Bestattung: Gesetze, Kosten, Checkliste
Wenn ein lieber Mensch verstirbt, mit dem wir viele schöne Momente verbracht haben und wundervolle Erinnerungen verbinden, steht zunächst verständlicherweise die Trauer im Vordergrund. Dennoch verlangt der Gesetzgeber, dass wir uns schnell um die Bestattung kümmern. Damit Sie das Eintreten eines Todesfall nicht lähmt, haben wir die wichtigsten Fragen, Fristen und rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema Bestattung zusammengefasst und für Sie eine Checkliste erstellt…

➠ Inhalt: Das erwartet Sie
Definition: Was zählt zur Bestattung?
Viele meinen mit dem Begriff „Bestattung“ lediglich den Akt des Zu-Grabe-tragens. Doch streng genommen ist dieser eine Beisetzung.
Bestattung ist noch sehr viel mehr und beinhaltet sowohl sämtliche Vorgänge organisatorischer Art vor der Beisetzung, als auch die Trauerfeier danach. Um den Hinterbliebenen diese Aufgaben zu erleichtern, gibt es spezielle Einrichtungen, die sich um das Notwendigste kümmern: die sogenannten Bestattungsinstitute.
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Rechtliche Fragen und Rahmenbedingungen zur Bestattung
In Deutschland herrscht Bestattungspflicht. Das bedeutet, dass eine verstorbene Person ordnungsgemäß beerdigt werden muss. Dabei sind gewisse Fristen zu beachten.
Zudem besteht für die Angehörigen eine Totenfürsorgepflicht, die der Bestattungspflicht vorausgeht. Sie beinhaltet die Verpflichtung, den Todesfall beim Standesamt anzuzeigen und den Leichnam ärztlich begutachten zu lassen (sogenannte Leichenschau).
Bei der Organisation all dieser Vorgänge hilft das Bestattungsinstitut. Dies muss von den Familienangehörigen beauftragt werden, die in aller Regel in folgender Reihenfolge komplett verantwortlich für die Bestattungspflicht sind:
- Ehepartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Großeltern
- Enkelkinder
Diese Verantwortlichkeit steht in keinem Zusammenhang zum Erbrecht und besteht daher auch bei einem Ausschlagen des Erbes.
Wann muss eine Bestattung stattfinden?
Um die Ausbreitung von Krankheiten und Seuchen zu vermeiden, besteht in Deutschland die Pflicht, verstorbene Personen innerhalb der sogenannten Bestattungsfrist entweder in einem Sarg zu beerdigen oder einzuäschern.
Diese Bestattungsfrist beginnt ab 48 Stunden nach dem Ableben, um die Gefahr eines Scheintodes zu vermeiden. Zudem muss der Leichnam ausführlich ärztlich untersucht werden.
Die Maximalfristen sind abhängig von der Art der Beisetzung:
- Erdbestattungen dürfen maximal zehn Tage nach dem Eintritt des Todes stattfinden.
- Urnenbeisetzungen sind innerhalb von sechs Wochen durchzuführen.
Wo muss eine Bestattung stattfinden?
Anders als in vielen anderen Ländern, herrscht im deutschen Bestattungsgesetz ein Friedhofszwang. Weder Leiche noch Urne dürfen also an einem anderem Ort beigesetzt oder aufbewahrt werden. Rechtlich gesehen gilt der Friedhofszwang nicht nur für Friedhöfe, sondern auch für Bestattungswälder. Die einzige Ausnahme stellt die Seebestattung dar, bei der die verbrannte Asche des Verstorbenen ins Meer verstreut wird.
Einen Sonderweg in Bezug auf den Friedhofszwang bildet das kleine Bundesland Bremen ab, das die Pflicht zu einer Beisetzung auf einem Friedhof für seine Bürger seit dem Jahr 2015 formal abgeschafft hat und unter bestimmten, strengen Voraussetzung eine Ausstreuung der Asche im eigenen Garten erlaubt. De facto hat sich jedoch in der Praxis seither kaum etwas geändert.
