Trennungsjahr: Was Sie vor einer Scheidung beachten sollten

Wer sich scheiden lassen möchte, sollte ein Trennungsjahr vorweisen können. Dieses ist verpflichtend. Es soll belegen, dass die Ehe unwiderruflich gescheitert ist und eine Scheidung nicht aus einer Laune heraus beantragt wird. Nur: Was darf man im Trennungsjahr und was darf man im Trennungsjahr nicht? Wie lässt sich ein Trennungsjahr nachweisen? Und muss man dafür wirklich aus dem gemeinsamen Haus ausziehen? Alle wichtigen Infos zum Zusammenhang von Trennungsjahr und Scheidung erfahren Sie hier.

Trennungsjahr: Was Sie vor einer Scheidung beachten sollten

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Was darf man im Trennungsjahr nicht?

Ein Trennungsjahr dient als Nachweis, dass eine Ehe gescheitert ist. Es ist nichts anderes als eine probeweise Trennung. Das Wichtigste ist in diesem Zusammenhang, dass diese sich vor dem Scheidungsrichter belegen lässt.

Stellt sich nur die Frage: Wie läuft das Trennungsjahr ab und was bringt das Trennungsjahr? Konkret soll es darlegen, dass es keine Alternative zur Scheidung gibt. Beide Partner kommen ein ganzes Jahr lang ohne einander aus. Einer der beiden Ehepartner muss daher ausziehen. Allein damit ist die Trennung bereits vollzogen. Hält das Ehepaar dies ein Jahr lang durch, steht einer Scheidung nichts mehr im Weg.

Das Trennungsjahr erlaubt sogar einen Versöhnungsversuch von bis zu drei Monaten. Das meint nicht nur einen gemeinsamen Urlaub oder gelegentliche Treffen. Der Partner darf für diesen Zeitraum sogar wieder einziehen, ohne dass es einen Einfluss auf das Trennungsjahr hat.

Länger als drei Monate darf ein solcher Versöhnungsversuch jedoch nicht dauern. Andernfalls beginnt bei einer erneuten Trennung ein neues Trennungsjahr. Sie dürfen theoretisch aber unbegrenzt viele Versöhnungsversuche unternehmen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt hier keine Obergrenze vor.

In der Praxis macht allerdings jede weitere Versöhnung vor dem Scheidungsrichter das Trennungsjahr unglaubwürdiger. Darüber hinaus gibt es quasi keinerlei Einschränkungen, was Sie im Trennungsjahr nicht dürfen.

Trennungsjahr im eigenen Haus möglich?

Ein Auszug ist die einfachste Art und Weise, um das Trennungsjahr zu belegen. Es zeigt konsequent an, dass es eine keine häusliche Gemeinschaft mehr gibt.

Nicht selten kommt es aber vor, dass dies nicht so einfach möglich ist. Sei es wegen der gemeinsamen Kinder oder aus finanziellen Gründen. In diesen Fällen kann das Trennungsjahr im eigenen Haus stattfinden.

In der Praxis müssen Sie dies aber gut belegen können. Dazu zählen getrennte Schlafzimmer und ein getrennter Haushalt innerhalb des eigenen Hauses. Wenn der Ehepartner dies bestätigt, ist dieser Beweis erbracht. Sofern er dies bestreitet, müssen Sie eine Trennung im gleichen Haushalt exakt belegen können. Zum Beispiel durch getrennte Einkaufbelege oder Fotos der getrennten Schlafzimmer.

Falls einer der beiden Partner sich innerhalb des einen Jahres doch zum Auszug entschließt, hat er Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung. Selbstverständlich gilt dies nur bei einer eigenen Immobilie und nicht bei einer gemieteten. Diesen Anspruch muss er ab dem Zeitpunkt des Auszugs geltend machen.

Er darf sogar innerhalb eines halben Jahres wieder einziehen, ohne dass dies der andere Ehepartner verhindern kann. In diesem Fall achten die Scheidungsrichter aber ganz genau auf die Gründe und die Belege, dass die Trennung trotzdem vollzogen wurde und nicht ein langer Versöhnungsversuch unternommen wurde.

Regelung für eine Mietwohnung

Wer aus einer gemeinsamen Mitwohnung auszieht, muss schon mehr beachten. Schließlich will man nicht für eine gemeinsame Miete aufkommen müssen, obwohl man die Wohnung nicht nutzt. Aus diesem Grund bieten sich drei Möglichkeiten an:

  • Sie können den Mietvertrag in Absprache mit dem Vermieter abändern lassen. In diesem Fall wird der ausziehende Partner aus dem Mietverhältnis gestrichen.
  • Falls der Vermieter dem nicht zustimmt, können Sie eine Freistellung vereinbaren. Dies bedeutet, dass der Vermieter keine Ansprüche gegenüber dem ausgezogenen Ehegatten hat.
  • Wird beides nicht vom Vermieter akzeptiert, bleibt Ihnen nur die Kündigung. Unter Umständen kann dies jedoch bedeuten, dass dann beide Partner ausziehen müssen, falls der Vermieter die Wohnung nicht an einen von beiden weitervermieten möchte.

Gerade letzterer Punkt kann ein Grund dafür sein, das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung verbringen zu MÜSSEN. In der Praxis kommt dies zwar selten vor, ausgeschlossen ist es aber nicht.

Trennungsjahr: neuer Partner?

Häufig kommt die Frage auf, ob denn ein neuer Partner nicht ebenso ausreicht, um das Scheitern einer Ehe belegen zu können. Dies ist leider zu verneinen.

Denn so sehr sich die beiden neuen Partner womöglich danach sehnen, schnell die sprichwörtlichen Nägel mit Köpfen zu machen, so wenig Einfluss haben sie darauf.

