Was macht ein Pflegeberater?
Aufgabe eines Pflegeberaters ist, Pflegebedürftigen bei der Auswahl benötigter Hilfe- und Pflegeleistungen zu unterstützen. Dabei orientiert er sich an den Vorgaben in Paragraph 7a Sozialgesetzbuch Elftes Buch (§7a SGB XI). Dieser sichert Pflegebedürftigen kostenlose Pflegeberatung zu. Pflegeberater besitzen besondere Fachkenntnis im Sozial- und Sozialversicherungsrecht. Daneben kennen sie sich mit Pflegemöglichkeiten und -einrichtungen aus. Sie können zu diesen Themen weiterhelfen:
Organisation der Pflege
Wer nicht die Möglichkeiten zur Unterstützung kennt, kann sie nicht wahrnehmen. Das zu ändern, ist ebenfalls Aufgabe eines Pflegeberaters. Er kennt sämtliche Hilfsangebote und Sozialleistungen für die Pflege. Zum Beispiel die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, die Versorgung mit Essen auf Rädern oder den Einsatz es Hausnotrufsystems. Letzteres dient vor allem Alleinstehenden zur Sicherheit, da im Alter die Sturzgefahr steigt.
Entlastung von Pflegepersonen
Das Pflegeheim als vollstationäre Einrichtung wollen sowohl Pflegebedürftige als auch ihre Angehörigen gerne vermeiden. So sind viele pflegende Angehörige 12 Stunden und mehr für ihr Familienmitglied im Einsatz. Der Pflegeberater kennt Einrichtungen und Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger. Dazu zählen Angebote der teilstationären Pflege wie die Tagespflege und die Kurzzeitpflege.
Finanzierung von Pflege
Die vielfältigen Hilfsangebote sind in der Regel nicht kostenlos. Jedoch lassen sie sich zum Teil durch die Pflegekasse finanzieren. Ein wichtiger Baustein ist hier das Pflegegeld. Das zahlen die Pflegekassen je nach Pflegegrad beziehungsweise Pflegebedürftigkeit. Wie die Finanzierung der unterschiedlichen Hilfeangebote im konkreten Fall aussieht, dazu berät der Pflegeberater.
Einsatz von Pflegehilfsmitteln
Je nach Pflegebedürftigkeit haben Pflegeberater konkrete Tipps für den Einsatz von Pflegehilfsmitteln. Die sollen den Pflegealltag erleichtern. Dazu gehören einerseits Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (zum Beispiel Mundschutz), aber auch technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Rollstuhl.
Wohnformen im Alter
Manchmal sind Pflegebedürftige auf sich gestellt: Die Angehörigen können bestenfalls Pflege auf Distanz leisten oder es gibt es überhaupt niemanden zur Pflege. In solchen Fällen sollten Betroffene sich frühzeitig mit verschiedenen Wohnformen im Alter auseinandersetzen. Pflegeberater informieren zu betreutem Wohnen wie etwa Senioren-WGs oder dem Mehrgenerationenhaus. Hier können Senioren ihre Eigenständigkeit wahren und gleichzeitig verschiedene Hilfs- und Serviceleistungen nutzen.
Hilfe bei Antragstellung
Pflegeberater helfen außerdem im Kontakt mit den Pflegekassen, Behörden und Einrichtungen. Für die Beschaffung eines Pflegebettes oder einer Toilettenerhöhung muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Auch für anderweitige finanzielle Zuschüsse sind Anträge nötig: Etwa wenn Sie sich entschließen, eine Wohnung barrierefrei umzubauen. Hier ist ein Antrag auf Unterstützungsleistungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich. Pflegebedürftige mit geringer Rente können einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Auch hierbei helfen Pflegeberater.
Wer kann sich beraten lassen?
Das Angebot richtet sich an Personen, die den Alltag nicht mehr ohne Weiteres selbst bewältigen können. Oft wünschen sich die Betroffenen, in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben. Die häusliche Pflege übernehmen in 56 Prozent aller Fälle die Angehörigen. Die befinden sich meist in einer ungewohnten Rolle. Sie wissen gar nicht, welche Unterstützung ihnen in dieser Situation zusteht.
Pflegeberater informieren jedoch nicht nur Pflegebedürftige, sondern sind auch Ansprechpartner für folgende Personengruppen und Einrichtungen:
- Pflegende Angehörige (sofern ihr Familienmitglied dem zustimmt)
- Ambulanter Pflegedienst
- Pflegepersonal in teilstationären/stationären Pflegeeinrichtungen
- Ärzte
- Organisationen und Einrichtungen im Pflegebereich
- Ehrenamtliche
- Andere Beratungsstellen
Übrigens kann es auch eine Verpflichtung zur Pflegeberatung geben. Dann nämlich, wenn Pflegebedürftige ausschließlich zu Hause gepflegt werden. Die Pflegeberatung soll so die Qualität der Pflege sicherstellen. Je nach Pflegebedarf müssen sich Angehörige informieren. Einmal im halben Jahr steht eine Beratung für Pflegerad 2 und 3 an, alle drei Monate bei Pflegegrad 4 und 5. Häufig stellt der ambulante Pflegedienst einen Pflegeberater zur Seite.