Wie muss eine Bestattung durchgeführt werden?
Bei der Art und Weise, wie eine Bestattung durchgeführt werden muss, steht der Wille des Verstorbenen an erster Stelle. Für den Fall, dass dieser mündliche oder schriftliche Anweisungen hinterlassen hat, wo und wie die eigene Bestattung statt zu finden hat, sind diese rechtlich bindend.
Andernfalls obliegt es den Hinterbliebenen in der oben genannten Reihenfolge, im Sinne des Verstorbenen zu handeln. Für den Fall, dass es keine Angehörigen gibt oder diese sich weigern, veranlasst das zuständige Ordnungsamt eine sogenannte Bestattung von Amts wegen. Dies wird auch Notbestattung bezeichnet. Die Kosten werden den Bestattungspflichtigen nachträglich berechnet, falls es welche gibt. Andernfalls trägt sie der Steuerzahler.
Wer muss die Bestattung bezahlen?
Wie bereits angedeutet, haben die Bestattungspflichtigen die Kosten für die Beerdigung zu tragen. Dabei gilt es als völlig unerheblich, wie ihr persönliches Verhältnis zum Verstorbenen gewesen ist.
Gerade bei knappem Budget sollten unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden, wie zum Beispiel Ratenkredite. Im Äußersten Fall muss beim Sozialamt ein Antrag auf Bedürftigkeit gestellt werden. Dieser wird jedoch nur bewilligt, wenn gar keine finanziellen Mittel vorhanden oder durch das Erbe zu erwarten sind.
Was muss ich bei der Wahl des Bestattungsinstituts beachten?
Bei der Wahl eines zugelassenen Bestattungsinstitutes gibt es keine Einschränkung, es sei denn, der Verstorbene hat vor seinem Tod in diesem Punkt eine klare Anweisung erteilt oder gar ein bestimmtes Unternehmen bereits per Bestattungsvorsorge vertraglich beauftragt.
Es gibt eine breite Palette von Angeboten in Bezug auf Bestattungen und der persönlichen Begleitung – je nach Glaube und auch nach finanziellem Budget. Im Internet existieren zudem Online-Bestattungsplaner, die Ihnen dabei helfen können, unkompliziert verschiedene Angebote in Ihrer Umgebung miteinander vergleichen zu können.
Das beste ist jedoch immer noch, zu Lebzeiten das Thema anzusprechen, um eine Sicherheit zu haben. Eine Sterbegeldversicherung kann in diesem Zusammenhang zudem ebenfalls eine Hilfe für die Hinterbliebenen sein.
Kosten für eine Bestattung
Je nach Art und Weise der Bestattung unterscheiden sich die Kosten erheblich. Eine einfache, anonyme Feuer- oder Seebeisetzung ohne Grabstein und Trauerfeier ist je nach Bundesland bereits ab 700 Euro zu haben. Dann muss man sich jedoch um alles selbst kümmern. Das bedeutet, die Kosten für die Leichenschau sind noch zu addieren.
Betrachtet man eine Bestattung unter Berücksichtigung aller Kosten (Leistungen des Bestattungsinstituts, Friedhofsgebühren, Grabgebühr für mindestens 20 Jahre, Grabstein, Trauerfeier), so lassen sich folgende Durchschnittswerte als grobe Anhaltspunkte festhalten:
- Einfache Feuerbestattung: ab circa 5.800 Euro
- Einfache Erdbestattung: ab circa 7.600 Euro
- Einfache Baumbestattung: ab circa 2.400 Euro
Selbstverständlich gibt es nach oben kaum Grenzen. So kann zum Beispiel allein schon ein edler Sarg bereits schon mehrere tausend Euro kosten, während die einfachen Modelle bereits ab 200 Euro erhältlich sind.
Checkliste für eine Bestattung
Um Ihnen im Fall des Todes eines nahen Menschen einen Überblick darüber zu geben, haben wir für Sie eine Checkliste erstellt, auf was Sie wann achten müssen. Sie unterteilt sich in fünf zeitlich unterschiedliche Kategorien.
