Gesetzliche Rentenversicherung: Leistungen, Rechner, Tipps
Eine wichtige Rolle bei der Rentenvorsorge spielt die gesetzliche Rentenversicherung. Sie ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems, in das jeder Arbeitnehmer verpflichtend einzahlt. Mit Erreichen des Renteneintrittsalters wird die sogenannte Altersrente ausgezahlt. Und genau hier beginnen die Herausforderungen: Aufgrund demographischer Entwicklungen wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Was bedeutet das für Sie? Wann werden Sie in Rente gehen können? Welche Leistungen stehen Ihnen zu? Die Antworten auf alle wichtigen Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung und Tipps zur Vorsorge…

➠ Inhalt: Das erwartet Sie
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Was und wofür ist die gesetzliche Rentenversicherung?
Hervorgegangen aus dem von Reichskanzler Otto von Bismarck 1889 verabschiedeten Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung, ist die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eine wichtige Säule des deutschen Sozialversicherungssystems.
Die Deutsche Rentenversicherung ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie gliedert sich in 14 regionale und zwei bundesweite Träger und stellt die Altersvorsorge im Wesentlichen von Arbeitnehmern, einigen Selbständigen und weiteren Personenkreisen sicher.
Gemäß Gesetz sind angestellte Lehrer, Erzieher, Hebammen und Hausgewerbetreibende als selbständig Tätige in der gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls abgedeckt. Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen zu gleichen Teilen in die Rentenkassen ein.
Mit Erreichen des Rentenalters ersetzt die Rente das Gehalt. Allerdings speist sich die Rente der jetzigen Beitragszahler mitnichten aus ihren eigenen Einzahlungen. Das hat folgende Gründe:
- Es wird nur ein geringer Teil des Gehalts abgeführt. Aktuell liegt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent, also bei 9,3 Prozent jeweils für den Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitgeber.
- Demographische Veränderungen machen Anpassungen notwendig, da geburtenstarke Jahrgänge in Rente gehen.
Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung?
Wer den Begriff Rente hört, denkt an erster Stelle an die Altersrente, also die Rente, die nach einem erfüllten Berufsleben auf Arbeitnehmer wartet. Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt allerdings verschiedene Leistungen.
Es gibt folgende Rentenarten:
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Hinterbliebenrente
Dazu gehört die Witwen- oder Witwerrente im Falle des Todes der Partnerin beziehungsweise des Partners. Verliert eine minderjährige oder in Ausbildung befindliche Person einen Elternteil oder beide Eltern, wird die Halb- oder Vollwaisenrente gezahlt.
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Erziehungsrente
Diese Rente wird Alleinerziehenden mit minderjährigem Kind gezahlt, deren Ex-Partner verstorben ist.
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Erwerbsminderungsrente
Darauf haben Menschen Anspruch, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, aber das Rentenalter noch nicht erreicht haben.
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Altersrente
Diese Rente – auch Regelaltersrente genannt – teilt sich noch in andere Altersrenten auf, nämlich:
- die Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für Bergleute
Nachfolgend soll es vor allem um die Altersrente, kurz: Rente, gehen.
Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung?
Neben den Ansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung aus unselbständiger Arbeit bemisst sich die Rente auch aus Erziehungszeiten, Ausbildung und Pflege.
Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach einem Umlageverfahren, das heißt, was heutige Rentner ausgezahlt bekommen, hat die gegenwärtige Arbeitnehmergeneration eingezahlt. Dementsprechend wird die Rente heutiger Arbeitnehmer durch ihre Kinder beziehungsweise Enkelkinder finanziert. Die Rede ist daher auch von einem Generationenvertrag.
Dieses Umlageverfahren (oder Umlagefinanzierung) wurde erst 1957 eingeführt. Begründung dafür war, dass dieses System eine unmittelbare und dynamische Anpassung der Rentenhöhe an die jeweiligen Bruttolöhne ermöglicht. Ein weiterer wichtiger Aspekt in Zeiten des Kalten Krieges: Kein Krieg und keine Wirtschaftskrise kann diese Rentenform vernichten – im Gegensatz zu angespartem Kapital.
Allerdings funktioniert diese Umlagefinanzierung eben nur so lange ohne Weiteres, wie nachfolgende Generationen größer als die Rentengeneration sind. Und genau dieses Verhältnis verschiebt sich seit Jahren. Immer weniger Arbeitnehmer finanzieren mit ihren Beiträgen die Rente von einer wachsenden Rentnergeneration.
Dazu kommt, dass die Menschen immer älter werden: Hatten Rentner früher im Schnitt etwa zehn Jahre etwas von ihrem Ruhestand, können heutige Rentner sich zwanzig Jahre lang am Herbst ihres Lebens erfreuen.
Das führt in letzter Konsequenz dazu, dass sich das Renteneintrittsalter erhöht und die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ansteigen.
Wann können Sie in Rente gehen?
Um die staatliche Rente zu erhalten, müssen Sie die sogenannte Wartezeit erfüllt haben, das heißt, Sie waren während Ihres Berufslebens mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Dazu haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht.
Diese wird seit 2012 schrittweise erhöht, um den demographischen Veränderungen Rechnung zu tragen. Bei vor 1947 geborenen Rentner liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Ab dem Geburtenjahrgang 1948 wird das Renteneintrittsalter sukzessive auf 67 Jahre angehoben.
