Rente mit 63: Tabelle
Zum 1. Juli 2014 wurde vom Gesetzgeber ein Rentenpaket beschlossen, das neben Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und der Mütterrente auch die Möglichkeit vorsah, mit 63 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen in Rente gehen zu können und zwar ohne, dass es Abzüge in den monatlichen Rentenzahlungen geben sollte. Allerdings gilt die Möglichkeit der Rente mit 63 nicht für alle, denn das frühestmögliche Rentenzugangsalter wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
Um zu planen, wann genau Sie ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand gehen können, genügt eine einfache Rechnung: Der 1952er-Jahrgang konnte letztmalig genau mit 63 abschlagsfrei in Rente, wenn die Betroffenen die Voraussetzung der 45 Beitragsjahre erfüllt hatten.
Seither wurden pro Jahrgang zwei Monate hinzuaddiert: Beim Jahrgang 1953 waren es also 63 Jahre und zwei Monate, beim Jahrgang 1954 schon 63 Jahre und vier Monate. So setzt sich das in Zukunft fort, wie Sie folgender Tabelle entnehmen können:
- Jahrgang 1957: frühestmöglicher Renteneintritt mit 63 Jahren und 10 Monaten
- Jahrgang 1958: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren
- Jahrgang 1959: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren und 2 Monaten
- Jahrgang 1960: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren und 4 Monaten
- Jahrgang 1961: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren und 6 Monaten
- Jahrgang 1962: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren und 8 Monaten
- Jahrgang 1963: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren und 10 Monaten
- Jahrgang 1964: frühestmöglicher Renteneintritt mit 65 Jahren
Nach 45 Beitragsjahren konnten also nur Arbeitnehmer abschlagsfrei im Folgemonat ihres 63. Geburtstages in Rente gehen, die vor 1953 geboren wurden – das war letztmals 2017 der Fall. Bei allen weiteren Jahrgängen verlängert sich die Wartezeit auf einen vorzeitigen Renteneintritt entsprechend.
Rente nach 45 Beitragsjahren
Die „Altersrente für besonders langjährige Versicherte“, wie die Rente mit 63 korrekt heißt, bedeutet konkret, dass Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, nicht bis zum Alter von 65 beziehungsweise 67 (je nach Geburtsjahr) warten müssen, sondern vorzeitig ihren Ruhestand antreten dürfen.
Grund für Inkrafttreten dieser Regelung war die Annahme, dass viele Arbeitnehmer nach 45 Jahren im Job gesundheitlich nicht mehr in der Lage wären, diesen zu bewältigen.
Die Frage, ob Sie die 45 Beitragsjahre überhaupt erreichen, muss dabei genau betrachtet werden. Dies sind nämlich nicht nur die Jahre, in denen Sie sozialversicherungspflichtig in einer Tätigkeit beschäftigt waren. Als Beitragsjahre zählen auch:
- Kindererziehung (bis zum zehnten Lebensjahr)
- Bezug von Arbeitslosengeld I
- Ausbildung
- Bezug von Krankengeld
- Pflege von Familienangehörigen
- Bezug von Kurzarbeitergeld
- BeruflicherWeiterbildung
- Mini-Job
- Selbstständige Tätigkeit mit Pflichtbeiträgen
- Bezug von Insolvenzgeld
- Wehr- oder Zivildienst
- Freiwilliges Soziales Jahr
Kann ich nach 35 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen?
Wer die 45 Beitragsjahre noch nicht erreicht hat oder erst in einigen Jahren das Alter von 63 erreicht, kann zwar ebenfalls früher in Rente gehen, allerdings nur mit einem deutlichen Verlust in den monatlichen Rentenzahlungen, den sogenannten Abschlägen.
Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt wurde. Auch hier zählen die oben genannten Zeiten als Beitragsjahre.
Die Rente mit 63 nach 35 Arbeitsjahren ist auch als „Altersrente für langjährige Versicherte“ bekannt. Das Wörtchen „besonders“ entfällt also.
Wie hoch sind die Abschläge bei Rente mit 63?
Die Kürzungen betragen pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns 0,3 Prozent. Das klingt zunächst wenig. Doch bedenken Sie: Bei einem vorgezogenen Ruhestand von zwei Jahren sind das immerhin 7,2 Prozent.
Da auch das reguläre Renteneintrittsalter bis zum Jahrgang 1964 sukzessive auf 67 Jahre ansteigt, sind dies ab dieser Generation vier Jahre, die verloren gehen oder anders gesagt: 14,4 Prozent.
