Grundsicherung: Anspruch und Höhe der Unterstützung

Deutschland gehört zu den reichsten Ländern der Welt, doch kommt auch hierzulande längst nicht jeder mit den eigenen finanziellen Möglichkeiten aus. Bereits seit mehr als fünf Jahren liegt die Zahl der Empfänger von Grundsicherung bei mehr als einer Millionen – Tendenz weiter steigend. Gerade die Grundsicherung im Alter kann helfen, wenn das Geld zu knapp ist und beispielsweise die Rente nicht ausreicht, um alle anfallenden Kosten zu decken. Aber wer bekommt Grundsicherung und wann habe ich Anspruch auf Grundsicherung? Wie kann ich diese berechnen und beantragen? Hier erfahren Sie, was Sie zur Grundsicherung im Alter wissen müssen.

Grundsicherung: Anspruch und Höhe der Unterstützung

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Wer bekommt Grundsicherung?

Hinter dem Begriff Grundsicherung verbirgt sich in Deutschland eine Sozialleistung, die als finanzieller Zuschuss die Sicherung des Lebensunterhalts bedürftiger Menschen garantieren soll. Wer also selbst nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann Grundsicherung beantragen, um vom Staat unterstützt zu werden.

Wie der volle Name „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ bereits verrät, richtet sich der Personenkreis der möglichen Empfänger an zwei Gruppen. Laut Sozialgesetzbuch entscheiden somit zwei mögliche Voraussetzungen darüber, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht:

Leistungsberechtigt für die Grundsicherung sind demnach…

  • Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Die genannte Altersgrenze bezieht sich dabei auf die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt. Für Geburtenjahrgänge vor 1947 lag diese noch bei 65 Jahren, für spätere Jahrgänge wird die Altersgrenze schrittweise bis auf 67 Jahre erhöht. Der Geburtenjahrgang ab 1964 erreicht dabei die neue Altersgrenze von 67.

Wann hat man Anspruch auf Grundsicherung?

Wer diese Altersgrenze noch nicht erreicht hat, kann ebenfalls Anspruch auf Grundsicherung haben, wenn festgestellt wurde, dass eine dauerhafte und volle Erwerbsminderung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn etwa aufgrund von Krankheit oder Behinderung die Leistungsfähigkeit soweit eingeschränkt ist, dass betroffene Personen unter den allgemeinen Bedingungen des Arbeitsplatzes nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig zu sein.

Zudem muss eine Hilfsbedürftigkeit bestehen, in § 41 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches XII heißt es dazu:

„Leistungsberechtigt nach diesem Kapitel sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen […] bestreiten können.“

Grundsicherung für behinderte Menschen

Somit betrifft die Grundsicherung nicht nur Rentner, sondern auch behinderte Menschen. Für sie ist sogar eine gesonderte Regelsatz-Stufe eingeführt worden.

Voraussetzung für diese Eingruppierung ist, dass diese Personen auf die Betreuung in einer stationären Einrichtung angewiesen ist. Ist dies nicht der Fall, werden sie wie jeder andere Antragssteller behandelt.

Was umfasst die Grundsicherung?

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales umfasst die Grundsicherung die folgenden Leistungen:

  • Der maßgebende Regelbedarf für den Leistungsberechtigten.
  • Die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
  • Mögliche Mehrbedarfe nach individueller Situation (beispielsweise bei Behinderungen).
  • Die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen, ebenso Zusatzbeiträge und Vorsorgebeiträge.

Ziel und Zweck der Grundsicherung ist es somit, den grundlegenden Bedarf für Menschen im Alter und bei Erwerbsminderung sicherzustellen und mögliche Folgen der Altersarmut zu verhindern oder zumindest abzuschwächen.

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Grundsicherung berechnen: Wie hoch ist die Grundsicherung 2021?

Stellt sich die Frage: Wie hoch ist die monatliche Grundsicherung? Hier gibt es keinen allgemein festgelegten Betrag, der an Leistungsberechtigte ausgezahlt wird. Es handelt sich bei der Sozialleistung um eine bedarfsorientierte Leistung, weshalb die Höhe individuell für jeden Anspruchsberechtigten ermittelt wird.

Wollen Sie die Grundsicherung berechnen, müssen Sie dabei zunächst die sogenannten Regelsätze berücksichtigen. Diese wurde in diesem Jahr erhöht und stehen aktuell bei:

  • Regelsatz Stufe 1, Alleinstehende: 439 Euro
  • Regelsatz Stufe 2, Verheiratete und Partner in einer Bedarfsgemeinschaft: 395 Euro pro Partner
  • Regelsatz Stufe 3, Behinderte Erwachsene in stationären Einrichtungen: 351 Euro
  • Regelsatz Stufe 4, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 367 Euro
  • Regelsatz Stufe 5, Kinder von 6 bis 13 Jahren: 308 Euro
  • Regelsatz Stufe 6, Kinder von 0 bis 5 Jahren: 278 Euro

Um die Höhe des Bedarfs zu berechnen, müssen zudem ein möglicher Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung, die Wohn- sowie Heizkosten oder andere Leistungen, die von der Grundsicherung abdeckt sind, zum Regelsatz hinzugerechnet werden.

Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich somit nicht nur am ermittelten Bedarf, sondern auch an Ihrem persönlichen Einkommen und Vermögen. Ebenfalls einbezogen wird Einkommen und Vermögen eines Ehepartners oder Partners in einer eheähnlichen Gemeinschaft.

