Hinzuverdienst: Wie viel dürfen Sie als Rentner dazuverdienen?
Leider gibt auf diese Frage keine allgemeine Antwort, denn der Hinzuverdienst kann Auswirkungen auf Ihre Rentenzahlungen haben – auch mit den neuen Regelungen, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind. Unter bestimmten Umständen kann es zu Kürzungen kommen, wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Rentenzahlung zu viel verdienen.
Grundsätzlich muss man bei der Rente diese vier Formen unterscheiden:
- Regelaltersrente
- Frührente
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente
Für jede Rentenart gelten unterschiedliche Regeln für den Zuverdienst. Welche erläutern wir im Folgenden genauer.
Regelaltersrente und Hinzuverdienst
Direkt zu Beginn die gute Nachricht: Sie dürfen unbegrenzt zu Ihrer Rente hinzuverdienen, wenn Sie die Regelaltersgrenze überschritten haben.
Das bedeutet für Sie: Nachdem Sie das gesetzliche Rentenalter überschritten haben, wirkt sich der Hinzuverdienst nicht mehr auf Ihre Altersrente aus, egal wie viel Geld Sie bekommen. Diese Beschäftigung muss auch nicht der Rentenversicherung gemeldet werden, denn es besteht für Sie keine Pflicht mehr, Beiträge in die Rentenversicherung zu zahlen. Wenn Sie möchten, können Sie noch freiwillig einzahlen. Sie sammeln dann Rentenpunkte und Ihr Rentenanspruch erhöht sich einmal im Jahr.
Wann Sie die Regelaltersgrenze erreichen, ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr. In Deutschland wurde der Renteneintritt in den letzten Jahren schrittweise erhöht. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen ersten Überblick:
Jahrgang | Renteneintrittsalter |
1956 | 65 Jahre, 10 Monate |
1957 | 65 Jahre, 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre, 2 Monate |
1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
1961 | 66 Jahre, 6 Monate |
1962 | 66 Jahre, 8 Monate |
1963 | 66 Jahre, 10 Monate |
1964 | 67 Jahre |
Wie Sie der Tabelle entnehmen können, gestaltet sich das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter dynamisch und wird bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre angehoben.
Hinzuverdienst bei Rente mit 63 und 45 Beitragsjahren
Da es keine Hinzuverdienstgrenze für die Frührente und für die Regelaltersrente gibt, kann auch diese Personengruppe beliebig viel hinzuverdienen. Zu beachten ist nur die eventuell beginnende Steuerpflicht bei zwei Einkünften.
Achtung – Stolperfalle Steuer!
Sie müssen unbedingt beachten, ob Sie mit Ihrem neuen Zuverdienst als Rentner Steuern zahlen müssen. Wenn Sie bislang keine oder nur wenig Steuern zahlen mussten, kann es sein, dass Sie auf einmal mit Ihrem neuen Job Ihre Einkünfte stark vergrößern und sehr viel mehr Steuern zahlen müssen. Dies kann insbesondere dann passieren, wenn Sie eine Tätigkeit aufnehmen, bei der Sie mehr als ein Minijobber verdienen.
Mit zwei Einkünften müssen Sie eine Steuererklärung einreichen. Es ist möglich, dass Rente und Zuverdienst für sich allein genommen nicht steuerpflichtig sind. Leider erkennt man erst nach dem man die Steuererklärung eingereicht hat, ob eine Steuerzahlung anfällt oder nicht.
Darum: Unbedingt vorher durchrechnen, ob sich der Job überhaupt lohnt oder immer Geld für die Steuern zurücklegen.
Hinzuverdienst bei Frührente
Wird eine Altersrente „vorgezogen“ wird dies als Frührente bezeichnet. Darunter fällt umgangssprachlich auch die „Rente mit 63“.
Mit der neuen Regelung können Frührentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass Ihnen die Rente gekürzt wird. Ziel der Bundesregierung ist, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand für den Arbeitnehmer möglichst flexibel zu gestalten.
