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Anspruch auf eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse
Bei Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder nach Operationen sind viele Menschen nicht in der Lage, ihren Haushalt zu bewältigen. Sind auch Sie in dieser Weise eingeschränkt, müssen Sie die Kosten für eine Haushaltshilfe nicht privat tragen. Sie können in einem solchem Fall beantragen, dass Ihnen entweder Pflegekasse oder Krankenversicherung (AOK, DAK, Barmer, TK oder andere) die Haushaltshilfe finanziert.
Wenden Sie sich dazu zunächst an Ihren Arzt. Denn damit die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe übernimmt, muss diese ärztlich verschrieben sein. Das passende Formular dazu finden Sie auf der Homepage Ihrer Krankenkasse.
Mit diesem ausgefüllten Antrag oder einem anerkannten Pflegegrad können Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse beziehungsweise Pflegeversicherung wenden. Diese vermitteln Ihnen eine passende Haushaltshilfe. Dabei handelt es sich entweder um hauswirtschaftliche Mitarbeiter von zertifizierten Pflegediensten oder um Ehrenamtliche beziehungsweise Nachbarschaftshilfen.
So bekommen Sie eine Haushaltshilfe bezahlt
Für eine Erstattung der Haushaltshilfe gibt es zwei Möglichkeiten.
- Ohne Pflegegrad
Wer nicht in einem Pflegegrad anerkannt ist, kann sich eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse finanzieren lassen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie durch Krankheit, Operation oder sonstiger gesundheitlicher Einschränkung nicht in der Lage sind, den Haushalt führen zu können. Zudem darf keine im Haushalt lebende Person in der Lage sein, diese Aufgaben übernehmen zu können.Sind diese Voraussetzungen gegeben, übernimmt die Krankenkasse für vier Wochen die Kosten für eine Unterstützung (wohnen kleine Kinder im Haushalt, dann bis zu 26 Wochen). Liegen Sie im Krankenhaus, ist die Dauer auf die Zeit Ihrer Abwesenheit ausgedehnt. In allen Fällen haben Sie als Versicherter jedoch eine Eigenbeteiligung von zehn Prozent der Kosten (mindestens fünf, höchstens zehn Euro pro Tag) zu tragen.
- Mit Pflegegrad
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann bei der Pflegekasse eine Haushaltshilfe beantragen. Bei Pflegegrad eins übernimmt die Pflegeversicherung bis zu 125 Euro monatlich und 160 Stunden pro Jahr – egal, ob diese gesetzlich oder privat ist.Allerdings sind Sie in der Auswahl der Haushaltshilfe nicht völlig frei. Sie müssen einen von den Pflegekassen zertifizierten Anbieter wählen. Dafür sind Sie flexibel in der zeitlichen Gestaltung: Wenn Sie den Betrag von 125 Euro in einem Monat nicht verbrauchen, können Sie den restlichen Betrag in den Folgemonat übernehmen. Auch eine Übertragung ins Folgejahr ist möglich – bis zu sechs Monate.
Haushaltshilfe privat organisieren
Wenn Sie weder Anspruch auf eine Erstattung seitens der Krankenkasse noch einen anerkannten Pflegegrad haben, müssen Sie nicht auf eine Haushaltshilfe verzichten. Sie können diese allerdings nur auf eigene Rechnung einstellen.
Wenn Sie eine Haushaltshilfe privat beschäftigen, müssen Sie diese auf jeden Fall legal anstellen. Denn Schwarzarbeit kann teuer werden: Bis zu 5.000 Euro können die Bußgelder für illegale Beschäftigungsverhältnisse betragen.
Daher sollten Sie sich zuvor klar machen, über welchen Weg, Sie Ihre Haushaltshilfe beschäftigen: freiberuflich, festangestellt oder auf Basis einer 520-Euro-Beschäftigung, dem sogenannten Minijob.
