Pflegehilfsmittel: Übersicht, Zuschuss, Angebot

Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege. Das beinhaltet sowohl technische Geräte als auch Hilfsmittel zum Verbrauch wie zum Beispiel Hygieneprodukte. Doch gerade die Kosten für diese Verbrauchsprodukte können sich mit der Zeit schnell summieren. Unsere Pflegehilfsmittel Liste zeigt Ihnen, welche Hilfsmittel es gibt. Außerdem erläutern wir in diesem Artikel, wo Sie solche Hilfsmittel erhalten und wie Sie sich Zuschüsse auszahlen lassen können.

Pflegehilfsmittel: Übersicht, Zuschuss, Angebot

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Definition: Pflegehilfsmittel, Hilfsmittel, doppelfunktionale Hilfsmittel

Pflegehilfsmittel helfen dabei, den Alltag von Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege zu erleichtern. Sie lindern entweder Beschwerden oder ermöglichen ein Stückchen mehr Selbstständigkeit. Im konkreten Fall ist genau zu unterscheiden:

Pflegehilfsmittel

Hier läuft die Kostenerstattung über die Pflegekassen. Dafür benötigen Pflegebedürftige kein Rezept. Stattdessen ist ein anerkannter Pflegegrad (früher: Pflegestufe) notwendig. Außerdem müssen Sie dafür einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. In dem Fall gibt es eine feste monatliche Pauschale von 40 Euro.

Hilfsmittel

Das sind ärztlich verordnete Mittel, für die Sie ein Rezept erhalten. Sie gleichen eine Behinderung aus oder unterstützen den Behandlungserfolg und dienen nicht zwangsläufig nur der Pflege. Dazu gehören zum Beispiel Hörgeräte, Rollstühle, Sehhilfen oder Kompressionsstrümpfe. Hier übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Doppelfunktionale Hilfsmittel

Diese sind ebenfalls nicht im Pflegehilfsmittelkatalog verzeichnet. Sie dienen sowohl dem Ausgleich einer Behinderung als auch der Erleichterung der häuslichen Pflege. Toiletten- oder Badehilfen sind hierfür ein gutes Beispiel. Da sich Pflegekasse und Krankenversicherung dafür die Kosten teilen, benötigen Sie sowohl ein Rezept als auch einen anerkannten Pflegegrad.

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Übersicht: Welche Artikel gehören zu Pflegehilfsmitteln?

Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgelistet. Darunter fallen Produkte der Produktgruppen (PG) 50 bis 54. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen unterscheidet wiederum in Verbrauchsprodukte (Produktgruppe 54) und wiederverwendbare und Hilfsmittel (Produktgruppen 50 bis 53). Einen schnellen Überblick bietet folgende Grafik:

Pflegehilfsmittel Liste Uebersicht Zum Verbrauch

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Pflegehilfsmittel Liste

Nachfolgend gehen wir detaillierter auf die Unterschiede zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und solchen zum Verbrauch ein.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Liste

Merkmal von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist, dass sie aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aus hygienischen Gründen nur für den Einmalgebrauch gedacht sind. Eine erneute Verwendung ist nicht möglich oder hygienisch nicht geboten. Sie bieten sowohl für die pflegebedürftige Person als auch den Pflegenden Schutz. Zu den Pflegehilfsmitteln zur Hygiene und zum Schutz gehören beispielsweise folgende Produkte:

  • Mundschutz

    In Krankenhäusern und Pflegeheimen kommen sie schon länger zum Einsatz: Masken schützen vor Krankheitserregern. Besonders effektiv hier die FFP-Masken, die seit der Corona-Pandemie zu den anerkannten Pflegehilfsmitteln zählen.

  • Schutzbekleidung

    Zur Schutzbekleidung zählen wasserabweisende Schutzschürzen. Sie sollen die eigene Kleidung vor Verschmutzung und vor Kontakt mit Krankheitserregern schützen.

  • Einmalhandschuhe

    Ebenfalls Schutz vor Verschmutzung und Infektion bieten Einmalhandschuhe. Erhältlich sind sie in verschiedenen Größen. Hier ist zwischen verschiedenen Materialien (Latex, Vinyl, Nitril) sowie gepuderten beziehungsweise puderfreien Einweghandschuhen zu unterscheiden. Letztere sind etwas schwieriger anzuziehen (am besten hineinpusten), dafür hautfreundlicher und allergieärmer.

  • Händedesinfektionsmittel

    Pflegende sollten ihre Hände regelmäßig desinfizieren – sowohl vor als auch nach Kontakt mit dem Pflegebedürftigen. So reduzieren sie das Risiko von Infektionskrankheiten.