Wo erhalten Sie eine Pflegeberatung?
Wer einen Pflegeberater sprechen möchte, kann sich an seine Pflegekasse wenden. Pflegeberatung kann außerdem ein Serviceangebot der Kommunen sein. In vielen Regionen gibt es zudem spezielle Pflegestützpunkte, die ebenfalls eine Pflegeberatung anbieten. Nähere Informationen dazu erhalten Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen bei der Pflegekasse. Des Weiteren informieren die großen Wohlfahrtsverbände (DRK, Malteser, Caritas…) sowie Krankenhäuser und Pflegedienste zu den diversen Hilfsangeboten.
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bieten zudem Verbraucherzentralen und Sozialämter. Für die private Pflege-Pflichtversicherung erfolgt Pflegeberatung durch das Unternehmen Compass. Pflegekassen, die selbst keine Pflegeberater beschäftigen, stellen Beratungsgutscheine aus. In dem Fall erhalten Sie eine Pflegeberatung durch unabhängige Beratungsstellen. Übrigens müssen Sie nicht zwangsläufig eine Beratungsstelle aufsuchen: Der Pflegeberater kann Sie auf Wunsch auch telefonisch oder zu Hause beraten.
Wer darf eine Pflegeberatung durchführen?
Ein Pflegeberater muss umfassende Kenntnisse in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Pflege besitzen. Häufig geht dem eine Ausbildung als Pflegefachkraft, Sozialversicherungsfachangestellter oder Sozialarbeiter voraus. Um eine Pflegeberatung durchführen zu dürfen, durchlaufen Pflegeberater eine entsprechende Weiterbildung.
Für eine solide Pflegeberatung muss ein Pflegeberater außerdem die rechtliche Seite kennen: Er kennt sich im Vertragsrecht der Kassen, Betreuungsrecht, Bundesversorgungsgesetz, Leistungsrecht der Pflegeversicherung und Rehabilitationsrecht aus.
Pflegeberater: Ausbildung, Weiterbildung oder Quereinstieg?
Der Begriff Pflegeberater ist nicht geschützt, daher können verschiedene Ausbildungen (siehe oben) zu diesem Berufsbild führen. Daher haben auch interessierte Quereinsteiger Chancen. Aber auch wer Pflegeberater im Quereinstieg wird, sollte auf entsprechende Qualifizierung achten.
Dafür sollten die Kurse die Qualifikationsvoraussetzungen für die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI erfüllen. Diese orientieren sich an den Richtlinien und Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes. Je nach Grundqualifikation müssen angehende Pflegeberater vor ihrer Weiterbildung außerdem noch ein Pflegepraktikum absolvieren.
Ablauf: Wie geht der Pflegeberater vor?
Wer bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, muss binnen zwei Wochen einen Vorschlag zu einer Pflegeberatung erhalten. Sucht eine pflegebedürftige Person (oder ihr Angehöriger) die genannte Beratungsstelle auf, versucht der Pflegeberater, sich in die konkrete Situation hineinzuversetzen:
- Wie pflegebedürftig ist die Person?
- Welchen konkreten Hilfsbedarf hat sie?
- Wer kann welche Aufgaben übernehmen?
- Wie lässt sich mit Hilfs- und Sozialleistungen unterstützen?
In jedem Fall erstellt der Pflegeberater einen individuellen Versorgungsplan. Dies geschieht in Absprache mit der pflegebedürftigen Person und gegebenenfalls dem Angehörigen. Ziel ist, qualifizierte Pflege und Betreuung zu gewährleisten. In Fällen mit geringer Pflegebedürftigkeit kann schon eine Haushaltshilfe reichen, um den Alltag besser zu organisieren. Auch Nachbarn, Freunde und Ehrenamtliche (Besuchsdienst) können als ergänzende Unterstützung infrage kommen.
Benötigte Unterlagen fürs Beratungsgespräch
Damit der Pflegeberater möglichst umfassend beraten kann, benötigt er von seinen Klienten entsprechende Unterlagen. Dazu zählen beispielsweise bereits gestellte Anträge zu gesundheitlichen oder pflegerischen Leistungen. Aber auch die Pflegedokumentation kann einen Überblick darüber verschaffen, welche Aufgaben jemand nicht oder schwer bewältigen kann.
Der Pflegeberater informiert neben Hilfsangeboten zur Pflege auch zur Hospiz– und Palliativversorgung. Daher sollten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch bestehende Vollmachten zur Beratung mitbringen. Dazu zählen beispielsweise die Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung.
Weiterführende Artikel
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