Beschäftigungsmöglichkeiten einer Haushaltshilfe
Haushaltshilfe ist nicht gleich Haushaltshilfe. Je nach Art der Beschäftigung, lassen sich die zwei Arten der Haushaltshilfen unterscheiden:
- Haushaltshilfe in Festanstellung
Für eine Festanstellung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: Entweder als Minijob, als dauerhaft festangestellte Haushaltskraft oberhalb der Minijob-Grenze oder über eine Vermittlungszentrale. Diese haben sich darauf spezialisiert, ihre Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer an die Kunden gewissermaßen „auszuleihen“. Dies funktioniert vom System her vergleichbar mit einer Zeitarbeit.Bei diesen Varianten besteht freie Gestaltungsmöglichkeit bezüglich des Vertrages in Punkto Tätigkeitsfeld, Urlaubsanspruch und zeitlichem Umfang. Lediglich der gesetzliche Mindestlohn ist zu beachten.
- Selbstständige Haushaltshilfe
Bei dieser Variante ist die Haushaltshilfe nicht angestellt, sondern schreibt Rechnungen auf Stundenbasis. Sie ist selbst für Versicherungen und das Abführen der Steuer verantwortlich. Dafür ist sie aber auch frei darin, zu entscheiden, was sie wann erledigt und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit.Auch hier gibt es Agenturen, die sich auf die Vermittlung von selbstständigen Haushaltshilfen spezialisiert haben. Für Kunden ist dies sicher die einfachste Möglichkeit, schnell eine Unterstützung für die alltäglichen Aufgaben zu bekommen.
So können Sie eine Haushaltshilfe anmelden
Die meisten privaten Haushaltshilfen sind auf Minijobbasis angestellt. Der Vorteil ist, dass Ihre Haushaltshilfe die Tätigkeit nicht versteuern muss. Die Anmeldung dieser Tätigkeit erfolgt bei der Minijobzentrale und ist denkbar einfach.
Sie müssen nur ein Formular mit dem Namen und dem monatlichen Gehalt Ihrer Haushälterin ausfüllen und Ihre Kontoverbindung angeben für den Einzug der pauschalen Steuer- und Sozialabgaben.
Stundenlohn für eine Haushaltshilfe
Die Kosten für eine Haushaltshilfe sind prinzipiell verhandelbar. Wichtig ist aber, dass Sie den gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 9,50 Euro pro Stunde einhalten.
Üblich sind allerdings Stundensätze von zumeist zehn bis zwölf Euro. Bisweilen auch werden auch bis zu zwanzig Euro bezahlt.
Haushaltshilfe und Steuer
Kosten für eine Haushaltshilfe können Sie zu 20 Prozent als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.
Bei einer Beschäftigung auf Minijob-Basis beträgt der Höchstbetrag 510 Euro, in einer sozialversicherungspflichtigen Festanstellung maximal 4.000 Euro.
Haushaltshilfe gesucht: So finden Sie eine Haushaltshilfe
Wer eine Haushaltshilfe für Senioren sucht, hat viele Möglichkeiten, eine geeignete zu finden. Wenn die Kosten von Krankenkasse oder Pflegeversicherung übernommen werden, werden diese Ihnen sowieso verschiedene Anbieter vorschlagen. Meist sind die Träger die üblichen sozialen Institutionen wie Caritas oder Nachbarschaftswerke. Es können jedoch auch freie Anbieter sein, wie zum Beispiel ambulante Pflegedienste, die auch Hilfen im Haushalt anbieten.
Wenn Sie die Kosten selbst tragen, müssen Sie nicht darauf achten, dass Ihre Haushaltshilfe von den Kassen zugelassen ist. Hier können Sie Ihre Haushaltshilfe auch auf anderen Wegen suchen:
- Lokale Kleinanzeigen
- Internetseiten wie zum Beispiel die Haushaltsjobnörse
- Schwarze Bretter in der Gemeinde oder dem Stadtteile
- Aushänge in Geschäften
- Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis
Letztere Variante ist mit vielleicht die empfehlenswerteste, wenn Sie jemanden suchen, dem Sie sofort vertrauen können.
Aufgaben einer Haushaltshilfe
Eine Haushaltshilfe ist mehr als nur eine Putzfrau. Sie hilft bedürftigen Menschen und Senioren dabei, sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ zu erledigen.
