich wie bei der gesetzlichen Erbfolge kann das dazu führen, dass der hinterbliebene Ehepartner finanziell unter Druck gerät. Zum Beispiel wenn der Nachlass lediglich aus einer Immobilie besteht, die dann veräußert werden müsste. Das führt allerdings den Grundgedanken des Berliner Testaments – die Absicherung des Partners – ad absurdum.
Ein echtes Berliner Testament hat deshalb eine sogenannte Strafklausel beziehungsweise Pflichtteilstrafklausel. Diese dient quasi der Abschreckung der erbberechtigten Kinder: Falls ein Kind auf den Pflichtanteil besteht, so bekommt es ihn. Stirbt allerdings der zweite Elternteil, so erhält es ebenfalls nur den Pflichtanteil und nicht – wie ohne die Strafklausel denkbar – das vollständig mögliche Erbe.
Die sogenannte Jastrowsche Klausel trägt noch zur Verschärfung der Pflichtteilstrafklausel bei. Sie ist dazu gedacht, dass demjenigen Kind, das noch vor Ableben des zweiten Elternteils seinen Pflichtteil fordert, keine Vorteile im Vergleich zu den Kindern entstehen, die ihren Pflichtteil nicht einfordern.
Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder beim Berliner Testament?
Ist keine dieser Klauseln vereinbart, stellt sich die Frage: „was erben die Kinder beim Berliner Testament konkret?“
Dieser Pflichtteil ist wie auch ohne Berliner Testament im Paragraph 2303 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Er beträgt demnach 50 Prozent des Vermögens. Dies verdeutlicht noch einmal die Wichtigkeit einer Pflichtteilstrafklausel.
Berliner Testament mit Kindern aus erster Ehe und Stiefkindern
Familien, in denen Kinder aus erster Ehe oder vorherigen Beziehungen stammen, gehören zur Normalität. Aus gesetzlicher Sicht jedoch macht es einen Unterschied, ob es sich im Erbfall um leibliche Kinder oder Stiefkinder handelt.
Im Berliner Testament gehen Stiefkinder grundsätzlich leer aus, es sei denn, Sie sorgen mit entsprechenden Klauseln vor. Möglich ist das, indem Stiefkinder als Nacherben eingesetzt werden. Sie erben dann wie die leiblichen Kinder, die Schlusserben, wenn der zweite Elternteil verstirbt.
Ist dies nicht geregelt, sind die Kinder aus erster Ehe beim Berliner Testament deutlich im Vorteil.
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