Heiraten im Alter: Das müssen Sie beachten

Heiraten im Alter – das war früher außergewöhnlich, heute ist es völlig normal. Wer sich nach einer Scheidung oder dem Tod des Partners neu verliebt, ist auch mit einer Heirat nach dem 65. Lebensjahr kein Exot. Was Sie bezüglich Erbreihenfolge, Rente sowie Pflege beachten müssen, wenn Sie im Alter heiraten, zeigen wir Ihnen hier genauer auf.

Heiraten im Alter: Das müssen Sie beachten

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Mit 60 heiraten: Das gilt es zu beachten

Ist Heiraten im Alter sinnvoll? Diese Frage stellen sich viele Paare, die erst spät zueinander gefunden haben. Wir können Ihnen dies selbstverständlich nicht beantworten – immerhin spielt die Liebe und die Bereitschaft, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein, die entscheidende Rolle.

In finanzieller Hinsicht gibt es dabei jedoch einige Dinge zu beachten, wenn Sie eine Heirat nach dem 65. Lebensjahr in Erwägung ziehen. Dazu zählen in erster Linie vier Punkte:

  • Bezieht einer der beiden Partner Grundsicherung?
  • Wie sieht es aus bezüglich Rente beziehungsweise Hinterbliebenenrente?
  • Was muss ich bezüglich des Erbrechts und der Erbreihenfolge beachten?
  • Welche Rechte und Pflichten gibt es, wenn der neue Ehepartner krank oder pflegebedürftig wird?

Alle Punkte sollten gut durchdacht und miteinander besprochen werden, bevor Sie gemeinsam zum Traualter schreiten. Bedenken Sie: Heiraten im Alter ist zwar keineswegs mehr eine Seltenheit – Scheidungen im Alter aber ebenso wenig. Es kommt gar nicht so selten vor, dass sich Paare, die sich spät kennengelernt haben, nach wenigen Jahren wieder trennen.

Heiraten im fortgeschritten Alter: Vorsicht bei Grundsicherung

Mehr als eine halbe Million Rentner beziehen im Alter Grundsicherung. Wer dazu zählt, kann bei einer Heirat im Alter Nachteile bekommen. Es kann sein, dass diese Alterssozialhilfe gekürzt oder gestrichen wird. Nämlich dann, wenn der neue Ehepartner deutlich höhere Einkünfte hat.

In diesen Fällen geht man von einer Verantwortungs- und Bedarfsgemeinschaft aus. Das bedeutet, dass der neue Partner für die Lebenshaltungskosten aufkommen kann und der Staat sich deshalb zurückzieht.

Prüfen Sie daher genau, mit welchen Einkünften in Ihrer gemeinsamen Ehe zu rechnen ist und ob dies Auswirkungen auf die Grundsicherung hat. Und falls ja: Ob das Ihnen beiden die Heirat im Alter Wert ist.

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Heiraten im Alter und Rente

Heiraten im Alter führt immer wieder zu Fragen bezüglich der Rente: Wie wirkt sich die Heirat auf die Rente aus? Wird die Rente gekürzt, wenn man heiratet? Wie lange muss man verheiratet sein, um Hinterbliebenenrente zu bekommen?

Zunächst einmal sind Sie verpflichtet, Ihrer Rentenversicherung mitzuteilen, wenn Sie wieder verheiratet sind. Vor einer Rentenkürzung bei Heirat müssen Sie dabei grundsätzlich keine Sorge haben. Ihre normale Altersrente bekommen Sie weiterhin ausbezahlt – diese Ansprüchen haben Sie sich schließlich regulär erworben und erarbeitet.

Der Versorgungsausgleich spielt ebenso wenig eine Rolle. Bei einer Heirat nach Renteneintritt werden keine neuen Rentenansprüche aufgebaut. Aus diesem Grund gibt es nichts, was auszugleichen wäre.

Das einzige, was es zu beachten gilt: Wenn einer der beiden Ehepartner eine Hinterbliebenenrente bezieht, weil sein früherer Partner verstorben ist, entfällt diese bei einer erneuten Heirat. Heiraten im Alter kann in diesem Fall zu einem finanziellen Nachteil werden.

