Scheidung: Ablauf, Kosten, Tipps, Checkliste, Gründe

Eine Scheidung kann notwendig werden, wenn nach vielen Jahren die Ehe zerrüttet ist. Am besten geht diese einvernehmlich vonstatten. So werden Nerven und Geldbeutel aller Beteiligten geschont. Doch was, wenn dies nicht möglich ist? Wie hoch sind die Kosten einer Scheidung und wie läuft sie ab? Wer bekommt was? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Scheidung, geben Ihnen eine Checkliste an die Hand und zeigen verschiedene Möglichkeiten auf.

Scheidung: Ablauf, Kosten, Tipps, Checkliste, Gründe

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Wie läuft das mit der Scheidung?

Die Entscheidung, sich scheiden zu lassen, ist für viele Menschen kein einfacher Schritt. Kommt sie doch dem Eingeständnis gleich, mit einem Lebensentschluss und einem Traum gescheitert zu sein. Dies gilt es zunächst für sich selbst zu klären, damit der Weg frei ist für den Blick in die Zukunft.

In der Folge sollten Sie einen gewissen Fahrplan für eine Scheidung einzuhalten:

  1. Gespräch

    An der ersten Stelle sollte immer das Gespräch mit dem Partner gesucht werden. Möglichst fair und neutral. Ihr Entschluss für eine Scheidung steht unumstößlich fest? Die Ehe ist Ihrer Meinung nach nicht mehr zu kitten? Dann ist ein ehrliches und offenes Gespräch mit dem Ehepartner, bei dem Sie sich beide ausreichend Zeit und Ruhe nehmen, der wichtigste Bestandteil. Dies sollte möglichst ohne Groll oder Vorwürfe ablaufen. Nicht rückwärtsgewandt und verletzend, sondern wertschätzend und dankbar mit Blick auf eine vernünftige Zukunft. Selbst wenn es schwer fällt: Schieben Sie diesen Schritt nicht vor sich her.

  2. Trennungsjahr

    Um geschieden werden zu können, müssen die Partner nachweislich getrennt leben. Dies ist am besten möglich, wenn sie für ein Jahr unterschiedliche Haushalte führen. Ein Trennungsjahr lässt sich aber sogar in einem gemeinsamen Haushalt führen. Und zwar wenn nachgewiesen werden kann, dass jeder für sich gewirtschaftet und gelebt hat. Sollte einer der beiden Ehepartner einer Scheidung nicht zustimmen, beträgt die Trennungszeit drei Jahre. Liegt ein Härtefall vor, wie zum Beispiel Gewalt in der Ehe, kann die Scheidung sogar deutlich schneller erfolgen. Dies zu beurteilen ist Sache des Familiengerichts. Lesen Sie ausführlichere Infos dazu in unserem Artikel über das Trennungsjahr.

  3. Sofortmaßnahmen

    Sicherheitshalber sollten Sie zu Beginn der Trennung einige Sofortmaßnahmen ergreifen. Dazu gehört, all Ihre offiziellen Dokumente zu sichern, Kopien von Verdienst- und Vermögenswerten anzufertigen, Zahlungen auf ein neues Konto umzuleiten, Vollmachten zu widerrufen und gegebenenfalls die Haustürschlösser auszutauschen, wenn Ihr Partner die gemeinsame Wohnung verlässt. Bei gemeinsamen, minderjährigen Kindern sollte zudem Rat beim zuständigen Jugendamt gesucht werden.

  4. Anwalt

    Suchen Sie sich einen Anwalt, zu dem Sie Vertrauen haben. Am besten einer, der sich außerdem mit dem Thema Mediation auskennt. Wer sich einvernehmlich scheiden lässt, kann sich einen gemeinsamen Rechtsanwalt nehmen. Dies erspart viele juristische Mühlen und letztendlich Kosten. Zudem schont diese Art die Nerven aller Beteiligten. Durch die Beauftragung eines Anwaltes wird die Trennung offiziell.

  5. Antragstellung

    Ungefähr zwei bis drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres sollte der Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht gestellt werden. Dies geschieht durch den Anwalt und sollte Sie in der Regel daher nicht kümmern. Diese Formalie ist inzwischen online möglich, ohne dass die Beteiligten persönlich erscheinen müssen.

  6. Gerichtsverfahren

    Das Gericht klärt nun durch Versenden von Formularen die Fragen der zukünftigen Versorgungsansprüche, Sorgerecht und der Aufteilung des Vermögens. Am besten klären Sie diese Fragen im Vorfeld. Dies minimiert Zeit und Kosten. Die endgültige Entscheidung wird dann in einer mündlichen Verhandlung getroffen. Zu dieser werden die beteiligten Noch-Ehepartner ungefähr ein halbes bis ein Jahr nach Antragstellung geladen und müssen persönlich erscheinen.