Bei der Anrechnung werden verschiedene Einkommen berücksichtigt:

  • Renten und Pensionen, auch Betriebsrenten
  • Erwerbseinkommen, auch aus geringfügiger Beschäftigung
  • Krankengeld
  • Kindergeld
  • Elterngeld, über 300 Euro
  • Unterhaltszahlungen
  • Zinsen
  • Mieteinnahmen

Als Vermögen werden zudem Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere und Aktien angerechnet. Kleinere Barbeträge bis zu 5.000 Euro (bei Partnern bis zu 10.000 Euro) bleiben hingegen unberücksichtigt. Sollten Sie größeres Vermögen haben, müssen Sie zunächst dieses nutzen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, bevor Sie Grundsicherung erhalten.

Ein sogenannter Unterhaltsrückgriff findet bei der Grundsicherung zunächst nicht statt. Einkommen und Vermögen von Eltern oder Kindern wird somit in der Regel nicht berücksichtigt – eine Ausnahme gibt es jedoch bei sehr hohem Einkommen. Liegt das Einkommen von Eltern oder Kindern eines ansonsten Anspruchsberechtigten bei mehr als 100.000 Euro jährlich, verfällt der Anspruch auf Grundsicherung.

In einem solchen Fall kann Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden, wobei (anders als bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) aber ein Unterhaltsrückgriff stattfinden kann.

Grundsicherung berechnen: So geht es konkret

So könnten bei einer alleinstehenden Person zum Regelsatz von 439 Euro je nach Region beispielsweise noch 300 Euro für Mietkosten sowie 67 Euro Heizkosten dazukommen. Daraus ergibt sich in diesem Beispiel ein Gesamtbedarf von 806 Euro.

Diesem gegenübergestellt wird das Einkommen, also beispielsweise Renten. Angenommen, das Einkommen liegt monatlich bei 320 Euro, so bildet die Differenz die auszuzahlende Summe der Grundsicherung: Bei einem Bedarf von 806 Euro und einem Einkommen von 320 Euro beträgt die Grundsicherung also 486 Euro.

Sie können Ihre Grundsicherung auch automatisch im Internet berechnen lassen. Einen Grundsicherungrechner-Check finden Sie HIER.

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Grundsicherung: Sozialamt und Sozialhilfe

Ihren Antrag auf Grundsicherung stellen Sie immer beim zuständigen Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Deutsche Rentenversicherung bietet an, Ihren Antrag weiterzuleiten, wenn Sie ihn dort einreichen. Wenn Sie ohnehin mit der Rentenversicherung in Kontakt stehen, kann dies eine Vereinfachung sein.

Beim Sozialamt wird in der Folge entschieden, ob Sie einen Anspruch auf Grundsicherung oder auf Sozialhilfe haben. Somit ist die Grundsicherung nicht zu verwechseln mit Hartz 4.

Was ist der Unterschied zwischen Hartz 4 und Grundsicherung?

Eingeführt wurde die Grundsicherung bereits im Jahr 2003 und wird von staatlicher Seite aus Steuereinnahmen finanziert. Die Regelungen zur Grundsicherung sind im Sozialgesetzbuch XII festgehalten.

Hier wird auch eine Unterscheidung der Grundsicherung vorgenommen. So zählt für Arbeitssuchende auch das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz 4 genannt) zur Grundsicherung. Oft wird aber von Grundsicherung gesprochen, wenn laut Gesetz die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemeint ist.

Wer also im Alter eine zu geringe Rente erhält beziehungsweise aufgrund von Krankheit oder Behinderung den eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, erhält durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einen Zuschuss, um das Existenzminimum zu garantieren. Dies hat nichts mit einer eventuellen Arbeitssuche beziehungsweise -vermittlung zu tun.

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Grundsicherung beantragen: So stellen Sie den Antrag

Wollen Sie Grundsicherung beziehen, müssen Sie diese eigenständig beantragen. Nur dann erfolgt eine Bedarfsprüfung und abhängig vom Datum, an dem der Antrag auf Grundsicherung gestellt wurde, kann mit den Leistungen begonnen werden.

Heißt im Klartext: Wenn Sie leistungsberechtigt sind, beginnt die Zahlung der Grundsicherung zum ersten Tag des Monats Ihrer Antragsstellung.

Den Antrag auf Grundsicherung können Sie sich HIER im Internet herunterladen. Für die Leistung ist es wichtig, dass alle Informationen korrekt angegeben werden. Falls Sie sich bei der Ausfüllung unsicher sind, können Sie auch einen Termin beim Sozialamt machen.

Was benötige ich für den Antrag auf Grundsicherung?

Wollen Sie Grundsicherung beantragen, müssen Sie zudem einige Unterlagen bereithalten, um die Angaben zu dokumentieren. Dazu zählen…

  • Mögliche Einkommensnachweise
  • Mietvertrag
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweise über laufende Kosten und Ausgaben
  • Nachweise über eine vorhandene Erwerbsminderung

Haben Sie einen Anspruch auf Grundsicherung, wird diese in der Regel für ein Jahr gewährt. Nach Ablauf dieser Zeitspanne wird erneut überprüft, ob die Voraussetzungen für den Bezug der Grundsicherung weiterhin erfüllt werden. Es ist aber auch möglich, die Grundsicherung sofort für einen längeren Zeitraum zu bewilligen, wenn beispielsweise abzusehen ist, dass die Situation sich in den kommenden Jahren nicht verändern wird.

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[Bildnachweis: Herbstlust.de]

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