Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge – auch als betriebliche Altersversorgung (bAV) oder Betriebsrente bezeichnet – ist eine von drei Möglichkeiten, für die Rente im Alter zu sparen.
Meist wird auch vom Drei-Säulen-Modell gesprochen, das sich aus gesetzlicher Rentenversicherung, privater Rentenvorsorge und eben der betrieblichen Altersvorsorge zusammensetzt.
Die Besonderheit der betrieblichen Altersvorsorge liegt darin, dass sie Arbeitnehmern zur Verfügung steht und vom Arbeitgeber unterstützt wird. Grundsätzlich lassen sich zwei verschiedene Formen unterscheiden:
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Komplettfinanzierung
Der Arbeitgeber übernimmt die gesamte betriebliche Altersvorsorge. Das ist der bequemste Fall und Arbeitnehmer sollten diesen Vorteil unbedingt wahrnehmen. Als Mitarbeiter haben Sie weiter nichts beizusteuern; Abgaben in Form der Einkommenssteuer, Kranken- und Pflegeversicherung werden erst bei der Auszahlung fällig.
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Zuschuss
In diesem Fall bezuschusst der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge des Arbeitnehmers. Das kann in Form der Entgeltumwandlung geschehen.
Möglich ist die Betriebsrente für diese Mitarbeiter:
- Angestellte
- Angestellte mit befristetem Arbeitsvertrag
- Arbeiter
- Auszubildende
- Geringfügig Beschäftigte
- Geschäftsführer
- Teilzeitkräfte
- Vorstandsmitglieder
Betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung
Wenn von betrieblicher Altersvorsorge gesprochen wird, dann haben viele die Entgeltumwandlung im Hinterkopf. Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, bei einer neu abgeschlossenen betrieblichen Altersvorsorge einen Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, sofern der Mitarbeiter den Aufbau selbst finanziert.
Wünscht ein Mitarbeiter eine bAV in Form einer Entgeltumwandlung, spart ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge. Diese Ersparnis des Arbeitgeberanteils muss er in Höhe von 15 Prozent als Zuschuss zur Rentenversicherung hinzugeben. Gültig ist das für die Durchführungswege (siehe unten) Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
Rentenversicherungen über Entgeltumwandlung, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden, werden erst ab 2022 vom Arbeitgeber bezuschusst. Übrigens können auch weniger als 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber gezahlt werden – dann nämlich, wenn nicht die gesamten Sozialabgaben eingespart werden.
Die Entgeltumwandlung funktioniert so, dass vom unversteuerten Bruttogehalt in eine betriebliche Altersvorsorge gezahlt wird. Arbeitnehmer, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, zahlen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge.
- Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung West: 82 800 Euro
- Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung Ost: 77 400 Euro
- Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: 56 250 Euro
Wann ist eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?
Unterstützt Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge durch eine Komplettfinanzierung, ist sie uneingeschränkt zu empfehlen. Auch ein Zuschuss kann sich für den Arbeitnehmer lohnen, wenn der Arbeitgeber sich mit 20 bis 30 Prozent an der Rentenvorsorge beteiligt.
In der Sozialversicherung beitragsfrei sind die Aufwendungen Ihres Chefs, die Direktzusagen und Unterstützungskassen getätigt werden. Die Beiträge für die bVA werden vom Bruttogehalt abgezogen.
Für den Arbeitnehmer bedeutet dies geringere Belastung durch Steuern und Sozialabgaben. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenzen können Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung in Pensionskassen, Pensionsfons und Direktversicherungen ansparen (Voraussetzung: Sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung).
Auch aus Arbeitgebersicht kann eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll sein. Zur Mitarbeiterbindung stehen ja verschiedene Mittel und Wege zur Verfügung. Ein höheres Gehalt sitzt momentan vielleicht nicht drin, aber ein Zuschuss zur Rente ist möglich.
Ein Chef, der sich um die Belange seiner Mitarbeiter kümmert und sie fördert, dürfte entscheidend zur Mitarbeiterzufriedenheit und damit zu einem angenehmen Betriebsklima beitragen. Unterm Strich zahlt sich das für beide Parteien nicht nur finanziell, sondern auch in der Loyalität aus.
Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch auf eine Vorsorgemöglichkeit über den Betrieb. Allerdings darf Ihr Chef den sogenannten Durchführungsweg bestimmen, das heißt, er entscheidet, über welchen Vertrag Ihre betriebliche Altersvorsorge läuft. Mehr Entscheidungsspielraum haben Sie, wenn Sie über eine private Rentenversicherung vorsorgen.
