Was umfasst das Ehrenamt im Krankenhaus?
Wie das Ehrenamt im Krankenhaus sich gestaltet, hängt individuell von den Bedürfnissen der Patienten ab. Auch die Möglichkeiten vor Ort spielen eine Rolle. In erster Linie geht es beim Besuchsdienst um das Wohlbefinden der Patienten. Folgende Tätigkeiten sind möglich:
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Gesellschaft
Wohnen Verwandte weit weg oder gibt es nicht mehr so viele, kämpfen Patienten mit Einsamkeit und Langeweile. Ehrenamtliche leisten Gesellschaft und unterhalten sich mit ihren Patienten. Aber auch Vorlesen zählt zu den Aufgaben des Besuchsdienstes, wenn die Patienten selbst noch nicht oder nicht mehr lesen können.
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Begleitung
Ehrenamtliche können die Patienten zu Untersuchungen begleiten. So stellen sie nicht nur sicher, dass diese am richtigen Ort sind. Bei größeren Untersuchungen nehmen sie ihnen durch ihre Anwesenheit die Nervosität. Auch Spaziergänge auf dem Klinikgelände oder zum Gottesdienst fallen darunter.
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Einrichtungen
Einige Krankenhäuser verfügen über ein eigenes Radiostudio. Hier kümmern sich die Ehrenamtlichen um die Musikwünsche ihrer Patienten. In der krankenhauseigenen Bücherei geben die Ehrenamtlichen die gewünschte Literatur aus und geben auf Wunsch Empfehlungen. Der Betrieb einer Cafeteria kann ebenfalls in den Aufgabenbereich fallen.
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Botengänge
Nicht immer findet der Patient alles für sein persönliches Wohl im Krankenhaus. Ehrenamtlich Tätige können kleinere Erledigungen für ihre Patienten übernehmen. Dazu können auch Behördengänge oder das Verfassen von Briefen gehören.
Nicht zu den Aufgaben gehören pflegerische oder medizinische Tätigkeiten. Je nach Gesundheitsstatus des Patienten kann sogar die alleinige Begleitung des Patienten zu einem Untersuchungsraum rechtlich kritisch sein.
Grüne Damen und Herren
Das Ehrenamt im Krankenhaus ist vielerorts eng mit den „Grünen Damen und Herren“ (GDuH) verknüpft. Grün deshalb, weil die Ehrenamtlichen ursprünglich grüne Kittel trugen. Das diente der Abgrenzung von der weißen Kleidung des medizinischen Krankenhauspersonals. Gleichzeitig waren sie so für jedermann gleich als Ehrenamtliche erkennbar. Die Grünen Damen und Herren sind innerhalb des gemeinnützigen Vereins der Evangelischen Kranken- und Alten-Hilfe (eKH) organisiert.
Sie handeln im Sinne christlicher Nächstenliebe, verstehen ihre Arbeit aber überkonfessionell. Gleichwohl übernehmen sie bei ihrer Arbeit Aufgaben aus dem Bereich der Seelsorge. Die GDuH unterscheiden ihr Ehrenamt im Krankenhaus oder Pflegeheim in zwei Bereiche:
- Lotsendienst
In diesem Bereich helfen die Ehrenamtlichen den Patienten, im Krankenhaus und der jeweiligen Station erst einmal anzukommen. Besonders für ältere Mitbürger und Kinder ist es wichtig, sich orientieren zu können. - Besucherdienst
Ehrenämtler im Besucherdienst haben eine feste Station. Dort gehen sie der Reihe nach die Zimmer ab und erkundigen sich bei den Patienten nach ihren Bedürfnissen.
Ehrenamt Krankenhaus: Kinder besuchen
Besonders für Kinder ist die Zeit im Krankenhaus oft schwer. Sie sind ihrem vertrauten Umfeld entrissen und fühlen sich einsam. Selbst wenn die Eltern regelmäßig zu Besuch kommen: Meist dürfen oder können sie nicht übernachten. Zuhause warten vielleicht noch andere Geschwisterkinder, für die die Betreuung fehlt. Oder es ist aus anderen Gründen nicht machbar. Dabei ist die seelische Verfassung wichtig, damit die kleinen Patienten schnell wieder gesund werden.
Zu Ihrem Aufgabenbereich zählt dann alles, was kreativ ist und von der Krankheit ablenkt: Geschichten vorlesen, basteln, Witze erzählen oder Begleitung zum Spielplatz/Spielzimmer der Kinderklinik. Für kranke Schulkinder kann Hilfe bei den Hausaufgaben erwünscht sein.
