Gesetzliche Krankenversicherung: Liste der Krankenkassen
Circa 90 Prozent der Bevölkerung sind in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Wer selbstständig ist oder die jährlich angepasste Beitragsbemessungsgrenze mit seinem Gehalt überschreitet, hat die Möglichkeit, sich entweder privat zu versichern oder freiwillig in der GKV zu bleiben. Er muss jedoch eine der beiden Varianten wählen, da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht per Gesetz besteht. Ohne Krankenversicherung darf kein Einwohner der Bundesrepublik sein, auch wenn es vereinzelt Bürger gibt, die noch immer durch dieses Raster fallen.
Aber welche Krankenversicherungen sind gesetzlich? In Deutschland gibt es folgende unterschiedliche Arten von Krankenkassen:
- Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
- Ersatzkassen (EK)
- Innungskrankenkassen (IKK)
- Betriebskrankenkassen (BKK)
- Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK)
- Knappschaft (KBS)
Alle Krankenversicherungen, die diese Bezeichnungen im Namen führen, sind also gesetzlich. Die Unterschiede zwischen ihnen liegen im Detail zum einen geringfügig in ihrem Beitragssatz und ihren Leistungen, zum anderen in ihrem Träger. Die meisten dieser Kassen sind inzwischen offen für alle – die Unterscheidung hat lediglich historische Gründe.
Was bedeutet gesetzlich krankenversichert?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde im Jahr 1883 von Reichskanzler Bismarck in Deutschland eingeführt und sollte damals dazu beitragen, dass vor allem die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für einen gewissen Zeitraum gesichert war. Die Kosten wurden bereits damals zwischen Arbeitgebern (ein Drittel) und Arbeitnehmern (zwei Drittel) aufgeteilt.
Heute teilen beide Parteien die Beiträge zu gleichen Teilen auf – sie machen je nach Kasse ungefähr 15 Prozent des Bruttolohns aus. Nicht nur eine Lohnfortzahlung ist damit gesichert, sondern auch die hohen Arzt- und Krankenhauskosten werden damit abgedeckt.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist somit neben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Pflegeversicherung ein fester Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems.
Kann ich aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten?
Wer selbstständig tätig ist oder die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2021: 58.050 Euro jährlich) mit seinem Verdienst überschreitet, kann die gesetzliche Krankenversicherung zugunsten der privaten Krankenversicherung (PKV) verlassen. Diese Entscheidung sollte gut überlegt sein, denn ein Zurück in die GKV ist dann nur möglich, wenn der Versicherte sich wieder in ein Angestelltenverhältnis begibt, in dem er unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient.
Die private und die gesetzliche Krankenversicherung unterscheiden sich dabei grundlegend in ihrer Struktur – gerade bezüglich der Kalkulation von Beiträgen und Leistungen. Während sich die Beiträge in der GKV ausschließlich nach dem Verdienst richten, orientieren sich die Kosten für eine PKV nach den abgesicherten Leistungen und der Höhe der jährlichen Selbstbeteiligung.
Nach der Beitragsbemessungsgrenze bemisst sich im übrigen auch der Höchstbeitrag, der für die gesetzliche Krankenversicherung zu bezahlen ist. Das bedeutet, dass Einkommen darüber nicht mehr in die Berechnung des Beitragssatzes einfließen.
Gesetzliche Krankenversicherung: Pflicht oder freiwillig?
Doch wann ist man gesetzlich pflichtversichert? Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer zunächst einmal in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Wie erwähnt, kann er sich privat versichern, wenn sein Verdienst die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Oder er bleibt freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dies hat durchaus Vorteile, denn die gesetzliche Krankenversicherung bietet kostenlosen Schutz für direkte Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder), die über kein eigenes Einkommen verfügen. Einen weiteren Vorteil stellt der Abrechnungsmodus dar: So rechnen die Ärzte und Krankenhäuser direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Wer privat versichert ist, erhält hingegen eine Rechnung, für die er in Vorleistung treten muss und die am Anschluss vom Versicherer erstattet wird.
Allerdings bieten gerade für junge Menschen die privaten Krankenversicherer bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen. Dies ist für viele Menschen attraktiv. Dass sie im Alter nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück kommen und die Beiträge dann oft nicht zahlen können – daran denken die wenigsten.
Gesetzliche Krankenversicherung: Vergleich
Jeder Versicherte kann seine Krankenkasse frei wählen. Bei der Frage, welche im Einzelfall die richtige gesetzliche Krankenversicherung ist, spielen neben den Beiträgen auch die Zusatzleistungen eine Rolle. Es gibt im Internet inzwischen etliche Seiten zur Übersicht, die einen Versicherungsvergleich anbieten und dies detailliert in einer Tabelle gegenüberstellen.
Wer sehen möchte, welche gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich 2021 für ihn die beste ist, der kann zum Beispiel auf diesen beiden Seiten Leistungen und Beiträge gegenüberstellen:
Gesetzliche Krankenversicherung: Kosten und Beitrag
Was für viele bei ihrer Wahl entscheidend ist: Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung? Die Beiträge variieren zwischen 15 und 17 Prozent vom Einkommen. Wobei sich die Beitragssätze jährlich bei den einzelnen Versicherern ändern können.