Zwar ist dies die Höchstgrenze, aber diese ist dennoch beträchtlich. Legt man beispielsweise eine Rente von 2.000 Euro zugrunde, so betragen die monatlichen Abschläge 288 Euro. Die Rente mit 63 beläuft sich in diesem Fall also auf lediglich 1.712 Euro pro Monat – lebenslang.
Rente mit 63: Abschläge ausgleichen
Wer diesen teils erheblichen Abschlägen entgegenwirken möchte, kann diese jedoch größtenteils ausgleichen. Dafür müssen Sie eine Einmalzahlung leisten. Diese sollte aber auf jeden Fall spätestens bis drei Monate vor Eintritt in die Frührente erfolgen. Wer bereits mit Mitte 50 die Entscheidung für eine Rente mit 63 schon getroffen hat und über die entsprechenden finanziellen Möglichkeiten verfügt, kann und sollte dies selbstverständlich auch deutlich früher tun.
Um die Höhe zu bestimmen, müssen Sie zunächst bei der Rentenversicherung eine sogenannte „besondere Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente“ einholen. In dieser ist nicht nur die Höhe Ihrer Rente, sondern auch die individuelle Höhe der Einmalzahlung aufgeführt.
Je nachdem, welche Rente Sie erwarten, fällt auch der Ausgleichsbetrag unterschiedlich aus. Zumeist handelt es sich um mittlere vierstellige Beträge, die sich bei hohen Renten allerdings auch schnell auf Beträge von 30.000 Euro und mehr summieren können.
Praktische Tipps zur Einmalzahlung
Passend wäre in solch einem Fall natürlich, wenn zum gleichen Zeitpunkt eine Lebensversicherung fällig würde, die zum Teil darauf verwendet werden kann. Dennoch sollten Sie alles zuvor noch einmal genau durchrechnen und Alternativen überdenken.
Es ist dabei wichtig zu bedenken, dass eine Ausgleichszahlung zwar die Abschläge deutlich abfedert, aber selten komplett auffängt. Wie hoch die Differenzen sind, hängt dabei vom Einzelfall ab.
Daher sollten Sie sich intensiv von Ihrem Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen und dabei auch die zu erwartende Höhe Ihrer kompletten Altersvorsorge nicht außer Acht lassen.
Gibt es Schlupflöcher zur Rente mit 63?
Immer wieder wird danach gefragt, ob es Schlupflöcher zur Rente mit 63 gibt. Allerdings hat der Gesetzgeber in diesem Fall keine weiteren Möglichkeiten gelassen.
Die einzige Möglichkeit, wie Sie ebenfalls früher aufhören können zu arbeiten, ist die Altersteilzeit.
Sind Sie älter als 55 Jahre und haben noch mindestens drei Jahre bis zur Rente, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Regelung darüber treffen, weniger zu arbeiten oder früher in den Ruhestand zu gehen – bei entsprechend reduzierten Bezügen. Voraussetzung ist, dass Sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens 1.080 sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Was ist besser: Altersteilzeit oder Rente mit 63?
Was nun besser ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Dies muss im Einzelfall individuell berechnet und entschieden werden. Zudem sollte auch Ihr Arbeitgeber bei der Altersteilzeit mitspielen, denn ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Bedenken Sie, dass sich bei Altersteilzeit Ihr Gehalt deutlich reduziert. Ob sich das dennoch für Sie lohnt, können Sie mit dem Teilzeitrechner des Bundesministerium für Arbeit und Soziales abklären. Zudem sollten Sie diese Fragen mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung abklären.
Altersteilzeit und Rente mit 63 ist zudem keine Frage von Entweder-Oder. Sie können bis 63 oder 64 in Altersteilzeit arbeiten und dann Ihre Altersrente genießen. Denn die Jahre in der Altersteilzeit zählen auch zu den 45 Versicherungsjahren, die sie für eine Rente mit 63 benötigten.
Rente mit 63: Schwerbehinderte mit Sonderregelung?
Wer an einer chronischen Erkrankung, einer dauerhaften Depression oder einer Schwerbehinderung leidet, die seine Arbeitskraft einschränkt, fragt sich mitunter, ob er ebenfalls von der Rente mit 63 profitieren kann.
Die gute Nachricht ist: Dies ist sogar früher möglich – und zwar jederzeit. Die Voraussetzung ist jedoch, dass Ihnen per unabhängigem ärztlichem Gutachten eine Erwerbsunfähigkeit bescheinigt wird. Die Hürden dafür liegen allerdings vergleichsweise hoch. Ist dies aber der Fall, dann fällt diese Rentenzahlung nicht unter den Begriff der Rente mit 63, sondern wird „Erwerbsminderungsrente“ genannt.