  • Flächendesinfektionsmittel

    Nicht nur im Sanitärbereich, auch in anderen Räumen wie Esszimmer oder Küche sollten die Flächen regelmäßig und großflächig mit Desinfektionsmitteln behandelt werden. So lassen sich Infektionsrisiken reduzieren.

  • Bettschutzeinlagen

    Saugfähige Bettschutzeinlagen (alternative Bezeichnungen: Bettschutzauflagen oder Bettschutzunterlagen) nehmen Urin und andere Körperflüssigkeiten auf. Sie halten das Bett trocken und sorgen gleichzeitig für erhöhten Komfort des Pflegebedürftigen. Wiederverwendbare Bettunterlagen gehören streng genommen nicht zu den Verbrauchsprodukten. Einige Pflegekassen erstatten die Kosten dennoch.

Technische Pflegehilfsmittel Liste

Im Gegensatz zu oben genannten sind technische Pflegehilfsmittel durchaus für den mehrmaligen Gebrauch gedacht. Sie sollen beispielsweise die Mobilität erleichtern oder wiederherstellen und andere Einschränkungen ausgleichen. Meist stellt sie die Pflegekasse als Leihgabe zur Verfügung. Folgende Produkte können dazugehören:

  • Erleichterung der Pflege

    Motorisch verstellbare Pflegebetten oder solche mit erhöhter Tragfähigkeit, Aufrichthilfen, Lagerungshilfen, spezielle Pflegebetttische

  • Körperpflege/ Hygiene

    Urinflaschen, Bettpfannen, Wasch- und Duschsysteme

  • Größere Selbstständigkeit

    Notrufsysteme wie Hausnotruf, Pflegehilfsmittel zur Verbesserung kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten (GPS-Tracker mit Geozaun-Funktion, spezielle Uhren oder lautsprecherähnliche Tischgeräte)

  • Linderung von Beschwerden

    Spezielle Kissen und Rollen gegen Dekubitus wie Lagerungsrollen und -kissen

Welche Pflegehilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt?

Für alle diese Pflegehilfsmittel können Sie einen Zuschuss erhalten beziehungsweise die Pflegekasse zahlt die einmalige Anschaffung fast komplett (abzüglich des Eigenanteils). Vorausgesetzt, sie werden vom Gutachter als notwendig erachtet.


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Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen

Die Kosten für Pflegeprodukte und -hilfsmittel müssen die Pflegebedürftigen nicht alleine tragen. Für diese Hilfsmittel gibt es von AOK, Barmer und Co. Zuschüsse. Den Antrag darauf stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch müssen Sie ein entsprechendes Formular (Anlage 4) ausfüllen. Der Medizinische Dienst (ehemals MDK, jetzt MD) prüft daraufhin per Gutachter, welche Pflegehilfsmittel notwendig sind. Ein ärztliches Rezept ist nicht zwingend erforderlich.

Allerdings muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen und die Pflege darf nicht in einem Pflege- oder Altenheim stattfinden. Zudem müssen Angehörige bei der Pflege zumindest mithelfen. Übernimmt jedoch ein ambulanter Pflegedienst die Pflege komplett, so sorgt dieser auch für entsprechende Hilfsmittel zum Verbrauch – ein Kostenzuschuss ist daher nicht notwendig.

Pflegehilfsmittel: 40 Euro auszahlen lassen

Wie hoch der Zuschuss für Pflegehilfsmittel ist, hängt von der Art ab: Für die technische Hilfsmittel kommt die Pflegekasse nicht vollständig auf: Versicherte ab 18 Jahren müssen einen Eigenanteil von zehn Prozent (beziehungsweise maximal 25 Euro pro technisches Pflegehilfsmittel) dazuzahlen.

Anders sieht es bei den Verbrauchspflegehilfsmitteln aus. Diese bezuschusst die Pflegeversicherung mit bis zu 40 Euro pro Monat. Diese Kosten können Sie geltend machen. Nach einmaliger Prüfung zahlt die Pflegekasse sie Ihnen aus. Sie müssen dann nur noch die entsprechenden Belege einreichen.

Was ist nicht erstattungsfähig?

Es gibt allerdings auch eine Reihe von Produkten, die auf den ersten Blick ebenfalls zu den als Verbrauchsprodukten definierten Hilfsmitteln stammen. Dennoch sind die Kosten nicht erstattungsfähig. Dazu zählen Produkte wie wiederverwendbare Stoffmasken, Slipeinlagen, Inkontinenzprodukte wie Windeln und Windelhosen, Einmalwaschlappen, Matratzenauflagen, Hygienespüler oder Körperpflegeprodukte.

