Pflegedienst pfuscht – was tun?

Was tun, wenn der Pflegedienst pfuscht? Eine unangenehme Situation. Handelt es sich um ein Versehen? Sind gravierende Vorkommnisse zu beobachten? Pflegekräfte werden händeringend gesucht. Daher scheuen sich manche, offensichtliche Missstände anzusprechen. Das kann aber zulasten des Pflegebedürftigen gehen. Damit Sie wissen, was in so einer Situation zu tun ist…

Pflegedienst pfuscht - was tun?

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Pflegedienst pfuscht: Diese Ärgernisse gibt es

In einer immer älter werdenden Gesellschaft sind zunehmend mehr Menschen auf Pflege angewiesen. Die überwiegende Mehrheit davon erhält Pflege im eigenen Zuhause. Häufig kümmern sich pflegende Angehörige um ihre Pflegebedürftigen. Je nach Pflegegrad ist das jedoch nicht immer möglich. Dann ergänzt ein ambulanter Pflegedienst. Aber was tun, wenn der Pflegedienst pfuscht? Und woran erkennt man Pfusch in der Pflege?

Klar ist: Kümmern sich fortan fremde Personen um einen, stellt das für viele Pflegebedürftige eine große Veränderung dar. Es bedeutet je nach Pflegefall einen Eingriff in die Intimsphäre. Und auch so muss man sich auf die neue Situation einstellen. Dennoch gibt es Hinweise auf nicht ordnungsgemäße Arbeit:

  • Schlampige Arbeit

    Der oder die Pflegebedürftige trägt mehrere Tage hintereinander dieselbe fleckige Kleidung. Die Körperhygiene ist mangelhaft, der Kühlschrank leer und kein Essen vorbereitet: Solche Aufgaben können zu den vertraglich vereinbarten Leistungen zählen. Der Pflegedienst pfuscht, wenn er sie entgegen der Vereinbarung nicht ausführt. Allerdings liegt der Teufel im Detail: Bevor Sie das Schlimmste denken, sollten Sie Rücksprache mit dem Pflegedienst suchen.

  • Fehlerhafte Abrechnungen

    Auf der Abrechnung tauchen Posten auf, die Sie sich nicht erklären können? Der Pflegedienst will Leistungen erbracht haben, die so nicht besprochen waren? Im Nachhinein ist es mitunter schwierig einfach zu behaupten, dass der Pflegedienst pfuscht. Am Ende eines Monats kann keiner sich an sämtliche Leistungen erinnern, ob sie tatsächlich erbracht wurden oder nicht. Dafür müssten Sie nämlich selbst ein Pflegeprotokoll führen und mit der Rechnung abgleichen. Überhaupt bekommen meist nur diejenigen detaillierte Rechnungen, die privat versichert sind. Bei gesetzlich Versicherten landet die Rechnung direkt bei der Pflegekasse.

  • Falsche Pflege

    Dass der Pflegedienst pfuscht, ist am ehesten bei falscher Pflege erkennbar. Unsachgemäß angebrachte Verbände, falsche Medikamentengabe oder Nichtbeachtung bei Dekubitus – so etwas sollte einer erfahrenen Pflegekraft nicht passieren. Wie Sie vorgehen können, klären wir im nächsten Kapitel.

Die obigen Fälle sind eindeutig. Je nach Ausprägung gilt es, umgehend zu handeln. In diesen Fällen ist es jedoch etwas anderes:

  • Sie haben terminliche Schwierigkeiten

    Sie sind Frühaufsteher, aber die Pflegekraft kommt erst um zehn? Oder umgekehrt: Obwohl Sie gerne ausschlafen würden, steht der Pflegedienst bereits um 8 Uhr auf der Matte. Ärgerlich, aber oft unvermeidlich. Denn der Pflegedienst stellt seine Routen unter ökonomischen Gesichtspunkten zusammen. Das bedeutet, dass der Reihe nach alle Kunden abgearbeitet werden, die auf dem Weg liegen

  • Sie finden die Pflegekraft unsympathisch

    Manchmal stimmt die Chemie einfach nicht. Mangelnde Sympathie ist zwar kein Delikt. Sie kann aber dazu führen, dass der Pflegedienst seine Arbeiten schlampig ausführt. Ist das der Fall, sollten Sie aktiv werden. Falls die Arbeitsqualität an sich aber nicht zu beanstanden ist, müssen Sie abwägen: Ein Pflegedienst kann sein Personal nur so zuteilen, wie er es zur Bewältigung der Aufgaben hat. Bei dem heutigen Fachkräftemangel kann es gut sein, dass keine andere Person die Arbeit übernehmen kann.

Gefahr durch pfuschenden Pflegedienst

Wenn ein Pflegedienst pfuscht, ist das beileibe kein Kavaliersdelikt. Falsche Abrechnungen sind eine Sache. Falsche Behandlungen können jedoch das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen oder sogar die Gesundheit gefährden. Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen haben zahlreiche Betrugsfälle dokumentiert und allein im Berichtszeitraum 2016/17 3371 Strafanzeigen gestellt. Zu den Falsch- und Minderleistungen zählte beispielsweise die Behandlung von Beatmungspatienten durch ungelernte Kräfte, so Angaben der Medical Tribune.

Das Problem: Pflegebedürftige ohne Angehörige haben kaum eine Chance, etwas dagegen zu unternehmen. Denn nicht immer sind sie in der Verfassung, den Pfusch zu erkennen. Wer zudem in eher ländlichen Regionen mit schlechter Versorgung wohnt, ist unter Umständen froh, überhaupt Unterstützung zu haben. Sollten Sie als Angehöriger den Verdacht schöpfen, sind unangekündigte Kontrollbesuche eine Möglichkeit zu überprüfen, ob der Pflegedienst pfuscht.


