Ehrenamt: Definition, Beispiele, Aufwandsentschädigung

Wer ein Ehrenamt ausübt, kann Gutes für die Gemeinschaft tun. Ob Sie sich neben dem Beruf oder im Ruhestand einbringen wollen: Es gibt viele Vorteile und die Auswahl an ehrenamtlichen Jobs ist groß. Wir zeigen, wie Sie ehrenamtliche Tätigkeiten in der Nähe finden und welche Rechte und Pflichten Sie haben. Außerdem: Was es bei Steuer und Versicherung zu beachten gilt und welche Aufwandsentschädigung üblich ist…

Ehrenamt: Definition, Beispiele, Aufwandsentschädigung

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Definition: Was ist ein Ehrenamt?

Mit einem Ehrenamt stellen Sie Ihre Arbeitskraft freiwillig und ohne Vergütung der Gemeinschaft zur Verfügung. Das kann die Tätigkeit in einer gemeinnützigen Organisation sein, wo Sie hilfsbedürftige Menschen unterstützen. Ebenso ist die Arbeit in Vereinen weit verbreitet. Früher umfasste der Begriff vorrangig die Tätigkeit in öffentlichen Funktionen, zum Beispiel als Ratsmitglied oder Schöffe. Heutzutage ist er jedoch deutlich weiter gefasst und beinhaltet auch bürgerschaftliches Engagement und Freiwilligenarbeit.

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Ehrenamtliche Jobs: Beispiele fürs Ehrenamt

Rund 30 Millionen der Deutschen engagieren sich in einem Ehrenamt. Ohne sie würde unser Sozialwesen vermutlich zusammenbrechen. Viele dieser Ehrenamtlichen sind Rentner, die nach einer neuen Aufgabe suchen. Die Auswahl an Ehrenämtern ist vielseitig. Einige Beispiele:

  • Mitarbeit bei der freiwilligen Feuerwehr
  • Aktivitäten in der Kirchengemeinde
  • Trainer oder Betreuer in Sportvereinen
  • Soziales Engagement in der Geflüchtetenhilfe oder bei einer Tafel
  • Engagement in der Seniorenhilfe und in Seniorentreffs
  • Hausaufgabenhilfe
  • Umweltschutz und -aktivismus
  • Leihoma
  • Erwachsenen vorlesen
  • Menschen mit Handicap spazieren fahren
  • Anleiten von Wandergruppen
  • Aufgaben in Faschingszünften beziehungsweise Karnevalsvereinen
  • Besuch von Bewohnern eines Altenheims oder Hospizarbeit
  • Seelsorger
  • Leitung von Erste-Hilfe-Kursen
  • Tätigkeit als Schöffe bei Gericht

Ehrenamtliche Tätigkeit in der Nähe finden

Wer ein Ehrenamt finden möchte, kann sich zunächst einmal an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden. Aber auch die großen sozialen Träger sind gute Ansprechpartner, zum Beispiel:

  • Caritas
  • Diakonie
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband

Diese Träger-Organisationen haben den Vorteil, dass sie ein breites Angebot an ehrenamtlichen Tätigkeiten sowie eine gute Betreuung bieten. Wer dort nicht fündig wird, kann sich ebenso bei diesen Organisationen umsehen:

  • Freiwillige Feuerwehr
  • Kulturelle Einrichtungen
  • Umweltverbände
  • Sportvereine
  • Örtliche Kirchengemeinde

Zudem finden sich in Anzeigenblättern und an Aushängen immer wieder private Gesuche nach Nachbarschaftshilfen, Freizeitbegleitungen, Kinderbetreuungen oder Ähnliches.

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Vergütung: Aufwandsentschädigung fürs Ehrenamt

Geld ist keine Motivation fürs Ehrenamt, denn es wird nicht bezahlt. Gleichzeitig haben viele Ehrenamtliche Auslagen wie beispielsweise Fahrtkosten. Diese erhalten sie häufig in Form einer Aufwandsentschädigung erstattet. Das ist auf unterschiedliche Arten möglich:

Auslagenersatz

In diesem Fall erhalten Sie exakt die Auslagen zurückerstattet, die Sie für das Ehrenamt aufgewendet haben. Dazu können sowohl Material- als auch Reisekosten zählen. Diese Rückerstattung ist gemäß § 3 Nr. 50 Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerfrei. Allerdings müssen Sie die Belege für Ihre Ausgaben aufheben, um die Auslagen nachweisen zu können.