Besonders letztere zeigen, dass sie auch ohne Pflegebedürftigkeit zum Lebensbedarf jeder Person gehören. Daher übernimmt die Pflegekasse keine Kosten. Inkontinenzprodukte gehören zu den Hilfsmitteln der Krankenversicherung.

Pflegehilfsmittel-Prüfung: Tipps zum Verhalten

Zeigen Sie Ihre Schwachpunkte deutlich und stehen Sie dazu. Anderenfalls kann es sein, dass die Prüfung zu Ihrem Nachteil erfolgt und gerade technische Pflegehilfsmittel nicht gewährt werden. Wir haben einige Tipps für den Besuch des MDK-Gutachters für Sie zusammengestellt:

  • Erschwernisse benennen
    Machen Sie den Gutachter auf alle Erschwernisse wie Bewegungseinschränkungen, Inkontinenz, Schluckstörungen, Behinderungen, Sinneseinschränkungen, Vorerkrankungen oder Schmerzen aufmerksam.
  • Hindernisse zeigen
    Zeigen Sie räumliche Probleme und die Notwendigkeit von technischen Hilfsmitteln. Ein Pflegetagebuch über einen Zeitraum von ungefähr zwei Wochen kann hier eine große Hilfe sein.
  • Unterstützung hinzuziehen
    Holen Sie sich zum Besuch des Gutachters eine Vertrauensperson hinzu. Dies kann eine ambulante Pflegekraft, ein Angehöriger oder auch idealerweise sogar der behandelnde Arzt sein.
  • Alltag zeigen
    Zeigen Sie alltägliche Situationen wie zum Beispiel Essen und Trinken sowie eine eventuelle Einschränkung beim Toilettengang.
  • Scham überwinden
    Verschweigen Sie nichts, aber erfinden Sie auch nichts hinzu. Haben Sie keine Angst, sich zu blamieren, sondern stehen Sie zu Unsicherheiten. Eine Liste der behandelnden Ärzte und Therapeuten kann zudem helfen.
  • Ruhe bewahren
    Lassen Sie sich keinesfalls unter Zeitdruck setzen. Wenn es nicht anders geht, dann bitten Sie den Gutachter um einen Zweittermin.

Wo kaufe ich Pflegehilfsmittel: Apotheke oder Internet?

Technische Pflegehilfsmittel finden Sie in Sanitätshäusern. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten Sie sowohl in Drogerien als auch in der Apotheke. Zwar ist die Prüfung des Bedarfs und der Zuschussleistung einmalig – dennoch erhalten Sie die Kostenerstattung für die Verbrauchsprodukte nicht automatisch auf Ihr Konto ausbezahlt. Sie müssen die Belege immer wieder aufs Neue einreichen.

Für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch empfiehlt sich daher ein Online-Anbieter. Dieser schickt Ihnen wie in einer Art Abo-Modell monatlich eine für Sie passende Box aus Pflegehilfsmittel nach Hause. Der Anbieter übernimmt nicht nur den Versand des Pflegepaketes, sondern auch die Abrechnung mit der Pflegeversicherung.

Pflegehilfsmittelbox per Versand: So geht es

Die Pflegehilfsmittelbox per Versand erhalten Sie, wenn Sie einmal ein Formular ausfüllen, das Ihnen der Anbieter zuschickt. Dieses schicken Sie portofrei zurück und schon übernimmt der Versandhändler die komplette Abrechnung bezüglich der Kostenübernahme. Oft ist inzwischen sogar eine Online-Signatur möglich.

Sofern die Kosten über dem Erstattungsbetrag liegen, erhalten Sie die Rechnung über Ihren Eigenanteil, die auf Wunsch auch gleich entsprechend von Ihrem Konto abgebucht wird. Wenn die Kosten unter den 40 Euro liegen, müssen Sie sich ohnehin um nichts weiter mehr Sorgen machen. Sie erhalten dann Ihre Box mit den Pflegehilfsmitteln ganz bequem jeden Monat zu einem bestimmten Termin nach Hause geliefert.

Anbieter von Pflegehilfsmittel

Wer sich für die kostenlose und automatische Zustellung seiner Pflegehilfsmittel zum Verbrauch entscheidet, der wird zum Beispiel bei folgenden Anbietern fündig:

Darüber hinaus gibt es etliche weitere Anbieter – darunter auch Online-Apotheken. Da das System bei allen ähnlich verläuft, bleibt es Ihrer persönlichen Vorliebe überlassen, welchen Versandhändler Sie wählen.

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[Bildnachweis: drepicter by Shutterstock.com]

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