Was ist ein Pflegeheim?
Ein Pflegefall kann plötzlich eintreten: Ein Unfall oder Schlaganfall und auf einmal ist ein Mensch nicht mehr in der Lage, sich allein zu versorgen. Pflegende Angehörige können bis zu einem gewissen Umfang einspringen und den Betroffenen versorgen. Sobald sie aber selbst gebrechlich oder in Vollzeit berufstätig sind, können sie häufig die Versorgung nicht mehr leisten.
In dem Fall kommt das Pflegeheim als Teil der stationären Altenpflege infrage. Pflegeheime nehmen pflegebedürftige Menschen sowohl ganztägig (vollstationär) als auch nur in Tagespflege oder Nachtpflege (teilstationär) auf. Auch können sie eine Übergangslösung für Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt sein (Kurzzeitpflege).
Unterschied zwischen Altenheim und Pflegeheim
Ursprünglich unterschied man zwischen Altenwohnheim, Altenheim und Pflegeheim. Mittlerweile werden die Begriffe häufig synonym verwendet. Die Unterschiede lagen vor allem in der Pflegebedürftigkeit der Bewohner. So stand im Altenwohnheim/Altenheim die Integration der Bewohner ins soziale Umfeld im Vordergrund. Die Bewohner dort führen zum Teil noch einen eigenen Haushalt, leben mit eigenem Mobiliar.
In einem Pflegeheim hingegen erfolgt die Unterbringung im eigenen Zimmer. Jedoch sind die Bewohner in ihrer Selbstständigkeit stark eingeschränkt. In der Regel haben sie bereits eine höhere Pflegestufe. Pflegeheime sind auf den Umgang mit höherer Pflegebedürftigkeit sowie alterstypischen Erkrankungen wie Demenz spezialisiert.
Pflegeheim Kosten: So teuer ist die stationäre Pflege
Je nach Pflegeheim und Pflegeaufwand können die Kosten für einen Pflegeheimplatz bei gut 3.200 Euro liegen. Um die Kosten für ein Pflegeheim besser zu verstehen, muss man wissen, dass sie sich aus mehreren Komponenten zusammensetzen. Die Pflegekasse übernimmt lediglich die Kosten für medizinische Versorgung und Pflege. In welcher Höhe die Leistungen der Pflegekasse sind, richtet sich nach den Pflegegraden. Bei vollstationärer Pflege sind das folgende Beträge:
* Für Pflegegrad 1 gibt es bei vollstationärer Pflege keine Zahlungen der Pflegeversicherung. Allerdings stehen jedem Pflegebedürftigen monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu – unabhängig vom Schweregrad. Hinzu kommen noch folgende Kosten:
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
Anteil an den Pflegekosten, der über den von der Pflegekasse gezahlten Pflegesatz hinausgeht und den die Bewohner einer Pflegeeinrichtung selbst zahlen müssen - Hotelkosten
Kosten für Unterkunft und Verpflegung - Investitionskosten
Beispielsweise bei Anschaffung neuer Möbel oder Renovierungen - Ausbildungsumlage
Zur Steigerung der Ausbildungszahlen zahlen Pflegeeinrichtungen in einen Ausbildungsfonds und refinanzieren dies über die Umlage - Zusatzleistungen
Medizinisch nicht notwendige Leistungen und Services (zum Beispiel Friseur, Fußpflege, komfortablere Zimmer sowie diverse Freizeitangebote) kosten zusätzlich
Wie hoch ist durchschnittlich der Eigenanteil im Pflegeheim?
Insgesamt richtet sich die Höhe des Eigenanteils aber nicht nur danach, welche Art der Pflege und welche Versorgung ein Bewohner benötigt. Es macht einen großen Unterschied, WO sich das Pflegeheim befindet. Ein Vergleich der durchschnittlichen monatlichen Kosten in Euro je nach Bundesland (ohne Ausbildungsumlage):
- Sachsen-Anhalt: 1.588
- Mecklenburg-Vorpommern: 1.696
- Thüringen: 1.806
- Brandenburg: 1.838
- Niedersachsen: 1.847
- Sachsen: 1.869
- Schleswig-Holstein: 1.980
- Hessen: 2.122
- Berlin: 2.128
- Bremen: 2.154
- Hamburg: 2.168
- Bayern: 2.178
- Rheinland-Pfalz: 2.264
- Saarland: 2.517
- Baden-Württemberg: 2.541
- Nordrhein-Westfalen: 2.542
Im Norden und Osten der Republik ist der Eigenanteil am geringsten. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 2.179 Euro.
Pflegeheim Kosten: Leistungszuschlag beim Eigenanteil
Für die Pflegebedürftigen gibt es seit diesem Jahr finanzielle Entlastung bei den Pflegeheimkosten. Dank Pflegereform erhöht sich der Zuschlag der Pflegekassen beim Eigenanteil. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim zahlen Pflegebedürftige weniger. Folgende Zuschläge gibt es:
- 5 Prozent zum Eigenanteil innerhalb des ersten Jahres
- 25 Prozent zum Eigenanteil nach einem Jahr
- 45 Prozent zum Eigenanteil nach zwei Jahren
- 70 Prozent zum Eigenanteil nach drei Jahren
Um den Zuschlag zu erhalten, brauchen Sie keinen Antrag zu stellen, das Pflegeheim rechnet ihn automatisch an.
