Kur beantragen wegen Erschöpfung?
Um eine erfolgreich eine Kur beantragen zu können, brauchen Sie gute Gründe damit die Maßnahme von der Sozialversicherung (Barmer, AOK, BKK, TK, DAK oder andere) übernommen oder zumindest bezuschusst wird. Sehr häufig werden Anträge abgelehnt, da es sich nach Ansicht der Kassen eher um die Wahrnehmung eines Wellness-Angebotes anstatt um eine medizinisch unumgängliche Notwendigkeit handelt.
Eine wichtige Voraussetzung, um erfolgreich eine Kur beantragen zu können, ist, dass Sie vor Ort bereits alle anderen Therapiemaßnahmen ausgeschöpft haben. Im Gegensatz zu früher können Sie also nicht als kerngesunder Mensch eine Kur beantragen, Sie müssen schon etliche Arzt- beziehungsweise Klinikaufenthalte hinter sich haben.
Zudem muss eine Kur medizinisch notwendig und alternativlos sein. Dabei ist das Krankheitsbild entscheidend. Das Untersuchungsergebnis muss klar darauf hindeuten, dass NUR eine Kur dazu in der Lage ist, Ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
Dies zeigt, dass Sie längst nicht so einfach wie früher eine Kur wegen Erschöpfung beantragen können. Es muss ein Erschöpfungssyndrom ärztlich diagnostiziert und bereits etliche Behandlungsformen durchgeführt worden sein.
Kur beantragen wegen Stress: Psyche ist entscheidend
Um eine Kur wegen Stress beantragen zu können, müssen Sie sich zunächst an Ihren behandelnden Arzt wenden. Nur er kann aufgrund Ihrer Symptome und Ihres Krankheitsverlaufs entscheiden, ob eine Kur grundsätzlich sinnvoll ist und ob es Chancen auf eine erfolgreiche Genehmigung seitens der Krankenkasse gibt. Einfach so zu behaupten, man sei gestresst – das wird nicht funktionieren. Es muss eine ernste und tiefgreifende, psychische Erkrankung zugrunde liegen (zum Beispiel eine Depression).
Ist dies der Fall, dann ist der Ablauf, wie Sie eine Kur beantragen können, immer gleich:
- Ihr Arzt beantragt bei der Krankenkasse eine Kur für Sie und begründet, warum diese medizinisch notwendig ist.
- Diesen Antrag reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Dort prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Antrag. Dies dauert meist ungefähr einen Monat. Unter Umständen können auch weitere ärztliche Untersuchungen angeordnet werden.
- Wird der Antrag genehmigt, können Sie die Kur innerhalb von vier Monaten antreten. Den Kurort wählen Sie zusammen mit Ihrem Arzt aus.
- Wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Darin sollten Sie mit Ihrem Arzt zusammen noch einmal ausführlich darlegen, warum eine Kur diese hohe Dringlichkeit besitzt.
- Bei einer erneuten Ablehnung können Sie vor dem Sozialgericht Klage einreichen. Hierfür sollten Sie sich Rechtsbeistand suchen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, bleibt auch nicht auf den Kosten sitzen.
Gründe, um eine Kur beantragen zu können
Grundsätzlich hat jeder Versicherte Anspruch auf eine Kur, sofern diese es ermöglicht, wieder gesund am Arbeitsalltag und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Die Gründe, wann Sie eine Kur bezahlt bekommen, können dabei völlig unterschiedlich sein und liegen oft – aber nicht nur – in der Psyche begründet:
- Körperliche Überlastung und Schmerzen (zum Beispiel am Rücken oder den Gelenken)
- Depression
- Nervenzusammenbrüche
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Erschöpfungssyndrom
Wie lange und oft habe ich Anspruch auf eine Kur?
Wie lange eine Kur geht, hängt vom Einzelfall ab. Hier ist die Diagnose entscheidend aber auch die Frage, ob es sich um eine ambulante oder stationäre Kur handelt. In der Regel dauert eine Kur zwei oder drei Wochen. Im Einzelfall können auch bis zu vier Wochen genehmigt werden.
