Wann gibt es Sonderurlaub im Todesfall?
Tritt ein Trauerfall ein, sieht das Arbeitsrecht bezahlte Freistellung vor. Der Arbeitnehmer soll Zeit haben, sich um organisatorischen Erledigungen wie die Beerdigung und seine Trauerbewältigung kümmern zu können.
Sonderurlaub im Todesfall ist vor allem bei Ehepartnern und bei Angehörigen des ersten Verwandtschaftsgrades üblich. Dazu gehören die eigenen Eltern und Kinder sowie Stief- und Adoptivkinder. Abhängig von Arbeitgeber, vom Anstellungsverhältnis und insbesondere davon, ob der Verstorbene im gleichen Haushalt gelebt hat, sind bis zu drei Tage Sonderurlaub möglich.
In welchen Fällen steht einem Sonderurlaub zu?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in Paragraph 616 die vorübergehende Verhinderung von der der Arbeit (Sonderurlaub). So heißt es dort: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“
Das bedeutet, dass es sich bei bezahltem Sonderurlaub nicht um eine reine Gefälligkeit des Arbeitgebers handelt. Dennoch muss der Arbeitgeber diese Freistellung ausdrücklich gewähren. Der Arbeitnehmer darf sich also nicht einfach freinehmen: Dies könnte zu einer fristlosen Kündigung führen. Zudem muss er auf Verlangen den Grund für den Sonderurlaub nachweisen. Solche Anlässe sind vor allem:
- Eigene Eheschließung oder die eines Kindes
- Geburt eines Kindes
- Eigener Umzug
- Eigene Hochzeit
- Schwere Erkrankung des eigenen Kindes oder eines nahen Angehörigen
- Unaufschiebbarer Arztbesuch
- Firmenjubiläum
- Todesfall eines nahen Angehörigen
Je nach Anlass ist dieser Sonderurlaub unterschiedlich lang. Der Arbeitgeber kann ihn entweder bezahlt oder unbezahlt gewähren. Übrigens müssen die Mütter keinen Sonderurlaub beantragen: Ihnen gewährt der Mutterschutz sechs bis acht Wochen Freistellung nach der Entbindung.
Wie viele Tage Sonderurlaub bei Todesfall?
Die genaue Länge des Sonderurlaubs im Todesfall hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. In Paragraph 616 des BGB ist nur von einer „verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit“ die Rede. Diese Aussage lässt einigen Interpretationsspielraum. Manche verstehen darunter wenige Stunden oder einen Tag, andere könnten dies als zwei Wochen oder sogar mehr deuten. In der Praxis orientieren sich viele Unternehmen nach tariflichen Regelungen.
Häufige Fragen & Antworten zum Sonderurlaub im Todesfall
Im Zusammenhang mit dem Thema „Sonderurlaub im Todesfall“ kommen häufig Fragen auf. Wir haben daher die wichtigsten für Sie zusammengefasst und beantwortet:
Pauschal gilt: Je näher die Verwandtschaft, desto länger bekommen Sie frei. Für Verwandte ersten Grades (Vater, Mutter, eigene Kinder) sowie enge Verwandte wie Bruder und Schwester erhalten Arbeitnehmer häufig zwei Tage Sonderurlaub: Einen am Todestag und den anderen am Tag der Beerdigung. Bei langer Betriebszugehörigkeit sind bis zu drei Tage insgesamt möglich.
Nein. Haben beide Parteien Sonderurlaub vereinbart, darf der Arbeitgeber später nicht einfach den gesetzlichen Urlaubsanspruch kürzen. (Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, Aktenzeichen: 9 AZR 678/12). Der Sonderurlaub ist also unabhängig vom Erholungsurlaub zu betrachten.
Ja, nach Paragraph 616 im BGB ist dies der Fall. Sofern Sie also keine anderen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag haben, erhalten Sie wie beim normalen Erholungsurlaub Ihr Gehalt. Das bemisst sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten dreizehn Wochen zuvor.
Dies ist nur möglich, wenn es zuvor im Arbeitsvertrag explizit so festgelegt und von beiden Seiten akzeptiert wurde. So sehen einige Arbeitsverträge präzise Fälle vor, in denen kein Sonderurlaub gewährt wird. Allerdings gehört der Todesfall in den seltensten Fällen dazu und muss daher gewährt werden.