Ehrenamtlich Tätige stellen liebevolle Zuwendung und Nähe durch ihre Gesellschaft sicher. Sie sind da, wenn es Eltern nicht möglich ist. Je nach Alter der kleinen Patienten kann das Ehrenamt im Krankenhaus Kuscheln und sogar „Känguruhen“ umfassen: So nennt man den engen Körperkontakt mit Frühgeborenen. Durch den direkten Haut-zu-Haut-Kontakt spüren die Säuglinge die Körperwärme. Das senkt den Stresslevel und beugt Entwicklungsdefizite vor.
Welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten
Für das Ehrenamt geeignet sind Sie, wenn Sie folgende Eigenschaften mitbringen:
- Empathie
In dieser Tätigkeit werden Sie mit kranken, teils behinderten und alten Menschen zu tun haben. Es braucht Empathie für den jeweiligen Umgang mit Menschen in dieser Situation. - Zuverlässigkeit
Interessenten sollten regelmäßig zwischen zwei und vier Stunden pro Woche erübrigen können. - Offenheit
Sie sollten sich immer wieder auf neue Menschen mit unterschiedlichsten Sorgen und Nöten einlassen können. Das erfordert Offenheit gegenüber Fremden. - Verschwiegenheit
Die Patienten vertrauen Ihnen in Gesprächen biographische Details an. Auch über die Person und ihren Gesundheitszustand müssen Sie schweigen können. - Belastbarkeit
Die Auseinandersetzung mit Krankheit und Tod kann psychisch belastend sein. Daher sollten Ehrenamtliche emotional stabil sein.
Ehrenamtliche Tätigkeit in der Nähe finden
Sie interessieren sich für den ehrenamtlichen Besuchsdienst? Dieses Ehrenamt können Sie nicht nur im Krankenhaus, sondern auch in Reha-Kliniken, sowie Einrichtungen der Altenpflege ausüben. Dazu können Sie einfach an Ihre nächste Einrichtung wenden. Häufig organisieren auch die großen Wohlfahrtsverbände den Besuchsdienst für ihre angeschlossenen Krankenhäuser. Dabei sind individuelle Schwerpunkte möglich, zum Beispiel für Patienten mit Demenz:
- Klinikbegleitung der Malteser
- Besuchsdienst der Johanniter
- Besuchsdienst des Deutschen Roten Kreuzes
Wer bei den Grünen Damen und Herren arbeiten möchte, sollte zudem mindestens 18 Jahre alt sein und im Team arbeiten können. Wollen Sie direkt dort einsteigen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme über die Webseite der Evangelischen Kranken- und Alten-Hilfe.
Vorbereitung auf den Besuchsdienst
Bevor Sie Ihr Ehrenamt im Krankenhaus ausüben können, erhalten Sie in der Regel eine Schulung. Diese bereitet Sie auf Ihre Tätigkeit und mögliche Gespräche mit den Patienten vor. Bei den GDuH gehört eine Zeit des Hospitierens zur Vorbereitung. Außerdem macht man Sie mit den hygienischen Anforderungen von Krankenhäusern und Altenhilfe-Einrichtungen vertraut. Weitere Inhalte können Datenschutz, Arbeitssicherheit und Deeskalationstraining sein.
Vergütung für den ehrenamtlichen Besuchsdienst
Ein Merkmal des Ehrenamts ist, dass Sie für die Tätigen kein Gehalt bekommen. Völlig umsonst ist es natürlich nicht: Die größte Motivation ist für viele die Dankbarkeit derer, die sie unterstützen. Viele empfinden ihre Arbeit als persönliche Bereicherung. Gleichzeitig sollen Ehrenamtlichen keine finanziellen Nachteile durch ihr Engagement entstehen. Daher gibt es die Möglichkeit zur Aufwandsentschädigung. Die kann so erfolgen:
Auslagenersatz
In diesem Fall erhalten Sie exakt die Auslagen zurückerstattet, die Sie für das Ehrenamt aufgewendet haben. Dazu können sowohl Material- als auch Reisekosten zählen. Diese Rückerstattung ist gemäß § 3 Nr. 50 Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerfrei. Allerdings müssen Sie sämtliche Bons und Belege für Ihre Ausgaben aufheben, um die Auslagen nachweisen zu können.
Ehrenamtspauschale
Einige Vereine zahlen einen pauschalen Betrag, die sogenannte Ehrenamtspauschale. Damit können Sie bis zu 840 Euro im Jahr (70 Euro pro Monat) komplett steuerfrei für eine ehrenamtliche Tätigkeit erhalten. Allerdings müssen Sie dazu das Ehrenamt bei einer anerkannten, gemeinnützigen Organisation ausüben. Private Tätigkeiten fallen nicht darunter.
