Lebensversicherung: Tipps zu Auszahlung, Kündigung und Steuer

Viele haben eine Lebensversicherung. Doch lohnt diese sich noch? Was bekommt man bei einer Lebensversicherung ausgezahlt? Wie sinnvoll ist eine Lebensversicherung heutzutage noch und wie geht es weiter, wenn die Lebensversicherung fällig wird? Wie ist die Ausschüttung steuerlich zu behandeln? Sollte man das Geld wieder anlegen? Was beinhaltet das Wahlrecht zwischen Rente und Einmalzahlung? Und welche Möglichkeiten gibt es, wenn man vor dem Ablaufdatum die Versicherungssumme benötigt? Wir klären alle Fragen rund um eine bestehende Lebensversicherung.

Lebensversicherung: Tipps zu Auszahlung, Kündigung und Steuer

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Lebensversicherung Rechner: Lohnt sie sich noch?

Durch die niedrigen Zinsen der letzten Jahrzehnte haben viele Lebensversicherungsverträge massiv an Wert eingebüsst. Daher ist die jährliche Mitteilung der Versicherer über den aktuellen Stand der Lebensversicherung oder spätestens die Nachricht über den Vertragsablauf für die meisten Kunden eine herbe Enttäuschung: Die Gewinnanteile sind in den vergangenen Jahren deutlich geschrumpft.

So fragen sich viele, ob ihre Lebensversicherung noch sinnvoll ist. Die gute Nachricht ist: Dies können Sie einfach nachrechnen. Der Bund der Versicherten hat einen kostenlosen Rechner bereit gestellt, mit dem Sie nachrechnen können, was Sie ausbezahlt bekommen und ob es sinnvoller ist, die Lebensversicherung zu kündigen oder laufen zu lassen – je nach Ihrer persönlichen Situation. Diesen Rechner finden sie HIER.

Kündigung der Lebensversicherung

Da eine Lebensversicherung meist in jungen Jahren und über eine lange Zeit abgeschlossen wird und sich die Lebensumstände schnell ändern können, werden nur rund die Hälfte der Verträge bis zum Ende durchgehalten.

Wer dringend das Kapital aus seiner Lebensversicherung benötigt oder schlichtweg durch die Veränderung der Einkommensverhältnisse die Beiträge nicht mehr bezahlen kann, der muss nicht bis zum Ablauf ausharren. Es gibt jederzeit die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.

In diesem Fall müssen Sie aber mit erheblichen Einbußen rechnen, da nur der sogenannte Rückkaufswert ausbezahlt wird, der in dem meisten Fällen sogar noch unter der Summe der einbezahlten Beiträge liegt – je nachdem, wie lang die Lebensversicherung schon läuft.

Beleihung oder Verkauf der Lebensversicherung

Es gibt jedoch Alternativen zur Kündigung, die wir an dieser Stelle näher beleuchten möchten:

  • Beitragsfreistellung der Lebensversicherung
    Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, dann bedeutet dies de facto eine Teilkündigung. Sie zahlen keine weiteren Beiträge mehr ein, jedoch wird Ihnen die bislang angesparte Versicherungssumme nicht ausbezahlt, sondern verbleibt bis zum Ablauf im Vertrag, um sich dort weiter zu verzinsen. So bleibt lediglich ein reduzierter Todesfallschutz bestehen.
  • Beleihung der Lebensversicherung
    Es ist möglich, den Versicherungsvertrag als Sicherheit für einen Kredit zu hinterlegen. Diese Variante rechnet sich jedoch nur in den seltensten Fällen und sollte daher im äußersten Notfall in Anspruch genommen werden. Auch im Fall einer Beleihung bleibt die Absicherung des Todesfallrisikos bestehen.
  • Verkauf der Lebensversicherung
    Wer seine Lebensversicherung verkauft, tritt sämtliche Rechte und Pflichten an einen Drittanbieter ab. Es gibt Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, bestehende Lebensversicherungsverträge den Versicherungsnehmern abzukaufen und fortzuführen. Dies führt zu einer Win-Win-Lösung: Die Kaufsumme ist zumeist um einiges höher als der Rückkaufswert bei einer Kündigung, zudem bleibt der Todesfallschutz erhalten. Die Käufer profitieren hingegen von den attraktiven Konditionen insbesondere der letzten Vertragsjahre.