Andererseits darf man die Haushaltshilfe nicht mit dem Pflegedienst verwechseln. Ihre Aufgaben beschränken sich auf Tätigkeiten, die mit der Erledigung der tagtäglichen Dinge zu tun haben und beinhalten keine pflegerischen Aufgaben. Daher umfasst der Bereich einer Haushaltshilfe insbesondere:
- Putzen
- Kochen
- Bügeln
- Waschen
- Aufräumen
- Gartenarbeit
- Kleine Reparaturen
- Einkaufen
- Fahrdienste
Außerdem kann die Haushaltshilfe eine Begleitung zu Arztbesuchen oder auch bei Spaziergängen übernehmen, sowie eine Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten oder Telefonaten sein.
Haushaltshilfe oder Betreuungskraft?
Wenn Sie pflegebedürftig sind, ist es auch möglich, dauerhaft eine Haushaltshilfe mit der Pflege zu kombinieren.
Je nach Umfang der Pflegebedürftigkeit, kann diese Betreuungskraft Bestandteil einer 24-Stunden-Versorgung sein, die den Einsatz von Pflegekräften und Haushaltshilfen miteinander verbindet. Dabei wohnt die Haushälterin meist direkt bei Ihnen, um auch im Notfall erste Ansprechperson zu sein.
Gerade Pflegekräfte aus Osteuropa, im Volksmund „polnische Pflegekräfte“ genannt, übernehmen oftmals diese Aufgaben. Doch auch wenn es die Bezeichnung vermuten lässt: Es handelt sich hierbei lediglich um unterstützende Kräfte und nicht um voll ausgebildete Pflegerinnen.
Checkliste für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe
Um eine Haushaltshilfe zu finden, die für Sie auch wirklich eine zuverlässige Unterstützung darstellt, sollten Sie auf folgende Punkte wert legen:
- Bauen Sie eine Vertrauensbasis auf
Der Person, die Sie regelmäßig in Ihrer nächsten Umgebung haben, sollten Sie vertrauen können. Schließlich soll sie Ihnen auch beim Einkauf und beim Aufräumen privater Bereiche helfen. Zudem sollten Sie Ihrer Haushaltshilfe einen Schlüssel anvertrauen können. Die Übergabe lassen Sie sich am besten quittieren. - Schaffen Sie keine Gelegenheiten
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Sie sollten auch die netteste Haushaltshilfe nicht Versuchung führen, in dem Sie Wertsachen oder Geld offen herum liegen lassen. - Vereinbaren Sie einen Probetag
Um zu sehen, wie zuverlässig Ihre Haushaltshilfe arbeitet, sollten Sie einen bezahlten Probetag vereinbaren. Auf diese Weise können Sie auch sehen, ob die persönliche Ebene zwischen Ihnen passt. - Definieren Sie die Tätigkeiten
Bevor Sie die Haushaltshilfe fest engagieren, sollten Sie klar umreißen, welche Aufgaben von ihr zu bewältigen sind. Putzen? Waschen? Bügeln? Einkaufen? Gartenarbeit? All dies sollte genau besprochen und am besten schriftlich festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. - Geben Sie offenes Feedback
Anfangs sollten Sie die Arbeit Ihrer Haushaltshilfe genau beobachten. So stellen Sie sicher, dass die Tätigkeiten auf die Art und Weise erledigt werden, die Sie sich wünschen. Äußern Sie dies offen. Sparen Sie aber auch nicht mit Lob, wenn es angebracht ist. - Setzen Sie klare Grenzen
Kommunizieren Sie deutlich, wo Ihre Grenzen liegen und was Sie nicht möchten. Werden diese dennoch mehrfach überschritten, sollten Sie sich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist wieder trennen. - Informieren Sie Ihre Versicherung
Falls Ihre Haushaltshilfe nicht selbst haftpflichtversichert ist, sollten Sie sich bei Ihrer Hausratversicherung informieren: Unter welchen Voraussetzungen sind Schäden, die Ihre Haushaltshilfe verursacht, abgedeckt?
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