Was ist Palliativmedizin: Einfache Erklärung
Palliativmedizin – was ist das? Hauptaufgabe der Palliativmedizin ist die würdevolle und möglichst schmerzfreie Begleitung des Sterbenden. Ein friedliches Sterben, das idealerweise als Hinübergleiten empfunden wird, ist für viele Menschen wünschenswert.
Palliativmedizin kommt also die Aufgabe zu, den Patienten bestmögliche Linderung zu verschaffen. Damit ist sie für die Lebensqualität der Betroffenen von großer Bedeutung.
Gemäß der Definition der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin richtet sich die Behandlung an Patienten mit einer fortgeschrittenen und/oder weiter fortschreitenden Erkrankung, die unheilbar ist.
Wann beginnt Palliativmedizin?
Mitunter wird davon gesprochen, dass ein Patient austherapiert sei. Diese Bezeichnung ist allerdings irreführend, da die Person fortan nicht sich selbst überlassen wird, sondern die Palliativmedizin nun greift, die im Endstadium einer Krankheit das Befinden deutlich verbessern kann.
Der genaue Zeitpunkt, ab wann die Palliativmedizin greift, ist dabei in jedem einzelnen Fall unterschiedlich und richtet sich ebenso wie die Art der Palliativmedizin nach dem Zustand des Patienten.
Diesen beurteilen nicht nur die Ärzte, sondern interdisziplinäre und multiprofessionelle Teams. In diesem können zum Beispiel auch Seelsorger, Pflegepersonal, Physiotherapeuten Musiktherapeuten, Psychologen oder Sozialarbeiter eingebunden sein. Entscheidend sind hierfür:
- Sämtliche Krankheitsbeschwerden
- Psychologische Probleme
- Soziale Aspekte
- Spirituelle Fragen
- Familiäre Sorgen
Wie lange kann man palliativ behandeln?
Eine künstliche Verlängerung um jeden Preis, bei der womöglich sinnlose Therapiekonzepte zum Einsatz kommen, wird in der Palliativmedizin abgelehnt. Stattdessen soll die verbleibende Zeit so gut wie möglich genutzt werden können.
Dennoch gibt es keine klare Zeitangabe, wie lange Palliativmedizin zur Anwendung kommt. Denn sie richtet immer nach dem Einzelfall. Man stelle sich den Umkehrschluss vor: Es ist schwerlich möglich, einen Patienten nicht mehr palliativ zu versorgen und ihn seinen Schmerzen auszusetzen, nur weil er noch nicht verstorben, aber die Zeit für eine palliative Behandlung abgelaufen ist.
Der Ansatz der Palliativmedizin ist also inhaltlich und nicht zeitlich zu verstehen. Oder wie es Cicely Saunders, englische Ärztin und Begründerin der modernen Palliativmedizin, formuliert haben soll: „Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“
Was wird bei Palliativmedizin gemacht?
Mit Fortschreiten bestimmter Krankheiten kann eine spezialisierte Palliativversorgung nötig sein, die sowohl ambulant als auch stationär erfolgen kann. Die stationäre Palliativversorgung erfolgt, wenn die Versorgung in gewohnter Umgebung nicht mehr möglich ist.
Es handelt sich hierbei um eigenständige, vom Krankenhausbetrieb oftmals abgetrennte Bereiche, in denen das interdisziplinäre Team arbeitet. Die Patienten finden in einer üblicherweise sehr wohnlichen Umgebung Aufnahme. Auch wird Angehörigen die Möglichkeit gegeben, dort zu übernachten.
Von der Diagnose einer (tödlichen) Krankheit bis zum tatsächlichen Tod können Jahre vergehen – Jahre, in denen die Palliativmedizin mit ihren verschiedenen Maßnahmen zum Einsatz kommt. Ausgerichtet sind diese immer darauf, die durch die Krankheit hervorgerufenen Beschwerden medikamentös zu lindern oder sogar zu beseitigen.
Dazu gehören neben Schmerzen Symptome wie:
- Angst
- Erbrechen
- Luftnot
- Offene Wunden
- Unruhezustände
- Übelkeit
Die Palliativmedizin hat einen ganzheitlichen Ansatz, sowohl was die Maßnahmen zur Erhaltung der Lebensqualität anbelangt als auch bezogen auf das Menschenbild. Das Leben wird als wertvoll betrachtet und der Tod ist ein Teil dessen. So wird eine Verkürzung des Lebens abgelehnt.
