Pflegefall: Hilfe, Leistungen, Ansprechpartner

Ein Unfall oder ein plötzlicher Schlaganfall: Wird der eigene Partner oder ein Elternteil zum Pflegefall, sind die nahen Angehörigen häufig überfordert. Die Situation ist akut und eine Lösung muss zeitnah her. Plötzlich stellen sich drängende Fragen: Was ist zu tun? Welche Leistungen stehen der pflegebedürftigen Person zu? Wer sind die Ansprechpartner? Dieser Artikel erklärt, wann man ein Pflegefall ist und wo Sie schnelle Hilfe im Pflegefall erhalten…

Pflegefall: Hilfe, Leistungen, Ansprechpartner

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Wann ist man ein Pflegefall?

Als Pflegefall gilt eine Person, die mindestens seit sechs Monaten gesundheitlich beeinträchtigt ist. Diese Beeinträchtigungen erfordern die Hilfe durch andere. Dabei ist unerheblich, ob es sich um kognitive oder motorische Einschränkungen handelt. Entscheidend ist, dass die Person ihren Alltag nicht mehr vollständig allein bewältigen kann.

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Hilfe: Was ist im Pflegefall zu tun?

Angesichts des drängenden Problems ist sinnvoll, organisiert an die Sache heranzugehen und sich einen Plan zu machen. Am besten bringen Sie alle Familienmitglieder an einen Tisch. Im Familienrat besprechen Sie, wie sie die Pflege organisieren und wer welche Aufgaben übernimmt. Sofern das möglich ist, sollten Sie dabei unbedingt auch die pflegebedürftige Person miteinbeziehen. Auf diese Weise sorgen Sie dafür, dass alle Stimmen Gehör finden und Sie im besten Fall einer Lösung gelangen, mit der alle einverstanden sind.

Plötzlich Pflegefall: Checkliste für den Überblick

Tritt der Pflegefall ein, fühlen sich viele anfangs überfordert. Unser Tipp: Teilen Sie die große Aufgabe mithilfe unserer Checkliste in viele kleine Aufgaben und arbeiten Sie diese nach einander ab. Unsere Checkliste für den Pflegefall hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Sie können sie bequem im Browser abhaken oder im Anschluss als PDF-Dokument herunterladen.

  • Ermitteln Sie den Pflegebedarf

    Um die optimale Betreuungslösung für die pflegebedürftige Person zu finden, müssen Sie wissen, wie groß der Pflegebedarf ist. Braucht der- oder diejenige eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, weil er oder sie dement ist? Braucht die pflegebedürftige Person nur Unterstützung bei bestimmten Tätigkeiten wie Anziehen und Körperpflege, kann viele andere Sachen aber selbst? Hierfür sollten Sie viel Zeit mit der betroffenen Person verbringen und sie im Alltag genau beobachten. Tipp: Führen Sie ein Tagebuch, in dem Sie Ihre Ergebnisse festhalten. Schreiben Sie auf, was die pflegebedürftige Person selbstständig machen kann und wo sie auf Unterstützung angewiesen ist.

  • Wählen Sie die passende Pflegeform

    Wenn Sie ein Gefühl für den Pflegebedarf entwickelt haben, können Sie gemeinsam mit Ihrer Familie überlegen, welche Art der Pflege die richtige ist. Ist eine Pflege zuhause umzusetzen? Kann jemand aus der Familie die Pflege übernehmen? Nehmen Sie einen Pflegedienst in Anspruch, der zu Ihrem pflegebedürftigen Familienmitglied nach Hause kommt? Wäre ein Platz in einer Pflegeeinrichtung die beste Lösung? Lassen Sie sich zu den verschiedenen Möglichkeiten beraten. Pflegestützpunkte und der Sozialdienst im Krankenhaus bieten solche Beratungen an.

  • Sehen Sie sich die Angebote an

    Notieren Sie sich vorab wichtige Fragen. Vereinbaren Sie Termine mit den Pflegediensten oder Pflegeheimen, die zur Auswahl stehen. Verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck: Werden alle Fragen beantwortet? Wie wirken die Mitarbeiter auf Sie? Sind etwaige Einrichtungen sauber, haben sie eine freundliche Atmosphäre? Existiert ein Bereitschaftsdienst? Um Kompetenz, Hygienestandards und Atmosphäre stimmig beurteilen zu können, sollten Sie mehrere Angebote miteinander vergleichen.