Das schließt selbstverständlich nicht das Recht aus, ein einer neuen Partnerschaft zusammenzuleben.

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Trennungsjahr: Steuerklasse kann es dokumentieren

Um ein Trennungsjahr dokumentieren zu können, eignet sich am besten der Wechsel der Steuerklasse. Zwar spricht nichts dagegen, trotz der Trennung eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Ein Wechsel in die Steuerklasse IV im laufenden Steuerjahr und in die Steuerklasse I im Folgejahr schafft jedoch Rechtssicherheit.

Dazu geben Sie beim Einwohnermeldeamt einfach eine Erklärung zum Familienstand ab. Bedenken sollten Sie dabei eventuelle Nachteile. Diese betreffen in erster Linie den besserverdienenden Ehepartner.

Zudem kann solch ein Wechsel Auswirkungen auf den Kindesunterhalt haben, sofern minderjährige Kinder von der Scheidung betroffen sind. Auf das Umgangsrecht hat dies hingegen keinen Einfluss. Dieses muss gesondert geregelt werden.

Trennungsjahr nachweisen: Was ist noch möglich?

Wenn sich beide Ehepartner einig über die Scheidung sind und das Trennungsjahr bestätigen, wird kein Richter der Welt hier näher nachfragen. Falls einer der beiden Ehegatten einer Scheidung hingegen nicht zustimmt, muss der andere das Trennungsjahr glaubhaft nachweisen.

Existiert ein neuer Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung, ist dies einfach. Bei einer Trennung im eigenen Haus ist das schon schwieriger. Sofern keine schriftliche und datierte Vereinbarung beider Partner über eine Auflösung der häuslichen Gemeinschaft vorhanden ist, muss der Antragssteller die Trennung anderweitig nachweisen. Dazu hat er verschiedene Möglichkeiten:

  • Beleg über ein eigenes Konto oder Kündigung gemeinsamer Versicherungen
  • Widerruf von Vollmachten für den Ehepartner
  • Aufruf von Zeugenaussagen
  • Sonstige Belege über eine Beendigung gemeinsamer finanzieller Aktivitäten
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FAQ: Häufig gestellte Fragen

Immer wieder werden in Zusammenhang mit dem Trennungsjahr bestimmte Fragen gestellt. Auf die häufigsten von ihnen möchten wir in diesem Zusammenhang genauer eingehen:

Wurde das Trennungsjahr abgeschafft 2019?

Zwar war eine Abschaffung des Trennungsjahres immer wieder im Gespräch (zuletzt tatsächlich im Jahr 2019), dass das Trennungsjahr abgeschafft wurde, ist aber unwahr. Dieses Gerücht hält sich aus unerfindlichen Gründen hartnäckig.

Ist im Trennungsjahr Unterhalt vorgesehen?

Bis es zu einer rechtskräftigen Scheidung kommt, ist der Unterhalt selten verbindlich geregelt. In dieser Zeit besteht aber ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die Voraussetzung ist, dass einer der beiden Partner sein Leben nicht selbst finanzieren kann. Zudem muss tatsächlich eine räumliche Trennung erfolgen. Eine Trennung im eigenen Haus ist dann nicht möglich.

Der Trennungsunterhalt muss schriftlich eingefordert werden. Die Höhe ist dabei abhängig von den jeweiligen Vermögens-, Einkommens- und Lebensverhältnissen. Um dies im Einzelfall zu berechnen, ziehen Sie am besten Ihren Scheidungsanwalt zu Rate.

Wann beginnt das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr beginnt mit dem Datum, an dem die beiden Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft mehr bilden. In der Regel ist dies der Tag des Auszugs. Bei einer Trennung im eigenen Haus sollten Sie das Datum schriftlich dokumentieren. Oben genannte Belege sollten das Trennungsdatum beweisen können.

Falls Sie dies nicht können und der Partner stimmt der Scheidung nicht zu, verlängert sich die Trennungszeit schlimmstenfalls auf drei Jahre.

Muss ich ein Trennungsjahr beantragen?

Sie müssen ein Trennungsjahr nicht extra irgendwo beantragen. Eine schriftliche, formlose Trennungsvereinbarung zwischen den beiden ehemaligen Partnern, erleichtert des trotzdem erheblich. Darin können Sie Aspekte wie Umgangsrecht, Hausrat oder Unterhalt regeln. Meistens läuft das über die Anwälte. Diese stellen in der Regel dann ebenfalls den Antrag auf Scheidung. Mitunter sogar schon mehrere Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres.

Wann muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden?

Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist im Regelfall nicht möglich. Mit einer Ausnahme: Es liegt ein unzumutbarer Härtefall vor. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es in der Ehe zu Gewalt oder einer Alkoholabhängigkeit gekommen ist. In diesen Fällen können Sie sich sofort scheiden lassen.

Falls die Eheschließung unter arglistiger Täuschung vorgenommen wurde, kann sie sogar von Beginn an annulliert werden.

Wie lange kann man getrennt leben ohne Scheidung?

Nach einem Trennungsjahr ist eine Scheidung keineswegs verpflichtend. Selbstverständlich können Sie beliebig lange getrennt leben ohne geschieden zu sein. Niemand verpflichtet Sie dazu.

Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen ein Scheidungsantrag trotz Einhaltung des Trennungsjahres nicht akzeptiert wird. Dies ist der Fall, wenn Kinder oder Ehegatten im Falle einer Scheidung einer besonderen Härte ausgesetzt wären. Diese Hürden sind in der Praxis allerdings so hoch, dass sie so gut wie nie vorliegen.

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[Bildnachweis: Siam Pukkato by Shutterstock.com]

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