Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine Sozialleistung, die die privaten oder gesetzlichen Krankenkassen monatlich zahlen. Grundlage dafür ist das Pflegeversicherungsgesetz (§ 37), in dem es um „selbst beschaffte Pflegehilfen“ geht. Für viele Menschen hat das Wohnen in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus oberste Priorität. Setzen körperliche Gebrechen oder Wehwehchen ein, kann dieser Wunsch durch eine Pflege gedeckt werden.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Die Pflegekassen zahlen das Pflegegeld in der Regel nicht direkt an die pflegende Person aus, sondern überweisen es an den Versicherten. Auch wenn es als finanzielle Anerkennung für den pflegenden Angehörigen gedacht ist, kann der Pflegebedürftige frei über das Geld verfügen.
Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. In erster Linie soll das Geld eine selbst organisierte Pflege ermöglichen. Das beinhaltet auch die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln, die bei der Pflege helfen.
Pflegegeld für Angehörige
Meist setzen die Betroffenen auf einen ambulanten Pflegedienst. Aber nicht jeder möchte fremde Personen in seine Wohnung lassen. Üben stattdessen die Angehörigen die Pflege als ehrenamtliche Tätigkeit aus, kann die bedürftige Person Pflegegeld dafür erhalten.
Das Pflegegeld ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese sollen Missbrauch vorbeugen. So ist wichtig, dass die pflegende Person diese Tätigkeit nicht professionell (also beruflich) ausübt. Davon geht die Pflegeversicherung aus, wenn Angehörige sich um den Pflegebedürftigen kümmern. Sie führen diese Pflege im nicht erwerbsmäßigen Sinne aus. Die Voraussetzungen im Überblick:
- Angehörige / Nicht-Professionelle übernehmen die Pflege.
- Die Pflege findet zuhause statt.
- Es liegt ein Pflegegrad höher als 1 vor.
- Ein Gutachter überprüft die Qualität.
Pflegegeld-Tabelle
Das Pflegegeld ist an den Pflegegrad gebunden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist für die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad zuständig. Bei Pflegegrad 1 erhalten Versicherte kein Pflegegeld. Welche Pflegestufe wieviel Geld erhält, ist genau aufschlüsselt. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch das Pflegegeld derzeit ist:
Pflegegeld mit verschiedenen Leistungen kombinieren
Auch bei Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte ist es möglich, Pflegegeld zu beziehen. Es wird dann als Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistungen gezahlt. Allerdings reduziert sich die Höhe des Pflegegeldes in dem Umfang, in dem ambulante Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Die pflegebedürftige Person (beziehungsweise ihre Angehörigen) erhält in dem Fall nur noch anteiliges Pflegegeld.
Mit ambulanten Sachleistungen sind solche Leistungen gemeint, die von professionellen Pflegekräften erbracht werden. Ist der Einsatz von ambulanter Pflege notwendig, gewähren die Pflegekassen zusätzliche finanzielle Betreuungs- und Entlassungsleistungen. Diese sind ebenso wie das Pflegegeld vom Pflegegrad abhängig. Hier gab es zum Jahresbeginn eine Erhöhung:
Wer bekommt die 125 Euro bei Pflegegrad 1?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben wie alle anderen Pflegegrade Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro. Dabei handelt es sich nicht um eine pauschale Geldleistung, sondern eine Erstattungsleistung. Sie ist zweckgebunden, beispielsweise für eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege oder Kurzzeitpflege.
Auch für verschiedene Dienstleistungen wie Begleitung zum Arzt sein oder Hilfe bei Einkäufen lässt sich der Entlastungsbeitrag verwenden. Dazu ist kein gesonderter Antrag notwendig. Vielmehr legt die pflegebedürftige Person die Kosten aus und reicht die gesammelten Rechnungen ein. Gemäß Kostenerstattungsprinzip erhalten Sie das Geld hinterher von der Pflegekasse.
Kombinationsleistung wird zusammengerechnet
Um die Höhe der Kombinationsleistung errechnen zu können, wird analysiert, in welchem Umfang welche Pflegemaßnahmen an der zu versorgenden Person notwendig sind. Vereinfacht ausgedrückt ergeben Pflegegeld und Inanspruchnahme eines Pflegedienstes zusammen 100 Prozent.
Nehmen Sie nun 60 Prozent der Pflegesachleistung in Anspruch, erhalten Sie nur noch 40 Prozent des Pflegegeldes. Wer sein Pflegegeld berechnen lassen möchte, kann dies HIER mit einem kostenlosen Pflegegeldrechner tun.
Zeitlich befristetes Pflegegeld
Ebenfalls möglich ist die Zahlung von Pflegegeld für vier Wochen in diesen Fällen:
-
Verhinderungspflege
Wenn der Angehörige vorübergehend nicht selbst die Pflege übernehmen kann – beispielsweise, weil er im Urlaub oder in der Reha ist, besteht die Möglichkeit, dies von einem Pflegedienst übernehmen zu lassen. Dieser springt für die Dauer von maximal sechs Wochen im Jahr ein. Diese als Verhinderungspflege bezeichneten Kosten für den Pflegedienst werden komplett von der Pflegekasse übernommen.