Was ist der Unterschied zwischen Palliativmedizin und Sterbehilfe?
Palliativmedizin und Sterbebegleitung, Sterbehilfe oder Sterbemedizin werden manchmal in einem Atemzug genannt. Häufig hängen diese Bereiche miteinander zusammen, müssen sie aber nicht. Unter Umständen setzt die Palliativmedizin viel früher an und längst nicht nur bei Sterbenden.
Die aktive, direkte Sterbehilfe ist in Deutschland ohnehin verboten. Erlaubt ist hingegen, bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen. Das wird als passive Sterbehilfe bezeichnet. Dafür gelten jedoch strenge Kriterien, die die Zustimmung des Patienten beziehungsweise seinen ausdrücklichen Wunsch (etwa in Form einer Patientenverfügung) voraussetzen. Ziel ist – und darin liegt die große Gemeinsamkeit mit der Palliativmedizin – eine Verbesserung der noch zur Verfügung stehenden Zeit, nicht aber eine Verlängerung.
Palliativmedizin kann das leisten. Menschen, die professionell mit dem Tod und Sterbenden zu tun haben, wissen, dass der Wunsch nach Sterbehilfe vor allem dadurch entsteht, dass Menschen hoffnungslos sind. Bei der Beurteilung von Sterbehilfe im Vergleich zur Palliativmedizin wird häufig aus einer selbst unbeteiligten Situation heraus entschieden.
Nichtbetroffene stellen sich die letzte Lebensphase voller Schmerzen und zwangsläufig ohne Lebensqualität vor. Eine gut organisierte Palliativmedizin deckt jedoch alle Bereiche ab und kann der verbleibenden Lebenszeit Sinn und schöne Momente einhauchen.
Was ist der Unterschied zwischen Hospiz und Palliativ?
Auch diese Begriffe werden oft synonym verwendet, sind es aber nicht. Palliativmedizin ist zunächst einmal lediglich die Art der Behandlung. Diese kann theoretisch überall erfolgen: In einer Klinik, zuhause oder eben auch in einem Hospiz.
Dies ist ein Ort, an dem sehr alte oder schwerkranke Menschen in ihrer finalen Phase des Lebens begleitet werden. Eine Behandlung der Krankheiten ist hier nicht mehr vorgesehen.
In einem Hospiz geht es vielmehr um die umfassende Auseinandersetzung mit dem Thema des Sterbens und die Vorbereitung darauf. Daher können palliativ behandelte Patienten aus einer Klinik auch entlassen werden, was in einem Hospiz eher selten der Fall ist.
Palliativmedizin zuhause: Ist das möglich?
Ein selbstbestimmtes Leben und ein Sterben in Würde ist für viele Menschen von zentraler Bedeutung. Die Angst vor Schmerzen ist ein zentraler Aspekt, aber auch Angst, dass man allein und verlassen stirbt, treibt viele Patienten um.
Sie ziehen es daher oft vor, zuhause umgeben von ihren Familienangehörigen versorgt zu werden. In der allgemeinen Palliativversorgung werden Patienten behandelt, deren Beschwerden zumeist noch nicht so stark ausgeprägt sind. Diese Behandlung kann ambulant durch eine Pflegekraft oder den behandelnden Arzt erfolgen.
Wenn also keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung nötig ist, so kann eine palliative Begleitung durchaus auch zuhause geschehen, sofern ambulanter Pflegedienst, ärztliche Betreuung und pflegende Angehörige Hand in Hand spielen.
Palliativmedizin: Morphium und dessen Bedeutung
Gerade in der Palliativmedizin hat Morphium eine große Bedeutung. So nimmt es den Patienten nicht nur die Schmerzen beziehungsweise das Schmerzempfinden, sondern hebt auch die Stimmung.
Da Morphium abhängig macht, fällt es unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG). Wer sich jedoch im Sterbeprozess befindet, für den spielt diese Tatsache der Abhängigkeit ohnehin eine untergeordnete Rolle.
Daher ist die ärztliche Verschreibung von morphinhaltigen Medikamenten in der Palliativmedizin nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch ethisch vertretbar. Gerade bei einer ambulanten Palliativbehandlung ist Morphium daher ein geeignetes Mittel, um dem Sterbenden von psychischen wie physischen Schmerzen zu befreien oder diese zumindest deutlich zu lindern.
