Verhinderungspflege: Voraussetzung, Antrag, Dauer

Verhinderungspflege können Pflegepersonen in Anspruch nehmen, die sich vorübergehend nicht um ihr pflegebedürftiges Familienmitglieds kümmern können. Diese Ersatzpflege ermöglicht pflegenden Angehörigen für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr eine Auszeit. So wissen diese den Pflegebedürftigen gut versorgt: Etwa wenn sie selbst Termine haben, Urlaub benötigen oder aus Krankheitsgründen verhindert sind. Wie Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen, welche Voraussetzungen notwendig sind und wie viel Geld die Pflegekasse zahlt…

Verhinderungspflege: Voraussetzung, Antrag, Dauer

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Was ist Verhinderungspflege und wer bezahlt?

Häufig übernehmen pflegende Angehörige die Pflege für ein Familienmitglied. Findet die Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen statt, erlaubt Verhinderungspflege die Vertretung der Hauptpflegeperson. Es kann verschiedene Gründe und Situationen geben, warum die Pflegeperson der Betreuung nicht nachkommen kann:

  • Erkrankung der Pflegeperson
  • Auszeit wie beispielsweise Urlaub
  • Arztbesuche oder berufliche/private Termine

Die Verhinderungspflege ist daher auch als Ersatzpflege, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung bekannt. Sofern ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, kann die Pflegeversicherung die so entstehenden Kosten übernehmen.

Voraussetzungen für Verhinderungspflege

Damit die Pflegekasse die Kosten für die Verhinderungspflege übernimmt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Private Pflege

    Die bisherige Pflege ist durch eine private, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson erfolgt. Das umfasst Angehörige, aber auch Freunde, Bekannte, Nachbarn oder Ehrenamtliche. Sofern ein ambulanter Pflegedienst aber ohnehin die ausschließliche Betreuung des Pflegebedürftigen übernimmt, besteht also kein Anspruch auf Verhinderungspflege, da die Pflege bereits erwerbsmäßig erfolgt.

  • Pflegegrad

    Ein Anspruch auf Ersatzpflege ist nur gegeben, wenn zum Antragszeitpunkt Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 besteht. Liegt keine Pflegebedürftigkeit vor oder lediglich Pflegegrad 1, gewährt die Pflegekasse keine Pflegevertretung.

  • Häusliche Pflege

    Die Pflege muss bisher im häuslichen Umfeld stattgefunden haben. Sind Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege untergebracht – etwa im Pflegeheim -, erhalten ihre Pflegepersonen keine Verhinderungspflege.

  • Vorpflegezeit

    Der Pflegebedürftige muss seit mindestens sechs Monaten („Vorpflegezeit“) Betreuung durch Angehörige erhalten. Allerdings muss es sich keineswegs um immer dieselbe Pflegeperson handeln. Geregelt ist dieser Anspruch im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in §39. Zudem muss die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche erfolgen.

Was fällt unter Verhinderungspflege?

Ausschlaggebend ist die Art der Pflege, die der Pflegebedürftige benötigt. Während es für einfache Pflegeaufgaben wenig Vorkenntnisse braucht, können für andere Bereiche professionelle Pflegekräfte benötigt werden. Die Ersatzpflege kann daher – je nach Notwendigkeit – auch als vollstationäre Pflege erfolgen.


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Wie viel Geld gibt es bei der Verhinderungspflege?

Für die Kosten der Verhinderungspflege kommt die Pflegekasse auf. Allerdings sind die Leistungen begrenzt. Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Anders als bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist der Pflegegrad (ehemals Pflegestufen) für die maximale Höhe der Leistungen in der Ersatzpflege zunächst irrelevant. Ab einem Pflegegrad von 2 können Sie auf den Höchstbetrag von 1.612 Euro zurückgreifen.

Höhe der Leistungen je nach Verwandtschaftsgrad

Die Pflegekasse unterscheidet zwischen nahen Verwandten und im Haushalt lebenden Personen einerseits und entfernter Verwandten oder anderen Pflegepersonen andererseits. Das Maximum von 1.612 Euro gibt es nur für Ersatzpflegepersonen, die mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind und nicht in einer häuslichen Gemeinschaft mit dieser wohnen. Beispielsweise ambulante Pflegedienste, Freunde, Bekannte und entferntere Verwandte ab dem dritten Verwandtschaftsgrad.

Übernimmt ein naher Angehöriger oder eine Person aus der häuslichen Gemeinschaft die Ersatzpflege, beschränken sich die Leistungen der Pflegekasse grundsätzlich auf das 1,5-fache des Pflegegeldes. Wie viel nahen Verwandten in dem Fall zusteht, richtet sich nach dem Pflegegrad. So erhält beispielsweise die pflegende Tochter von ihrem Vater (Pflegegrad 2) 316 Euro Pflegegeld. Nimmt Sie Urlaubsvertretung in Anspruch, erhält Sie bis zu 474 Euro.