  7. Scheidung

    Sofern keine weiteren Hindernisse auftreten, die eine längere Verhandlung erfordern, wird der Richter die Ehe bereits beim ersten Termin für geschieden erklären. Verzichten beide Partner auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort wirksam. Andernfalls kann sich das Verfahren über mehrere Monate bis sogar Jahre hinziehen, bis in einem streitigen Verfahren eine Scheidung rechtskräftig ist.

  8. Ummeldungen

    Nach der Scheidung ist es wichtig, dass Sie sich sowohl bei den entsprechenden Versicherungen (zum Beispiel bei der Renten– und der Krankenversicherung) als auch in Hinblick auf die Steuerklasse ummelden und die Scheidung bekannt geben.

Scheidung Checkliste

Vor allem bei den Sofortmaßnahmen vergisst man schnell etwas. Wir haben Ihnen daher eine Checkliste erstellt, die Sie sich HIER auch als PDF-Datei herunterladen können.

  • Habe ich alle meine wichtigen Unterlagen und Dokumente gesichert (Urkunden, Ausweise, Nachweise, Zeugnisse, Bescheinigungen)?
  • Habe ich Kopien der aktuellen finanziellen Situation und Geldanlagen angefertigt?
  • Gibt es eine Vollmacht? Wenn ja, habe ich diese widerrufen?
  • Welche Zahlungen betreffen mich und welche den Noch-Ehepartner? Ist das geregelt? Gab es ein gemeinsames Konto? Habe ich ein neues angelegt?
  • Verbleibe ich in der gemeinsamen Wohnung? Muss ich die Türschlösser auswechseln?
  • Habe ich einen Anwalt? Bekomme ich einen Teil der Kosten womöglich von der Rechtsschutzversicherung erstattet?
  • Ist eine Mediation möglich?

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Wenn sich beide Beteiligten einig über die Scheidung sind, kann diese zügig über die Bühne gebracht werden. Das Verfahren, das normal ein halbes bis ein Jahr dauert, kann so nach dem Trennungsjahr auf bis zu drei Monate verkürzt werden.

Das hat noch weitere Vorteile. Denn bei einer streitigen Scheidung verlieren oft beide Seiten. Zwar ist sie leider immer noch der Regelfall, da hier neben persönlichen Eitelkeiten und Kränkungen vor allem finanzielle Streitigkeiten sowie Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder unüberwindbar erscheinen.

Dennoch ist es ratsam, immer zunächst eine einvernehmliche Scheidung anzustreben. Das bedeutet, dass beide Partner sich über Ablauf und gegenseitige Ansprüche im Vorfeld einig werden. Dabei sind folgende Dinge zu beachten:

  • Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensverteilung werden zuvor außergerichtlich geklärt.
  • Eine einvernehmliche Scheidung ist im Hinblick auf Anwalts- und Gerichtskosten deutlich billiger.
  • Wer sich vorher einigt, kann in der Regel früher ein neues Kapitel im Leben aufschlagen.
  • Zudem können sich die Noch-Ehepartner einen gemeinsamen Anwalt nehmen und unter Umständen sogar einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen.
  • Selbst ein Mediationsverfahren kann vor der eigentlichen Scheidung zu einem friedlichen Auseinandergehen führen. Bei diesem profitieren beide Seiten von einer Win-Win-Lösung, einem Konsens.
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind einseitige Anträge einer der beiden Parteien gegen den Willen des anderen ausgeschlossen.

Scheidung einreichen ohne Anwalt?

Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Nach Paragraph 114 Familienverfahrensgesetz müssen Sie bei einer Scheidung immer einen Anwalt beauftragen.

Dies gilt selbst für den Fall, dass sich beide Parteien einig. In diesem Fall können sie sich jedoch wie erwähnt zumindest einen gemeinsamen Anwalt nehmen.

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Scheidung Kosten: Wie teuer ist die Trennung?

Pauschal lassen sich die Kosten für eine Scheidung nicht beziffern. Diese sind immer abhängig vom Einkommen und dem Vermögen der beteiligten Parteien, sowie der Arbeit, die Anwälte und Gerichte mit dem Scheidungsfall haben.

Wie erwähnt ist eine Scheidung wesentlich günstiger, wenn sich beide Parteien vor der Scheidung bereits über viele Dinge einig geworden sind. Dies mindert den Streitwert.

Durchschnittlich belaufen sich die Anwaltsgebühren für eine Scheidung in Deutschland auf rund 2.000 Euro pro Partei. Hinzukommen noch Gerichtskosten von ungefähr 300 bis 400 Euro. Bei einer einvernehmlichen Scheidung liegen im Kosten im Schnitt um circa ein Viertel niedriger.

