Bankvollmacht: Hintergründe und Muster

Mit Bankvollmacht sorgen Sie dafür, dass Ihre finanziellen Angelegenheiten geregelt werden wenn Sie es selbst nicht (mehr) können. Viele entscheiden sich dazu, eine Bankvollmacht über den Tod hinaus zu erteilen. Doch das können Sie selbst entscheiden. Dazu braucht es kein bestimmtes Formular – egal ob Sie Kunde der Volksbank, der Commerzbank, der Sparkasse, der Postbank, der Sparda-Bank, der Deutschen Bank oder einer Direktbank sind. Wie Sie eine Bankvollmacht erstellen und was zu beachten gibt, erfahren Sie hier. Außerdem haben wir für Sie ein Muster als PDF zum herunterladen und ausdrucken.

Bankvollmacht: Hintergründe und Muster

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Bankvollmacht über den Tod hinaus: Vordruck und Infos

Eine Bankvollmacht gibt einer Person Ihres Vertrauens die Möglichkeit, auf Ihr Konto zuzugreifen. In vielen Fällen wird diese Bankvollmacht über den Tod hinaus erteilt. Der Grund ist einfach: Wenn ein Mensch verstorben ist, wird sein Konto so lange eingefroren, bis das Erbe geregelt ist. Kosten für die Beerdigung und alles, was mit der Bestattung zusammenhängt, müssten von den Hinterbliebenen dementsprechend eigenmächtig vorgestreckt werden.

Um dies zu vermeiden, erteilen viele Menschen eine Bankvollmacht über den Tod hinaus. Dies geht formlos – Sie benötigen also kein bestimmtes Formular als Vordruck. Auch wenn dies viele Banken kostenlos zur Verfügung stellen.

Wichtig ist vielmehr, dass Sie zwischen zwei unterschiedlichen Varianten unterscheiden, wenn Sie eine Bankvollmacht über den Tod hinaus erstellen wollen:

  • Die transmortale Bankvollmacht
    Diese Bankvollmacht ermöglicht dem Bevollmächtigen den Kontozugriff sowohl zu Lebzeiten als auch über den Tod hinaus.
  • Die postmortale Bankvollmacht
    Diese Bankvollmacht ermöglicht dem Bevollmächtigen den Kontozugriff ausschließlich nach Ihrem Ableben.

Häufig wird eine postmortale Bankvollmacht gewählt. Diese kann zum Beispiel so formuliert sein:

„Hiermit bevollmächtige ich
, Max Mustermann, geboren am TT.MM.JJJJ in Musterstadt, wohnhaft in Musterstr. 66, 12345 Musterstadt

den Vollmachtnehmer 
Herrn/Frau Martin/a Mustermann
, geboren am TT.MM.JJJJ in Musterstadt, wohnhaft am Musterplatz 7, 12345 Musterstadt

im Falle meines Todes alle üblichen Bankgeschäfte von meinem Konto 
IBAN/ BIC: XXXXXXXXXXXXX 
vorzunehmen, die im Zusammenhang mit meinem Tod stehen.

Der Vollmachtnehmer hat neben diesem Schreiben die Sterbeurkunde und einen Ausweis vorzuweisen. Die Vollmacht erlischt, sobald das Erbe notariell geregelt ist.


Musterstadt, den TT.MM.JJJJ
(Unterschrift Vollmachtgeber und Unterschrift Vollmachtnehmer)“

Sie finden eine solche Bankvollmacht auch als Muster bei uns als PDF. Diesen Vordruck können Sie sich als Vorlage hier herunterladen und ausdrucken.

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Bankvollmacht widerrufen

Selbstverständlich können Sie jederzeit eine Bankvollmacht widerrufen. Dazu benötigen Sie keine Begründung. Ein formloses Schreiben an die Bank genügt. Hier teilen Sie in einem Satz mit, dass Sie die Vollmacht für den Bevollmächtigen XY widerrufen. Versehen Sie den Brief mit Datum und Unterschrift und schon ist der Widerruf gültig.

