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Ablauf der Bestattung
Viele verstehen unter dem Ablauf vor allem die Feierlichkeiten rund um das Begräbnis. Das lässt sich grob folgendermaßen skizzieren:
- Trauerfeier
Zu Ehren des oder der Verstorbenen findet eine Trauerfeier statt. Dazu findet sich die Trauergemeinde in der Friedhofskapelle oder einer Trauerhalle ein. Die Trauerfeier kann religiös mit einem Pfarrer oder weltlich mit einem Trauerredner gestaltet sein. Je nachdem sind Ansprachen, Fürbitten und musikalische Untermalung Bestandteil dieser Zeremonie. - Bestattung
Im Anschluss daran geleiten Angehörige und Trauergäste die Urne oder den Sarg zum Grab. Nach kurzem Gedenken oder Gebet wird der Verstorbene beigesetzt. Es ist üblich, Blütenblätter, Erde oder kleine persönliche Erinnerungsstücke mit ins Grab zu geben. Häufig kondoliert die Trauergesellschaft nun den engsten Angehörigen am Grab. In manchen Fällen weisen die Hinterbliebenen in einer Traueranzeige darauf hin, dass keine Beileidsbekundungen erwünscht sind. - Leichenschmaus
Häufig laden die Angehörigen die Trauergäste zu einem Beerdigungskaffee ein, dem sogenannten Leichenschmaus. Bei Kuchen und Schnittchen verarbeiten die Anwesenden den traurigen Anlass und gedenken des Verstorbenen.
Formen der Bestattung
Bei einer Bestattung findet der oder die Verstorbene die letzte Ruhestätte. Wie diese konkret aussieht, hängt von vielen Faktoren ab. Manchmal gibt es persönliche Wünsche und Vorstellungen, dann wiederum religiöse Vorgaben. In anderen Fällen spielen Fragen der Finanzierung eine Rolle. Zu den gängigsten Formen der Bestattung zählen folgende:
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Erdbestattung
Ob im Christentum, Judentum oder Islam: Die Erdbestattung ist die ursprünglichste Form der Bestattung. Hierfür wird der Sarg in die Erde gelassen. Im Islam und im Judentum ist diese Bestattungsform vorgeschrieben. Im Christentum gewinnt die Feuerbestattung seit einigen Jahren an Bedeutung.
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Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene mitsamt Sarg eingeäschert. Die sterblichen Überreste kommen in eine Urne. Diese kann wie bei einer Erdbestattung im Boden oder in einem Kolumbarium ruhen.
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Naturbestattung
Mit Naturbestattung ist üblicherweise eine Beerdigung in einem Bestattungswald gemeint. Bekannte Beispiele dafür sind Friedwald oder Ruheforst. Hierbei handelt es sich um ein schlichtes Urnengrab, meist am Fuße eines Bestattungsbaums.
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Seebestattung
Eine andere Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung. Ursprünglich stand sie nur Seeleuten zur Verfügung. Mittlerweile ist sie eine Alternative zur Bestattung auf dem Friedhof. Dazu wird die Asche des Verstorbenen in einer Urne auf hoher See beigesetzt. In Deutschland stehen dafür bestimmte Gebiete in der Nord- oder Ostsee zur Verfügung.
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Anonyme Bestattung
Hat ein Verstorbener zu Lebzeiten eine anonyme Bestattung verfügt, erfolgt die Beisetzung ohne Angehörige oder Trauergäste. Auch hier geht eine Einäscherung voraus. Anschließend findet die Urne auf einem Gemeinschaftsgrabfeld ihren letzten Ruheort. Kein Grabstein oder sonstige Merkmale informieren über den exakten Platz oder Namen des Verstorbenen. Diese Bestattungsform kann für trauernde Hinterbliebene schwierig sein.
Außergewöhnliche Bestattungen
Daneben gibt es Bestattungsformen, die so in Deutschland bisher nicht möglich sind. Einige Bestattungsunternehmen kooperieren allerdings mit Anbietern im Ausland, so dass solche Bestattungsarten teilweise doch umgesetzt werden können. Dazu gehören beispielsweise:
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Almwiesenbestattung
Diese ist in der Schweiz möglich. Die Almwiesenbestattung ist eine Variante der Feuer- beziehungsweise Naturbestattung. Hierbei setzt man die Asche unter Blumen auf einer Almwiese frei. Es gibt keinerlei Grabsteine oder ähnliche Markierungen, weshalb die Almwiesenbestattung auch eine anonyme Bestattung ist.
