Gesetzliche Betreuung: Voraussetzung, Beantragung, Dauer, Ablauf

Eine gesetzliche Betreuung tritt in Kraft, wenn eine Person nicht mehr über die Voraussetzungen verfügt, verantwortungsvoll über sich selbst zu entscheiden. Das betrifft in erster Linie die finanziellen und rechtlichen Bereiche. Doch wie läuft das genau ab? Was sind die Aufgaben und Pflichten der Betreuer? Wer kann man rechtlicher Betreuer werden? Und wie hoch sind Kosten und Vergütung? Wie lässt sich eine gesetzliche Betreuung beantragen und wieder beenden? Wir klären all diese wichtigen Fragen rund um die gesetzliche Betreuung.

Gesetzliche Betreuung: Voraussetzung, Beantragung, Dauer, Ablauf

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Gesetzliche Betreuung: Voraussetzungen

Eine Frage steht über allem: Wann bekommt man eine gesetzliche Betreuung? Pauschal lässt sich das nicht sagen. Denn in jedem Einzelfall prüft immer das zuständige Betreuungsgericht (eine Abteilung des Amtsgerichts), ob und in welchem Umfang eine gesetzliche Betreuung notwendig und möglich ist.

Grundsätzlich werden Menschen immer dann gesetzlich betreut, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, rechtliche und/oder finanzielle Angelegenheiten für sich selbst verantwortungsvoll zu entscheiden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei:

Das betrifft derzeit in Deutschland etwa 1,3 Millionen Bürger – Tendenz steigend. Eine rechtliche Betreuung ist dabei ganz klar von einer Entmündigung abzugrenzen. Ein gesetzlicher Betreuer ist kein Vormund. Und auch keine Pflegekraft.

Vielmehr soll er der betreuten Person bei rechtlichen Belangen unterstützend zur Seite stehen. Dies kann im Einzelfall sehr weit gehen. In der Regel werden die Entscheidungen jedoch einvernehmlich getroffen.

Gesetzliche Betreuung bei Schulden?

Das zeigt ein Beispiel, das oft genannt wird. Wer Schulden hat und nicht mit seinen Geld haushalten kann, ist noch nicht automatisch ein Fall für eine gesetzliche Betreuung.

Vielen Menschen fehlt die Bereitschaft, sich mit finanziellen Dingen zu beschäftigen. Sie wären jedoch sehr wohl in der Lage dazu. Es kann daher nicht sein, dass sie aus ihrer Verantwortung entlassen werden.

Erst wenn es die eigenen, geistigen Fähigkeiten nicht (mehr) zulassen, die finanzielle Situation zu überblicken und zu regeln, muss ein rechtlicher Betreuer bestimmt werden. Das können Rechtsanwälte oder Sozialarbeiter sein. Aber auch Ehrenamtliche wie zum Beispiel Angehörige kommen infrage.

Gesetzliche Betreuung: Bereiche werden gerichtlich festgelegt

Was ein gesetzlicher Betreuer darf, regelt in jedem Einzelfall das zuständige Betreuungsgericht. Die genauen Bereiche werden entsprechend den Fähigkeiten beziehungsweise den Grenzen der betreuten Person festgelegt. Manche können ihre regelmäßigen Zahlungen noch erledigen. Andere brauchen sogar für ihre Einkäufe genaue Anweisungen.

Für all die Bereiche, welche die Betreuten nicht mehr selbst eigenverantwortlich entscheiden und handeln können, tritt der Betreuer auf den Plan. So zum Beispiel:

  • Finanzen
  • Ausgaben
  • Wohnortwechsel
  • Juristische Belange
  • Gesundheitsfragen

Wer gesetzlich betreut wird, ist aber trotzdem noch geschäftsfähig. Daher kommt es im Einzelfall vor, dass Betreute und Betreuer unterschiedliche Entscheidungen treffen. Wie erwähnt: Betreute sind nicht entmündigt. Beide sind rechtsgültig und müssen vom Betreuungsgericht entsprechend entschieden werden.

Was darf die rechtliche Betreuung nicht entscheiden?

Die Grenzen einer gesetzlichen Betreuung liegen immer dort, wo die Persönlichkeitsrechte des Betreuten zu stark eingeschränkt werden. Zum Beispiel bei:

  • Geringfügigen Handlungen des täglichen Bedarfs (zum Beispiel beim Lebensmitteleinkauf).
  • Erstellung eines Testaments.
  • Aufhebung und Anfechtung bei Erbangelegenheiten.
  • Eheschließung und Scheidung.
  • Ärztliche Maßnahmen, sofern sie nicht dezidiert vom Betreuungsgericht angeordnet wurden.
  • Freiheitsentziehende Zwangsmaßnahmen sowie Wohnungskündigung, sofern diese nicht ebenfalls vom Betreuungsgericht klar festgelegt wurden.

Ist die gesetzliche Betreuung Zwang?

Damit wird klar: Eine gesetzliche Betreuung soll in erster Linie eine Unterstützung sein und kein Zwang. Alle Entscheidungen sollen im Sinne und möglichst in Absprache mit dem Betreuten getroffen werden.

Falls es doch einmal zu Missverständnissen oder gar Konflikten kommt, ist es nicht etwa so, dass sich der Betreuer automatisch durchsetzt. Er sollte nach Möglichkeit den Betreuten überzeugen. Gelingt dies nicht, können sich Angehörige oder die Betreuten selbst zur Schlichtung an die Beschwerdestelle des Bundesverbands der Berufsbetreuer wenden.