Alle drei Varianten sollten Sie sich jedoch gut überlegen, da sie in jedem Fall einen Verlust gegenüber dem ursprünglichen Vertrag darstellen. Insbesondere wenn Sie sich für einen Verkauf entscheiden, sollten Sie außerdem darauf achten, dass das Unternehmen, dem Sie Ihren Vertrag anbieten, seriös ist. Dies kann man daran ablesen, ob es Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. (kurz BVZL) ist.

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Wie funktioniert eine Lebensversicherung?

Die klassische Lebensversicherung zählt nach wie vor zu den beliebtesten Versicherungen in Deutschland. Dennoch wissen nur wenige die genauen Hintergründe und fragen sich: Was genau ist eine Lebensversicherung?

Jahrzehntelang genoss sie einen ausgezeichneten Ruf, da die Versicherungsunternehmen mit den Beiträgen ihrer Kunden erfolgreich wirtschafteten – zum beiderseitigen Nutzen. Sie lässt sich in drei Kategorien unterteilen:

  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Private Rentenversicherung

Während die Risikolebensversicherung allein dazu dient, den Hinterbliebenen eine Absicherung für den Todesfall des Versicherungsnehmers zu bieten, dienen die anderen beiden Modelle zusätzlich dem Kapitalaufbau.

Die Auszahlung einer angesparten Summe nach Ablauf einer zuvor vereinbarten Vertragslaufzeit an den Versicherungsnehmer ist also nur bei der Kapitallebensversicherung und der Rentenversicherung der Fall.

Diese Auszahlungssumme wird entweder als Einmalzahlung oder im Fall der Rentenversicherung monatlich ausgeschüttet. In beiden Fällen besteht sie aus einem garantierten Anteil und den sogenannten Überschussbeteiligungen. Letztere sind die Gewinnanteile, die sich je nach Entwicklung des Marktes und der Versicherer jährlich verändern und bei Vertragsabschluss nur geschätzt werden können. Ein Garantie auf deren Höhe und Auszahlung besteht nicht.

Für wen ist die Lebensversicherung sinnvoll?

Für wen heutzutage noch eine Lebensversicherung sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall war bislang immer das starke Argument für eine Lebensversicherung.

Gerade wer Kredite oder Hypotheken damit absichern wollte, war dankbar über eine bestehende Lebensversicherung. Die klassische Risikolebensversicherung wurde dann oft mit einem Sparmodell verknüpft, damit man auch zu Lebzeiten noch die Chance hatte, einen Gewinn ausbezahlt zu bekommen: Die Kapitallebensversicherung.

Eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung ist aufgrund der kurzen Laufzeit, des hohen Eintrittsalters und der geringen Gewinnmarge für ältere Menschen allerdings noch nie sinnvoll gewesen. Jüngere haben darüber schon eher nachgedacht.

Lebensversicherung: Bedeutung nimmt ab

Die Bedeutung der Lebensversicherung hat jedoch in den letzten Jahrzehnten massiv abgenommen. Aufgrund der allgemein niedrigen Zinsen konnten die Versicherer ihre Versprechen bezüglich der Gewinnanteile nicht halten.

Doch gerade dies war das Hauptargument für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung.

So bleibt derzeit im Prinzip nur die Risikolebensversicherung interessant, wenn Sie das Todesfallrisiko absichern möchten, also Ihre Liebsten im Falle Ihres Ablebens zumindest finanziell sicherstellen wollen.

Lebensversicherung: Vergleich

Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, kann sich bei diversen Vergleichsseiten darüber informieren.

Die meisten davon sind jedoch gewerblich und mitnichten unabhängig. Sie fungieren wie Makler und arbeiten auf Provisionsbasis.

Ein wohltuende Ausnahme bietet das Verbraucherportal Vergleich.org. Hier werden die Risikolebensversicherungen unabhängig und objektiv miteinander vergleichen.

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Auszahlung der Lebensversicherung: Was nun?

Wenn die Lebensversicherung zur Auszahlung bereit steht, ist das für viele zunächst – trotz der geringeren Gewinne – ein Grund zur Freude. In diesem Fall sollten Sie jedoch einiges beachten:

Zunächst sollten Sie Ihre Benachrichtigung über den Vertragsablauf und insbesondere die Gewinnanteile genau prüfen. Da viele Abrechnungen intransparent aufgeschlüsselt waren, hat es diesbezüglich bereits auch schon einige erfolgreiche Klagen gegen die Lebensversicherer gegeben. Die Versicherer sind daher inzwischen dazu angehalten, ihre Bewertungsreserven, die die Grundlage für die Gewinnanteile darstellen, offenzulegen.

Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie diese Offenlegung verlangen. Dabei können Sie sich auf ein höchstrichterliches Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Juni 2018 berufen (Aktenzeichen IV ZR 201/17). Sind die Angaben nicht korrekt oder verweigert der Versicherer die Aufklärung, können Sie bei der Bundesfinanzaufsicht (Bafin) Beschwerde einlegen oder sogar gegen das Versicherungsunternehmen klagen.

Ist die Beschwerde erfolgreich oder die Angabe der Gewinnanteile korrekt, ist die Auszahlung vergleichsweise simpel: Sie müssen lediglich drei Dinge an das Versicherungsunternehmen einsenden:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular, das Sie zusammen mit der Ablaufmitteilung erhalten haben
  • Eine Kopie Ihres Personalausweises
  • Die Originalpolice der Lebensversicherung

Einmalzahlung oder Rentenzahlung

Private Rentenversicherungen sind dem Grunde nach darauf ausgelegt, dem Versicherungsnehmer mit monatlichen Zahlungen bis zu seinem Lebensende eine zusätzliche Rente zu gewähren und ihn so zuzüglich zur gesetzlichen Rentenversicherung finanziell abzusichern.

Jedoch bieten diese privaten Rentenversicherungen bei Ablauf eine Wahlmöglichkeit an, bei der man anstatt der Rentenzahlungen auf eine einmalige Zahlung der Versicherungssumme zurückgreifen kann. Dies lohnt sich jedoch nur, wenn keine längere Lebenszeit zu erwarten ist oder eine dringende Investition ansteht, zum Beispiel eine Finanzierung einer Immobilie oder ähnliches.

Andernfalls sind die Einmalzahlung so kalkuliert, dass bereits nach rund zehn Jahren Rentenzahlung dieser Betrag erreicht wäre. Daher gelten sie in der Regel als unrentabel. Darüber hinaus ist der Bezug der Renten steuerlich vorteilhafter.

Was gilt es nach der Auszahlung der Lebensversicherung zu beachten?

Nachdem die Lebensversicherung zum Ablaufdatum beendet wurde und Sie die Summe auf Ihrem Konto verzeichnet haben, können Sie frei über den Betrag verfügen. Entweder für eine weitere Kapitalanlage zur Altersvorsorge, als Investition oder zur Erfüllung Ihrer lang gehegten Wünsche.

Es gibt allerdings den einen oder anderen wichtigen Punkt, den Sie dabei beachten müssen:

  • Steuerliche Behandlung
    Grundsätzlich unterliegt die zu erwartende Auszahlung Ihrer Lebensversicherung der Steuerpflicht. Sie müssen die erwirtschafteten Erträge also dem Finanzamt angeben und voll versteuern. Es gibt aber auch Ausnahmen. Um diese beurteilen zu können, sind zum einen die Laufzeit des Vertrages, das Jahr des Vertragsabschlusses und Ihr Alter entscheidend. Lief der Vertrag mindestens 12 Jahre und erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme erst nach Ihrem vollendeten 62. Lebensjahr, müssen Sie nur die Hälfte der Gewinne versteuern.
  • Behandlung der Lebensversicherung bei Bezug von ALG II
    Wer Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich Hartz IV – bezieht, muss sich bewusst sein, dass sich Auszahlung des angesparten Kapitals als Vermögenswerte auf den Bezug auswirkt. Der Grundsatz der Gesetzgebung besagt, dass Vermögen zuerst aufzubrauchen ist, ehe ALG II bezogen werden kann. Es gibt jedoch Freibeträge, die nicht angerechnet werden. Informieren Sie sich daher am besten direkt bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter. Wenn die Lebensversicherung ausschließlich der Altersvorsorge dient und erst im Rentenalter ausbezahlt wird, wird diese jedoch vom Jobcenter nicht angerechnet. Dazu muss mit dem Versicherungsunternehmen ein sogenannter Verwertbarkeitsauschluss vereinbart werden.
  • Wiederanlage
    Viele Versicherer bieten Ihnen an, Ihre abgelaufene Lebensversicherung in einen neuen Vertrag einfließen zu lassen. Diese Angebote klingen auf den ersten Blick recht attraktiv, insbesondere indem zum Beispiel Begriffe wie Sofort-Rente oder Index-Police gewählt werden. In den meisten Fällen sind diese neuen Angebote allerdings nur wenig rentabel und sollten daher gut durchdacht, durchgerechnet und genau mit anderen Anlageformen und den entsprechenden Kapitalertragsmöglichkeiten verglichen werden.

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[Bildnachweis: Herbstlust.de]

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