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GEZ Gebühren 2021: Höhe und Zahlung
Die GEZ Gebühren 2021 sind die gleichen wie die GEZ Gebühren 2020. Die geplante GEZ Gebührenerhöhung 2021 kam nicht zustande, da sich die Regierungsparteien im Land Sachsen-Anhalt darüber nicht einig werden konnten.
So bleibt es also bei einem Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro monatlich, anstatt den geplanten 18,36 Euro. Dabei ist die normale Zahlungsweise auch 2021 vierteljährlich und ist immer im Voraus fällig. Alle drei Monate sind also 52,50 Euro fällig. Monatlich können Sie den Betrag nicht bezahlen.
Wahlweise können Sie aber auf halbjährliche (105,- Euro) oder jährliche Zahlungsweise (210,- Euro) umstellen. Sparen lässt sich durch die Umstellung des Zahlungsrhythmus der GEZ Gebühren jedoch nichts.
Warum gibt es die GEZ Gebühren?
Im Volksmund ist weiterhin oft von den GEZ Gebühren die Rede, tatsächlich hat sich der offizielle Name jedoch geändert. Bereits seit 2013 müssen Haushalte einen sogenannten Rundfunkbeitrag bezahlen. Dieser geht auch nicht mehr an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), seit die Behörde in ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice umgenannt wurde.
Dahinter verbirgt sich jedoch weiterhin das, was als GEZ Gebühren bekannt geworden ist: Ein Beitrag, der für die Finanzierung des unabhängigen Programms von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosendern genutzt wird. Damit soll die Grundversorgung an neutraler Information gewährleistet werden.
Grundsätzlich gilt: Jeder Haushalt ist dazu verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Dies ist unabhängig davon, ob gar keiner, zwei oder auch fünf Fernseher oder Computer vorhanden sind. Es finden dementsprechend auch keine Überprüfungen mehr statt, bei denen ein GEZ-Mitarbeiter vor der Tür steht und sich ein Bild davon machen will, ob ein Fernseher oder Radio vorhanden ist.
GEZ Gebühren anmelden: Nach Umzug nicht lange warten
Aus der Haushalts-Regelung ergibt sich, dass nicht jeder Bewohner Beiträge für die GEZ Gebühren bezahlen muss. Ob Sie selbst zahlen müssen, hängt somit zunächst davon ab, ob bereits ein anderes Mitglied Ihres Haushalts Rundfunkbeitrag zahlt. In diesem Fall müssten Sie keine weiteren Gebühren entrichten, sondern können sich mit Verweis auf die bereits vorhandenen Zahlungen von den GEZ Gebühren abmelden.
Leben Sie beispielsweise mit Ihren Kindern und möglichen Enkelkindern in einem gemeinsamen Mehrgenerationenhaus, wird für alle zusammen nur ein Rundfunkbeitrag fällig – egal ob es sich um insgesamt vier, sechs oder mehr Personen handelt.
Wichtig ist jedoch, dass Sie nach Umzug in eine neue Wohnung, für die noch keine Gebühr bezahlt wird, eine Anmeldung für den Rundfunkbeitrag durchführen. Hierfür haben Sie bis zu einem Monat Zeit, sollten es aber nicht allzu lange aufschieben. Wenn Sie sich zu spät für die GEZ Gebühren anmelden oder es vergessen, können Strafzahlungen die Folge sein.