Direkt nach dem Eintritt des Todes:
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Arzt
Verständigen Sie einen Arzt Ihres Vertrauens, der den Tod offiziell feststellt und den Totenschein ausstellt.
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Angehörige
Setzen Sie sich mit den weiteren Angehörigen in Verbindung, um zu besprechen, wie es weiter geht und wer welche Aufgaben übernimmt.
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Unterlagen
Suchen Sie die formalen Unterlagen, die für den weiteren Prozess benötigt werden: Geburtsurkunde, Personalausweis, Heiratsurkunde, Testament, Organspendeausweis, Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen beziehungsweise Willenserklärung zur Bestattung.
Bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes:
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Wohnung
Kümmern Sie sich um die wichtigsten Dinge in der Wohnung, falls der Verstorbene alleine gewohnt hat: Stellen Sie Gas, Strom, Wasser ab und versorgen Sie gegebenenfalls Haustiere und Pflanzen.
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Bestattungsinstitut
Suchen Sie ein geeignetes Bestattungsinstitut aus beziehungsweise benachrichtigen Sie das vorher vom Verstorbenen ausgewählte. Vereinbaren Sie dort Umfang der Leistungen und Kostenrahmen. Wählen Sie ein Sarg- oder Urnenmodell, sowie die Totenbekleidung und vereinbaren einen Termin für die Abholung des Leichnams in die Leichenhalle.
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Behörden
Zeigen Sie den Todesfall beim Standesamt an und lassen Sie die Sterbeurkunde ausstellen. Reichen Sie das Testament, sofern vorhanden, beim Nachlassgericht ein.
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Benachrichtigungen
Informieren Sie weitere, wichtige Stellen, wie zum Beispiel: Krankenkasse, Versicherung, Pfarramt, Arbeitgeber, Bekannte und Freunde des Toten.
Bis zur Beisetzung:
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Friedhofsverwaltung
Vereinbaren Sie einen Termin für die Beisetzung und wählen Sie ein Grab aus. Wenn der Verstorbene in einem bestehenden Familiengrab beerdigt werden soll, denken Sie an die Verlängerung der Nutzungsrechte. Bei einer Urnenbeisetzung nehmen Sie zusätzlich Kontakt zum Krematorium auf. Benachrichtigen Sie anschließend den Pfarrer beziehungsweise Trauerredner.
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Todesanzeige
Setzen Sie eine Traueranzeige auf beziehungsweise versenden Sie Trauerkarten.
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Gärtnerei
Kümmern Sie sich um Grabschmuck und bestellen Sie entsprechende Kränze und Blumen mit Trauerschleifen für die Trauerhalle und das Grab.
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Trauerfeier
Reservieren Sie in einer nahegelegenen Gaststätte ausreichend Plätze für den Leichenschmaus.
Direkt nach der Beerdigung:
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Danksagung
Versenden Sie Danksagungskarten oder geben Sie ein entsprechendes Inserat in der Zeitung auf.
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Verträge
Behalten Sie Zahlungen im Blick und kündigen Sie die entsprechenden Mitgliedschaften, Abos und Verträge: Versicherungen, Ämter, Arbeitgeber, Ämter, Telefon, Strom. Verwahren Sie auch alle Unterlagen und Kopien in Bezug auf die Bestattung gut auf: Sterbeurkunde, Grabnutzung, Rechnungen.
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Wohnung
Sollte es nötig sein, kündigen und räumen Sie die Wohnung.
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Nachlass
Beantragen Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht, sobald die Testamentseröffnung stattfand.
Nach mehreren Wochen:
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Grab
Nach ungefähr sechs bis acht Wochen sollten Sie das Grab aufräumen und sich um die Grabpflege kümmern, beziehungsweise jemanden damit beauftragen.
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Grabstein
Nach rund einem halben Jahr sollten Sie den Steinmetz mit der Erstellung von Grabstein und Grabeinfassung beauftragen.