Je mehr Anträge gestellt werden in Bezug auf Unterhalt, Ausgleichszahlungen, Sorgerecht und ähnliches, umso höher der Streitwert. Und umso deutlicher wachsen die Kosten an. Bei einer langwierigen und streitigen Scheidung über hohe Vermögenswerte sind Kosten von bis zu 10.000 Euro oder gar darüber keine Seltenheit.

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Scheidung: Wer bekommt was?

Was Ihnen nach einer Scheidung zusteht, lässt sich ebenfalls nicht pauschal beantworten. Im deutschen Recht ist die Schuldfrage bei einer Scheidung seit vielen Jahren nicht mehr präsent. Insofern geht es inzwischen hauptsächlich um die Frage, wer was in die Ehe mit eingebracht hat, was gemeinsam in einer Zugewinngemeinschaft erwirtschaftet wurde und welche Versorgungsansprüche sich für die Zukunft daraus ergeben.

Grundsätzlich haben Sie Anspruch darauf, dass folgende Fragen geklärt werden:

  • Unterhaltszahlungen für Sie und die Kinder, die bei Ihnen leben
  • Aufteilung von Vermögen, Immobilien und materiellen Gütern
  • Ansprüche und Versorgungsausgleich in Bezug auf die Altersvorsorge
  • Begleichung von Krediten
  • Umgangs- und Sorgerecht in Bezug auf die Kinder

Welche Ansprüche Sie auf welchem Feld genau haben, kann Ihnen Ihr Anwalt auf den Einzelfall abgestimmt en detail aufschlüsseln und das entsprechende Vorgehen klären.

Scheidung mit Kindern und Haus

Für den Fall, dass noch minderjährige Kinder involviert sind, ist bei einer Scheidung der Vorschlag des Jugendamtes und letztendlich das Familiengericht entscheidend. Zumindest wenn sich die Ehepartner nicht einig sind über die Umgangsregelungen. Erbansprüche der Kinder bleiben davon unberührt.

Klarer ist die Vermögensverteilung geregelt. Besteht kein Ehevertrag in dem dem zum Beispiel Gütertrennung vereinbart ist, gilt die Ehe als Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alles, was in der Ehe erwirtschaftet wurde, ausgeglichen verteilt werden muss. Dies beinhaltet auch für ein Haus, das während der gemeinsamen Ehezeit gebaut oder erworben wurde.

Hat einer der beiden Ehepartner das Haus geerbt oder in die Ehe mit eingebracht, gilt dies nicht als gemeinsam erworbenes Vermögen.

Scheidung: Was bekommt die Frau?

Bei der Berechnung des Unterhalts ist die Höhe des Einkommens entscheidend und wer weniger verdient. Das ist grundsätzlich geschlechtsunabhängig. Meist ist es jedoch immer noch die Frau, die deutlich wenig verdient. In diesem Fall ist sie unterhaltsberechtigt.

Wenn sie gar nicht berufstätig ist, beträgt dieser Anspruch 45 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens des Mannes. Wenn sie hingegen erwerbstätig ist, ist die Differenz beider Einkommen entscheidend. Von dieser Differenz stehen ihr ebenfalls 45 Prozent zu.

Gründe für eine Scheidung

Gerade nach vielen Jahren Ehe ist die Liebe häufig nicht mehr so intensiv wie am Anfang. Das ist normal. Doch manchmal schlägt sie sogar ins Gegenteil um: in Hass und Streit. Dies kann verschiedene Gründe haben:

  • Auseinanderleben und Verfolgung verschiedener Interessen, die mit der Zeit wichtiger werden
  • Unterschiedliche Auffassungen, wie eine Beziehung in Hinblick auf Werte, Ziele, Glaube, Sexualität und Kommunikation abzulaufen hat
  • Unterschiede im Bildungshintergrund der Partner
  • Enttäuschung und Frustration seitens einer der beiden Partner hinsichtlich Versprechungen und Verbindlichkeit innerhalb der Ehe
  • Veränderte Lebensumstände, welche die Routine, Rituale und die Sicherheit durcheinanderbringen wie Stress aber auch ein Ruhestand von einem der Partner
  • Verschiedene Persönlichkeiten, die sich im Laufe einer Ehe stärker herausbilden und zeigen

Manchmal können diese Gründe bewältigt werden – zum Beispiel durch eine Paartherapie oder aus eigener Stärke. Falls daran kein Interesse bei einem der Ehepartner oder gar bei beiden besteht, dann bleibt oft nur noch der Weg zum Scheidungsrichter.

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