Finanzierung des Pflegeheimplatzes
Eine Unterbringung im Pflegeheim gewährleistet eine Vollversorgung. Somit fallen Kosten für Miete, Haushalts- und Nahrungsmittel weg. Diese werden üblicherweise durch die Rente finanziert. Weitere Finanzierungsquellen sind Altersvorsorge, Einkünfte aus Vermietung oder Ersparnisse. Auch können Sie sich durch eine private Pflegezusatzversicherung absichern.
Wie kann ich mein Vermögen retten?
Als Vermögen gilt alles, was der Pflegebedürftige beziehungsweise der Ehepartner besitzt: Immobilien, Aktien, Geldanlagen. Viele versuchen daher, ihr Vermögen zu „retten“. Dies ist selten einfach – insbesondere bei Immobilien – und noch seltener legal.
Was die Wenigsten wissen: Nicht das komplette Vermögen müssen Sie für das Pflegeheim opfern. Es gibt einen Schonbetrag in Höhe von 5.000 Euro. Vom Ehepartner selbst bewohnte Immobilien zählen ebenfalls dazu. Alles was darüber liegt, muss jedoch zwingend eingebracht werden, wenn Sie nicht privat abgesichert sind.
Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?
Falls keine Mittel vorhanden sind, springt das Sozialamt ein. Dort können Sie einen Antrag stellen, damit Ihnen der Eigenanteil ganz oder teilweise nach eingehender Prüfung erstattet wird. Üblicherweise wird das Sozialamt versuchen, die vorausgestreckten Mittel bei unterhaltspflichtigen Angehörigen zurückzuholen.
Gemäß Angehörigen-Entlastungsgesetz sind Kinder aber erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr dazu verpflichtet, sich an den Heimkosten zu beteiligen.
Pflegeheim Platz finden: So gehen Sie vor
Der Bedarf an Pflegeheimplätzen ist groß. Potenzielle Bewohner müssen im Schnitt bis zu anderthalb Jahre auf eine Unterbringung warten. Sollten Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen in der Zeit nicht selbst versorgen können, besteht vorrübergehend die Möglichkeit zur Unterbringung in der Kurzzeitpflege. Unser Überblick über die wichtigsten Schritte:
- Informieren Sie sich
Beispielsweise im Internet, bei Beratungsstellen, Kommunen, Verbänden, Krankenhaussozialarbeitern und dem Sozialamt über die Heime. - Besichtigen Sie ausgewählte Heime
Sprechen Sie nicht nur mit der Heimleitung, sondern möglichst auch mit Bewohnern und Angestellten. - Lassen Sie sich die Prüfprotokolle des MDK zeigen
Achten Sie vor allem auf die Bewertung der medizinischen Versorgung und der Pflegeleistungen. - Vergleichen Sie die Kosten
Vergleichen Sie erst jetzt die Kosten der Pflegeheime miteinander, die es in die engere Auswahl geschafft haben. - Fragen Sie nach einem Probeaufenthalt
Viele Pflegeheime bieten eine Kurzzeitpflege an. Dank Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ist auch ein Probewohnen in den Pflegeeinrichtungen möglich. Nutzen Sie diese Chance.
1. Recherche: Pflegeheime in der Nähe finden
Persönlich Beratungsstellen aufzusuchen, ist in Zeiten von Corona häufig schwer. Alternativ können Sie über das Internet eine Vorauswahl für ein passendes Pflegeheim in der Nähe treffen. Folgende Seiten können Ihnen dabei helfen:
Meistens fällt die Wahl auf ein Pflegeheim eines freien Trägers wie einer Wohlfahrtsorganisation, einer Kirche oder eines gemeinnützigen Vereins. Da sie nicht gewinnorientiert arbeiten dürfen, sind sie oft günstiger als ein Pflegeheim in privater Trägerschaft. Es gibt zudem staatliche Pflegeheime, die kommunal oder von den Ländern beziehungsweise vom Bund betrieben werden. Diese werden allerdings auf dem Markt immer seltener.
Welches Pflegeheim die beste Betreuung bietet, lässt sich schwer pauschalisieren. Zwar herrscht das Bild vor, dass dies oft die Heime der privaten Träger sind und dass man in einem staatlichen Pflegeheim nur rudimentär gepflegt wird. Jedoch ist dies immer im Einzelfall von der jeweiligen Heimleitung und der genauen Kostenstruktur abhängig.
2. Auswahl: Darauf bei der Wahl des Pflegeheims achten
Darum ist es wichtig, dass Sie bei der Auswahl auf einige Punkte genau achten. Die nachfolgende Checkliste können Sie im Browser abhaken. Unsere Tipps dazu:
- Wie groß ist das Pflegeheim? Ist eine persönliche, individuelle Betreuung gewährleistet?