Wann darf ein Witwer wieder heiraten?

Wenn Sie verwitwet sind, ist es selbstverständlich nicht untersagt, zu eine erneute Ehe einzugehen. Dies können Sie jederzeit tun. Heiraten ohne die Witwenrente zu verlieren, ist allerdings nicht möglich. Im Folgemonat nach der Eheschließung entfällt die Hinterbliebenenrente ausnahmslos.

Dies ist in Paragraph 46, Absatz 1 des sechsten Sozialgesetzbuches klar geregelt und daran führt kein Weg vorbei. Sie stehen dennoch nicht mit komplett leeren Händen da. Wer als Bezieher einer Hinterbliebenenrente erneut heiratet, erhält von der Rentenversicherung eine steuerfreie Abfindung nach Paragraph 107 des sechsten Sozialgesetzbuches.

Diese beträgt das 24-fache Ihres monatlichen Rentenbezugs. Die Bemessungsgrundlage ist dabei die Zahlung des letzten Jahres abzüglich der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung.

Beamtenpension: Heirat nach Pensionierung

Die Regelungen bei Beamtenpensionen unterscheiden sich prinzipiell nicht von denen der normalen Rente. Heiraten im Alter kann daher immer problematisch werden, wenn es um eine Hinterbliebenenversorgung geht – völlig egal, ob Ihr verstorbener früherer Partner beamtet war oder nicht.

Ebenso vergleichbar sind die Regelungen bezüglich Ihrer persönlichen Pension, falls Sie selbst im Staatsdienst tätig waren. Die Beamtenpension wird nicht angetastet.

Wer einen Beamten nach dessen Pensionierung heiratet, hat einen regulären Anspruch auf Witwengeld, wenn der neue Ehepartner verstirbt.

Heiraten kurz vor Tod: Rente oder nicht?

Diesen Anspruch erhalten Sie jedoch in der Regel nicht sofort nach der Eheschließung. Egal, um welche Art der Hinterbliebenenrente es sich handelt – Sie sollten einige Zeit verheiratet sein, um diese zu beziehen. Eine Ehe kurz vor dem Tod wird als sogenannte „Totenbettehe“ bezeichnet und berechtigt grundsätzlich nicht zum Bezug einer Hinterbliebenenrente.

Die Ausnahme bilden ein plötzlicher, unvorhersehbarer Todesfall – beispielsweise durch Unfall oder Herzinfarkt.

Bleibt die Frage, bis wann Sie heiraten sollten, um Rente zu bekommen. Wann Anspruch auf Witwenrente nach einer Heirat besteht, ist ein den Weisungen der Deutschen Rentenversicherung Paragraph 46 geregelt. Danach müssen Sie mindestens ein Jahr verheiratet sein, um im Todesfall Ihres Partners eine Hinterbliebenenrente zu erhalten.

Sollten Sie selbst an einer schweren Krankheit leiden und Ihren neuen Lebenspartner versorgt wissen wollen, sollten Sie daher schnellstmöglich den Bund der Ehe eingehen.

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Heiraten im Alter und Erbe

Wer ans Heiraten im Alter denkt, vergisst oft, sich über die Erbreihenfolge Gedanken zu machen. Logischerweise ändert sich diese, wenn ein neuer Partner im Spiel ist. Lebt ein Paar ohne Trauschein zusammen, hat dies keine Auswirkungen auf das Erbe (es sei denn, Sie haben im Testament etwas anderes geregelt). Sobald Sie heiraten, ändert sich das.

Gemäß Paragraph 1931 des Bürgerlichen Gesetzbuches genießt der Ehepartner ein Erbrecht. Im Gegensatz zur Hinterbliebenen gilt dieser Anspruch ab dem Tag der standesamtlichen Hochzeit.

Das bedeutet in der Konsequenz, dass das eigene Erbe zu großen Teilen dem neuen Ehepartner zufällt und nach dessen Tod dessen Kindern. Nicht jeder möchte das, da die eigenen Kinder dadurch benachteiligt werden.

