Pflegetipps: Nützliche Tipps für pflegende Angehörige

Oft übernehmen pflegende Angehörige die Pflege eines Familienmitglieds. Nützliche Pflegetipps können diese wichtige Aufgabe erleichtern. Denn manche verlieren die eigenen Bedürfnisse aus dem Blick. Sie pflegen rund um die Uhr, gehen über ihre Grenzen. Gesundheitliche Schwierigkeiten wie Burnout aber auch körperliche Beschwerden sind so programmiert. Damit Sie nicht in diese Falle tappen, haben wir einige wertvolle Hinweise für die Pflege…

Pflegetipps: Nützliche Tipps für pflegende Angehörige

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Pflegetipps zur Vorbereitung

Zeichnet sich ab, dass ein Familienmitglied demnächst Pflege benötigt, sollte der Partner, erwachsene Kinder oder Verwandte entsprechende Vorkehrungen treffen. Der Sozialdienst eines Krankenhauses berät Patienten sowie deren Angehörige. Er unterstützt Sie bei der Nachsorge, Pflege und der Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen. Dort erhalten Sie Informationen über Hilfsangebote und weitere Schritte nach der Entlassung. Folgende fünf Pflegetipps helfen bei der Vorbereitung zur Pflege:

1. Aufgaben verteilen

Hat der Pflegebedürftige Kinder und einen Partner, bietet sich ein Treffen im Familienrat an. Beraten Sie gemeinsam über mögliche weitere Schritte: Welche Aufgaben können einzelne Familienmitglieder übernehmen, welche geben Sie beispielsweise an Fachpersonal ab? Des Weiteren müssen Sie die Korrespondenz mit Ämtern, Kranken- und Pflegekasse klären sowie Zugang zu Bankkonten und Ähnliches.

2. Hausarzt hinzuziehen

Viele Menschen wünschen sich eine häusliche Pflege im gewohnten Umfeld. Um diese stemmen zu können, stehen verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung. Als pflegender Angehöriger empfiehlt sich zunächst ein Gespräch mit dem Hausarzt des Pflegebedürftigen. Der kennt nicht nur die Krankengeschichte, sondern kann die Bedürfnisse einschätzen. Zudem kennt er sich mit den lokalen Pflegeeinrichtungen aus. Weitere Informationen geben Ihnen ambulante Pflegedienste, Sozialverbände wie Caritas oder Malteser und Pflegestützpunkte.

3. Unterstützung beantragen

Sowohl die Sozialverbände als auch Pflegestützpunkte bieten Pflegeberatung an. Dort zeigt man Ihnen, wie Sie einen Pflegegrad beantragen. Pflegebedürftigen steht außerdem das Pflegegeld zu: Das beantragen allerdings nicht die Angehörigen, sondern der Pflegebedürftige selbst. Sofern ihm das nicht möglich ist, muss er eine schriftliche Vollmacht für einen Angehörigen ausstellen.

4. Pflegekurs absolvieren

Die Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse in Zusammenarbeit mit ambulanten Diensten, Krankenhäusern oder anerkannten Pflegefachkräften an. Darin lernen Sie, wie mit Sie körperlicher und seelischer Belastung umgehen können. Neben speziellen Grifftechniken greifen solche Kurse auch andere Fragen auf, beispielsweise zum Umgang mit dementen Pflegebedürftigen.

Die Pflegekurse sind praktisch orientiert und geben die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Sie finden an Vormittagen, Abenden und an Wochenenden statt, können aber auch als individuelle Pflegeschulung zu Hause durchgeführt werden. In dem Fall schult eine anerkannte Pflegefachkraft den pflegenden Angehörigen. Die Kosten dafür trägt ebenfalls die Pflegekasse.

5. Pflegehilfsmittel benutzen

Die Pflegekasse unterstützt Ausgaben für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit 40 Euro monatlich. Dazu zählen beispielsweise Mundschutz und Einmalhandschuhe. Das Geld erhalten Sie nicht direkt, sondern nachträglich gegen Vorlage der Ausgaben erstattet. Für solche Verbrauchspflegehilfsmittel können Sie aber ebenso gut ein Abonnement beim Onlineshop abschließen. Sie erhalten dann die Produkte direkt nach Hause geliefert und der Anbieter rechnet mit der Pflegekasse ab.

