Frührente: Voraussetzungen, Beantragung, Tipps

Ein Eintritt in die Frührente ist unter bestimmten Voraussetzungen mit 63 Jahren möglich. Zunächst ist es wichtig, dass Sie genügend Beitragsjahre erreicht haben. Aber auch dann gibt es noch die eine oder andere Hürde. Doch selbst, wer es geschafft hat, früher in Rente zu gehen, ist nicht immer mit der Situation glücklich. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Thema Frührente und geben Tipps zu Antrag, Berechnung und Umgang…

Frührente: Voraussetzungen, Beantragung, Tipps

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Frührente wegen Krankheit oder Depressionen?

Frührente mit 30, 50, 55, 58 oder 60? Das klingt für viele nach Arbeitsunfähigkeit. Umgangssprachlich wird der Begriff „Frührente“ meist gleichbedeutend mit der Rente aufgrund einer chronischen Krankheit wie zum Beispiel Depression oder gar einer Schwerbehinderung verwendet.

Doch dies ist fachlich unkorrekt: Wer aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann und daher zum Beispiel im Alter von 25, 30 oder auch mit 50 oder 55 vorzeitig in Rente geht, der muss eine sogenannte „Erwerbsminderungsrente“ beantragen.

Wann ist Frührente?

Frührente hingegen meint einen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand mit 63 Jahren oder später. Grundsätzlich ist dies für jeden möglich, der mindestens 35 Jahre lang seine Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt hat. Doch meist müssen die Frührentner dann mit erheblichen Abschlägen bei der Rentenzahlung rechnen. Man spricht hier von der sogenannten „Altersrente für langjährig Versicherte“.

Wer allerdings auf mindestens 45 Beitragsjahre kommt, der kann sich unter bestimmten Umständen auch ohne Verluste in den verdienten Altersruhestand verabschieden. Dies wird als „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ bezeichnet.

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Frührente: Voraussetzungen

Aber wer kann in Frührente gehen? Bei der „Altersrente für besonders langjährige Versicherte“, die 2014 im Rahmen des Rentenpakets eingeführt wurde, können Arbeitnehmer vorzeitig und ohne Rentenabschläge in Ruhestand gehen – sie müssen also nicht mehr bis zur Regelaltersgrenze warten, die je nach Geburtsjahr bei 65 oder 67 Jahren liegt.

Dazu muss jedoch zwingend die Bedingung erfüllt sein, dass Sie mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dies wurde unter der Annahme beschlossen, dass Arbeitnehmer nach 45 Arbeitsjahren schon aus gesundheitlichen Gründen häufig nicht mehr arbeiten können.

Doch es gibt einen Haken: Das Zugangsalter wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Mit 45 Beitragsjahren konnten daher nur Arbeitnehmer abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen, die vor 1953 geboren wurden – das war letztmals 2017 der Fall.

Genauer Zeitpunkt für die Frührente

Wann Sie genau in Frührente gehen können, lässt sich einfach berechnen: Für den Jahrgang 1955 betrug die Altersgrenze 63 Jahre und sechs Monate. Danach erhöht sie sich pro Jahrgang um weitere zwei Monate. Für den Jahrgang 1956 liegt sie bei 63 Jahren und acht Monaten, für die 1957er bei 63 Jahren und zehn Monaten und so weiter.

Ab dem Geburtsjahr 1964 beträgt die Altersgrenze 65, dann wird die abschlagsfreie Rente mit 63 also schon längst wieder passé sein. Der Renteneintritt mit 60, der früher noch für bestimmte Personengruppen möglich war, wurde abgeschafft. Die Rente mit 60 kann also nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Zudem gibt es noch einen weiteren Minuspunkt: Wer nach 45 Beitragsjahren mit 63 in Rente geht, muss zwar keine Abschläge in Kauf nehmen, hat aber weniger Rentenpunkte auf dem Konto, als wenn er regulär weitergearbeitet hätte. Die Frührente wirkt sich also auf gewisse Weise doch negativ auf die Rentenhöhe aus – wenngleich die Differenz allerdings in den meisten Fällen sehr überschaubar ist.