Zudem gibt es eine weitere Sonderregelung für schwerbehinderte Menschen: Wer mindestens über einen Schwerbehindertengrad von 50 Prozent verfügt, kann die „Rente für langjährig Versicherte“ (also nach mindestens 35 Beitragsjahren) abschlagsfrei in Anspruch nehmen.
Rente mit 63: Rechner
Wie hoch die Rente mit 63 ausfallen könnte, können Sie sich bei Ihrer Rentenversicherung genau berechnen lassen.
Einen guten Überblick und eine Vergleichsmöglichkeit erhalten Sie jedoch auch mit dem Rentenrechner. Hier können Sie mit Schiebereglern einfach die Beiträge sowie Ihr angestrebtes Rentenalter einstellen und erhalten eine übersichtliche PDF-Datei, die Sie sich auch ausdrucken können.
So beantragen Sie die die Rente mit 63
Wer die Rente mit 63 in Anspruch nehmen möchte, sollte sich frühzeitig darum kümmern. Die Deutsche Rentenversicherung rät dazu, den Antrag spätestens drei Monate vor Beginn zu stellen, damit eine fristgerechte Rentenzahlung gewährleistet werden kann.
Das bedeutet aber auch, dass Sie bereits einige Wochen zuvor genau geklärt und entschieden haben, welche Zahlungen Sie in welchem Fall zu erwarten haben. Daher ist es sicherlich kein Fehler, spätestens ein halbes Jahr vor einer möglichen Rente mit 63 diese Formalien zu klären und sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
Wem ein persönlicher Termin zu umständlich ist, kann auch die kostenlose Service-Hotline unter 0800 1000 4800 anrufen (Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr, Freitags bis 15.30 Uhr) oder einen Blick auf die Serviceseite der DRV werfen.
Rente mit 63: Hinzuverdienst möglich
Die abschlagsfreie Rente mit 63 hat sich also bald erledigt. Wer dann vorzeitig Rente möchte, überlegt oft, entsprechende Abschläge mit einem Zusatzverdienst auszugleichen. Das muss kein Widerspruch sein – finden doch viele Senioren eine neue Herausforderung auf diesem Weg.
Daher suchen sich insbesondere Frührentner eine Aufgabe zur weiteren gesellschaftlichen Teilhabe im Alter. Dies kann nicht nur ein Hobby oder die Ausübung eines Ehrenamts sondern auch eine Berufstätigkeit sein.
Bei letzterer haben Sie für einen begrenzten Zeitraum viele Möglichkeiten. Denn dank des sogenannten „Flexirentengesetzes“ dürfen Sie pro Kalenderjahr einen Hinzuverdienst zur Rente von maximal 46.060 Euro haben, ohne dass diese ihnen gekürzt wird. Dies gilt bis zum offiziellen Renteneintrittsalter. Danach gilt die reguläre Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr.
Rente mit 63 und Steuer
Bedenken Sie dabei bitte, dass auch für Rentner der steuerliche Grundfreibetrag von derzeit 9.744 Euro (Stand 2021) gilt – für zusammen veranlagte Verheiratete ist entsprechend der doppelte Wert zu berücksichtigen. Liegen die Einkünfte aus Rente und Zuverdienst darüber, so sind sie dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Allerdings sind momentan 29 Prozent der Rente steuerfrei. Dieser Prozentsatz wird jedoch in den folgenden Jahren immer weiter absinken, bis er im Jahr 2040 bei null Prozent angekommen ist. Dann muss also die komplette Rente versteuert werden, wenn sie über dem jährlich neu angepassten Grundfreibetrag liegt.
Tücken der Rente mit 63
Viele sehnen die Rente mit 63 herbei, doch die Zeit danach ist für manche zunächst nicht geplant. Wer plötzlich von hundert auf null herunterfährt, fällt oftmals in ein psychisches Loch, das er zuvor nicht vorausgesehen hat. Geistige und körperliche Leistungsfähigkeit bauen sich schnell ab, wenn sie keine Aufgaben mehr haben; die Unzufriedenheit und Langeweile wächst.
Dazu kommt, dass die Rente mit 63 in vielen Fällen mit deutlichen finanziellen Einschnitten verbunden ist, was die gewohnte Lebensweise und auch die psychische Verfassung zusätzlich beeinträchtigt. Viele ziehen sich aus dem gesellschaftlichen Leben daraufhin zurück, was Einsamkeit und Frust weiter verstärken.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie sich einen genauen Plan machen, was Sie mit Ihrer Zeit anfangen möchten. Zum Beispiel:
- Reisen
- Hobbys
- Familienzeit
- Ehrenamt
- Nebenjob
- Seniorenstudium
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