Häufige Fragen und Antworten zum Ehrenamt
Als Rentner dürfen Sie so viel ehrenamtlich arbeiten, wie Sie möchten. Manche Ehrenämter haben einen Zeitaufwand von wenigen Stunden im Monat, andere von wenigen Stunden pro Woche. Berufstätige sollten den Umfang der Tätigkeit mit ihrem Arbeitgeber klären, sofern er den Bereich der Nebenberuflichkeit überschreitet.
Als Nebentätigkeit gilt alles, was bis zu maximal einem Drittel der Vollzeit-Erwerbstätigkeit zeitlich in Anspruch nimmt. Je nach Arbeitszeit sind dies zwischen 11 und 14 Stunden pro Woche.
Beispiel: Sie leiten in Ihrem Urlaub eine Jugendfreizeit leiten, die über zwei Wochen 24-Stunden am Tag andauert. Dies ist als Ehrenamt zu werten, wenn das zeitliche Engagement aufs ganze Jahr gesehen unter einem Drittel Ihres Hauptberufs bleibt.
Auch Arbeitslose können ein Ehrenamt ausüben. Allerdings hat der die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit immer Vorrang. Daher ist auch der Bezug von Arbeitslosengeld an einige Vorgaben geknüpft: Sofern Ihr Ehrenamt mehr als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt, müssen Sie dies der Arbeitsagentur melden.
Zudem darf die Aufwandsentschädigung nicht den Betrag von 200 Euro pro Monat überschreiten. Andernfalls wird Ihnen dies auf die Leistungen der Agentur für Arbeit angerechnet.
Die Ehrenamtspauschale ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings muss sie in der Steuererklärung aufgeführt werden. Dafür muss es sich um eine ideelle Tätigkeit handeln, etwa die Mitarbeit bei der Tafel.
Wer als aktiver Fußballer von seinem Verein eine Zahlung erhält, muss diese also voll versteuern und bei der Sozialversicherung angeben. So etwas fällt nicht unter die Ehrenamtspauschale.
Um das soziale Engagement bei einer Prüfung belegen zu können, ist letztlich die Satzung des Vereins oder der Institution entscheidend. Dazu muss der Vorstand die Ehrenamtspauschale dem Ehrenamtlichen aktiv bestätigen.
Weiteres Kriterium ist die pauschale Zahlung der Aufwandsentschädigung. Eine Bezahlung nach Stundenlohn ist keine ehrenamtliche Tätigkeit mehr, sondern ein Nebenjob.
Die Ehrenamtspauschale geben Sie dort in der Steuererklärung an, wo Sie auch Ihre hauptberuflichen Einnahmen eintragen. Bei Selbstständigen ist dies die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR), bei Arbeitnehmern die Anlage N.
Übersteigen die Einnahmen durch das Ehrenamt die Höhe der Pauschale, so muss der darüberliegende Betrag als Nebeneinnahme eingetragen werden.
Zusätzlich können Sie durchs Ehrenamt entstandene Aufwendungen als Betriebskosten beziehungsweise Werbungskosten absetzen. Wer jedoch für die ehrenamtliche Tätigkeit bereits von einer Steuerbegünstigung profitiert (beispielsweise dem Übungsleiterfreibetrag) kann die Ehrenamtspauschale nicht anwenden.
Doppeltes Profitieren für die gleiche Tätigkeit ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Kombination mehrerer Ehrenämter. Der Gesamtbetrag für alle Tätigkeiten zusammen erhöht sich nicht – die Ehrenamtspauschale bleibt immer bei den 840 Euro.
Bei einer Mitarbeit in einer sozialen Organisation, in Vereinen sowie Körperschaften öffentlichen Rechts sind Sie in der Regel gesetzlich unfall- und krankenversichert. Zudem haben alle Bundesländer für ehrenamtlich Tätige Sammelverträge zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Fragen Sie Ihre Organisation vorab, ob ausreichender Versicherungsschutz (Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherung) existiert. Gegebenenfalls müssen Sie selbst tätig werden. Das gilt auch für ehrenamtliches Engagement im privaten Bereich: Wer also im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder als Leihoma mit den Nachbarskindern etwas unternimmt, muss sich selbst versichern.
Weiterführende Artikel
- Ehrenamt Hospiz: Vergütung, Voraussetzung, Aufgaben
- Die Tafel: Essen verteilen für Bedürftige
- Ehrenamt Flüchtlingshilfe: Tipps, Tätigkeiten & Organisationen
- Ehrenamt Sportverein: Steuer, Tätigkeiten, Vorteile
- Tauschringe: Nachbarschaftshilfe für jeden