Ehrenamtspauschale

Mit der Ehrenamtspauschale können Sie bis zu 840 Euro im Jahr (70 Euro pro Monat) komplett steuerfrei für eine ehrenamtliche Tätigkeit bekommen. Allerdings muss das Ehrenamt bei einer gemeinnützigen Organisation ausgeübt werden. Private Tätigkeiten fallen nicht darunter.

Übungsleiterpauschale

Wer sich ehrenamtlich im pädagogischen Bereich engagiert, kann bis zu 3.000 Euro pro Jahr (250 im Monat) als Übungsleiterfreibetrag erhalten. Auch dieser Betrag ist steuerfrei. Darunter fällt ebenfalls die ehrenamtliche Zuwendung für pflegebedürftige Menschen. Wichtig: Es muss sich bei dem Ehrenamt um die Arbeit für eine Organisation handeln, deren Gemeinnützigkeit staatlich anerkannt ist.

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Häufige Fragen und Antworten rund ums Ehrenamt

Wie viele Stunden dürfen Ehrenamtliche arbeiten?

Als Rentner dürfen Sie so viel ehrenamtlich arbeiten, wie Sie möchten. Manche Ehrenämter haben einen Zeitaufwand von wenigen Stunden im Monat, andere von wenigen Stunden pro Woche. Berufstätige sollten den Umfang der Tätigkeit mit ihrem Arbeitgeber klären, sofern er den Bereich der Nebenberuflichkeit überschreitet.

Was gilt noch als Nebentätigkeit?

Als Nebentätigkeit gilt alles, was bis zu maximal einem Drittel der Vollzeit-Erwerbstätigkeit zeitlich in Anspruch nimmt. Je nach Arbeitszeit sind dies zwischen 11 und 14 Stunden pro Woche.

Beispiel: Sie leiten in Ihrem Urlaub eine Jugendfreizeit leiten, die über zwei Wochen 24-Stunden am Tag andauert. Dies ist als Ehrenamt zu werten, wenn das zeitliche Engagement aufs ganze Jahr gesehen unter einem Drittel Ihres Hauptberufs bleibt.

Ist ein Ehrenamt bei Arbeitslosigkeit möglich?

Auch Arbeitslose können ein Ehrenamt ausüben. Allerdings hat der die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit immer Vorrang. Daher ist auch der Bezug von Arbeitslosengeld an einige Vorgaben geknüpft: Sofern Ihr Ehrenamt mehr als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt, müssen Sie dies der Arbeitsagentur melden.

Zudem darf die Aufwandsentschädigung nicht den Betrag von 200 Euro pro Monat überschreiten. Andernfalls wird Ihnen dies auf die Leistungen der Agentur für Arbeit angerechnet.

Was gilt hinsichtlich Ehrenamtspauschale und Sozialversicherung?

Die Ehrenamtspauschale ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings muss sie in der Steuererklärung aufgeführt werden. Dafür muss es sich um eine ideelle Tätigkeit handeln, etwa die Mitarbeit bei der Tafel.

Wer als aktiver Fußballer von seinem Verein eine Zahlung erhält, muss diese also voll versteuern und bei der Sozialversicherung angeben. So etwas fällt nicht unter die Ehrenamtspauschale.

Wie belegt man das soziale Engagement?

Um das soziale Engagement bei einer Prüfung belegen zu können, ist letztlich die Satzung des Vereins oder der Institution entscheidend. Dazu muss der Vorstand die Ehrenamtspauschale dem Ehrenamtlichen aktiv bestätigen.

Weiteres Kriterium ist die pauschale Zahlung der Aufwandsentschädigung. Eine Bezahlung nach Stundenlohn ist keine ehrenamtliche Tätigkeit mehr, sondern ein Nebenjob.

Wie wird die Ehrenamtspauschale in der Steuererklärung angeben?

Die Ehrenamtspauschale geben Sie dort in der Steuererklärung an, wo Sie auch Ihre hauptberuflichen Einnahmen eintragen. Bei Selbstständigen ist dies die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR), bei Arbeitnehmern die Anlage N.