In diesem Fall können Sie den Sonderurlaub juristisch einklagen. Da das zeitintensiv ist und Sie den Sonderurlaub zeitnah benötigen, bietet sich eine einstweilige Verfügung an. Diese können Sie folgendermaßen beantragen: Sie schildern dem Amtsgericht die Situation schriftlich und legen Sterbeurkunde und Arbeitsvertrag vor. Nach einer eidesstattlichen Versicherung wird dem Antrag in der Regel binnen eines Tages stattgegeben.
Sie haben immer noch die Möglichkeit, den Sonderurlaub durch Ihren regulären Urlaub zu verlängern. Zudem können Sie auch unbezahlten Urlaub beantragen. Dazu muss jedoch der Arbeitgeber ausdrücklich zustimmen. Wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind, kann er diesen jedoch auch ablehnen.
Sonderurlaub nach Tarifvertrag
Für den öffentlichen Dienst ist die Regelung da schon klarer: Paragraph 29 TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) enthält exakte Angaben zur Arbeitsbefreiung je nach Anlass. Bei Todesfällen innerhalb des engsten Familienkreises gibt es generell zwei Tage Arbeitsbefreiung. Das betrifft den Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils.
Auch für Bundesbeamte und Richter des Bundes existieren konkrete Angaben. Enthalten sind sie in Paragraph 21 der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV). Den Beamten stehen ebenfalls zwei Tage Sonderurlaub im Todesfall eines engen Familienangehörigen zu. Weitere Tage sind sowohl im TVÖD als auch im SUrlV für andere Anlässe möglich. In der Regel gibt es nicht mehr als einen Tag Sonderurlaub. Ausnahme: Bis zu vier Tage je Kind bei Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung über eine Erkrankung des Kindes. Der tarifliche Sonderurlaub (§ 29 TVöD) im Überblick:
- a) Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin: 1 Arbeitstag,
- b) Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/des Lebenspartners, eines Kindes oder Elternteils: 2 Arbeitstage,
- c) Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort: 1 Arbeitstag,
- d) 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum: 1 Arbeitstag,
- e) schwere Erkrankung
- aa) einer/eines Angehörigen, soweit sie/er in demselben Haushalt lebt: 1 Arbeitstag im Kalenderjahr,
- bb) eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V Besteht oder bestanden hat: bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr,
- cc) einer Betreuungsperson, wenn Beschäftigte deshalb die Betreuung ihres Kindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen müssen: bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr,
- f) Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss: erforderliche nachgewiesene
Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten.
Sonderurlaub bei Todesfall von Verwandten
Da das BGB so vage formuliert ist, ist es vom Arbeitgeber abhängig, wie viel Sonderurlaub im Todesfall ein Arbeitnehmer erhält. Außerhalb des öffentlichen Dienstes haben sich drei Faktoren herausgebildet, die für die Länge des ausschlaggebend sind:
- Verwandtschaftsverhältnis zu Verstorbenen
- Länge der Betriebszughörigkeit
- Kulanz des Arbeitgebers
Entscheidend ist das Verwandtschaftsverhältnis des Arbeitnehmers zum Verstorbenen. So haben sich folgende Regelungen allgemein etabliert:
Sonderurlaub Todesfall Ehepartner
Zwei Tage Sonderurlaub erhalten Sie in der Regel beim Tod eines Ehepartners oder Lebensgefährten. Bei längerer Betriebszughörigkeit gewährt man Ihnen oft sogar drei Tage.
Sonderurlaub Todesfall Eltern / Kind
Vater und Mutter, aber auch eigene Kinder sowie Adoptivkinder zählen als Verwandte ersten Grades. Beim Tod eines Kindes oder der eigenen Eltern (Vater / Mutter) gewährt der Arbeitgeber meist zwei Tage Sonderurlaub.
Sonderurlaub Todesfall Bruder / Schwester
Die Schwester beziehungsweise der Bruder eines Arbeitnehmers stehen zwar im zweiten Verwandtschaftsgrad zu ihm, zählen aber zum engeren Familienkreis. Daher sind auch hier zwei Tage üblich.
