Friedhof: Angemessen die letzte Ruhestätte finden

Der Friedhof – die letzte Ruhestätte. Dieser Ort steht für Endlichkeit und macht uns unsere Sterblichkeit bewusst. Gerne würden wir diesen Gedanken bei Seite schieben. Doch wir machen es uns und unseren Angehörigen leichter, wenn wir uns mit unserem eigenen Ende auseinandersetzen und darüber nachdenken, wie und wo wir einmal beerdigt werden möchten. Wir wollen Sie auf dem Weg begleiten und beschreiben Ihnen, welche Friedhofsarten es gibt, zwischen welchen Bestattungsformen Sie wählen können und welche Kosten Sie und Ihre Angehörigen erwarten.

Friedhof: Angemessen die letzte Ruhestätte finden

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Was ist ein Friedhof?

Ein Friedhof ist ein festgelegter Ort, an dem Menschen ihre Verstorbenen bestatten. In vielen Kulturen ist er nicht nur Ruhestätte, sondern ein Ort der Trauer und des Gedenkens. Das Wort Friedhof stammt ursprünglich von dem Wort ‚frithof‘ ab. Damit war der eingefriedete Bereich rund um eine Kirche gemeint, der in kriegerischen Auseinandersetzungen nicht attackiert werden durfte.

Grundsätzlich schreibt das Bestattungsgesetz in Deutschland vor, dass Verstorbene zu bestatten sind. Es besteht ein sogenannter Friedhofszwang, weil Verstorbene ihre letzte Ruhe in offiziellen Gräbern finden müssen. Gleichzeitig hat somit jeder Einwohner einer Stadt das Recht darauf, auf dem örtlichen Friedhof beigesetzt zu werden. Wenn jemand von außerhalb dort seine letzte Ruhestätte finden soll, bedarf das einer besonderen Genehmigung. Zu unterscheiden sind verschiedene Friedhofsarten:

Dorffriedhof

Der Dorffriedhof ist der wohl älteste Friedhofstyp. In den Dörfern wurden früher Erdgräber rund um die Dorfkirche errichtet. Diese Friedhöfe wirken fast schon idyllisch, sie sind sehr gepflegt und überschaubar. Wer sich die Inschriften der Grabsteine durchliest, kann Familienhistorien erahnen. Die Dorffriedhöfe sind klein und überschaubar, neue Bestattungen sind heute meist nicht mehr möglich. Nur manchmal haben Dorfbewohner noch Sonderrechte.

Parkfriedhof

Der Parkfriedhof ist wie ein englischer Landschaftsgarten gestaltet. Seine Struktur ist unregelmäßig, die Wege wirken verwirrend, da sie nicht geradlinig verlaufen. Zwischen den Wegen gibt es Wasserflächen, kleine Teiche, Seen oder Bäche, die sich mit Hügeln oder Freiflächen abwechseln. Zur besonderen Gestaltung tragen Skulpturen, Denkmäler, Kapellen oder Mausoleen bei.

Alleequartierfriedhof

Die wichtigsten Gestaltungsmerkmale des Alleequartierfriedhofs sind seine Alleen. Die Hauptwege sind breit und von hohen Bäumen gesäumt. Es herrscht eine klare Gliederung vor: Rechteckige Grabfelder sind durch klare Wege abgegrenzt. Nebenwege sind kleiner und die Gräber von Hecken eingerahmt. Die klare Struktur ermöglicht eine hohe Belegungsdichte.

Waldfriedhof

Ein Waldfriedhof liegt in waldartiger Umgebung, also am Waldesrand oder in der Nähe eines Waldes. Damit weist dieser Friedhofstyp einen hohen Baumbestand auf. Im Gegensatz zu anderen Friedhöfen trägt er Züge eines Naherholungsgebietes: Im Sommer willkommener Schattenspender, ganzjährig Garant für gute Luftqualität. Abgesehen von der Lage handelt es sich um einen normalen Friedhof. Das heißt, es sind verschiedene Bestattungsarten möglich – Erd- und Urnenbegräbnisse etwa.