Wenn hier keine Einigung zu Stande kommt, können im äußersten Fall beim Betreuungsgericht ein Antrag auf einen Betreuerwechsel stellen. Wer rechtlich betreut wird, hat somit nicht seine Rechte an seinen Betreuer abgegeben, sondern soll im Idealfall lediglich Hilfe erhalten. Er bleibt dennoch Herr seiner eigenen Entscheidungen.

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Gesetzliche Betreuung: Vergütung und Kosten

Eine gesetzliche Betreuung erfordert Aufwand und diese kostet. Die Kosten für die Vergütung eines Betreuers sowie die Kosten für das gerichtliche Verfahren muss die betreute Person übernehmen.

Je nach Umfang, Erfahrung und Dauer der gesetzlichen Betreuung verdient ein Berufsbetreuer im Monat umgerechnet zwischen 200 und 400 Euro pro Monat und Betreuung. Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung von 399 Euro jährlich.

Wieviel davon der Betreute zahlen muss, richtet sich nach seinen finanziellen Mitteln. Kann er diese Kosten gar nicht aufbringen, kann er Verfahrenskostenhilfe für die gerichtlichen Auslagen sowie die Übernahme der Kosten seitens des Sozialamts beantragen.

Dabei ist ein Vermögen von bis zu 25.000 Euro sowie Wohneigentum grundsätzlich anrechnungsfrei. Das alles zeigt: eine gesetzliche Betreuung ist nicht auf Gewinn ausgelegt. Im Gegenteil: Meist ist sie noch nicht einmal kostendeckend.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine gesetzliche Betreuung zu übernehmen, macht dies nicht aus finanziellen Gründen. Die Motivation liegt vielmehr in der Hilfe für die Betroffenen.

Aufgaben und Pflichten der Betreuer

Die typischen Aufgaben eines Betreuers liegen dabei vor allem in Tätigkeiten wie:

  • Regelung von finanziellen Entscheidungen.
  • Zuweisungen von Taschengeld.
  • Öffnen und Bearbeiten der Post.
  • Hilfestellungen zur Gesundheitsförderung und -fürsorge.
  • Regelungen der Wohnangelegenheiten und Aufenthaltsbestimmung in Absprache mit dem Betreuungsgericht.

Ein Betreuer muss für diese Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Er muss…

  • …über entsprechende soziale und intellektuelle Fähigkeiten für seine Aufgabe verfügen.
  • …aufgrund seiner Lebensumstände persönlich geeignet sein, um ein Vertrauensverhältnis stabil aufbauen zu können.
  • …psychisch und körperlich belastbar sein.
  • …fachlich und organisatorisch qualifiziert sein.
  • …dem Betreuten gegenüber wohl gesonnen sein.
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Gesetzliche Betreuung beantragen

Wer der Meinung ist, dass er selbst oder ein nahestehender Angehöriger eine gesetzliche Betreuung benötigt, kann einen formlosen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen.

Diese muss nicht zwangsläufig schriftlich gestellt werden. Es reicht sogar schon ein mündlicher Antrag aus.

Dabei gibt es zwei wesentliche Voraussetzungen. Zum einen muss es sich um eine volljährige Person handeln. Und zum anderen muss die Person, die betreut werden soll, ihr Einverständnis geben. Gegen den Willen des zu Betreuenden wird keine rechtliche Betreuung angeordnet werden.

Kann ein gesetzlicher Betreuer ein Familienangehöriger sein?

Das Betreuungsgericht wird sich die Wünsche des zu Betreuenden anhören. Wünscht dieser, dass die Aufgabe von einem Familienangehörigen übernommen wird, so kann es diesen bestimmen.

Sofern diese Person die entsprechenden Eignungen mitbringt, wird das aller Voraussicht nach so geschehen. Dies ist in über 50 Prozent aller Betreuungsangelegenheiten der Fall.

Andernfalls wird ein anderer Betreuer bestimmt. Kommt kein Ehrenamtlicher aus dem persönlichen Umfeld in Frage (Partner, Verwandte, Freunde) in Frage, wird ein Berufsbetreuer bestimmt. Dieser arbeitet entweder als Selbstständiger oder als Mitarbeiter eines Betreuungsvereins beziehungsweise -behörde.

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Gesetzliche Betreuung beenden

Die Dauer einer gesetzlichen Betreuung beläuft sich zunächst einmal auf sechs Monate. Diese Phase der vorläufigen Betreuung ist wichtig, um zu sehen, ob die Konstellation passt und dem Betreuten eine Hilfe ist.

Nach dieser Zeit wird vom zuständigen Richter geprüft, ob eine dauerhafte Betreuung notwendig ist. Diese läuft dann sieben Jahre, ehe sie erneut einer Prüfung unterzogen wird.

Innerhalb der Betreuungszeit können Betreuer wie Betreute einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellen. Dieser muss dann erneut vom Gericht geprüft werden. Einzige Ausnahme: Stellt der Betreute innerhalb weniger Wochen mehrmals einen Antrag auf Beendigung, kann diese Überprüfung im Wiederholungsfall abgelehnt werden.

Falls der Grund für eine gesetzliche Betreuung entfällt, muss die Betreuung aufgehoben werden.

Ansprechpartner für die rechtliche Betreuung

Für eine Antragstellung ist das örtliche Amtsgericht zuständig, bei dem das Betreuungsgericht angesiedelt ist.

Beraten lassen sollten Sie sich jedoch schon vorher. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Die Rechtspfleger bei den Betreuungsgerichten
  • Betreuungsbehörden bei den Gemeindeverwaltungen
  • Betreuungsvereine und Wohlfahrtsverbände

Diese Ansprechpartner stehen zum einen Angehörigen offen. Zum anderen können sich Menschen, die sich mit rechtlichen Angelegenheiten intellektuell überfordert sehen und an einer Betreuung interessiert sind, an diese Stellen wenden.

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