Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragssatz
Hervorgegangen aus dem von Reichskanzler Otto von Bismarck 1889 verabschiedeten „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“, ist die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eine wichtige Säule des deutschen Sozialversicherungssystems.
Heute zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Aktuell liegt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent, also bei 9,3 Prozent jeweils für den Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitgeber.
Was zählt zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Jeder Versicherte sammelt im Laufe seines Berufslebens sogenannte Entgeltpunkte, die sich am Durchschnittsgehalt orientieren. Dieses liegt 2021 bei 41.541 Euro. Wer auf dieses Durchschnittsgehalt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt, enthält exakt einen Entgeltpunkt.
Entsprechend weniger erhalten Versicherte bei einem Gehalt, das die Hälfte beträgt (also 0,5 Entgeltpunkte) beziehungsweise mehr, wenn es doppelt so hoch wie der Durchschnitt ist (2 Entgeltpunkte). Es zählt also jeder Euro, den Sie verdienen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Damit ostdeutsche Rentner angesichts geringerer Löhne in Ostdeutschland nicht automatisch die Altersarmut ereilt, wird für die Entgeltpunkte mit dem Umrechnungsfaktor 1,056 multipliziert (Stand 2021). Bei gleichem Gehalt gibt es im Osten also etwas mehr Entgeltpunkte.
Dies bewirkt eine Angleichung der Rentenansprüche auf Westniveau. Allerdings ist bis zum 1. Januar 2025 ein Abbau dieser Unterscheidung geplant, weshalb der Umrechnungsfaktor von Jahr zu Jahr reduziert wird, bis er schließlich ganz wegfällt.
Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze
Übrigens werden Rentenbeiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt. So wird der Höchstbetrag bezeichnet, bis zu dem Ihr Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt wird. Das heißt, auf darüber hinaus gehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.
Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Beitragsbemessungsgrenze in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich hoch. Stand 2021 bemisst sie aktuell:
- 7.100 Euro monatlich beziehungsweise 85.200 Euro jährlich in den alten Bundesländern
- 6.700 Euro monatlich beziehungsweise 80.400 Euro jährlich in den neuen Bundesländern
Gesetzliche Rentenversicherung: Leistungen
Wer den Begriff Rente hört, denkt an erster Stelle an die Altersrente, also die Rente, die nach einem erfüllten Berufsleben auf Arbeitnehmer wartet. Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt allerdings verschiedene Leistungen.
Es gibt folgende Rentenarten:
- Hinterbliebenrente
Dazu gehört die Witwen- oder Witwerrente im Falle des Todes der Partnerin beziehungsweise des Partners. Verliert eine minderjährige oder in Ausbildung befindliche Person einen Elternteil oder beide Eltern, wird die Halb- oder Vollwaisenrente gezahlt. - Erziehungsrente
Diese Rente wird Alleinerziehenden mit minderjährigem Kind gezahlt, deren Ex-Partner verstorben ist. - Erwerbsminderungsrente
Darauf haben Menschen Anspruch, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, aber das Rentenalter noch nicht erreicht haben. - Altersrente
Diese Rente – auch Regelaltersrente genannt – teilt sich noch in andere Altersrenten auf, nämlich:- die Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für Bergleute
Gesetzliche Rentenversicherung: Rechner
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Deutsche Rentenversicherung: Kontaktmöglichkeit
Wer genau wissen möchte, wie sein persönlicher Versicherungsverlauf ist oder wann er mit welcher Rente rechnen kann, der kann sich kostenlos und unabhängig bei der Deutschen Rentenversicherung informieren.
Dies können Sie entweder unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800/1000 4800 tun (Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr, Freitags bis 15.30 Uhr) oder unter der Serviceseite der DRV. Auch können Sie einen persönlichen Beratungstermin über diesen Weg vereinbaren.
Gesetzliche Rentenversicherung: Träger und Definition
Wie funktioniert das mit der Rentenversicherung? Obwohl jeder Arbeitnehmer darin einzahlt, wissen das nur wenige.
Die Deutsche Rentenversicherung ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie gliedert sich in 14 regionale und zwei bundesweite Träger und stellt die Altersvorsorge im Wesentlichen von Arbeitnehmern, einigen Selbständigen und weiteren Personenkreisen sicher.
Mit Erreichen des Rentenalters ersetzt die Rente das Gehalt. Allerdings speist sich die Rente der jetzigen Beitragszahler mitnichten aus ihren eigenen Einzahlungen. Das hat folgende Gründe:
- Es wird nur ein geringer Teil des Gehalts abgeführt – nämlich 18,6 Prozent.
- Demographische Veränderungen machen Anpassungen notwendig, da geburtenstarke Jahrgänge in Rente gehen.
Neben den Ansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung aus unselbständiger Arbeit bemisst sich die Rente auch aus Erziehungszeiten, Ausbildung und Pflege.
Umlageverfahren stößt an seine Grenzen
Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach einem Umlageverfahren. Das heißt, was heutige Rentner ausgezahlt bekommen, hat die gegenwärtige Arbeitnehmergeneration eingezahlt. Dementsprechend wird die Rente heutiger Arbeitnehmer durch ihre Kinder beziehungsweise Enkelkinder finanziert. Die Rede ist daher auch von einem Generationenvertrag.