Bestattungswald

Ähnlich wie ein Waldfriedhof ist die Umgebung gekennzeichnet durch starken Baumbewuchs. Im Gegensatz dazu ist ein Bestattungswald aber ein Urnenfriedhof, der naturbelassen ist. Die Urnen werden unter den Bäumen beigesetzt. Grabsteine sind hier nicht erlaubt. Stattdessen werden kleine Täfelchen mit Namen der Verstorbenen am Baum befestigt. Alternativ gibt es einen Lageplan, auf dem man einsehen kann, welche Person an welcher Stelle liegt. Ein bekannter Anbieter solcher Bestattungen ist der Friedwald.

Kolumbarium

Das Kolumbarium (ursprünglich: Taubenschlag) sei hier der Vollständigkeit halber erwähnt. Es ist für sich genommen kein Friedhof, sondern ein Raum oder Gebäude, das einem Friedhof zugehörig ist. An den Wänden befinden sich einzelne kleine Kammern für Urnen. Ursprünglich waren im Christentum keine Verbrennung gestattet, deshalb befanden sich die Kolumbarien in staatlicher Hand. Heute sind die Kirchen gegenüber der Urnenbestattung toleranter, deshalb ist das Kolumbarium auch auf christlichen Friedhöfen erlaubt.

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Friedhofskosten: Wie hoch sind Gebühren?

Eine genaue Berechnung über die Bestattungs- und Friedhofsgebühren können wir Ihnen dieser Stelle leider nicht geben, da die Kosten von Ort zur Ort variieren. Im Folgenden beschreiben wir Ihnen aber die Kosten genauer und geben eine ungefähre Vorstellung davon, was Sie finanziell bei einer Beisetzung auf dem Friedhof erwartet:

  • Grabkosten
    Die Grabkosten beziehen sich auf die Nutzung des Grabes. Die Angehörigen zahlen für eine Ruhezeit, das ist der Zeitraum, in denen ihnen das Grab überlassen wird. In der Regel sind dies mindestens 10 bis 20 Jahre. Die Zeitspanne ist von der Grabart und der Bodenbeschaffenheit abhängig. (365 bis 3.500 Euro)
  • Beisetzungsgebühren
    Die Beisetzungsgebühren betreffen das Bereitstellen des Grabes, dazu gehört die Öffnung der Grabstelle, das Auskleiden des Grabes mit Matten oder Grün zur Beisetzung und natürlich das Schließen und Einebnen der Grabstelle.
    (400 bis 1.500 Euro)
  • Weitere Friedhofsgebühren
    Dazu kommen weitere Kosten für die Unterbringung im Kühlraum (150 bis 600 Euro), die Nutzung der Trauerhalle und Gestaltung (180 bis 1.000 Euro) oder die Träger für Urne oder Sarg (80 bis 350 Euro)

Mit diesen Kosten müssen Sie zudem rechnen

Zu den Friedhofskosten kommen bei einer Bestattung noch weitere Kosten. Hier sind insbesondere diese zu nennen:

  • Bestattungsinstitut: Sarg: 500 bis 5000 Euro; Urne: 100 bis 1000 Euro
  • Sterbeurkunde (einfach): 10 bis 15 Euro
  • Hygienische Versorgung des Verstorbenen, Kleidung, Betten: 250 bis 750 Euro
  • Überführung des Leichnams: 120 bis 300 Euro
  • Trauerredner: 100 bis 450 Euro
  • Musikalische Gestaltung: 50 bis 500 Euro
  • Floristen: 100 bis 350 Euro
  • Steinmetz (Grabstein und Einfassung): 1.500 bis 10.000 Euro
  • Trauerkarten: 60 bis 200 Euro
  • Traueranzeige: 200 bis 1.000 Euro
  • Leichenschmaus: 250 bis 1.500 Euro
  • Friedhofsgärtner für 20 Jahre: 2.000 bis 20.000 Euro

Wenn man alle diese Kosten summiert, wird klar, dass Sie unbedingt Preise vergleichen sollten. Die Gesamtkosten können so sich leicht zwischen 4.000 Euro und 24.000 Euro bewegen. Und das ist schon ein deutlicher Unterschied – je nach Ausstattung der Beerdigung.

Bei einer einfachen Beerdigung müssen Sie heute durchschnittlich mit Kosten von 8.000 Euro rechnen. Lassen Sie sich darum unbedingt von mehreren Beerdigungsinstituten beraten, wenn ein Todesfall zu erwarten ist.