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Lösungen: Vorgehen bei Pfusch in der Pflege

Sie haben den Eindruck, dass der Pflegedienst pfuscht? Wie bei allen Konflikten gibt es unterschiedliche Eskalationsstufen. In keinem Fall sollten Sie sofort kündigen: Das könnte zu einer Versorgungslücke führen, die Sie unnötig unter Druck setzt. Hinzu kommt ein anderer Aspekt. Manche Dinge sehen auf dem ersten Blick nach Pfusch in der Pflege aus. Wenn Sie den Dingen auf die Spur gehen, ergibt sich jedoch ein anderes Bild. So sollten Sie vorgehen:

1. Direktes Gespräch: Pflegekraft befragen

An erster Stelle steht ein Gespräch mit der jeweiligen Pflegekraft. Angenommen, Sie haben Ihren Familienangehörigen mit fleckiger Kleidung vorgefunden: Die muss nicht zwangsläufig vom Vortag stammen. Auch können die Flecken nach Besuch des Pflegedienstes entstanden sein. Anders liegt der Fall, wenn Sie selbst täglich vorbeisehen und so dokumentieren können, welche Arbeit erledigt wurde und welche augenscheinlich nicht.

2. Eigene Kontrolle: Pflegedienst aufsuchen

Ändert sich nichts, oder haben Sie Zweifel, sollten Sie nachhaken. Der Pflegedienst ist zur Pflegedokumentation verpflichtet. Bei Ungereimtheiten haben Sie das Recht, in die Pflegeakte zu blicken. Der dort enthaltene Leistungsnachweis führt alle Leistungen auf, welche die Pflegekraft erbracht hat. Ebenso enthält er aber auch Vermerke, wenn diese nicht erbracht wurden. So manches Ärgernis kann eine harmlose Erklärung haben: Beispielsweise hat die Pflegekraft vielleicht kein Vollbad eingelassen, weil die pflegebedürftige Person zu müde war.

3. MDK Beschwerde: Pflegedienst melden

Die dritte Eskalationsstufe empfiehlt sich bei nachweislichem Pfusch in der Pflege. Oder aber, wenn keinerlei Besserungen in Sicht sind. Dann sollten Sie sich direkt an die Pflegekasse wenden. Hier kommt der MDK beziehungsweise MD (Medizinischer Dienst, ehemals: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ins Spiel. Dieser ist für die Qualitätskontrolle von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten zuständig. Bei berechtigten Mängeln kann eine Wiederholungsprüfung durch den MD erforderlich sein. Auch kann die Pflegekasse die Bezahlung mindern oder den Versorgungsvertrag kündigen. Alternativ können Sie sich an unabhängige Beratungsstellen wenden, etwa den nächstgelegenen Pflegestützpunkt oder eine Verbraucherzentrale.

Pflegevertrag regelt die Leistungen

Benötigt ein Familienmitglied Pflege, schließt es selbst (oder ein Angehöriger) mit einem Pflegedienst einen Pflegevertrag ab. Der enthält einen Pflegeplan und führt die Leistungen auf, die der Pflegedienst zukünftig erbringt. Neben den Kosten regelt er, dass die Kunden Einsicht in die regelmäßige Dokumentation der erbrachten Leistungen erhalten. Außerdem geht daraus hervor, was im Verhinderungsfall geschieht (Ersatzkraft statt Hauptpflegekraft) und wann der Kunde den Vertrag kündigen kann.

Um im Falle einer Kündigung auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie zudem eine ausreichend lange Frist festlegen. Ebenso können Sie regeln, dass der Pflegedienst seine Leistungen erst dann einstellen darf, wenn Sie Ersatz haben. Mit der Pflegekasse hat der Pflegedienst seinerseits einen Versorgungsvertrag. Damit verpflichtet er sich, die Leistungen in gesetzlich vorgeschriebener Qualität zu erbringen.


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Pflegedienst pfuscht: So kündigen + wechseln Sie den Pflegedienst

Bei anhaltender Unzufriedenheit ist eine Kündigung manchmal der einzige Ausweg. Wichtig ist, wer kündigt: Sollte sich der Zustand des Pflegebedürftigen zwischenzeitlich stark verschlechtert haben, ist er selbst dazu vermutlich nicht in der Lage. Dann kommt es auf Rechtssicherheit an: Der Angehörige muss eine entsprechende Betreuungsverfügung haben, das heißt, der Pflegebedürftige hat ihn als Betreuer bestimmt. Nur dann darf er auch im Namen des Pflegebedürftigen kündigen.

Erst recht ist das Vertrauensverhältnis gestört, wenn der Pflegedienst nachweislich bei der Abrechnung gepfuscht hat: Beim Pflegedienst-Betrug handelt es sich um eine schwerwiegenden Rechtsverstoß. In solchen gravierenden Fällen ist sogar eine außerordentliche Kündigung möglich. Darauf sollten Sie achten:

  • Lücke vermeiden
    Wichtig in jedem Fall, dass Sie sich frühzeitig um Ersatz kümmern. Der neue Pflegedienst sollte dann seine Tätigkeit aufnehmen, wenn der alte aufhört. So können Sie sicherstellen, dass die Pflege Ihres Angehörigen zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist.
  • Pflegedienst kündigen
    Die Kündigung sollte schriftlich formuliert sein. Dazu müssen Sie allerdings die im Pflegevertrag vereinbarten Fristen beachten.
  • Pflegekasse informieren
    Anschließend sollten Sie Ihre Pflegekasse darüber informieren, dass Sie einen neuen Pflegedienst beauftragt haben. Das lässt sich problemlos per Mail oder Telefon bewerkstelligen.

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[Bildnachweis: Herbstlust.de]

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