GEZ Gebühren nicht zahlen: Von den GEZ Gebühren abmelden?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch die Zahlung der GEZ Gebühren umgehen:
- Befreiung bei Erhalt von Sozialleistungen
Wenn Sie Arbeitslosengeld II (auch Hartz 4 genannt) oder Grundsicherung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich von den GEZ Gebühren befreien zu lassen. Von den ohnehin geringen finanziellen Mitteln, die Ihnen in dieser Situation zur Verfügung stehen, müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. - Befreiung bei Seh- und Hörbehinderung
Wer Blindenhilfe bezieht kann sich vollständig befreien lassen, gleiches gilt für taubblinde Menschen. Eine Reduzierung der GEZ Gebühren auf ein Drittel (also 5,83 Euro monatlich) können Sie beantragen, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen RF (für Rundfunk) besitzen. Dies wird bei einem Grad der Behinderung von mindestens 60 vergeben, sofern Sehbehinderung nicht vorübergehend ist. Gehörlose und hörgeschädigte Menschen mit dem Kennzeichen RF können ebenfalls eine Reduzierung beantragen. - Befreiung für Studenten und Auszubildende
Empfänger von Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe können sich von den GEZ Gebühren befreien lassen. Leben Studenten in einer Wohngemeinschaft, ist diese aber nicht sofort komplett von den GEZ Gebühren befreit, wenn ein Mitbewohner Bafög bezieht. Sollte ein anderer Bewohner des Haushalts beitragspflichtig sein, muss dieser trotzdem GEZ Gebühren entrichten und den Haushalt anmelden. - Befreiung für eine Zweitwohnung
Wenn Sie bereits GEZ Gebühren für eine Hauptwohnung bezahlen, müssen Sie dies nicht noch einmal für eine Neben- oder Zweitwohnung tun. Bis ins Jahr 2018 war dies noch der Fall, das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung jedoch gekippt und entschieden, dass es ausreicht, für einen Haushalt den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Sie beispielsweise eine Gartenlaube haben.
Bei einem Insolvenzverfahren oder Bezug von Renten oder Pensionen profitieren Sie hingegen nicht per se von einer GEZ Gebühren-Befreiung. Dazu muss schon eine der obigen Voraussetzungen zutreffen. Automatisch können sich also Rentner nicht von der GEZ befreien lassen.
So läuft eine GEZ Gebühren-Befreiung
Steht Ihnen jedoch eine Befreiung oder Reduzierung der GEZ Gebühren zu, müssen Sie einen entsprechenden schriftlichen Antrag beim Beitragsservice stellen. Im Internet finden Sie ein Formular, das Sie gleich online ausfüllen und anschließend ausdrucken können.
Machen Sie aber bitte nicht den Fehler, die Zahlungen vorzeitig einzustellen. Bis Ihr Antrag eingegangen, bearbeitet und bewilligt wurde, kann einige Zeit vergehen, in der Sie fällige Zahlungen zunächst weiterhin leisten sollten.
Wer eigenmächtig die GEZ Gebühr einbehält und nicht bezahlt, riskiert eine Strafzahlung. Zu viel gezahlte GEZ Gebühren werden ohnehin zurückerstattet.
Kritik: Was stört an den GEZ Gebühren?
Die GEZ Gebühren wie auch der Rundfunkbeitrag als Nachfolger sind ein anhaltendes Streitthema, das nicht nur zu vielen Diskussionen, sondern auch zu zahlreichen Gerichtsverfahren und Klagen geführt hat. Ein häufiger Kritikpunkt ist dabei die neue Regelung, dass jeder Haushalt GEZ Gebühren zahlen muss, selbst wenn gar kein Fernseher vorhanden ist. Da es sich um einen allgemeinen Rundfunkbeitrag handelt, wird dieser allerdings trotzdem fällig und ist nicht an eine direkte Gegenleistung gebunden.
Doch es gibt weitere Kritik an den GEZ Gebühren:
- Beitrag ist zu teuer
Auf das gesamte Jahr gerechnet, müssen für die GEZ Gebühren 210 Euro bezahlt werden. Für manche mag das nicht viel sein, wenn das Geld jedoch ohnehin jeden Monat knapp bemessen ist, können mehr als 200 Euro im Jahr einen großen Unterschied machen. Zwar kann es bei sehr geringen Einkommen eine Befreiung geben (dazu später mehr), wer diese Möglichkeit aber nicht hat, findet den Rundfunkbeitrag viel zu hoch. - Beitrag ist eine ungerechte Belastung
Da der Beitrag pro Haushalt fällig wird, kommt es bei der tatsächlichen Belastung zu Unterschieden. Wer alleine in einem Single-Haushalt lebt, muss den gesamten Beitrag auch alleine entrichten, während sich die Kosten bei Familien oder Wohngemeinschaften auf mehrere Personen verteilt. Laut Rechtsprechung ist eine solche Mehrbelastung jedoch vertretbar. - Beitrag wird nicht sinnvoll genutzt
Viele sind enttäuscht und frustriert, wenn es um das Programm im öffentlich-rechtlichen Fernsehen oder Radio geht. Die Milliarden Euro, die als Beitrag erhoben werden, scheinen nicht gut investiert zu werden. Das Programm gleicht für viele immer mehr dem Angebot der privaten Kanäle.
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