Welche Gründe sprechen für die Bestattung auf dem Friedhof?

Beim Gedanken an die eigene Bestattung wollen viele Menschen ihren Kindern nicht zur Last fallen. Eine Seebestattung wirkt erstrebenswert. Die Asche wird auf dem Meer verstreut und keiner muss sich mehr um ein Grab bemühen. Doch es gibt auch Gründe, die für die Bestattung auf einem Friedhof sprechen:

  • Der Ort erscheint würdig
    Es ist Ort, an dem es ruhig ist. Ein Ort, an dem die Angehörigen ungestört ihrer Toten gedenken können.
  • Es existiert eine konkrete Anlaufstelle
    Freunde, Familie wissen, wo sie den Verstorbenen finden. Vielleicht möchten sie noch einmal ein Zwiegespräch führen.
  • Sie möchten eine Familienstätte behalten
    Womöglich liegen bereits Angehörige dort begraben. Dann ist es eventuell tröstlich zu wissen, dass Sie bei ihnen liegen.

Der Trend zur Urne

In den letzten zehn Jahren haben sich die Zahlen für Erd- beziehungsweise Feuerbestattung stark verändert. Die Feuerbestattung ist eindeutig auf dem Vormarsch. Während sich noch vor rund zehn Jahren Feuer- und Erdbestattung die Waage hielten, ließen sich in den letzten Jahren 68 Prozent der Verstorbenen einäschern und nur noch 32 Prozent beerdigen. Warum nehmen die Feuerbestattungen zu? Dafür gibt es drei Gründe:

  • Größere Kostenersparnis
    Feuerbestattungen sind die preiswertere Variante. Zwischen 300 Euro und 600 Euro kostet eine Verbrennung in Deutschland, während eine Erdbestattung das Vierfache kostet.
  • Vereinfachte Grabpflege
    Urnengräber sind pflegeleichter. Es macht einen Unterschied, ob man ein Grab von 1 Meter mal 1 Meter oder ein Grab von 1,20 Meter mal 2,50 Meter pflegt.
  • Größere Entfernung
    Heute wohnen die Angehörigen nicht mehr nahe bei ihren verstorbenen Verwandten. Deshalb gestalten sie die Grabpflege häufig so einfach wie möglich.

Wer sich mit seiner letzten Ruhestätte auseinandersetzt, sollte sich auch mit der Art der Bestattung befassen. Was kommt für Sie infrage: Eine Erd- oder eine Feuerbestattung?

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Wie finde ich den besten Friedhof in der Nähe?

Durch das Internet haben wir gar kein Problem damit, die Friedhöfe in unserer Nähe zu entdecken. Sie können ‚Friedhof‘ einfach in Ihre Suchmaschine eingeben und schon sehen Sie auf einer Landkarte alle Friedhöfe in Ihrer nächsten Umgebung. Eine Liste aller Friedhöfe finden Sie auch auf der Homepage Ihres Heimatortes. Oft sind hier unmittelbar Ansprechpartner und Kontakte vermerkt.

Haben Sie passende Friedhöfe in Ihrer Nähe entdeckt, machen Sie am besten eine Fahrt dahin. Lassen Sie den Ort auf sich wirken. Spazieren Sie durch die Grünanlage, riechen Sie die Luft, schauen Sie sich die Gräber an und gehen Sie Ihren Empfindungen nach. Ist das ein Ort, an dem Sie sich eine letzte Ruhestätte für sich oder Ihre Lieben vorstellen könnten?

Wie kann ich auf dem Friedhof ein Grab finden?

Grab ist nicht gleich Grab. Der Gestaltung sind je nachdem Grenzen gesetzt. Inwieweit Sie selbst wählen können, hängt vom Friedhof und von der Grabart ab. Zu unterscheiden sind folgende Grabtypen:

  • Reihengrab

    Hier sind die Gräber in einer Reihe angelegt. Der Verstorbene wird in dem nächsten freien Grab bestattet. Eine Auswahl existiert hier nicht. Unter den Erdbestattungen auf dem Friedhof ist das eine günstige Variante.