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Diamantbestattung
Dieser Bestattungsart geht ebenfalls eine Einäscherung voraus. Aus einem Teil der Asche fertigt ein Unternehmen einen Erinnerungsdiamanten (auch Aschediamant, Toten- oder Liebesdiamant genannt), etwa in Größe eines Streichholzkopfes.
Bestattungen in der Nähe
Die meisten Angehörigen werden sich für ein Bestattungsunternehmen in der Nähe entscheiden. Bei der Wahl sind Sie frei. Ausnahme: Der Verstorbene hat zu Lebzeiten klare Anweisungen erteilt oder bereits ein bestimmtes Unternehmen per Bestattungsvorsorge beauftragt. Die Palette der Leistungen ist breit: Sowohl bezogen auf verschiedene Bestattungsarten und der persönlichen Begleitung als auch auf sonstige Erledigungen (Amtsgänge) – je nach finanziellem Budget.
Im Internet existieren zudem Online-Bestattungsplaner. Diese können Ihnen dabei helfen, unkompliziert verschiedene Angebote in Ihrer Umgebung miteinander zu vergleichen. Um Sicherheit zu haben, sollten Sie jedoch zu Lebzeiten das Thema mit Ihren Angehörigen besprechen. Eine Sterbegeldversicherung kann in diesem Zusammenhang zudem ebenfalls eine Hilfe für die Hinterbliebenen sein.
Bestattungen: Preise und Kosten
Je nach Art und Weise der Bestattung unterscheiden sich deren Kosten erheblich. Eine einfache, anonyme Feuer- oder Seebeisetzung ohne Grabstein und Trauerfeier ist je nach Bundesland bereits ab 700 Euro zu haben. Dann muss man sich jedoch um alles selbst kümmern. Das bedeutet, die Kosten für die Leichenschau sind noch zu addieren.
Betrachtet man eine Bestattung unter Berücksichtigung aller Kosten (Leistungen des Bestattungsinstituts, Friedhofsgebühren, Grabgebühr für mindestens 20 Jahre, Grabstein, Trauerfeier), so lassen sich folgende Preise als Durchschnitt und als grobe Anhaltspunkte festhalten:
- Feuerbestattung: ab circa 5.800 Euro
- Erdbestattung: ab circa 7.600 Euro
- Baumbestattung: ab circa 2.400 Euro
Nach oben gibt es kaum Grenzen. So kann zum Beispiel allein schon ein edler Sarg bereits mehrere tausend Euro kosten. Einfache Modelle hingegen sind bereits ab 200 Euro erhältlich.
Häufige Fragen und Antworten rund ums Thema
Gemäß Bestattungsfrist müssen Tote innerhalb eines bestimmten Zeitfensters beerdigt oder eingeäschert werden. Diese Frist beginnt 48 Stunden nach dem festgestellten Todeszeitpunkt. So will man die Gefahr eines Scheintodes vermeiden.
Die Maximalfristen sind abhängig von Ort und Art der Beisetzung: Erdbestattungen dürfen in Nordrhein-Westfalen maximal zehn Tage nach Eintritt des Todes stattfinden. In Bayern gilt eine kürzere Frist von 96 Stunden. Urnenbeisetzungen sind innerhalb von sechs Wochen durchzuführen. Informieren Sie sich deshalb über die bei Ihnen geltenden Regelungen.
Grundsätzlich gilt in Deutschland der sogenannte Friedhofszwang. Dieser besagt, dass eine Beisetzung von Verstorbenen nur an dafür vorgesehenen Orten durchgeführt werden darf. Für eine Beerdigung ist dies typischerweise der Friedhof.
Alternativ existiert die sogenannte Natur- oder Baumbestattung. Bei dieser findet die Urnenbeisetzung in einem speziell dafür vorgesehenen Bestattungswald statt. Ein bekannter Anbieter solcher Beerdigungen ist Friedwald.
Die Angehörigen sind bestattungspflichtig, haben also die Kosten für die Beerdigung zu tragen. Dabei ist völlig unerheblich, wie ihr persönliches Verhältnis zum Verstorbenen gewesen ist. Gerade bei knappem Budget sollten Hinterbliebene unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten prüfen, zum Beispiel Ratenkredite.
Im äußersten Fall kann man beim Sozialamt einen Antrag auf Bedürftigkeit stellen. Diesen bewilligt das Sozialamt jedoch nur, wenn gar keine finanziellen Mittel vorhanden oder durch das Erbe zu erwarten sind. In dem Fall trägt das Sozialamt die Kosten, es handelt sich dann um eine „Sozialbestattung“.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Beerdigung sehr weit gefasst. Er umschreibt den gesamten Prozess von der Trauerfeier, dem anschließendem Weg zum Grab mit Beisetzung des Verstorbenen und schließlich dem Leichenschmaus oder Trauerkaffee im Kreise lieber Menschen.