Welche Zeiten gelten als Beitragsjahre?

Wer 45 Jahre rentenversichert war, muss nicht zwangsläufig 45 Jahre lang gearbeitet haben. Rentenbeiträge zahlen Sie nicht nur als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter, sondern auch bei…

  • Bezug von Arbeitslosengeld I
  • Ausbildung
  • Kindererziehung (bis zum zehnten Lebensjahr)
  • Pflege von Familienangehörigen
  • Bezug von Krankengeld
  • Beruflicher Weiterbildung
  • Bezug von Kurzarbeitergeld
  • Bezug von Insolvenzgeld
  • Wehrdienst
  • Zivildienst
  • Freiwilligem Soziales Jahr
  • Mini-Job
  • Selbstständiger Tätigkeit mit Pflichtbeiträgen

Nicht angerechnet werden dagegen Zeiten aus Versorgungsausgleich, einem Rentensplitting unter Ehepartnern oder in denen Sie Arbeitslosengeld II (sogenanntes „Hartz IV“) bezogen haben.

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Frührente berechnen

Wie hoch die Frührente ist, können Sie individuell berechnen. Der kostenlose Rentenrechner errechnet ihre Alterseinkünfte ganz einfach und unkompliziert. Am Ende erhalten Sie eine kostenlose Zusammenfassung als PDF, die Sie sich herunterladen können.

Zudem empfehlen wir Ihnen, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren.

Oder aber Sie informieren sich unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800/1000 4800 (Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr, Freitags bis 15.30 Uhr) beziehungsweise der Serviceseite der DRV.

Frührente beantragen

Um einen ordnungsgemäßen Übergang und eine fristgerechte Rentenzahlung gewährleisten zu können, sollten Sie rechtzeitig einen Antrag auf Rente mit 63 bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Die bedeutet mindestens drei Monate vor Rentenbeginn.

Optimalerweise haben Sie Ihr Rentenkonto und die Höhe der Rente bis zu diesem Zeitpunkt bereits geklärt. Übrigens: Sie können Ihren Antrag auch wieder zurücknehmen, so lange noch nicht über ihn entschieden worden ist.

Frührente können Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Einen Termin können Sie online hier vereinbaren oder unter der oben erwähnten Hotline.

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Wie kann ich ohne 45 Beitragsjahre in Frührente gehen?

Wie bereits erwähnt, ist es auch möglich, mit 63 Jahren in Frührente gehen, wenn die 45 Beitragsjahre noch nicht erreicht wurden. Dabei handelt es sich um die „Altersrente für langjährig Versicherte“. Bevor man jedoch die genaue Höhe der Frührente berechnen kann, sind zwei grundlegende Dinge zu beachten:

  • Bei einer Frührente ohne 45 Beitragsjahre müssen Sie teils mit erheblichen Abschlägen rechnen.
  • Sie müssen mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Hinzugerechnet werden dabei neben den Zeiten als pflichtversicherter Beschäftigter oder Selbstständiger und Jahren mit freiwilligen Beiträgen auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Außerdem zählen zu den Beitragsjahren Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und sogenannte Anrechnungszeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen nicht in die Rentenkasse einzahlen konnten. Zum Beispiel aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Studium.

Abschläge berücksichtigen

Pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns müssen Sie Kürzungen von 0,3 Prozent einkalkulieren. Das summiert sich. Wenn Sie also beispielsweise zwei Jahre früher in Rente gehen und Ihnen pro Monat 0,3 Prozent gekürzt werden, sind das bei 24 Monaten satte 7,2 Prozent. Zudem steigt das Regelalter für Rentner immer weiter und damit auch die Abschläge. Ab dem Jahrgang 1964 betragen sie in oben genannten Beispiel 14,4 Prozent.

