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Definition: Was versteht man unter häuslicher Pflege?
Häusliche Pflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird. Es handelt sich dabei um eine Form der ambulanten Pflege (auch als mobile Pflege bezeichnet). 80 Prozent aller Pflegebedürftigen sind so versorgt. Häufig üben pflegende Angehörige diese Pflege aus, auch können Nachbarn, weitere Verwandte und Freunde eingebunden sein. Dabei teilen sie sich Aufgaben rund um Pflege und Haushalt.
Je nach Pflegegrad und Versorgung durch Angehörige übernehmen Einzelpflegekräfte wichtige Aufgaben. Hierbei handelt es sich um professionelle Altenpfleger oder Altenpflegehelfer. Der große Vorteil in dieser Pflegeform besteht darin, dass die betroffene Person nicht ihre gewohnte Umgebung verlassen muss.
Formen der häuslichen Pflege
Die Versorgung eines Familienmitglieds in der häuslichen Pflege ist anspruchsvoll. Pflegende Angehörige sind häufig psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt. Nicht wenige wollen sich um ihre Verwandten kümmern. In immerhin 56 Prozent aller Pflegefälle übernehmen ausschließlich die Angehörigen die häusliche Pflege.
Bei gleichzeitiger Berufstätigkeit oder und/oder eigener Familie führt das allerdings zu Problemen. Auch eine eigene Erkrankung oder Erholungsbedürftigkeit lässt sich nicht einfach mit pflegerischen Aufgaben verbinden. In solchen Fällen muss die häusliche Pflege speziell organisiert werden:
Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige können bis zu acht Wochen im Jahr auch ohne Pflegegrad in der Kurzzeitpflege unterkommen. Sie kann beispielsweise als Nachsorge nach einem Unfall erfolgen, wenn der Pflegebedürftige vollstationäre Pflege benötigt. Häusliche Pflege kann diese nicht abdecken und Krankenhäuser sind nicht für die Pflege zuständig. Neben der Nachsorge ist die Kurzzeitpflege auch zur Entlastung gedacht. So können Angehörige ihr pflegebedürftiges Familienmitglied vorübergehend dort unterbringen, während sie beispielsweise zu Hause bauliche Anpassungen vornehmen. Ausführliche Informationen erhalten Sie HIER.
Tages- und Nachtpflege
Die Tages- oder Nachtpflege gehört zur teilstationären Pflege. Tagespflege bietet sich an, wenn jemand tagsüber einer Arbeit nachgeht und sein Familienmitglied gut versorgt wissen will. Nachtpflege kann erforderlich sein, wenn anderenfalls keine ungestörte Nachtruhe möglich ist. Das ist beispielsweise häufig bei Demenzerkrankten der Fall. Sie haben teilweise einen hohen Bewegungsdrang, gleichzeitig ist der Tag-Nacht-Rhythmus gestört. Ausführliche Informationen erhalten Sie HIER.
Verhinderungspflege
Gedacht ist diese Pflegeform als gezielte Entlastung für Pflegende. Wer sich über Monate oder gar Jahre um ein krankes Familienmitglied kümmert, hat eine Doppelbelastung. Eine Auszeit zum Abschalten hilft, neue Kräfte zu tanken. Möglich ist die Verhinderungspflege auch, wenn der Pflegende seinerseits erkrankt ist oder Termine wahrnehmen muss. Bis zu 42 Tagen im Kalenderjahr können Sie in Anspruch nehmen. Außerdem ist es möglich, die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege zu kombinieren. Ausführliche Informationen erhalten Sie HIER.
Ergänzende Unterstützung zur häuslichen Pflege
Daneben stehen diverse weitere Unterstützungsangebote zur Verfügung, die in der häuslichen Pflege direkt vor Ort entlasten:
Pflegedienste
Eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der häuslichen Pflege spielen die ambulanten Pflegedienste. Häufig arbeiten sie mit den Angehörigen zusammen und übernehmen pflegerische Aufgaben. Dazu zählen beispielsweise Körperpflege, Medikamentengabe, Injektionen und Verbandswechsel. Ebenso gut unterstützen und betreuen sie im Alltag, etwa beim Essen oder bei der Haushaltsführung. Diese Dienste können dauerhaft in Anspruch genommen werden und einen Aufenthalt im Altenheim hinauszögern oder sogar verhindern. Ausführliche Informationen erhalten Sie HIER.
Polnische Pflegekräfte
Hinter der umgangssprachlichen Bezeichnung „polnische Hilfskräfte“ verbergen sich meist weibliche Betreuungskräfte aus Osteuropa. Diese sind zum Teil ungelernt oder nicht nach hiesigen Maßstäben qualifiziert. Daher dürfen sie keine medizinischen Aufgaben übernehmen, wohl aber pflegerische und soziale. Häufig sind sie bei Haushaltstätigkeiten, beim An- und Auskleiden oder der Körperhygiene behilflich. Ausführliche Informationen erhalten Sie HIER.