Dieses Umlageverfahren (oder Umlagefinanzierung) wurde erst 1957 eingeführt. Begründung dafür war, dass dieses System eine unmittelbare und dynamische Anpassung der Rentenhöhe an die jeweiligen Bruttolöhne ermöglicht. Ein weiterer wichtiger Aspekt in Zeiten des Kalten Krieges: Kein Krieg und keine Wirtschaftskrise kann diese Rentenform vernichten – im Gegensatz zu angespartem Kapital.
Allerdings funktioniert diese Umlagefinanzierung eben nur so lange ohne Weiteres, wie nachfolgende Generationen größer als die Rentengeneration sind. Und genau dieses Verhältnis verschiebt sich seit Jahren. Immer weniger Arbeitnehmer finanzieren mit ihren Beiträgen die Rente von einer wachsenden Rentnergeneration.
Dazu kommt, dass die Menschen immer älter werden: Hatten Rentner früher im Schnitt etwa zehn Jahre etwas von ihrem Ruhestand, können heutige Rentner sich zwanzig Jahre lang am Herbst ihres Lebens erfreuen. Das führt in letzter Konsequenz dazu, dass sich das Renteneintrittsalter erhöht und die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ansteigen.
Gesetzliche Rentenversicherung: Pflicht für Arbeitnehmer
Doch wer zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein? Da sind an erster Stelle zunächst die Berufstätigen zu nennen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist Pflicht für alle Arbeitnehmer. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich nicht befreien lassen, wenn Sie die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten.
Durch die oben erwähnte Finanzierung ist auch immer wieder im Gespräch, dass alle Berufsgruppen (also auch Beamte und Selbständige) verpflichtet sein sollen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen – wie es beispielsweise in Österreich der Fall ist. Solch eine Umstellung bräuchte jedoch viele Jahrzehnte und würde einer radikalen Reform eines doch recht festgefahrenen Systems gleich kommen.
Gesetzliche Rentenversicherung: Selbständige
Nicht jeder Selbständige ist von der Pflicht befreit, sich gesetzlich zu versichern. Gemäß Gesetz sind Lehrende, Erzieher, Hebammen und Hausgewerbetreibende als selbständig Tätige in der gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls abgedeckt.
Ebenfalls unterliegen Selbständige, die nur einen Auftraggeber haben, der Rentenversicherungspflicht (umgangssprachlich als „Schein-Selbständige“ bezeichnet).
Pflichtversicherte Selbständige müssen die Rentenversicherung allein stemmen, da sie sowohl für den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil aufkommen und somit die kompletten 18,6 Prozent selbst zahlen.
Freiwillige Rentenversicherung
Grundsätzlich kann sich jeder in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichern, der…
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- noch nicht die reguläre Altersgrenze erreicht hat und eine volle Altersrente bezieht und
- für den keine Versicherungspflicht besteht.
Bis auf wenige Berufsgruppen genießen Selbständige sowie Freiberufler also Versicherungsfreiheit. Sie können ihre Beiträge zur freiwilligen Versicherung selbst bestimmen. Sie müssen lediglich zwischen dem gesetzlichen Mindest- beziehungsweise Höchstbetrag liegen.
Der Mindestbetrag liegt 2021 unverändert bei 83,70 Euro monatlich. Der Höchstbetrag ist 2021 auf 1320,60 Euro im Monat gestiegen. Freiwillige Beitragszahlungen können Selbständigen und Müttern die Möglichkeit geben, Rentenanspruch aufzubauen oder die Höhe der späteren Auszahlungsbeiträge zu steigern. Das ist wiederum auch für einige Menschen Motivation, noch bis 70 arbeiten zu gehen.
Wann kann ich in Rente gehen?
Um die staatliche Rente zu erhalten, müssen Sie die sogenannte Wartezeit erfüllt haben, das heißt, Sie waren während Ihres Berufslebens mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Dazu haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht.
Diese wird seit 2012 schrittweise erhöht, um den demographischen Veränderungen Rechnung zu tragen. Bei vor 1947 geborenen Rentner lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Ab dem Geburtenjahrgang 1948 wird das Renteneintrittsalter sukzessive auf 67 Jahre angehoben.
Bis zum Jahr 2029 erhöht sich das Renteneintrittsalter um einen Monat pro Jahrgang, ab 2024 erhöht es sich um zwei Monate. So bedeutet das zum Beispiel, dass Sie mit einem Geburtsjahr von 1956 mit 65 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen können. Die weiteren Jahrgänge sehen Sie hier:
- Geburtsjahr: 1957 Renteneintrittsalter: 65 Jahre und 11 Monate
- Geburtsjahr: 1958 Renteneintrittsalter: 66 Jahre
- Geburtsjahr: 1959 Renteneintrittsalter: 66 Jahre und 2 Monate
- Geburtsjahr: 1960 Renteneintrittsalter: 66 Jahre und 4 Monate
- Geburtsjahr: 1961 Renteneintrittsalter: 66 Jahre und 6 Monate
- Geburtsjahr: 1962 Renteneintrittsalter: 66 Jahre und 8 Monate
- Geburtsjahr: 1963 Renteneintrittsalter: 66 Jahre und 10 Monate
- Geburtsjahr: 1964 Renteneintrittsalter: 67 Jahre
Das bedeutet also: Wer früher in Rente geht, hat mit Abschlägen zu rechnen, erhält also weniger Rente.
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