  • Wahlgrab

    Wie der Name Wahlgrab beschreibt, kann man sich ein Grab aussuchen. Oft handelt es sich hierbei um Familiengräber, in denen sich bis zu vier Personen innerhalb einer Ruhezeitperiode bestatten lassen können. Meist dürfen Sie diese Grabstelle individuell gestalten. Außerdem können Sie die Liegezeit verlängern.

  • Anonymes Grab

    Nach einer Feuerbestattung wird die Asche in einer Urne beigesetzt. Der Verstorbene kann sich wünschen, dass dies anonym geschieht. Der Friedhof teilt dann einen freien Platz zu und es gibt keinerlei äußere Hinweise auf die konkrete Grabstelle.

  • Halbanonymes Grab

    In einem halbanonymen Grab wird die Stelle auch nicht gekennzeichnet. Es existiert aber eine gemeinschaftliche Gedenktafel, auf der die Namen der Verstorbenen vermerkt sind.

Der Bestattungswald oder Naturfriedhof ist ein Sonderfall: Diese Friedhöfe sind oft in privater Hand, deshalb kann man sich in der Regel eine Grabstätte für die Urnenbestattung aussuchen.

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Häufige Fragen und Antworten zu Gräbern

Was darf im Friedwald mit ins Grab?

Hinter „Friedwald“ verbirgt sich ein bestimmtes Konzept. Das sieht vor, dass das Grab lediglich bei der Bestattung etwas Blumenschmuck erhält. Im Laufe des Jahres übernimmt die Natur die Grabpflege: Moose, Farne und jahreszeitliche Blumen „schmücken“ das Grab. Bei der Bestattung selbst dürfen neben Erde und Blumen maximal kleine Materialien mit ins Grab, die am besten natürlich abbaubar sind.

Wie geht eine Baumbestattung?

Naturbestattungen kommen immer mehr in Mode. Die Baumbestattung ist hierbei eine Form der Urnenbestattung. Dazu erhält die Asche der verstorbenen Person ihre letzte Ruhestätte an den Wurzeln eines Baumes. Möglich ist das in separaten Bereichen von Friedhöfen. Daneben haben sich aber auch Bestattungswälder wie der „Friedwald“, „Ruheforst“ oder „Ruhestätte Natur“ entwickelt.

Was kostet ein Urnengemeinschaftsgrab?

Die Kommunen regeln die Kosten für die Gräber. In welcher Höhe Kosten für ein Urnengemeinschaftsgrab anfallen, variiert also je nach Wohn- beziehungsweise Bestattungsort. Über die städtischen Gebühren können Sie sich bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung informieren. Grundsätzlich sind Urnengräber günstiger als Erdgräber und Gemeinschaftsgräber günstiger als Wahlgräber. Bei dreißig Jahren Ruhezeit können Sie etwa mit 500 bis 2.000 Euro rechnen.

Wie teuer ist ein Baumgrab?

Die Gesamtkosten bei einer Bestattung setzen sich immer aus den Leistungen des Bestattungsunternehmens und der Ruhestätte zusammen. Unabhängig davon richten sich die Kosten für ein Baumgrab danach, welcher Art es sein soll. Im „Friedwald“ können Sie beispielsweise einen Basisplatz für derzeit 490 Euro erwerben. Die Preise steigen, wenn Sie einen eigenen Baum für lediglich zwei Personen oder ihre eigene Familie möchten. Je nach Ort sind so zwischen 2.500 und 7.000 Euro möglich.

Friedhof Verwaltung: Kommunen und Kirchen oft Träger

Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe und des Gedenkens. Jeder hat das Recht ihn zur Besinnung aufzusuchen. Und der Friedhof ist öffentlich. Aufgrund seiner gärtnerischen Gestaltung erfüllt er eine Grünflächenfunktion in der Stadt. Das sind zwei Aspekte, die konträr wirken können. Deshalb muss jeder Friedhof eine eigene Friedhofsverwaltung haben. Von der Verwaltung wird die Friedhofsordnung beziehungsweise Friedhofssatzung gestaltet und sichergestellt. Im Kern regelt sie:

  • Öffnungszeiten
  • Verhaltensregeln
  • Grab und Grabgestaltung
  • Ruhezeiten
  • Nutzungsrechte
  • Trauerfeiern