  • Stimmen Sie sich in der Familie ab

    Als nächstes sollten Sie untereinander klären, welche Aufgaben Sie als Familie übernehmen können und welche Aufgaben Pflegekräfte übernehmen. Haben Sie zum Beispiel entschieden, die pflegerischen Tätigkeiten an Fachpersonal abzugeben, bleiben noch weitere Bereiche, um die sich jemand kümmern muss: Korrespondenz mit Ämtern, Kranken- und Pflegekasse so wie finanzielle Aspekte müssen geregelt werden. Auch Arztbesuche und Freizeitaktivitäten mit dem pflegebedürftigen Familienmitglied erfordern Organisation.

  • Prüfen Sie die finanzielle Situation

    Die Kosten für den Pflegefall werden in erster Linie durch die Pflegeversicherung sowie die Rente oder das Vermögen der pflegebedürftigen Person gedeckt. Reichen diese Einnahmen nicht aus, kann es sein dass Familienangehörige unterstützen müssen. Eltern und Kinder haben eine gegenseitige Unterhaltspflicht. Allerdings gibt es Freibeträge und es muss gewährleistet sein, dass die unterhaltspflichtige Person die finanzielle Mehrbelastung tragen kann.

    Das Angehörigen-Entlastungsgesetz regelt, dass eine Unterhaltspflicht erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto besteht. Reicht das eigene Einkommen nicht aus und die Familie kann finanziell nicht unterstützen, besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu beantragen.

  • Prüfen Sie die häusliche Situation

    Je nachdem für welche Form der Pflege Sie sich entschieden haben, spielt die Wohnsituation eine besonders wichtige Rolle. Wohnt die pflegebedürftige Person weiterhin im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung? Müssen bestimmte Räumlichkeiten umgebaut werden, um die Pflege beziehungsweise größtmögliche Selbstständigkeit zu ermöglichen? In vielen Fällen muss das Badezimmer umgebaut werden. Eine ebenerdige Dusche mit Sitzgelegenheit und ein Haltegriff neben der Toilette sind Maßnahmen, die den Alltag deutlich erleichtern können.

  • Beantragen Sie einen Pflegegrad

    Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung die pflegebedürftige Person erhält. Um einen Pflegegrad zu beantragen, wenden Sie sich an die Pflegekasse. Diese ist der Krankenkasse angegliedert, sodass Sie mit Ihrem dortigen Ansprechpartner Kontakt aufnehmen können. Stellen Sie schriftlich einen Antrag. Je nach Pflegekasse kann dieser als formloses Schreiben erfolgen oder Sie erhalten ein entsprechendes Formular, das Sie ausfüllen.

    Nach Antragstellung schickt die Pflegekasse einen Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), um die Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Wichtig: Achten Sie darauf, beim Prüfungstermin die Situation möglichst realistisch darzustellen und Probleme nicht zu verschweigen oder zu beschönigen. Das Ergebnis leitet der Prüfer an die Pflegekasse weiter, die daraufhin einen Pflegegrad festlegt. Über die Entscheidung bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid.

  • Kümmern Sie sich um Vollmachten

    Je nachdem wie schwer der Pflegefall ist und wie viel der oder die betroffene Person noch selbst übernehmen kann, ist es erforderlich, dass Sie sich entsprechende Vollmachten besorgen. Auch im Hinblick auf eine verschlechterte Situation sollten Sie sich möglichst früh wichtige Vollmachten besorgen. Dazu gehören eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht.

  • Informieren Sie sich über Zuschüsse und Unterstützungsangebote

    Wenn Sie die Pflege des Familienmitglieds selbst übernehmen, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Für verschiedene Umbauarbeiten für altersgerechtes Wohnen gibt es Fördermöglichkeiten und Zuschüsse. Ebenso gibt es Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Informieren Sie sich daher über die verschiedenen Unterstützungsangebote.

Pflegefall Checkliste (PDF)

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Schnelle Hilfe im Pflegefall: Beratungsstellen & Ansprechpartner

Bei einem so komplexen Thema wie der Pflege ist es sinnvoll, Beratungsangebote wahrzunehmen und sich umfassend zu informieren. An diese Stellen können Sie sich bei einem Pflegefall wenden:

  • Hausarzt
    Der Hausarzt ist für medizinische Anliegen der erste Ansprechpartner. Er kann aber auch vermitteln und Ihnen weitere Ansprechpartner nennen.
  • Krankenkasse/Pflegekasse
    Die Pflegekasse bietet zu vielen pflegerischen Themen kostenlose Beratungsangebote. In der Regel erhalten Sie mit der Antragstellung für den Pflegegrad auch den Kontakt zu einem Pflegeberater.
  • Pflegestützpunkt
    In einem Pflegestützpunkt werden verschiedene Kompetenzen gebündelt. Pflegekasse, Krankenkasse, Altenhilfe und Sozialhilfe stimmen sich ab und bieten ein übergreifendes Beratungsangebot an. In jeder größeren Stadt gibt es einen Pflegestützpunkt.
  • Fachberatungen
    Sozialverbände wie die Caritas, die Malteser oder Krankenhäuser bieten Fachberatungen zu Themen wie Demenz, Alzheimer oder Schlaganfall an.
  • Angehörigen- und Selbsthilfegruppen
    Häufig bieten Sozialverbände Angehörigengruppen an. Diese Gruppen ermöglichen es, sich mit anderen auszutauschen, die in derselben Lage sind. Das kann dabei helfen, mit den Herausforderungen umzugehen, die ein Pflegefall mit sich bringt.
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Antworten auf die häufigsten Fragen

Wer zahlt bei einem Pflegefall?

Pflege kostet viel Geld – besonders wenn es um einen Platz in einer Pflegeeinrichtung geht. Wer trägt die Kosten dafür? In erster Linie kommt die pflegebedürftige Person selbst für die Kosten auf. Dafür werden Einnahmen wie Rente und persönliches Vermögen zugrunde gelegt. Reichen diese Einnahmen nicht aus, sind nahe Angehörige wie Kinder unterhaltspflichtig und müssen ihre Eltern finanziell unterstützen. Ist eine familiäre Unterstützung nicht möglich, übernimmt der Staat die Kosten.

Was passiert im Pflegefall mit dem Vermögen?

Das Vermögen muss für die Deckung der Pflegekosten verwendet werden. Lediglich ein sogenanntes Schonvermögen in Höhe von 5.000 Euro bleibt unangetastet (bei Ehepaaren: insgesamt 10.000 Euro). Alles darüber hinaus wird für die Pflege aufgewendet. Achtung: Wer sein Vermögen schützen möchte, in dem er es verschenkt, sollte beachten, dass der Staat bei der Prüfung für finanzielle Unterstützung die letzten zehn Jahre betrachtet. Fand in dieser Zeit eine Schenkung statt, kann der Staat diese auch im Nachhinein zurückfordern.

Wie kann ich im Pflegefall das Haus schützen?

Zur Deckung der Pflegekosten werden das Vermögen sowie Immobilien (zum Beispiel das eigene Haus) herangezogen. Der Staat kann also verlangen, ein Haus zu verkaufen oder zu vermieten, um die Kosten für die Pflege darüber zu decken. Wird die pflegebedürftige Person zuhause betreut oder wohnt der Ehepartner beziehungsweise die Ehepartnerin noch in dem Haus, wird dieses nicht zur Deckung der Kosten herangezogen. Auch hier kann eine Schenkung eine Stolperfalle sein. Denn es gelten die 10 Jahre bei der Überprüfung der finanziellen Situation. Eine Schenkung sollte daher frühzeitig vorgenommen werden.

Bin ich gesetzlich verpflichtet, die Pflege von Angehörigen zu übernehmen?

Sie sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, die Pflege eines Angehörigen selbst zu übernehmen. Je nach Verwandtschaftsgrad können Sie allerdings verpflichtet sein, finanziell Unterhalt zu leisten. Einen sogenannten Elternunterhalt gibt es für Personen mit der Verwandtschaft 1. Grades. Kinder sind erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto unterhaltspflichtig. Diese Grenze wurde 2020 im Angehörigen-Entlastungsgesetz geregelt. Danach wird geprüft, wie die finanzielle Belastung der unterhaltspflichtigen Person ist und ob eine Finanzierung der Pflegekosten möglich ist. Bei dieser Prüfung gibt es Freibeträge für die eigene Altersvorsorge, berufsbedingte Kosten, Kredite und Darlehen sowie den Selbstbehalt.

Wer hilft bei einem Pflegefall?

In einem ersten Gespräch kann der Hausarzt meist schon die drängendsten Fragen klären. Umfangreiche Hilfe bei einem Pflegefall erhalten Sie in jedem Fall von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen beziehungsweise Pflegekassen: Diese sind gesetzlich zur kostenlosen Beratung verpflichtet. Daneben helfen Sozialdienste in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen beim Antrag auf Hilfsmitteln oder Pflegegrade. Weitere Informationen erhalten Betroffene über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter 030/3406066-02. Für seelische Unterstützung kann der Austausch mit Selbsthilfegruppen und Seelsorgern entlastend sein.