Bei ambulanten Kuren können die Kurtage auch aufgeteilt werden. So können zwanzig Behandlungstage auch über einen längeren Zeitraum gestreckt werden, da Sie ja die Verpflegung und die Unterbringung sowieso selbst zahlen.
Zu beachten ist außerdem, dass eine Kur nur maximal alle vier Jahre für die gleichen Beschwerden genehmigt wird.
Verschiedene Arten einer Kur
Um eine Kur beantragen zu können, sollten Sie sich zunächst darüber klar werden, welche verschiedenen Arten von Kuren es grundsätzlich gibt. Hier unterscheidet man in der Regel zwischen fünf unterschiedlichen Möglichkeiten:
- Die ambulante Vorsorgekur
Die ambulante Vorsorgekur muss nicht zwangsläufig am Wohnort absolviert werden. Sie können diese Vorsorgemaßnahme prinzipiell überall in Anspruch nehmen, wo die Krankenkasse den Zuschuss leistet, da nur die eigentlichen Anwendungen bezuschusst werden. Unterbringung und Anfahrt müssen Sie selbst leisten. Das bedeutet auch, dass Sie nach Belieben von Familie oder Freunden begleitet werden können. - Die ambulante Rehabilitationskur
Das gleiche gilt für die ambulante Rehabilitationskur. Diese Reha-Maßnahme dient jedoch im Gegensatz zur Vorsorgekur nicht der Vorbeugung vor Erkrankungen, sondern der Nachsorge und Wiedereingliederung. - Die stationäre Vorsorgekur
Die stationäre Vorsorgekur ist erheblich zeitintensiver. Verpflegung und Unterbringung erfolgt in einer Kurklinik, die im Gegensatz zu einem normalen Krankenhaus nicht auf Diagnose und Akutbehandlung ausgerichtet ist, sondern auf die Stärkung des Körpers. - Die stationäre Rehabilitationskur
In den Kurkliniken werden zudem auch stationäre Rehabilitationskuren durchgeführt, die auf eine länger andauernde Therapie und Genesung spezialisiert sind. Auch hier sind Sie quasi Vollzeit ausgebucht – Ihr Tag ist durch Seminare, Anwendungen und Mahlzeit komplett geplant. - Die Vater- bzw. Mutter-Kind-Kur
Eltern-Kind-Kuren sind extra für Elternteile gedacht, die bei Ihrer Kur Ihre Kinder nicht alleine lassen können. Die speziellen Kureinrichtungen sind gezielt darauf ausgerichtet, auch Angebote für Kinder zur Verfügung zu stellen und bieten somit auch dem Nachwuchs eine Erholung vom belastenden Alltag. Eltern-Kind-Kuren werden in aller Regel ebenfalls stationär durchgeführt.
Ist die Kur dann genehmigt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Ihr behandelnder Arzt in Absprache mit den Kurärzten den Behandlungsplan erstellt und sich regelmäßig mit ihnen über den Verlauf der Therapie austauscht.
Definition: Was ist eine Kur?
Das Wort „Kur“ leitet sich aus dem Lateinischen ab. Dort bedeutet „cura“ soviel wie „Behandlung“ im Sinne von „Heilung“ oder „Pflege“. Es geht bei einer Kur also darum, nach einer Krankheit oder Verletzung wieder in Ruhe komplett zu genesen und sich für die Herausforderungen des Alltags zu stärken.
Dabei kommen verschiedene Heilverfahren zur Anwendungen, angefangen von Massagen bis hin zu Kneippkuren und Bädern. Meist finden Kuren daher in Orten mit Heilwasser statt. Dies unterscheidet die Kur von der Rehabilitation, der sogenannten Reha-Maßnahme. Diese sind nämlich in der Regel zweckgerichtet und dienen weniger dem allgemeinen Wohlempfinden und der Erholung als vielmehr der gezielten Weiterbehandlung einer Erkrankung, zum Beispiel durch Phyisio- oder Psychotherapien. Der Zweck ist eine vollständige Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach einem längeren Ausfall.