- Ist das Pflegeheim gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden, liegt es in ansprechender Umgebung?
- Wie sind die Zimmer und die Gemeinschaftsflächen ausgestattet? Gibt es ausreichend Anschlüsse für Internet und Telefon? Gibt es gemütliche Treffpunkte wie zum Beispiel eine Cafeteria oder eine Bibliothek?
- Wieviele Ärzte und Pflegekräfte gibt es? Wie sind sie ausgebildet? Wird bei der Pflege die Eigeninitiative der Bewohner aktiviert?
- Wie sind die Mahlzeiten gestaltet? Sind sie ausgewogen und frisch? Gibt es eine Auswahl? Welche Freizeitangebote gibt es?
- Welche Serviceleistungen bietet das Pflegeheim über die Pflege hinaus an? Gibt es Massagen, Fußpflegeangebote, Seelsorger, einen Frisör oder Einkaufsdienste?
- Wie dürfen die Bewohner und die Angehörigen über die Versorgung mitbestimmen? Gibt es Ansprechpartner für Beschwerden – oder womöglich gar einen Bewohnerbeirat?
- Ist das Pflegeheim zertifiziert? Welche Siegel trägt es (zum Beispiel: Grüner Haken oder das Qualitätssiegel des IQD)? Lassen sich die letzten Prüfprotokolle des MDK einsehen?
Allein nach Kosten zu entscheiden, ist also meist viel zu kurz gedacht. Lassen Sie sich daher ausreichend Zeit, um alle Punkte ausführlich beurteilen zu können.
3. Prüfen Sie den Heimvertrag
Mit dem Heimvertrag schließt der Pflegebedürftige (oder sein bevollmächtigter Angehöriger) einen Vertrag zur Unterkunft und Pflege. Der Vertrag sollte ALLE Leistungen (Pflegeleistungen, Miete, Versorgung) einzeln, genau und übersichtlich schriftlich aufführen. Es sollte transparent sein, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Kostenerhöhungen möglich sind.
Achten Sie zudem genau auf Formulierungen. Manche Heimverträge enthalten versteckt unwirksame Klauseln, welche den Bewohner bevormunden sollen. Unterm Strich sollten Sie durch die Besichtigungen, Gespräche und den Heimvertrag einen guten Eindruck haben. Nur so können Sie dem Pflegeheim Ihr Vertrauen entgegenbringen.
Sonderfall: Pflegeheim bei Demenz
Wenn Sie nach einem Pflegeheim für Demenzkranke in der Nähe suchen, sollte das Pflegeangebot speziell auf diese Erkrankung zugeschnitten sein. Die Pflegerinnen und Pfleger müssen besonders geschult sein, zudem sollte es Alltagsbegleiter geben. Denn neben der Pflege spielt beim Krankheitsbild der Demenz vor allem die Aktivierung und Beschäftigungsangebote eine entscheidende Rolle. Als besonders passend haben sich daher Konzepte herausgestellt, die wie eine Senioren-WG funktionieren und die Gemeinschaft bilden.
Achten Sie besonders darauf, wie man mit schweren Fällen von Demenz umgeht: Werden diese Bewohner eingeschlossen, fixiert oder medikamentös ruhiggestellt? Leider sind solche Vorgehensweisen immer noch Realität in manchen Pflegeheimen – meist aufgrund des Pflegenotstands. Ein gutes Pflegeheim sollte dennoch auf solche Methoden verzichten.
Vor- und Nachtteile eines Pflegeheims
Je nachdem, wie stark pflegebedürftig eine Person ist, stellt sich die Frage, ob vielleicht eine häusliche Pflege möglich ist. Oft überbrücken Angehörige zunächst mit einer polnischen Pflegekraft oder den ambulanten Pflegediensten. Manchmal ist ein Umzug jedoch nicht vermeidbar. Die Vorteile eines Pflegeheims sind:
- Es gibt die Möglichkeit einer 24-Stunden-Betreuung.
- In der Regel entfällt die eigene Haushaltsführung.
- Die Tagesabläufe sind klar strukturiert.
Die Nachteile eines Pflegeheims gegenüber ambulanter Pflege oder Altenheim sind:
- Höhere Kosten
- Das Zusammenleben findet nur unter ebenfalls Pflegebedürftigen statt – meist mit dem gleichen Krankheitsbild.
- Wenige Pflegeheime erlauben die individuelle Einrichtung der Zimmer.
- Es fallen lange Wartezeiten an.
Wann sollte man sich für ein Pflegeheim entscheiden?
Wenn man von Unfällen oder Schlaganfällen einmal absieht, entsteht eine Pflegebedürftigkeit selten über Nacht. Daher sollte man sich möglichst frühzeitig mit der Wahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung auseinandersetzen. Wenn Sie merken, dass die Pflege im privaten Rahmen zunehmend nicht mehr leistbar ist (zeitlich wie auch räumlich) und der Pflegebedürftige zunehmend vereinsamt, ist es Zeit, das bereits zuvor ausgewählte Pflegeheim zu kontaktieren und sich nach dem Stand auf der Warteliste nachdrücklich zu erkundigen.
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