Daneben übernimmt die Pflegekasse technische Hilfsmittel (abzüglich eines Eigenanteils von maximal 25 Euro). Diese können den Pflegealltag ebenfalls deutlich entlasten. Ein Rollator oder Rollstuhl ermöglicht dem Pflegebedürftigen mehr Mobilität. Ein spezielles Waschsystem, Aufrichthilfen, Lagerungshilfen, spezielle Pflegebetttische oder ein Pflegebett kann den Pflegenden bei der Pflege unterstützen.

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Pflegetipps zur Pflege Pflegebedürftiger

Eine Umfrage der Barmer Krankenkasse vor wenigen Jahren ergab, dass die Hauptpflegeperson zu knapp 67 Prozent weiblich ist. Und rund 38 Prozent der pflegenden Angehörigen sind bereits älter als 70 Jahre. Sie helfen beispielsweise beim Toilettengang, beim An- und Ausziehen, verabreichen Medikamente, erleichtern die Mobilität und die Nahrungsaufnahme. Nicht selten ist die Unterstützung mit körperlicher Anstrengung verbunden, die besonders älteren Pflegenden schwerfällt.

Richtiges Heben vereinfacht die Pflege

Das Wichtigste in der Pflege: Man nutzt jede Chance zur Mobilität in ganz alltäglichen Verrichtungen. Ob beim Waschen oder Aufstehen – durch verschiedene Tätigkeiten aktivieren und mobilisieren Pflegende die Beweglichkeit der pflegebedürftigen Person. Folgende Pflegetipps können dabei helfen, Haltungsschäden zu vermeiden sowie pflegerische Tätigkeiten erleichtern:

  • Beim Aufstehen helfen

    Sind Pflegebedürftige schwach auf den Beinen, können sie nicht allein stehen. Gleichzeitig ist ihre Mithilfe wichtig, damit Pflegende ihren Rücken schonen können. Beispielsweise, indem der Pflegebedürftige zur Bett- oder Stuhlkante rutscht. Sie stellen sich im Ausfallschritt mit geradem Rücken davor, greifen oberhalb des Ellbogens und stützen so die Unterarme ab. Wenn Sie das Zeichen geben, stemmt Ihr Angehöriger sich hoch. Gleichzeitig lehnen Sie sich vorsichtig nach hinten und stützen sich mit einem Bein hinten ab. Nicht geeignet: Wenn Sie den Pflegebedürftigen einfach an den Händen hochziehen, belastet das die Handgelenke.

  • Beim Gehen helfen

    Wichtig ist ebenfalls Hilfe beim Gehen. Den Pflegebedürftigen einfach nur am Arm unterhaken wirkt zwar selbstständiger, verleiht aber leider nicht die notwendige Stabilität. Besser, wenn Sie die Taille Ihres Familienmitglieds mit dem Arm umfassen. Der Pflegebedürftige wiederum sollte seinen Arm um Ihre Taille legen.

  • In die Seitenlage drehen

    Wollen Sie beispielsweise das Bettlaken wechseln, ist das theoretisch auch möglich, ohne dass der Pflegebedürftige das Bett verlässt. Dafür drehen Sie ihn von der Rückenposition in die Seitenlage. Stellen Sie sich dazu neben das Bett. Das von Ihnen aus betrachtete äußere Bein stellen Sie vor dem Gesäß auf. Sie drehen den Pflegebedürftigen zu sich, indem Sie mit einer Hand den äußeren Arm ergreifen und mit der anderen Hand das angewinkelte Bein zu sich kippen. Nun können Sie an der oberen und unteren Ecke der freigewordenen Bettseite das alte Bettlaken lösen und das neue anbringen. An Schulter und Knie drehen Sie den Pflegebedürftigen zurück auf den Rücken. Auf die neu bezogene Seite drehen Sie ihn wie oben beschrieben, nur andersherum.