Kosten der Palliativmedizin
Beim Einsatz von Palliativmedizin fallen viele Kosten an. Gleichzeitig ist in Deutschland die Versorgung mit palliativer und medizinischer Pflege abgesichert. Darin sind sämtliche Kosten enthalten; ganz gleich, ob es um den betreuenden Arzt oder Schmerztherapeuten geht und unabhängig davon, ob jemand eine ambulante oder stationäre Palliativversorgung erhält.
Neben den gesetzlichen Krankenversicherungen springen auch die Pflegekassen mit weiteren finanziellen Maßnahmen ein, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Gut zu wissen: Die Pflegekassen übernehmen auch die Kosten für einen Umbau, der durch die Palliativversorgung notwendig sein kann.
Geregelt ist das einerseits im Sozialgesetzbuch. Dazu kam vor einigen Jahren das „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG)“. Hier wird festgehalten, dass die Palliativmedizin fester Bestandteil der gesetzlichen Krankenversorgung ist.
Wer trägt die Zusatzkosten?
Zusätzliche Kosten können dennoch entstehen: Denn die obigen Ausführungen gelten vor allem für die palliativmedizinische Versorgung zuhause oder auf einer Palliativstation eines Krankenhauses. Will der oder die Versicherte stattdessen in einem Hospiz versorgt werden, gibt es Folgendes zu beachten:
- Die voraussichtliche Lebenserwartung beträgt nur noch wenige Wochen oder Monate.
- Ein Arzt bescheinigt die Notwendigkeit einer stationären Palliativversorgung durch ein Hospiz.
Für Erwachsene ist in diesem Fall eine Kostenübernahme bis zu 90 Prozent, für Kinder eine Kostenübernahme bis zu 95 Prozent möglich. Die restlichen fünf beziehungsweise zehn Prozent werden von dem Hospiz oder dessen Träger übernommen. Häufig finanzieren sich diese Hospize zusätzlich über Spenden.
Das alles gilt für gesetzlich Versicherte; wird allerdings ein Versicherungsverhältnis mit einer privaten Krankenkasse abgeschlossen, kann sich das mit den Kosten für die Palliativversorgung anders gestalten. Hier empfiehlt sich ein Blick ins Kleingedruckte.
Häufig übernehmen die privaten Krankenkassen die Palliativmedizin aus Kulanzgründen. Gesetzlich dazu verpflichtet sind sie jedoch nicht. Und das kann für den Versicherten teuer werden, sofern nicht ausdrücklich eine palliative Versorgung im Vertrag festgehalten wurde. Pro Tag sind ohne Weiteres bis zu 250 Euro, im Monat also 7.500 Euro möglich.
Der lange Weg der Palliativmedizin
Der Begriff Palliativmedizin leitet sich vom lateinischen „cura palliativa“ beziehungsweise „palliare“ ab und bedeutet übersetzt so viel wie „mit einem Mantel umhüllen“, „schützen“.
Die Anfänge der Palliativmedizin beziehungsweise erste Vorläufer lassen sich bis ins späte Mittelalter zurückverfolgen. Die Behandlung und Versorgung auch solcher Patienten, bei denen Ärzte eine Heilung bereits ausschließen konnten, wurde als Akt der Barmherzigkeit gesehen und war selbstverständlich. Cura palliativa, die ärztliche palliative Krankheitsbehandlung, war in der Neuzeit Thema diverser Doktorarbeiten, sowie die Sterbebegleitung.
Im Zuge moderner technischer Entwicklungen in der Medizin gerieten fürsorgliche und soziale Aspekte der palliativen Behandlung zunehmend in den Hintergrund. Statt des Patienten und seiner Wünsche stand seine Krankheit und deren Heilung an oberster Stelle, auch wenn die aussichtslos war. Dies hat sich in den letzten Jahrzehnten wieder geändert. Ausgehend von der ersten palliativmedizinischen Einrichtung der Deutschen Krebshilfe gründeten sich seit den achtziger Jahren mehrere Palliativstationen und Hospize.
Standen zu Beginn vor allem Tumorpatienten im Mittelpunkt der palliativen Maßnahmen, richten sie sich an schwerstkranke und sterbende Menschen insgesamt. Das betrifft Menschen nach einem schweren Schlaganfall oder mit Herzinsuffizienz oder mit Krankheiten wie:
Wenngleich die verschiedenen Einrichtungen in einer immer älter werdenden Gesellschaft längst nicht den Bedarf decken, wurde zumindest die Bedeutung der Palliativmedizin wiederentdeckt.
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