-
Kurzzeitpflege
Muss die pflegebedürftige Person beispielsweise infolge eines Unfalls in ein Krankenhaus und/oder wird sie in die Kurzzeitpflege gebracht, so erhalten Angehörige auch hier für die Fortdauer von vier Wochen Pflegegeld.
Wer kann das Pflegegeld erhalten?
Angehörige umfasst Verwandte und solche Personen, die in einem engen Vertrauensverhältnis stehen oder sich moralisch verpflichtet fühlen:
- Ehepartner (beziehungsweise Lebenspartner oder Verlobte)
- Geschwister
- Eltern, Kinder
- Neffen, Nichten
- Onkel, Tanten
- Schwager, Schwägerin
- Pflegeeltern und Pflegekinder
Auch diese können zu den Pflegepersonen gehören:
Umgangssprachlich oft als „polnische Pflegekraft“ bezeichnet, kommen diese Betreuungskräfte längst aus zahlreichen anderen Ländern. Sie unterscheiden sich von den professionellen, examinierten Pflegekräften, da sie nicht zur medizinischen Behandlungspflege zugelassen sind. Meist verrichten sie nur Aufgaben der Grundpflege, also Hilfe beim Anziehen und Waschen, hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie einkaufen und kochen.
Pflegegeld-Erhöhung aufgrund von Corona
Es gab Pläne, die Sätze für das Pflegegeld jährlich um fünf Prozent zu erhöhen. Infolge der Mehrbelastungen durch die Corona-Pandemie wurde diese Erhöhung jedoch verschoben. Zwischenzeitliche Änderungen berücksichtigen die zuvor geplante Erhöhung nicht mehr.
Allerdings gab es Erhöhungen bei den Pflegegeldsachleistungen (siehe Tabelle) und bei der Kurzzeitpflege (von ehemals 1.612 auf 1.774 Euro pro Jahr).
Pflegegeld beantragen: So geht es
Um Pflegegeld zu erhalten, muss der Versicherte mindestens seit einem halben Jahr nachweislich auf Hilfe angewiesen sein. Wer bisher noch nicht entsprechend eingestuft wurde, muss erst einmal abklären, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dazu sollte der Antragsteller überprüfen, bei welchen Alltagshandlungen Hilfe notwendig ist und welche er beziehungsweise der Pflegebedürftige noch allein bewältigen kann.
- Funktioniert noch das An- und Auskleiden?
- Brauchen Sie Hilfe bei der Körperpflege?
- Gibt es bereits Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit in der Wohnung oder im Freien?
- Können Erledigungen wie Einkäufe und Arztbesuche allein bewältigt werden?
Je nach Einschränkung sollten Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Das kann entweder formlos schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Da die Pflegekassen den Krankenkassen angegliedert sind, läuft die Antragstellung über die Krankenversicherung des Versicherten, der Ansprechpartner ändert sich somit nicht.
Beratung ist bei Bezug von Pflegegeld obligatorisch
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 müssen sich in regelmäßigen Abständen durch Fachkräfte beraten lassen. Für Pflegegrad 2 und 3 bedeutet das zweimal im Jahr, für Pflegegrad 4 und 5 viermal im Jahr. Sofern Sie den Termin nicht wahrnehmen, können die Pflegekassen das Pflegegeld mindern oder sogar ganz entziehen.
Wann das Pflegegeld ausgezahlt wird, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung. Allerdings sollten Sie den Antrag frühzeitig stellen, denn es wird rückwirkend nur ab dem Eingangsdatum gezahlt. Fällig wird die Zahlung üblicherweise am ersten Werktag eines Monats. Die Einteilung in einen Pflegegrad und die Bewilligung des Pflegegeldes wird nicht an einem Tag und schon gar nicht pünktlich zum ersten eines Monats passieren. Sie bekommen dann auch anteilige Tage ausgezahlt.
Nachteile von Pflegegeld: Steuerpflicht beachten
Das Pflegegeld ist in erster Linie eine finanzielle Anerkennung für pflegende Angehörige. Es soll deren erhöhten Aufwand abgelten, beispielsweise als Benzingeld für häufigere Besorgungen oder höheren Wasserverbrauch durch Wäschebedarf. Jedoch wird es nicht als Einkünfteerzielung, sondern als Sozialleistung betrachtet. Steuerfrei ist es daher für den Pflegebedürftigen selbst und ebenso, wenn er es an seinen Angehörigen weiterleitet. Allerdings muss es bei der Steuererklärung angegeben werden.
Es kann aber auch steuerpflichtig sein, und zwar in den folgenden Fällen:
- Die Pflegeperson erhält neben dem Pflegegeld weitere Vergütungen für die Pflege.
- Ein Arbeitsvertrag liegt vor, die Pflege wird erwerbsmäßig ausgeübt.
- Es besteht keine Verwandtschaft oder moralische/sittliche Verpflichtung.
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