Konkret bedeutet das: Nach der gesetzlichen Erbreihenfolge erbt der neue Ehepartner die Hälfte des Vermögens. Diese fällt nach dessen Tod dessen Erben zu. Die eigenen Kinder erhalten dementsprechend letzten Endes deutlich weniger.

Wer dies vermeiden möchte, sollte unbedingt ein (neues) Testament aufsetzen. Darin lassen sich entsprechende Details genau regeln. So kann bei einer Immobilie das Erbe zwar grundsätzlich an die eigenen Kinder fallen, dem überlebenden Ehepartner aber ein Recht auf Nießbrauch vermacht werden. Das bedeutet, dass dieser die Nutzung voll umfänglich für sich in Anspruch nehmen darf.

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Heiraten im Alter: Krankheit und Pflege

Heiraten im Alter hat nicht nur Auswirkungen auf Hinterbliebenenrente und Erbe. Ebenso wichtig ist der Gedanke an Krankheit und Pflegebedürftigkeit.

Dies betrifft zum einen den Anspruch, ärztliche Auskünfte zu erhalten. Hier sind Ehepartner deutlich bevorzugt. Lebenspartner ohne Trauschein haben in diesem Zusammenhang quasi keine Rechte und sind von der Entscheidung des behandelnden Arztes abhängig, in wieweit Auskunft erteilt wird.

Heiraten im Alter bedeutet in Bezug auf Krankheit und Pflegebedürftigkeit jedoch nicht nur Rechte. Pflichten sind ebenso damit verbunden. Gemäß Paragraph 1353 der Bürgerlichen Gesetzbuches sind Ehegatten dazu verpflichtet, füreinander Verantwortung zu tragen. Kommt es zur Pflegebedürftigkeit, ist der Ehepartner zum Unterhalt verpflichtet.

Ganz konkret wird dies, wenn es zu einer Unterbringung im Pflegeheim kommt. Hier werden zunächst das Vermögen und die Einkünfte des Partners herangezogen, ehe das Sozialamt einspringt.

Heiraten im Alter: Sprüche

Neben all den rechtlichen und finanziellen Gedanken, ist das Heiraten im Alter aber vor allem eines: Ein Grund zur Freude. Dies sollte nicht vergessen werden. Daher haben wir für Sie die besten Sprüche über das Heiraten im Alter zusammengetragen. Als Motto für Ihre eigene Hochzeit oder für die Glückwünsche für Freunde und Verwandte:

  • „Alter schützt vor Liebe nicht, aber Liebe schützt vor dem Altern.“ (Coco Chanel)
  • „Liebe hat kein Alter, sie wird ständig neu geboren.“ (Blaise Pascal)
  • „Wenn zwei Liebende einig sind, bedeuten Schwierigkeiten kein Hindernis.“ (Musset)
  • „Einen Menschen lieben heißt einwilligen, mit ihm alt zu werden.“ (Albert Camus)
  • „Wenn zwei Leute sich lieben, bleiben sie jung füreinander.“ (Paul Ernst)
  • „Bei einer Kreuzfahrt ist es auch nicht immer der erstbeste Hafen, an dem man verweilen will. Vielleicht ist der zweite Hafen derjenige, an dem man sich zu Hause fühlt.“ (Unbekannt)
  • „Das große Glück in der Liebe besteht darin, Ruhe in einem anderen Herzen zu finden.“ (Lespinasse)
  • „Liebe ist gemeinsame Freude an der wechselseitigen Unvollkommenheit.“ (Ludwig Börne)
  • „Die wirkliche Liebe beginnt, wo keine Gegenliebe mehr erwartet wird.“ (Antoine de Saint-Exupéry)
  • „Liebe ist in dem, der liebt, nicht in dem, der geliebt wird.“ (Platon)
  • „Eine gute Ehe beruht auf dem Talent zur Freundschaft.“ (Friedrich Nietzsche)
  • „Freiwillige Abhängigkeit ist der schönste Zustand – und wie wäre der möglich ohne Liebe!“ (ohann Wolfgang von Goethe)
  • „Alles, was die Seele durcheinander rüttelt, ist Glück.“ (Arthur Schnitzler)

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[Bildnachweis: Herbstlust.de]

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