Bis zum Jahr 2029 erhöht sich das Renteneintrittsalter um einen Monat pro Jahrgang, ab 2024 erhöht es sich um zwei Monate. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 heißt das:
- Geburtsjahr: 1947 Renteneintrittsalter: 65 Jahre und 1 Monat
- Geburtsjahr: 1948 Renteneintrittsalter: 65 Jahre und 2 Monate
- Geburtsjahr: 1949 Renteneintrittsalter: 65 Jahre und 3 Monate
- Geburtsjahr: 1950 Renteneintrittsalter: 65 Jahre und 4 Monate
- Geburtsjahr: 1951 Renteneintrittsalter: 65 Jahre und 5 Monate
- Geburtsjahr: 1952 Renteneintrittsalter: 65 Jahre und 6 Monate
- Geburtsjahr: 1953 Renteneintrittsalter: 65 Jahre und 7 Monate
- Geburtsjahr: 1954 Renteneintrittsalter: 65 Jahre und 8 Monate
- Geburtsjahr: 1955 Renteneintrittsalter: 65 Jahre und 9 Monate
- Geburtsjahr: 1956 Renteneintrittsalter: 65 Jahre und 10 Monate
- Geburtsjahr: 1957 Renteneintrittsalter: 65 Jahre und 11 Monate
- Geburtsjahr: 1958 Renteneintrittsalter: 66 Jahre
- Geburtsjahr: 1959 Renteneintrittsalter: 66 Jahre und 2 Monate
- Geburtsjahr: 1960 Renteneintrittsalter: 66 Jahre und 4 Monate
- Geburtsjahr: 1961 Renteneintrittsalter: 66 Jahre und 6 Monate
- Geburtsjahr: 1962 Renteneintrittsalter: 66 Jahre und 8 Monate
- Geburtsjahr: 1963 Renteneintrittsalter: 66 Jahre und 10 Monate
- Geburtsjahr: 1964 Renteneintrittsalter: 67 Jahre
Das bedeutet umgekehrt: Wer früher in Rente geht, hat mit Abschlägen zu rechnen, erhält also weniger Rente.
Wonach bemisst sich die Rentenhöhe?
Die Rentenhöhe ist von vier Faktoren abhängig:
- Welche Art von Rente Sie beziehen
- Wie hoch Ihr jährlicher Bruttoverdienst war und damit die Anzahl der Entgeltpunkte
- Wann Sie in Rente gehen (regulär oder vorzeitig)
- Welcher Rentenwert aktuell vorliegt
Jeder Versicherte sammelt im Laufe seines Berufslebens sogenannte Entgeltpunkte, die sich am Durchschnittsgehalt orientieren. Das liegt 2020 bei 40.551 Euro. Wer auf dieses Durchschnittsgehalt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt, enthält exakt einen Entgeltpunkt.
Entsprechend weniger erhalten Versicherte bei einem Gehalt, das die Hälfte beträgt (also 0,5 Entgeltpunkte) beziehungsweise mehr, wenn es doppelt so hoch wie der Durchschnitt ist (2 Entgeltpunkte). Bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent brauchen Sie für einen ganzen Entgeltpunkt derzeit also 7.542 Euro beziehungsweise 3.771 Euro je Arbeitnehmer-/ Arbeitgeberanteil.
Damit ostdeutsche Rentner angesichts geringerer Löhne in Ostdeutschland nicht automatisch die Altersarmut ereilt, wird für die Entgeltpunkte mit dem Umrechnungsfaktor 1,07 multipliziert. Bei gleichem Gehalt gibt es im Osten etwas mehr Entgeltpunkte. Dies bewirkt eine Angleichung der Rentenansprüche auf Westniveau.
Allerdings ist bis zum 1. Januar 2025 ein Abbau dieser Unterscheidung geplant, weshalb der Umrechnungsfaktor von Jahr zu Jahr reduziert wird, bis er schließlich ganz wegfällt.
Übrigens werden Rentenbeiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt. So wird der Höchstbetrag bezeichnet, bis zu dem Ihr Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt wird. Das heißt, auf darüber hinaus gehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.
Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Beitragsbemessungsgrenze in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich hoch:
- 6.900 Euro monatlich beziehungsweise 82.800 Euro jährlich in den alten Bundesländern
- 6.450 Euro monatlich beziehungsweise 77.400 Euro jährlich in den neuen Bundesländern
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Lücken schließen mit freiwilliger Rentenversicherung
Wie eingangs erwähnt, sind Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Pflichtversicherte Selbständige müssen die Rentenversicherung allein stemmen, da sie sowohl für den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil aufkommen und somit die kompletten 18,6 Prozent selbst zahlen.
Grundsätzlich kann sich jeder in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichern, der…
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- noch nicht die reguläre Altersgrenze erreicht hat und eine volle Altersrente bezieht und
- für den keine Versicherungspflicht besteht.
Das gilt neben geringfügig Beschäftigten (für die der Arbeitgeber Pauschalbeträge zahlt) für Beamte oder für Selbständige, die nicht zu den genannten gehören:
- Hebammen
- Künstler
- Pflegepersonen
- Publizisten
- Selbstständige Handwerker
- Selbstständige, die nur einen Auftraggeber haben
Alle anderen Selbständigen sowie Freiberufler genießen Versicherungsfreiheit. Sie können ihre Beiträge zur freiwilligen Versicherung selbst bestimmen, sie müssen lediglich zwischen dem gesetzlichen Mindest- beziehungsweise Höchstbetrag liegen.
Der Mindestbetrag liegt unverändert bei 83,70 Euro monatlich. Der Höchstbetrag ist 2020 in den alten und neuen Bundesländern gestiegen und beträgt 1283,40 Euro im Monat. Freiwillige Beitragszahlungen können Selbständigen und Müttern die Möglichkeit geben, Rentenanspruch aufzubauen oder die Höhe der späteren Auszahlungsbeiträge zu steigern.
Das ist wiederum auch für einige Menschen Motivation, noch bis 70 arbeiten zu gehen.