Eigentlich bezeichnet „Beerdigung“ jedoch nur den Moment, in dem der Sarg oder die Urne in die Erde eingelassen und damit bedeckt wird. Dieser Vorgang nennt sich auch Grablege. Im Unterschied dazu muss eine Bestattung oder Beisetzung nicht unbedingt in der Erde stattfinden (siehe Seebestattung).
Zur Beerdigung können Sie alle einladen, die den Verstorbenen kannten und die sich von diesem verabschieden wollen. In erster Linie zählt dazu die Familie; direkte Angehörige ebenso wie etwas entferntere Verwandte. Außerdem sollten Sie Freunde und Bekannte des Verstorbenen zur Beerdigung einladen. Falls dieser in einem Verein aktiv war, können Sie ebenfalls den Mitgliedern eine Einladung schicken.
Zusätzlich können Sie in der Zeitung eine Todesanzeige aufgeben und darin Ort sowie Zeitpunkt der Beerdigung bekanntgeben. Sollten Sie bei den Einladungen jemanden vergessen haben, erfährt dieser möglicherweise auf diesem Weg von der Beerdigung. Prinzipiell gibt es keine Obergrenze. In Zeiten der Corona-Pandemie kann es allerdings gesetzliche Auflagen geben, welche die Zahl der Teilnehmer auf der Beerdigung beschränken.
Es ist üblich, dass Trauergäste zu einer Beerdigung Blumen mitbringen. Je nachdem in Form eines Gebindes, teilweise auch ein Trauerkranz durch einen Floristen. Bei einem Urnenbegräbnis fällt der Blumenschmuck kleiner aus. Hier sind auch einzelne Blumen möglich.
In einigen Fällen bitten die Hinterbliebenen stattdessen um Geldspenden. Ist eine gemeinnützige Organisation angegeben, können Sie hierfür spenden. Anderenfalls können Sie unter Angabe eines Zwecks (für Blumen, Grabstein…) Geld in Ihr Kondolenzschreiben legen. Die Höhe ist Ihnen überlassen, meist werden zwanzig bis fünfzig Euro als angemessen erachtet.
Organisation einer Bestattung
Zur Bestattung zählen im Prinzip drei große Bereiche: Die Organisation der Bestattung, die Trauerfeier nebst eigentlicher Beisetzung und anschließendes Beisammensein. Um Ihnen im Fall des Todes eines nahen Menschen einen Überblick darüber zu geben, haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt, auf was Sie wann achten müssen:
- Direkt nach dem Eintritt des Todes
- Bis 36 Stunden nach Eintritt des Todes
- Bis zur Beisetzung
- Direkt nach der Beerdigung
- Nach mehreren Wochen
Diese Liste unterteilt die organisatorischen Schritte in fünf zeitliche Kategorien, die Sie direkt im Browser abhaken können:
Direkt nach dem Eintritt des Todes
Direkt nach dem Eintritt des Todes ist der Schock zunächst groß. Dennoch gilt es nun, einige Dinge schnell zu erledigen:
- Arzt
Verstirbt der Angehörige zuhause, sollten Sie den Notarzt unter 112 oder Ihren Hausarzt kontaktieren. Der Arzt stellt nach der Leichenschau den Totenschein aus. - Angehörige
Setzen Sie sich mit den weiteren Angehörigen in Verbindung. Dabei können Sie das weitere Vorgaben besprechen und Aufgaben verteilen. - Unterlagen
Suchen Sie die formalen Unterlagen zusammen, die für den weiteren Prozess benötigt werden: Geburtsurkunde, Personalausweis, Heiratsurkunde, Testament, Organspendeausweis, Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen beziehungsweise Willenserklärung zur Bestattung.
Bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes
Etwas mehr Zeit können Sie sich mit folgenden Punkten lassen, die aber dennoch zeitnah erledigt werden sollten:
- Wohnung
Kümmern Sie sich um die wichtigsten Dinge in der Wohnung, falls der Verstorbene alleine gewohnt hat: Stellen Sie Gas, Strom, Wasser ab und versorgen Sie gegebenenfalls Haustiere und Pflanzen. - Bestattungsinstitut
Suchen Sie ein geeignetes Bestattungsinstitut aus beziehungsweise benachrichtigen Sie das vorher vom Verstorbenen ausgewählte. Vereinbaren Sie dort Umfang der Leistungen und Kostenrahmen. Wählen Sie ein Sarg- oder Urnenmodell, sowie die Totenbekleidung und vereinbaren einen Termin für die Abholung des Leichnams in die Leichenhalle. - Behörden
Zeigen Sie den Todesfall beim Standesamt an und lassen Sie die Sterbeurkunde ausstellen. Reichen Sie das Testament, sofern vorhanden, beim Nachlassgericht ein. - Benachrichtigungen
Informieren Sie weitere, wichtige Stellen, wie zum Beispiel: Krankenkasse, Versicherung, Pfarramt, Arbeitgeber, Bekannte und Freunde des Toten.