Die Frührente erhalten Versicherte, die schon vor ihrer regulären Altersgrenze in Rente gehen. Sie können mindestens 35 Beitragsjahre in die Rentenversicherung vorweisen. Wenn sie weniger als 45 Beitragsjahre vorweisen, müssen sie allerdings mit Einbußen bei der Höhe ihrer Rente rechnen.
Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente
Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hat, wer wegen Krankheit oder Behinderung
- weniger als drei Stunden täglich (in allen Tätigkeiten) – volle Erwerbsminderung,
- oder weniger als sechs Stunden täglich – teilweise Erwerbsminderung
arbeiten kann. Dies wird geprüft mit ärztlichen Unterlagen und Gutachten.
Wenn Sie Erwerbsminderungsrente erhalten, dürfen Sie eine neue Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögen ausüben, welches die Basis für Ihre Rente war. Wenn sie den Rahmen überschreitet, kann es sein, dass Ihr Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente entfällt. Informieren Sie sich also unbedingt bevor Sie Ihren Job aufnehmen darüber, wie sich Ihre Tätigkeit auf die Rente auswirkt. Nicht nur die Hinzuverdienstgrenze ist an dieser Stelle ausschlaggebend.
Ab dem Jahr 2023 gibt es eine dynamische Hinzuverdienstgrenze, welche individuell berechnet wird.
Die Grenze liegt (Stand: 1. Januar 2023) bei
- teilweiser Erwerbsminderung bei rund 35.650 Euro (sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße)
- voller Erwerbsminderung bei rund 17.280 Euro (drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße)
Diese Hinzuverdienstgrenzen sind dynamisch und werden jährlich entsprechend der Bezugsgröße ausgerechnet.
Weiterhin existiert eine individuelle Hinzuverdienstgrenze, die sich am höchsten Verdienst aus den letzten fünfzehn Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung orientiert.
Hinzuverdienst: Rente und Schwerbehinderung
Wie bereits geschrieben haben Menschen den vollen Anspruch auf die Erwerbsminderungrente, wenn sie täglich nur weniger als drei Stunden arbeiten können. Dies wird geprüft.
Grundsätzlich sind Sie voll erwerbsgemindert, wenn Sie
- in einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten
- in einer anderen beschützenden Einrichtung beschäftigt sind
- auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt wegen der Art und/oder Schwere Ihrer Behinderung beschäftigt werden können.
Für Sie gelten die Regelungen für den Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente.
Hinzuverdienst und Hinterbliebenenrente
Auch wenn bei Altersrente und Frührente der unbegrenzte Hinzuverdienst erlaubt ist, gilt dies nicht für die Witwen- und Witwerrente.
Witwen und Witwer können etwas zu der Hinterbliebenenrente hinzuverdienen – aber Sie müssen verstärkt mit Kürzungen rechnen. Die Hinterbliebenenrente bleibt bis zu einem Freibetrag unberührt. Seit dem 1. Juli 2023 liegt dieser bei 992,64 Euro.
Wenn die Nettoeinkünfte jedoch diesen festgelegten Betrag übersteigen, werden die übersteigenden Einnahmen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Die ersten drei Monate nach dem Tod eines Ehepartners sind das sogenannten „Sterbevierteljahr“. Diese Zeit dient dem Schutz des Hinterbliebenen. Das Einkommen der noch lebenden Person wird nicht beachtet, da dieser sich erst einmal an die neue Situation gewöhnen soll.
Bezieher der Waisenrente müssen gar keine Hinzuverdienstgrenzen beachten, da zusätzliches Einkommen nicht berücksichtigt wird.
Quellen
„Änderung bei den Hinzuverdienstgrenzen seit 1. Januar 2023“
Die Deutsche Rentenversicherung (27. Juli 2023)
„Mehr Hinzuverdienst für Frührentner“
Die Deutsche Bundesregierung (1. Januar 2023)
Weiterführende Artikel
- Vorruhestand: Tipps + Rechte wie Sie früher in Rente gehen
- Renteneintritt: Rechner, Tabelle & Tricks für die Rente
- Partner geht in Rente: Hilfe wir sind immer zu zweit!
- Vorgezogene Altersrente ohne Abschläge: Geht das?