Sonderurlaub Todesfall Großeltern / Schwiegereltern
Sterben die Großeltern oder Schwiegereltern, wird häufig kein Sonderurlaub gewährt. Je nach Betriebszugehörigkeit oder Kulanz des Arbeitgebers können Sie aber für die Teilnahme an der Beerdigung freigestellt werden. Stirbt also zum Beispiel der Schwiegervater, dürfte nur maximal ein Tag oder gar nur wenige Stunden Sonderurlaub gewährt werden. Ob und wieviel Sonderurlaub beim Tod der Tod der Oma genehmigt wird, liegt ebenfalls im Ermessen des Arbeitgebers.
Sonderurlaub Todesfall Onkel / Tante
Gleiches gilt für weitere Verwandte wie Tante und Onkel. Hierbei handelt es sich um Verwandte dritten Grades. Ob und wie viel Sonderurlaub im Todesfall der Arbeitgeber gewährt, ist eine Frage der Kulanz.
Arbeitsvertrag: Kein Sonderurlaub im Todesfall
Das BGB gilt allerdings nur, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht: Ein Arbeitgeber kann darin den § 616 BGB für bestimmte Fälle ausdrücklich ausschließen. Tritt so ein Fall ein, muss er dann keinen Sonderurlaub gewähren. Allerdings lässt sich § 616 nicht komplett ausschließen. Für alle anderen Fälle gilt also der Sonderurlaub nach wie vor.
Gewährt der Arbeitgeber keinen Sonderurlaub im Todesfall oder nicht ausreichend, um sich beispielsweise um Dinge wie das Erbe zu kümmern, können Arbeitnehmer auf ihren Erholungsurlaub zurückgreifen.
Sonderurlaub Todesfall: Krankmeldung möglich?
Oft ist die emotionale Betroffenheit so groß, dass sich psychische Probleme manifestieren, die über die Trauer und den Schock hinausgehen. Manche verfallen gar in eine Depression. Wer psychisch nicht in der Lage ist, seine Arbeit wiederaufzunehmen, kann sich von einem Psychiater oder seinem Hausarzt krankschreiben lassen.
Sich jedoch ohne medizinische Ursache krankzumelden – davon raten wir ab. Es ist immer besser, das offene Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und ihm ehrlich die persönliche Betroffenheit zu verdeutlichen. In den meisten Fällen zeigen sich die Unternehmen kulant und gewähren einen Sonderurlaub im Todesfall auch über die etablierte Regelung hinaus. Voraussetzung ist, dass Sie glaubhaft versichern können, warum Sie emotional erheblich betroffen sind und demnach als Arbeitskraft dem Arbeitgeber für einige Tage keinen großen Nutzen bieten können.
Muster für Antrag auf Sonderurlaub im Todesfall
Für den Antrag auf Sonderurlaub gibt es keine allgemein gültige Regelung oder ein vorgeschriebenes Verfahren. Dies ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Daher empfiehlt es sich, in der Personalabteilung oder beim Chef nachzufragen, wie der Sonderurlaub im Todesfall zu beantragen ist. Häufig geschieht dies formlos. Um Ihnen jedoch einen Anhaltspunkt zu geben, wie ein solcher Antrag auf Sonderurlaub im Todesfall aussehen kann, haben wir ein Beispiel für Sie zusammengefasst:
Antrag auf Sonderurlaub
„Sehr geehrte Frau XY / Sehr geehrter Herr XY,
hiermit beantrage ich drei Tage Sonderurlaub für die Zeit vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ, da mein Ehemann gestern verstorben ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass ich im laufenden Kalenderjahr noch keinen Sonderurlaub in Anspruch genommen habe.
Ich versichere Ihnen hiermit, dass meine Angaben korrekt sind. Bei Bedarf reiche ich Ihnen gerne entsprechende Unterlagen wie die Sterbeurkunde als Beleg nach.
Ich bitte Sie, mich bis zum TT.MM.JJJJ schriftlich darüber zu informieren, ob Sie meinem Wunsch auf Sonderurlaub nachkommen und diesen genehmigen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Mustermann“
Das Muster stellen wir Ihnen als kostenlose Vorlage (HIER als PDF) zum Download zur Verfügung. Die Word-Datei können Sie individuell anpassen.
Antrag auf Sonderurlaub im Todesfall (Word)
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Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und informiert Sie nur allgemein. Er kann und soll eine juristische Beratung nicht ersetzen.