Alltagsbegleiter
Statt Betreuungskräften aus Osteuropa können Sie für ein Familienmitglied in der häuslichen Pflege einen Alltagsbegleiter bei sich beschäftigen. Der bietet sich als Gesellschaft an, wenn jemand sich tagsüber einsam fühlt. In dem Fall kann er die Freizeit abwechslungsreich und aktivierend gestalten, beispielsweise durch kreative Beschäftigung, Spiele, aber auch Gespräche und Begleitung bei Arztbesuchen. Pflegerische oder medizinische Aufgaben hingegen gehören nicht zu den Tätigkeiten. Ausführliche Informationen erhalten Sie HIER.
Ehrenamtliche
Eine andere wertvolle Alternative zum Alltagsbegleiter können Ehrenamtliche sein. Besonders das Ehrenamt in der Kirche ist auf die Mitarbeit in der Gemeinde ausgerichtet. Der Besuch von Gemeindemitgliedern im Rahmen des Besucherdienstes kann eine willkommene Abwechslung für Menschen in der häuslichen Pflege sein. Ausführliche Informationen erhalten Sie HIER.
Pflegekurse
Diese richten sich an die pflegenden Angehörigen selbst. Denn viele leisten körperliche Schwerstarbeit: lagern, heben, waschen. Falsch ausgeführt, belasten diese Tätigkeiten vor allem Nacken und Schultern. In der Folge treten verschiedene Beschwerden auf. Um diese vorzubeugen, bieten die Pflegekassen kostenlose Pflegekurse. Neben der richtigen Körperhaltung können die Teilnehmer verschiedene Techniken zur Entspannung lernen. Ausführliche Informationen erhalten Sie HIER.
Kosten bei häusliche Pflege und Kostenübernahme
Pauschale Angaben zu den Kosten in der häuslichen Pflege sind nicht möglich. Denn diese richten sich nach der Pflegebedürftigkeit. In jedem Fall können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat bekommen. Allerdings ist das eine Erstattungsleistung, heißt: Sie müssen in Vorkasse gehen und erhalten etwaige Auslagen hinterher von der Pflegekasse zurück.
Ab Pflegegrad 2 haben Versicherte Anspruch auf die Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse. Allerdings übernimmt diese in der Regel nicht die vollständigen Kosten, sondern lediglich einen Anteil. Zudem unterscheidet die Pflegekasse, durch wen die häusliche Pflege erfolgt. Folgende Zuschüsse sind monatlich möglich:
Häusliche Pflege durch Angehörige: Vergütung möglich?
Pflegebedürftige haben ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Damit können sie ihre Angehörigen für ihren Einsatz entschädigen. Es ist auch möglich, das Pflegegeld mit den Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst zu kombinieren (Kombinationsleistung). Jedoch reduziert sich dann das Pflegegeld anteilig – nur beides zusammen ergibt 100 Prozent. Benötigen Sie beispielsweise 60 Prozent der Pflegesachleistung, erhalten Sie nur noch 40 Prozent des Pflegegeldes.
Zuschuss durch Pflegehilfsmittel
Zusätzlich können Versicherte Geld beziehungsweise Zuschüsse für Pflegehilfsmittel erhalten. Zu unterscheiden sind einerseits Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und technische Pflegehilfsmittel. Zu ersteren zählen beispielsweise Einweghandschuhe oder Mundschutz. Hier erhalten Sie bis zu 40 Euro im Monat. Bei technischen Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Rollator müssen Sie bis zu zehn Prozent zuzahlen, allerdings maximal 25 Euro.
Zuschuss bei Umbauten
Wer für barrierefreies Wohnen seine Wohnung oder sein Haus umbauen will, kann ebenfalls Gelder bekommen. Bis zu 4.000 Euro können Sie von der Pflegekasse erhalten. Voraussetzung dafür: Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor. Den Zuschuss können Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Daneben gibt es die Option, über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite und Zuschüsse zu bekommen. Beispielsweise können Sie für Maßnahmen zum Einbruchschutz 1.500 Euro bekommen. Damit können Sie den Einbau von einbruchhemmenden Wohnungs- und Hauseingangstüren, entsprechenden Fenstern und Gittern oder Alarmanlagen finanzieren.
Rentenversicherung honoriert häusliche Pflege
Ein Problem: Wer weniger arbeitet, zahlt auch geringere Beiträge in die Sozialversicherung. Damit sich die häusliche Pflege nicht später bei der Rente rächt, hat der Gesetzgeber nachgebessert. Die Rentenversicherung schreibt für die Pflege von Familienmitgliedern und Lebenspartnern Rentenpunkte gut – und zwar genau ein Rentenpunkt pro Jahr (also 0,0833 Punkte pro Monat).
Dafür müssen folgende Voraussetzung vorliegen: Die Pflegeperson übt diese Tätigkeit nicht erwerbsmäßig aus. Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Außerdem übernimmt der Pflegende an mindestens zwei Tagen für wenigstens 10 Stunden pro Woche die häuslichen Pflege.
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