Bis zur Beisetzung
Bis zur eigentlichen Beerdigung sind noch einige weitere Dinge zu beachten und zu erledigen:
- Friedhofsverwaltung
Vereinbaren Sie einen Termin für die Beisetzung und wählen Sie ein Grab aus. Wenn der Verstorbene in einem bestehenden Familiengrab beerdigt werden soll, denken Sie an die Verlängerung der Nutzungsrechte. Bei einer Urnenbeisetzung nehmen Sie zusätzlich Kontakt zum Krematorium auf. Benachrichtigen Sie anschließend den Pfarrer beziehungsweise Trauerredner. - Todesanzeige
Setzen Sie eine Traueranzeige auf beziehungsweise versenden Sie Trauerkarten. - Gärtnerei
Kümmern Sie sich um Grabschmuck und bestellen Sie entsprechende Kränze und Blumen mit Trauerschleifen für die Trauerhalle und das Grab. - Trauerfeier
Reservieren Sie in einer nahegelegenen Gaststätte ausreichend Plätze für den Leichenschmaus.
Direkt nach der Beerdigung
Sobald die Beisetzung vorbei ist, sollten Sie an Folgendes denken:
- Danksagung
Versenden Sie Danksagungskarten oder geben Sie ein entsprechendes Inserat in der Zeitung auf. - Verträge
Behalten Sie Zahlungen im Blick und kündigen Sie die entsprechenden Mitgliedschaften, Abos und Verträge: Versicherungen, Ämter, Arbeitgeber, Ämter, Telefon, Strom. Verwahren Sie auch alle Unterlagen und Kopien in Bezug auf die Bestattung gut auf: Sterbeurkunde, Grabnutzung, Rechnungen. - Wohnung
Sollte es nötig sein, kündigen und räumen Sie die Wohnung. - Nachlass
Beantragen Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht, sobald die Testamentseröffnung stattfand.
Nach mehreren Wochen
Ist die hektische Zeit vorüber, gibt es dennoch zwei Dinge zu tun, für die Sie sich aber etwas Zeit lassen können:
- Grab
Nach ungefähr sechs bis acht Wochen sollten Sie das Grab aufräumen und sich um die Grabpflege kümmern, beziehungsweise jemanden damit beauftragen. - Grabstein
Nach rund einem halben Jahr sollten Sie den Steinmetz mit der Erstellung von Grabstein und Grabeinfassung beauftragen.
Checkliste Bestattung
Diese Checkliste können Sie sich in Kurzform kostenlos als PDF-Datei herunterladen, ausdrucken und abhaken:
Durchführung einer Bestattung
Bei der Art und Weise, wie eine Bestattung durchgeführt werden muss, steht der Wille des Verstorbenen an erster Stelle. Hat dieser mündliche oder schriftliche Anweisungen hinterlassen, wo und wie die eigene Bestattung stattzufinden hat, sind diese rechtlich bindend. Für den Fall, dass es keine Angehörigen gibt oder diese sich weigern, veranlasst das zuständige Ordnungsamt eine sogenannte Bestattung von Amts wegen (Notbestattung). Die Kosten werden den Bestattungspflichtigen nachträglich berechnet, falls es welche gibt. Andernfalls trägt sie der Steuerzahler.
Pflichten der Angehörigen
Für die Angehörigen besteht eine Totenfürsorgepflicht, die der Bestattungspflicht vorausgeht. Sie beinhaltet die Verpflichtung, den Todesfall beim Standesamt anzuzeigen und den Leichnam ärztlich begutachten zu lassen (die sogenannte Leichenschau). Bei der Organisation all dieser Vorgänge hilft das Bestattungsinstitut. Dies muss von den Familienangehörigen beauftragt werden. Der Bestattungspflicht unterliegen in aller Regel:
- Ehepartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Großeltern
- Enkelkinder
Diese Verantwortlichkeit steht in keinem Zusammenhang zum Erbrecht. Bestattungspflichtig ist daher auch, wer ein Erbe ausschlägt.
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