Insbesondere auf die Grabgestaltung nimmt die Friedhofsverwaltung großen Einfluss. Sie genehmigt Grabsteine und achtet darauf, dass Gräber nicht sich selber überlassen, sondern dass Angehörige oder Friedhofsgärtner diese pflegen. Die Friedhofsverwaltung legt in ihrer Ordnung beziehungsweise Satzung auch die Bepflanzung der Gräber fest. Insgesamt soll der Friedhof ein stimmiges Bild abgeben. Bevor Sie sich für einen Friedhof entscheiden, werfen Sie am besten immer einen Blick in die Friedhofssatzung, um keine negativen Überraschungen zu erleben.

Friedhöfe für verschiedene Religionen

In früheren Jahrhunderten dominierten christliche Friedhöfe in Deutschland – häufig streng getrennt nach katholischem oder evangelischem Glauben. Heutzutage versucht man, auch Bürgern anderer Glaubensbekenntnisse eine letzte Ruhestätte anzubieten. Für die Gläubigen sind diese Orte wichtig, da sich die Bräuche und Rituale der jeweiligen Religion vom Christentum unterscheiden.

  • Jüdischer Friedhof

    Neben den christlichen haben jüdische Friedhöfe die längste Tradition in Deutschland. Sie befanden sich früher häufig außerhalb der Stadtmauern: Zum einen wies man ihnen unattraktive Stellen (Nähe zu Hinichtungsstätten) zu. Andererseits besagen jüdische Vorschriften, dass die Toten nicht nahe den Lebenden bestattet sein dürfen. Eine weitere Besonderheit im Judentum: Eine Einebnung oder Wiedervergabe eines Grabplatzes ist nicht vorgesehen.

  • Islamischer Friedhof

    Früher ließen sich als „Gastarbeiter“ nach Deutschland gekommene Personen in ihren Herkunftsländern begraben. Mittlerweile bilden Muslime nicht nur die größte religiöse Glaubensgemeinschaft nach dem Christentum. Viele Menschen wollen ihre Angehörigen hierzulande begraben wissen. Deutsche Bestattungsvorschriften erschwerten dies teilweise. Inzwischen bieten Friedhöfe immer häufiger Grabfelder, die eine Ausrichtung nach Mekka ermöglichen.

  • Buddhistischer Friedhof

    In jüngerer Zeit ist die Nachfrage nach buddhistischen Grabstätten gestiegen. Etwa eine Viertel Million Menschen ist hierzulande buddhistischen Glaubens. Viele hatten als „Boatpeople“ aus Vietnam eine Heimat in der DDR gefunden. Aber auch unter Konvertiten findet diese Religion zunehmend Anhänger. Als erste Stadt in Deutschland hat Dresden ein buddhistisches Gräberfeld eingeweiht. Eigene Grabstätten gibt es zudem in Berlin und Hannover.

Daneben stehen überkonfessionelle Friedhöfe allen Menschen ungeachtet ihrer Konfession oder ihres Glaubens offen.

Friedhof Regeln in der Friedhofssatzung

Die Friedhofssatzung fasst alle Vorschriften für den Friedhof zusammen, welche die Friedhofsverwaltung festgelegt hat. Da jeder Friedhof seine eigene Satzung besitzt, können die Angaben variieren. Wir möchten Ihnen dennoch beispielhaft eine Idee davon geben, was eine Satzung regelt:

  • Vorschriften über Grabgrößen

    Die Grabgrößen können variieren. Zum Beispiel darf auf manchen Friedhöfen der Sarg eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres nur 2,05 Meter lang und 0,65 Meter breit und 0,65 Meter hoch sein.

  • Ruhezeiten

    Die Ruhezeit (auch Ruhefrist) bezeichnet einen bestimmten Zeitraum, innerhalb derer der Sarg im Grab unangetastet bleibt. Danach kann das Grab eingeebnet und neu belegt werden. Die Ruhefrist hängt von der Bodenbeschaffenheit und dem Alter der Verstorbenen ab. Bei verstorbenen Kindern unter fünf Jahren liegt die Ruhezeit bei 15 Jahren, bei Verstorbenen, die älter als fünf Jahre wurden, liegt die Ruhezeit bei mindestens zwanzig Jahren.