Bei 14,4 Prozent liegt auch die Höchstgrenze. Das bedeutet: Wenn für Sie die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt, Sie aber unbedingt schon mit 63 in Rente gehen wollen und 35 Jahre eingezahlt haben, dann kommen auf Sie Rentenkürzungen in Höhe von 14,4 Prozent zu. Diese verminderte Rente erhalten Sie für Ihr restliches Leben und nicht etwa nur zeitlich befristet.

Ein Rechenbeispiel soll dies veranschaulichen: Bei einer regulären monatlichen Rente von 1.500 Euro müssten Sie mit Abzügen von 216 Euro rechnen. Sie erhalten also nur 1.284 Euro pro Monat – bis zu Ihrem Lebensende. Oder: Bei monatlich 850 Euro hätten Sie 122,40 Euro weniger. Das ergibt 727,60 Euro – auf diesem Niveau stellt dies einen gewaltigen Unterschied dar.

Einmalzahlungen können Verluste mindern

Mit einer Einmalzahlung können Sie allerdings diese Kürzungen ausgleichen. Dazu müssen Sie zunächst eine besondere Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente beantragen. Das können alle, die schon mindestens 55 Jahre alt sind. Ihr Sachbearbeiter von der Rentenversicherungen kann Ihnen dann sowohl Ihre individuelle Frührente berechnen als auch die Einmalzahlung.

Die Höhe dieser Einmalzahlung fällt je nach Konstellation ganz unterschiedlich aus – mit einem mittleren vierstelligen Betrag müssen Sie aber in der Regel rechnen. Die Spanne kann jedoch auch bis hin zu Beträgen um die 40.000 Euro reichen. Dafür könnte sich möglicherweise eine Erbschaft oder eine ausgezahlte Lebensversicherung anbieten.

Gefahren der Frührente

Es klingt verlockend: Frührente scheint auf den ersten Blick mehr Zeit und weniger Stress zu bedeuten. Dabei haben Untersuchungen gezeigt, dass sie längst nicht immer sinnvoll ist – und auch nicht gesünder. Experten weisen darauf hin, das Frührente eher schadet als nützt, wenn sie unfreiwillig erfolgt oder mit einem Rückgang der geistigen und körperlichen Aktivität einhergeht. Wer keine Aufgabe mehr hat, baut schneller ab.

So weist der Psychologieprofessor Andreas Kruse aus Heidelberg darauf hin, dass Frührente sogar den Alterungsprozess beschleunigen kann: „Die Rente ist für viele Menschen mit starken Einkommenskürzungen verbunden. Das ist bekannt, trotzdem kommen sie dann oft sehr überraschend. Die selbständige Lebensführung im Alter wird dadurch erheblich erschwert, übrigens auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“

Damit verbunden seien häufig ein plötzlicher Aktivitätsrückgang und eine zunehmende Isolation. Und die schade der kognitiven Leistungsfähigkeit und der Gesundheit, körperlich wie emotional.

Mit Plan in die Frührente

Wer Frührentner werden will, hat am besten also einen Plan für den Renteneintritt in der Tasche. Ein Engagement in einem Verein oder einer sonstigen sozialen Organisation, die lange geplante Reise mit dem Partner oder eine verstärkte Verantwortung für die Enkel – all das kann helfen, den Ruhestand mit Sinn zu füllen.

Wer seinen Beruf dagegen nicht kompensieren kann, hängt vielleicht – sofern es die Gesundheit zulässt – noch ein paar Jahre dran. Die Entwicklung geht ohnehin verstärkt hin zum Arbeiten im Alter. Sei es mit Gelegenheitsjobs oder mit Arbeiten in Heimarbeit – sogenannte Silver Worker werden immer häufiger.

Auf diese Weise ermöglicht auch ein Zuverdienst zur Rente zusätzliche finanzielle Freiheiten.

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[Bildnachweis: Herbstlust.de]

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