Neuregelungen in der Pflege ab 2022

Zum 1. Januar 2022 treten gesetzliche Änderungen in Kraft, die Pflegebedürftige und ihre Familien entlasten sollen. Was sich konkret ändert:

  • Pflegesachleistungen
    Mehr finanzielle Unterstützung für die Pflege zuhause gibt es ab 2022. Konkret werden die Pflegesachleistung um fünf Prozent erhöht. Anspruch besteht ab dem Pflegegrad 2.
  • Kurzzeitpflege
    Der jährliche Betrag für die Kurzzeitpflege erhöht sich um zehn Prozent. Seit Anfang 2022 stehen dafür 1.774 Euro zur Verfügung. Das sind 162 Euro mehr als bisher.
  • Pflegeheimkosten
    Bei langjährigen Pflegeheimaufenthalten gibt es für den zu zahlenden Eigenanteil zur Pflege einen Zuschlag. Dieser bemisst sich nach der Dauer des Aufenthalts. Bei bis zu 12 Monaten sind es fünf Prozent, bei mehr als 12 Monaten 25 Prozent, bei mehr als 24 Monaten 45 Prozent und bei mehr als 36 Monaten 70 Prozent. Wichtig: Der sogenannte Leistungszuschlag bezieht sich nur auf die Pflegekosten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen weiterhin selbst gezahlt werden.

Pflegefall bedeutet Veränderung für alle Beteiligten

Im Alter können eine schwere Krankheit, ein Unfall oder auch ein Schlaganfall schnell dazu führen, dass man den Alltag nicht alleine meistern kann. Das ist eine schwierige Situation – für die Angehörigen und für die pflegebedürftige Person.

Veränderungen für die pflegebedürftige Person

  • Wohnsituation

    Je nachdem wie viel Unterstützung im Alltag erforderlich ist, muss sich die Wohnsituation verändern. Vielleicht ist es nicht mehr sinnvoll, alleine im großen Haus zu wohnen. Stattdessen geht es in eine kleine Wohnung mit angeschlossener Betreuung, sogenanntes betreutes Wohnen, in eine Pflegeeinrichtung oder zu den Kindern. Den Ort, der wohlmöglich über Jahrzehnte ein Zuhause war, der voller Erinnerungen steckt und an dem man sich wohlfühlt, zu verlassen, fällt schwer. Betroffene fühlen sich in dieser Situation oft entwurzelt.

  • Selbstständigkeit

    Auch der Alltag wird sich verändern. Plötzlich ist man auf die Hilfe von anderen angewiesen. Anziehen, Körperpflege, Einkaufen – ganz banale Tätigkeiten kann man nicht mehr alleine erledigen. Diesen Umstand zu akzeptieren und sich helfen zu lassen, ist nicht leicht. Der Verlust der eigenen Selbstständigkeit schmerzt. Viele Betroffene haben auch das Gefühl, anderen zur Last zu fallen, besonders wenn Familienangehörige pflegende Tätigkeiten übernehmen. Die neue Situation zu akzeptieren braucht Zeit.

Veränderungen für Angehörige

Auch die Angehörigen kämpfen mit den Veränderungen, die durch den Pflegefall entstehen. Vor diesen Herausforderungen stehen sie:

  • Zusätzliche Belastung

    Häufig stehen die Angehörigen noch im Berufsleben, müssen Job, Kinder und Haushalt unter einen Hut bekommen. Ein Pflegefall bedeutet plötzlich weitere Verpflichtungen. Egal, ob die Pflege selbst übernommen oder extern organisiert ist, die Angehörigen müssen sich kümmern und eine für alle passende Lösung finden. Auch wer selbst die die Pflege übernimmt, hat finanzielle Belastungen. Denn zumindest zeitweise muss er im Job kürzer treten. Wer einen Pflegedienst engagiert oder einen Platz in einem Seniorenheim organisiert, muss sich an den Kosten beteiligen. Anderenfalls muss er Unterstützungsleistungen beantragen, wenn das Einkommen beziehungsweise die Rente der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, um alle Kosten zu decken.

  • Bürokratischer Aufwand

    Die Beantragung von Unterstützungsleistungen und die Organisation der Pflege sind mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Anträge müssen gestellt, Formulare ausgefüllt, Ansprechpartner gesucht und Telefonate geführt werden. Und das alles zu einem komplexen Thema, in das man sich einarbeiten muss.

  • Veränderte Rollen

    Werden die eigenen Eltern zum Pflegefall, verkehren sich die Rollen. Waren die Eltern eine Anlaufstelle für Rat und Unterstützung, brauchen diese nun Hilfe und müssen versorgt werden. Zu sehen, wie sich die eigenen Eltern verändern, wie hilflos sie sind, ist für viele Menschen emotional belastend.

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[Bildnachweis: Iconic Bestiary by Shutterstock.com]

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