  • In den Rollstuhl helfen

    Ist die pflegebedürftigen Person an den Rollstuhl gebunden, muss dieser zunächst neben das Bett gebracht und dort die Bremsen festgestellt werden. Beim Querbettsitzen richten Sie das Familienmitglied im Bett dann so auf, dass es zur Bettkante vorrutschen kann. Der Pflegebedürftige sollte feste Schuhe tragen, damit er nicht auf dem Boden ausrutscht oder stolpert. Richten Sie das Familienmitglied wie oben beschrieben auf und drehen sich dann Richtung Rollstuhl. Dann kann sich der Pflegebedürftige herablassen.

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Pflegetipps für pflegende Angehörige

Ein krankes Familienmitglied zu pflegen heißt häufig, einen 24-Stunden-Job auszuüben. Der Studie der Barmer Krankenkasse zufolge kümmert sich die Hälfte der Angehörigen mehr als 12 Stunden täglich. Eigene Bedürfnisse bleiben so irgendwann auf der Strecke. Die Folge: Depressionen, Ängste, Rückenschmerzen, Schlafstörungen.

Soweit muss es nicht kommen. Pflegetipps für pflegende Angehörige sind zwar in erster Linie für die Pflegenden selbst gedacht. Sie kommen letztlich aber auch der pflegebedürftigen Person zugute. Denn wer selbst psychisch stabil und ruhig ist, strahlt ebensolche Ruhe auch im Umgang mit Hilfsbedürftigen aus. Ihre Rechte und Optionen als pflegender Angehöriger:

1. Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen

Als pflegender Angehöriger haben Sie ein Recht auf eine stationäre Reha-Maßname. Die Doppelbelastung durch Pflege und eigenem Haushalt beinhaltet großes Organisationsvermögen und häufig Verzicht. Eine Reha ermöglicht dem Pflegenden, zur Abwechslung an sich selbst zu denken (Stichwort: Achtsamkeit). Nicht nur auf körperliche, sondern auch auf seelische Probleme geht man dort ein. Dazu besteht einerseits die Möglichkeit, Verhinderungs- beziehungsweise Ersatzpflege (siehe unten) für Pflegebedürftigen zu beantragen. Alternativ können Pflegende aber auch mit ihrem Familienmitglied in die gleiche Einrichtung gehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Klinik den Pflegebedürftigen mitbehandeln kann und es sich um eine von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigte Maßnahme handelt.

2. Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige möchten ihr Familienmitglied nicht ins Pflegeheim geben. Gleichzeitig kann es Situationen geben, in denen sie selbst die Pflege nicht mehr übernehmen können. Beispielsweise aufgrund von Krankheit, aber auch weil sie wichtige Termine wahrnehmen wollen oder einfach mal Urlaub brauchen. In solchen Fällen können Hilfsangebote und Einrichtungen infrage kommen, die vorübergehend den Pflegebedürftigen aufnehmen. Dazu gehört beispielsweise die Verhinderungspflege als als gezielte Entlastung für Pflegende. Bis zu 42 Tage im Kalenderjahr können Sie diese in Anspruch nehmen.

3. Tages- und Nachtpflege

Geht es um eine Entlastung im Pflegealltag, kann die Tages- oder Nachtpflege die Pflegenden unterstützen. Die Tagespflege eignet sich beispielsweise, wenn Berufstätige in der ersten Tageshälfte Betreuung für ihr Familienmitglied benötigen. Sie benötigen lediglich stundenweise Entlastung, weil sie sich abends selbst kümmern können. Die Nachtpflege ist vor allem dann sinnvoll, wenn anderenfalls die Nachtruhe durch den Pflegebedürftigen erschwert wird. Häufig ist das bei Demenzerkrankten mit hohem Bewegungsdrang und gestörtem Tag-Nacht-Rhythmus der Fall.

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[Bildnachweis: Herbstlust.de]

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