Dennoch werden auch die Reha-Maßnahmen im Volksmund häufig als Kur bezeichnet. In den Gesetzen findet der Begriff hingegen keine Anwendung mehr. Dies bedeutet auch, dass Kuren in der Regel nicht mehr von den Trägern der Sozialversicherung erstattet werden, nur noch die Reha. Der Einfachheit halber und zur besseren Verständlichkeit wird der Begriff der „Kur“ in diesem Artikel jedoch auch für Reha-Maßnahmen verwendet.
Eine Ausnahme bietet dabei jedoch die Mutter-Kind-Kur, die von der Rentenversicherung getragen wird. Zudem werden unter bestimmten Bedingungen privat finanzierte Kuren als ambulante Vorsorgemaßnahmen von der Krankenkasse bezuschusst.
Kur beantragen: Kosten
Wenn die Krankenkasse Ihre Kur genehmigt, müssen Sie lediglich einen Eigenanteil von maximal zwanzig Euro pro Kurtag bezahlen. Die Höhe richtet sich dabei danach, was genau verordnet wurde und kann daher auch darunter liegen.
Zudem müssen Sie sich an den Kosten für die Heilmittel zu zehn Prozent beteiligen. Die Krankenkasse übernimmt somit den Löwenanteil von 90 Prozent. Für Übernachtung und Verpflegung erhalten Sie zudem eine Pauschale von der Krankenkasse von bis zu 21 Euro. Die Anreise müssen Sie komplett aus der eigenen Tasche leisten.
Handelt es sich um eine Reha-Maßnahme nach einem Unfall, bei der die gesetzliche Unfallversicherung aufkommt oder um eine Kur, die über die Rentenversicherung abgerechnet wird (zum Beispiel eine Mutter-Kind-Kur), dann leisten diese Träger vorrangig. Ihre Krankenkasse springt also erst ein, wenn keine andere Sozialversicherung zuständig ist.
Selbstverständlich können Sie eine Kur jederzeit komplett privat bezahlen. Bedenken Sie dabei jedoch, dass die Preise der meisten Kurkliniken bereits für die Unterbringung mindestens zehn Prozent über dem üblichen Durchschnitt liegen. Und dann haben Sie noch keine Anwendung gebucht. Diese Kosten kommen je nach Umfang noch hinzu und können sich schnell zu einem stattlichen Betrag summieren.
Kur beantragen: Wo können Sie hin?
Kurorte sind in ganz Deutschland verteilt. Inzwischen ist es auch nicht mehr so, dass diese Orte auf die Reha oder Prophylaxe bestimmter Krankheiten spezialisiert sind.
Insofern ist tatsächlich viel von Ihrem persönlichen Geschmack abhängig. Bei Atemwegserkrankungen bietet sich jedoch eher ein Aufenthalt am Meer an, bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen eher ein Heilbad. Für Mutter-Kind-Kuren kommen hingehen eher Orte in Frage, die auch gemeinsame Erlebnisse bieten, wie zum Beispiel eine Insel oder eine vielseitige Bergwelt.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine andere Umgebung als die Ihres Wohnortes vorzuziehen. Wer aus Bayern kommt, sollte also nicht unbedingt in Baden-Württemberg in Kur gehen, Patienten aus Niedersachsen vielleicht nicht gerade in Schleswig-Holstein. Typische Kurorte finden sich beispielsweise hier:
- Nordsee
- Ostsee
- Allgäu
- Schwarzwald
- Bayrischer Wald
- Voralpenland
- Mittelgebirge
Eine seltene Variante: Kurreisen
Neben Kurorten in Deutschland kommen unter Umständen auch Kurreisen ins Ausland in Frage. Eine Kur am toten Meer hilft zum Beispiel gegen Hauterkrankungen aber auch Rheuma.
Diese Anträge müssen jedoch vom Arzt wirklich gut begründet sein. Es sollte im Antrag deutlich werden, dass es keine adäquate Alternative im Inland gibt. Andernfalls wird der Antrag seitens der Krankenkasse schnell abgelehnt.
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Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und informiert Sie nur allgemein. Er kann und soll eine medizinisch-ärztliche Beratung nicht ersetzen. Vor der Einnahme eines Medikamentes lesen Sie bitte die Packungsbeilage sorgfältig durch und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.