Die günstigsten Krankenversicherungen 2021 sind:
- HKK – 14,99 Prozent
- BKK Firmus – 15,44 Prozent
- Debeka BKK – 15,5 Prozent
- BKK 24 – 15,6 Prozent
Gesetzliche Krankenversicherung: Das sind die Leistungen
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ihren Leistungen zu großen Teilen an die Vorgaben aus dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) gebunden – lediglich das Angebot einige Zusatzleistungen (zum Beispiel die Erstattung alternativer Heilverfahren wie Akupunktur, Homöopathie oder Chiropraktik) unterscheiden die einzelnen Kassen voneinander.
Die Pflichtleistungen bestehen aus Zahlungen von:
- Vorsorge, Früherkennung und Prävention
- Ärztliche Behandlungen sowie Psychotherapie
- Zahnärztliche Behandlungen und Zahnersatzzuschüsse
- Zuschüsse zu per Rezept verschriebenen Arznei- Heil und Hilfsmitteln
- Krankenhausaufenthalte
- Rehabilitation
- Krankengeld
- Krankentransporte
- Häusliche Pflege und Haushaltshilfe
- Entbindung
Die gesetzliche Krankenversicherung im Alter
Wer bei vor Renteneintritt in einer privaten Krankenversicherung versichert war, für den bleibt dies auch im Rentenalter so. Damit die Beiträge weiterhin zu finanzieren sind, wurden in den Jahren der Berufstätigkeit sogenannte Beitragsrückstellungen fürs Alter einbehalten, die nun verrechnet werden. Das mindert die Kosten zwar erheblich, dennoch ist die PKV für viele Rentner nach wie vor nur schwer zu bezahlen, weshalb viele bedauern, nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu dürfen.
Wer in seinen letzten Berufsjahren (90 Prozent der zweiten Hälfte des Erwerbslebens) hingegen Mitglied in der GKV war oder als Selbstständiger einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat, ist mit dem Ruhestand in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert und ist bei vielen Einnahmen von den Beiträgen befreit. Dabei ist die KVdR keine eigene Versicherung sondern bezeichnet lediglich eine Variante der GKV. Träger sind weiterhin die entsprechenden Krankenkassen.
Alle, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Das klingt auf den ersten Blick widersinnig, da es einen Zwang zu einer „freiwilligen“ Versicherung gibt, liegt jedoch in der Krankenversicherungspflicht begründet, die in Deutschland herrscht.
Beiträge in der Krankenversicherung der Rentner
Für die freiwillig Versicherten bedeutet dies, dass Sie ebenso wie als Versicherter der KVdR in ihrer entsprechenden Krankenkasse bleiben. Beide Gruppen müssen dort auf einen Beitrag von 7,3 Prozent auf ihre gesetzliche Rente entrichten. Dies betrifft nicht nur die Altersrente, sondern auch weitere staatliche Rentenzahlungen wie zum Beispiel die Witwenrente.
Außerdem müssen sowohl freiwillig gesetzlich Versicherte, als auch Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner 14,6 Prozent einen möglichen Bruttoeinkommens aus einer Berufstätigkeit wie gewohnt entrichten, wobei die Hälfte wie erwähnt vom Arbeitgeber getragen wird. Wer im Rentenalter weiter arbeitet, zahlt auch weiter seine Beiträge, sofern er mit seinem Verdienst über der Minijob-Grenze liegt.
Dies gilt auch für Versorgungsbezüge wie beispielsweise Betriebsrenten ab einem Freibetrag von aktuell 164,50 Euro pro Monat (Stand 2021). Was die KVdR von der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung im Alter unterscheidet, ist die Tatsache, dass alle weiteren Einkünfte in der KVdR nicht angerechnet werden, in der freiwilligen GKV aber schon. Dies betrifft insbesondere:
- Mieteinnahmen
- Zinsen und Dividenden
- Private Renten
Auf diese Einkünfte müssen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte pauschal einen Beitrag von 14 Prozent entrichten. Daher ist in diesem Punkt die Möglichkeit, in KVdR zu sein, durchaus attraktiv.
Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung
Für viele kann es im Rentenalter also durchaus attraktiv sein, in der Krankenversicherung der Rentner versichert zu sein. Jedoch ist es gerade für privat Versicherte, nahezu unmöglich, ihre Versicherung einfach zu kündigen und zurück zu wechseln. Spätestens mit 55 Jahren ist meistens die Tür für eine Rückkehr verschlossen, es sei denn, die Betroffenen fallen als Angestellter unter die Pflichtversicherungsgrenze, was in den seltensten Fällen geschieht.
Daher sollte jeder, der die Möglichkeit hat, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben zu können, sich frühzeitig entscheiden, wie er im Alter versichert sein möchte. Es wird empfohlen, diese langfristige Entscheidung bereits schon vor dem 40. Lebensjahr zu treffen, sofern möglich, da es ansonsten schwierig wird, später in die KVdR zu kommen.
Wer sich jedoch für die eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte sich nicht von attraktiven Beiträgen in jungen Jahren blenden lassen, sondern sich auch die voraussichtlichen Zahlungen im Rentenalter berechnen lassen und im Anschluss entscheiden, in wie weit diese mit den Möglichkeiten der eigenen Altersvorsorge übereinstimmen. So können spätere böse Überraschungen vermieden werden. Wer sich kurz vor dem Renteneintritt befindet, hat im Anschluss zumeist keine Wahl mehr, wie er im Krankheitsfall abgesichert sein wird.
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