Übersteigen die Einnahmen durch das Ehrenamt die Höhe der Pauschale, so muss der darüberliegende Betrag als Nebeneinnahme eingetragen werden.

Kann ich das Ehrenamt steuerlich absetzen?

Zusätzlich können Sie durchs Ehrenamt entstandene Aufwendungen als Betriebskosten beziehungsweise Werbungskosten absetzen. Wer jedoch für die ehrenamtliche Tätigkeit bereits von einer Steuerbegünstigung profitiert (beispielsweise dem Übungsleiterfreibetrag) kann die Ehrenamtspauschale nicht anwenden.

Doppeltes Profitieren für die gleiche Tätigkeit ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Kombination mehrerer Ehrenämter. Der Gesamtbetrag für alle Tätigkeiten zusammen erhöht sich nicht – die Ehrenamtspauschale bleibt immer bei den 840 Euro.

Bin ich im Ehrenamt versichert?

Bei einer Mitarbeit in einer sozialen Organisation, in Vereinen sowie Körperschaften öffentlichen Rechts sind Sie in der Regel gesetzlich unfall- und krankenversichert. Zudem haben alle Bundesländer für ehrenamtlich Tätige Sammelverträge zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Fragen Sie Ihre Organisation vorab, ob ausreichender Versicherungsschutz (Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherung) existiert. Gegebenenfalls müssen Sie selbst tätig werden. Das gilt auch für ehrenamtliches Engagement im privaten Bereich: Wer also im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder als Leihoma mit den Nachbarskindern etwas unternimmt, muss sich selbst versichern.

Rechte und Pflichten im Ehrenamt

Auch wenn es sich beim Ehrenamt nicht um ein klassisches Arbeitsverhältnis handelt, kann ein Ehrenamtsvertrag sinnvoll sein. Darin halten beide Vertragsparteien ihre Abmachungen schriftlich fest. Das kann beispielsweise den zeitlichen Umfang oder genauere Beschreibungen der Tätigkeit beinhalten. Außerdem können Sie im Rahmen eines Vertrags gleich den Versicherungsschutz klären und fixieren. Ob mit oder ohne Ehrenamtsvertrag: Rechtlich gesehen nehmen Sie mit der mündlichen Vereinbarung einen Auftrag an. Daraus ergeben sich bestimmte Pflichten, als auch Rechte:

Pflichten

  • Sorgfalt

    Der ehrenamtlich Tätige führt seine Aufgaben nach bestem Gewissen und Können aus. Dabei ist er immer an die Weisungen seiner Organisation gebunden.

  • Feedback

    Bestehen Probleme, die Sie am Ausüben Ihrer Tätigkeit hindern, sind Sie verpflichtet, das anzusprechen. Erwünscht ist konstruktive Kritik.

  • Versteuerung

    Steuerpflichtig ist Ihr Ehrenamt dann, wenn die Einkünfte die Ausgaben übersteigen. Dann liegt nach Ansicht des Finanzamts eine Einkunftserzielungsabsicht vor.

Rechte

  • Freistellung

    Prinzipiell ist für Berufstätige keine Freistellung fürs Ehrenamt vorgesehen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, beispielsweise Tätigkeiten bei der freiwilligen Feuerwehr, im Katastrophenschutz, als Wahlhelfer oder als Schöffe.

  • Zeugnis

    Als Ehrenamtler können Sie Ihre Organisation darum bitten, Ihre Tätigkeit mit einem Zeugnis zu bescheinigen. Das ist zwar kein Arbeitszeugnis, da kein klassisches Arbeitsverhältnis besteht. Sinnvoll ist es dennoch bei langjährig ausgeübten Ehrenämtern oder solchen mit besonderer Funktion. Lassen Sie dann Ihre Tätigkeiten detailliert aufführen. Das sieht gut im Lebenslauf aus und kann bei der Stellensuche helfen.

  • Vergütung

    Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf die oben genannten Formen der Aufwandsentschädigung. Häufig wird die Ehrenamtspauschale gezahlt. Außerdem haben Sie Anspruch auf einen Vorschuss für absehbare Geld- und Sachaufwendungen.

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[Bildnachweis: herbstlust.de]

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