Das Betriebsrentengesetz sieht sechs Durchführungswege für die Betriebsrente vor:
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Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds
Ihr Chef schließt auf Ihr Leben eine Rentenversicherung ab, die beispielsweise mit Erreichen eines bestimmten Alters ausgezahlt wird. Eine Direktversicherung ist vor allem in kleineren Betrieben zu finden. Im Falle eines Jobwechsels können Sie diese Betriebsrente mitnehmen und komplett selbst finanzieren oder den Arbeitgeberanteil durch den neuen Arbeitgeber übernehmen lassen. Beim Pensionsfonds handelt es sich um eine vom Unternehmen rechtlich unabhängige Versorgungseinrichtung, die für große Unternehmen typisch ist. In allen Fällen können die Beiträge entweder vom Arbeitgeber allein, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gleichermaßen finanziert werden.
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Unterstützungskasse
Mehrere Trägerunternehmen bilden die ebenfalls eigenständige externe Versorgungseinrichtung der Unterstützungskasse. Die Leistungshöhen sind nicht festgelegt und eignen sich, um große Versorgungslücken zu schließen. Sie eignet sich für Geschäftsführer. Allerdings existiert nach Weggang aus dem Unternehmen keinerlei Anspruch, die Beiträge selbst weiter zu finanzieren. Sollte das Unternehmen zahlungsunfähig werden, übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein die Auszahlung an den Versicherten.
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Direkt-/Pensionszusage
Bei dieser Variante gibt es keinen externen Versorgungsträger, Ihr Chef zahlt Ihnen eine Rente aus dem Betriebsvermögen (daher auch Firmenrente genannt). Um das zu gewährleisten, werden Rückstellungen gebildet. Das spart dem Unternehmen Steuern. Wie bei der Unterstützungskasse besteht für den Arbeitnehmer keinerlei Möglichkeit, nach Ausscheiden aus dem Betrieb aus eigenen Mitteln die Beiträge aufzustocken. Auch hier zahlt der Pensions-Sicherungs-Verein im Falle einer Insolvenz die Beiträge an den Arbeitnehmer.
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Sozialpartnermodell
Seit 2018 gibt es außerdem das bisher eher wenig genutzte Sozialpartnermodell, das auch als „Nahles-Rente“ bezeichnet wird. Anwendung findet es in Betrieben, in denen ein Tarifvertrag gilt. Dazu verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung eines bestimmten Beitrages (der allerdings keine bestimmte Rentenhöhe garantiert). Gezahlt wird an eine Versorgungseinrichtung, die im Leistungsfall die Rente auszahlt, ihrerseits aber keine bestimmte Leistung garantieren darf. Der Vorteil liegt in den flexiblen Anlegemöglichkeiten der Beiträge.
Gibt es Nachteile bei der Betriebsrente?
Leider ist die betriebliche Altersvorsorge nicht uneingeschränkt zu empfehlen. Was beachtet werden muss:
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Steuern werden nur aufgeschoben
Die Steuervorteile in der Ansparphase – so müssen keine Steuern oder Sozialabgaben abgeführt werden – schmelzen in der Auszahlungsphase dahin, das gilt für alle Durchführungswege. Sie werden also nur aufgeschoben, nicht aufgehoben.
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Rentenverlust durch bAV
Es ergeben sich einige Besonderheiten bei der Entgeltumwandlung. Dadurch dass sie vom Bruttoeinkommen abgeht, zahlen Sie geringere Beiträge ins Sozialversicherungssystem – also auch in die gesetzliche Rentenversicherung. Das bedeutet, obwohl Sie einen Beitrag zur Altersvorsorge tätigen, tragen Sie gleichzeitig zum Rentenverlust bei.
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Wenig Transparenz bei Produkten
Dass Sie sich um nichts kümmern müssen, wenn Sie sich für die betriebliche Altersvorsorge entscheiden, ist einerseits bequem – andererseits führt das dazu, dass Sie geringe Einflussmöglichkeiten darauf haben. Der Arbeitgeber wählt die nach seiner Meinung passende Anlageform. Welche Alternativen möglich wären und zu welchen Konditionen dieser Vertrag geschlossen wird, bleibt häufig unklar.
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Keine Garantie zur Übernahme
Ein anderer Nachteil kann der jeweilige Durchführungsweg sein: Wer häufig den Arbeitgeber wechselt, kann unter Umständen seinen bestehenden Vertrag nicht mitnehmen. Der neue Arbeitgeber kann den Vorgängervertrag übernehmen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Dann steht es Ihnen natürlich frei, einen neuen Vertrag abzuschließen. Allerdings könnte das bedeuten, dass Sie mit Erreichen des Renteneintrittalters viele verschiedene Betriebsrenten erhalten, die in der Summe eher mickrig sind. Ist also bereits absehbar, dass Sie nicht mehr lange beim derzeitigen Arbeitgeber bleiben, ist eine betriebliche Altersvorsorge nicht sinnvoll.
Bleibt zu sagen: Wenn eine betriebliche Altersvorsorge sich aus bestimmten Gründen bei Ihnen nicht lohnt, sollten Sie über Alternativen der privaten Rentenvorsorge nachdenken.
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