  • Grabgestaltung und Grabbepflanzung

    Die Satzung legt fest, dass alle Grabstätten gärtnerisch hergerichtet und dauernd in Stand durch Angehörige oder Friedhofsgärtner gehalten werden müssen. Dies beinhaltet auch, dass die Bepflanzung des Grabes sich nach dem Gesamtcharakter des Friedhofs richten muss. Auch müssen verwelkte Blumen und Kränze unverzüglich von Grabstätten entfernt werden.

  • Gebühren

    Die Gebühren sind abhängig von der Friedhofsauslastung und Bodenbeschaffenheit. Die Kosten steigen, wenn es aufgrund der Bodenbeschaffenheit schwierig wird, ein Grab auszuheben. Dazu gehören die Grabkosten für die einzelnen Grabstätten, die Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung eines Grabes. Alles zusammen nennt sich „Beisetzungsgebühren“. In der Regel existiert zu der Satzung ein separates Dokument mit der Gebührenordnung, da die Preise schwanken.

  • Verhalten auf dem Friedhof

    Jeder muss sich der Würde des Ortes, der Toten und unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte von Angehörigen entsprechend verhalten. So ist es dort untersagt zu lärmen, zu spielen, Sport zu treiben oder Geschäften nachzugehen.

  • Öffnungszeiten

    Friedhöfe sind oft von morgens bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet. Nachts darf man aus Pietätsgründen nicht auf den Friedhof. Teile können zudem gesperrt werden, wenn eine Beisetzung statt findet. Auch bei gefährlicher Witterung – zum Beispiel Glatteis – werden die Friedhöfe vorsichtshalber geschlossen. Genaue Öffnungszeiten und weitere Bekanntmachungen müssen Besucher den Hinweisen vor Ort entnehmen.

  • Richtlinien für Trauerfeiern

    Trauerfeiern können in einem dafür bestimmten Raum (Kapelle oder Leichenhalle), am Grab oder an einer anderen Stelle im Freien, die dafür vorgesehen ist, abgehalten werden. Auf Antrag kann der Sarg geöffnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass keine Infektionen bestanden und die Leiche noch nicht verwest ist. Hat die Friedhofsverwaltung Bedenken, können diese Möglichkeiten eingeschränkt werden.

  • Haftung

    Die Haftung auf den Friedhof liegt im Prinzip nur bei den Nutzern, denn diese haften für alle Schäden, die durch sie entstehen. Das gilt auch, wenn in ihrem Auftrag Anlagen gebaut und Gräbmäler errichtet werden. Die Stadt haftet nicht für Schäden, die durch dritte Personen oder Tiere anfallen. Sie haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Friedhof: Gruselig oder gesellig?

Der Tod und was danach passiert, ist eins der großen Mysterien der Menschheit. Bis in die heutige Zeit ist er mit allerhand Aberglauben und Ängsten verbunden. Dementsprechend sind manchen Friedhöfe vor allem unheimlich. Wiedergängermotive, Geister und allerhand schaurige Figuren sind Inhalt gruseliger Literatur. Große Literaten von Johann Wolfgang von Goethe („Der Totentanz“) über Mary Shelley („Frankenstein“) bis Stephan King („Friedhof der Kuscheltiere“) thematisieren Tod und Friedhöfe.

Nach Einbruch der Dunkelheit sind städtische Friedhöfe üblicherweise geschlossen, so dass dieser Gruselfaktor wegfällt. Grusel der anderen Art bescheren allenfalls solche Bestattungsplätze, deren Existenz von großen Katastrophen zeugen: Nämlich Soldatenfriedhöfe, an denen sich ein Kreuz ans den nächste reiht – mitunter ohne Namen.

Gleichzeitig erleben viele den Friedhof als Ort der Besinnung und Kultur. So beflügeln sie nicht nur die die Fantasie vieler Autoren, sondern auch Maler, Architekten und Bildhauer. Viele alte Friedhöfe sind regelrechte Touristenmagnete. Ihre herausragenden, kunstvollen Gräber und Mausoleen berühmter Verstorbener laden zum Staunen und Verweilen ein.

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[Bildnachweis: girlseeingworld by Shutterstock.com]

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