Verhinderungspflege Geld Leistungen Voraussetzungen

Die Pflegekasse kann die Leistungen jedoch aufstocken, wenn der Ersatzpflegeperson nachweislich notwendige Aufwendungen und Kosten entstehen. Dabei kann es sich beispielsweise um Fahrtkosten oder Verdienstausfall handeln, um der Verhinderungspflege nachzukommen. Ist dies gegeben, kann der 1,5-fache Betrag des Pflegegeldes bis auf die Maximalleistung von 1.612 Euro aufgestockt werden. Für die Erstattung solcher Kosten sollten Sie Nachweise bereithalten.

Wie hoch ist der Stundenlohn bei Verhinderungspflege?

Einen vorgegebenen Stundenlohn für die Urlaubsvertretung gibt es nicht. Die Leistungen müssen lediglich wirtschaftlich und zweckmäßig sein. Allerdings gibt es klare Vorgaben bezüglich der Zeit. Denn die Verhinderungspflege darf acht Stunden pro Tag nicht überschreiten.

Daher ergibt sich in der Praxis in vielen Fällen ein umgerechneter Stundenlohn, der deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Ein Rechenexempel: Wird der Betrag voll ausgeschöpft und auf die maximale Dauer von 42 Tagen à acht Stunden berechnet, ergibt dies einen Stundenlohn von noch nicht einmal fünf Euro.

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Kürzung des Pflegegelds bei Ersatzpflege

Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld an den pflegebedürftigen Versicherten, damit der seine pflegenden Angehörigen für ihre Arbeit entschädigen kann. Ist die Pflegeperson nun verhindert, fällt streng genommen auch der Grund für die Zahlung weg. Allerdings hat die Pflegereform festgelegt, dass das Pflegegeld während der Verhinderungspflege zu 50 Prozent weitergezahlt wird. Somit erhält die Pflegeperson zwar nicht mehr den vollen, aber immerhin noch einen anteiligen Betrag.

Ungekürztes Pflegegeld erhält die Pflegeperson dann, wenn die Verhinderungspflege im jeweiligen Monat nicht länger als acht Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen gedauert hat. Sollten Sie mehrere Tage am Stück auf die Ersatzpflege zurückgreifen, bekommen Sie nur für den ersten und letzten Tag das volle Pflegegeld – für die anderen Tage reduziert es sich ebenfalls um 50 Prozent.

Wie lange ist Verhinderungspflege möglich?

Die Verhinderungspflege ist als Ersatz für einen vorübergehenden und kurzfristigen Ausfall der vorhandenen Pflege durch eine Privatperson gedacht. Es ist keine Dauerlösung, sondern eine Hilfe bei vorübergehenden Verhinderung. Die maximale Dauer für eine Ersatzpflege beträgt sechs Wochen, also 42 Tage im Kalenderjahr. Diese müssen Sie nicht am Stück nehmen, sondern können sie in kleinen Teilen nutzen. Sie können Wochen, Tage oder auch nur stundenweise Urlaubsvertretung in Anspruch nehmen.

So lässt sich die Verhinderungspflege bestmöglich an Ihre persönliche Situation anpassen. Sind Sie für zwei Wochen verreist, können Sie am Stück zwei Wochen Ersatzpflege beantragen. Können Sie nur an einem Vormittag nicht der Pflege nachkommen, können Sie beispielsweise für 4 Stunden einen ambulanten Pflegedienst nutzen und dies als Urlaubs- oder Krankenvertretung bei der Pflegekasse melden.

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Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Zusätzlich ist es möglich, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu kombinieren. Dazu können Sie den Betrag für die Verhinderungspflege mit einem Teil der Leistungsbeträge für die Kurzzeitpflege verrechnen. Knapp 50 Prozent aus der Kurzzeitpflege (derzeit 806 Euro) können Sie für die Verhinderungspflege verwenden.

Konkret bedeutet das: Hat der Pflegebedürftige im Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, stehen pro Jahr 2.418 Euro für die Verhinderungspflege bereit.

Verhinderungspflege: Antrag stellen

Den Antrag auf Verhinderungspflege stellen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse (zum Beispiel der AOK). Häufig bieten die Pflegekassen bereits ein entsprechendes Formular auf ihrer Webseite zum Download an. Wollen Sie Verhinderungspflege beantragen, empfiehlt sich ein Vorgespräch. Darin können Sie die genauen Bedingungen, Leistungen und die Dauer der Ersatzpflege mit der Pflegekasse besprechen.

Auch wenn es je nach Formular mehrere Optionen gibt: Der genaue Grund für die Ersatzpflege spielt letztlich keine Rolle. Es ist nicht zwingend erforderlich, diesen für den Antrag anzugeben. Sie können dann einfach „Sonstiges“ ankreuzen. Gut zu wissen: Es ist auch möglich, einen Antrag auf Urlaubs- oder Krankenvertretung rückwirkend zu stellen. Das ist vor allem dann praktisch, wenn Sie sehr kurzfristig Ersatz finden mussten und keine Zeit zur Antragstellung hatten.

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[Bildnachweis: Halfpoint by Shutterstock.com]

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