Es gibt auch Gründe, warum eine Bankvollmacht automatisch erlischt. Beispielsweise:

  • Der Bevollmächtige stirbt oder wird geschäftsunfähig.
  • Bei Ihnen wird eine Zahlungsunfähigkeit festgestellt.
  • Sie versterben und die Bankvollmacht gilt nicht über den Tod hinaus.
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Bankvollmacht: Weitere Arten

Neben der Bankvollmacht über den Tod hinaus gibt es noch zwei weitere Arten einer Bankvollmacht:

  • Die prämortale Bankvollmacht
    Diese Bankvollmacht ermöglicht dem Bevollmächtigen den Kontozugriff ausschließlich zu Lebzeiten. Dies muss explizit erwähnt werden: „Die Bankvollmacht gilt nur zu meinen Lebzeiten / bis zum TT.MM.JJJJ“. Sie kann auch nur für eine einmalige Transaktion gewährt werden. Zum Beispiel: „Ich bevollmächtige Person XY, einmal den Betrag XX Euro von meinem Konto (IBAN, BIC) abzuheben.“
  • Die Generalvollmacht
    Diese Bankvollmacht ermöglicht dem Bevollmächtigen einen unbefristeten und nahezu unbegrenzten Kontozugriff. Der Begriff „Generalvollmacht“ muss dabei explizit erwähnt werden. Dann kann der Bevollmächtige auch in Ihrem Namen Kredite aufnehmen, das Konto auflösen oder ein neues Konto eröffnen. Daher sollten Sie einen Generalbevollmächtigten sehr sorgfältig auswählen.
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So erteilen Sie eine Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht kann nur von Ihnen persönlich ausgestellt werden. Sie bedarf der Schriftform. Manche Banken bieten dafür bereits einen Vordruck an. Gerade Banken mit einem Filialnetz wie die Volksbank, die Sparkasse, die Commerzbank oder die Postbank. Es geht aber immer auch formlos.

Folgendes muss eine Bankvollmacht enthalten:

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift
  • Den Namen und die Anschrift den Bevollmächtigten
  • Das Datum
  • Gegenstand der Vollmacht
  • Laufzeit der Vollmacht
  • Ihre Kontodaten
  • Datum und Unterschrift von Ihnen und dem Bevollmächtigten

Lesen Sie dazu auch gerne unseren Artikel, wie Sie eine Vollmacht schreiben.

Am besten geben Sie die Bankvollmacht dann persönlich und im Beisein des Bevollmächtigen in der Filiale ab. So vermeiden Sie diesem zukünftig unnötige Prüf- und Wartezeiten. Ist dies nicht möglich, sollten Sie der Einfachheit halber die Bank zumindest telefonisch informieren. Beides ist zwar keine Pflicht, erleichtert dem Bevollmächtigten die Abwicklung der Bankgeschäfte aber ungemein.

Wer bekommt eine Bankvollmacht?

Eine Bankvollmacht wird meist nur sehr engen Vertrauenspersonen erteilt. Das muss nicht zwangsläufig ein Familienmitglied sein. Es kann sich auch um einen guten Freund handeln. Oft sind es jedoch die eigenen Kinder. Wer das im Einzelfall ist, müssen letztendlich Sie entscheiden. Die Erteilung einer Bankvollmacht kann übrigens auch im Rahmen einer Vorsorgevollmacht geschehen.

Was dabei oft vergessen wird: Auch Ehepartner müssen sich eine gesonderte Bankvollmacht erteilen, sofern sie kein gemeinsames Konto führen. Eine automatische gesetzliche Vertretung der Ehepartner gibt es nicht.

Wenn Sie Kunde bei einer Direktbank sind, vergessen Sie auch nicht, dem Bevollmächtigten Ihre Zugangsdaten mitzuteilen.

Was braucht man zu einer Bankvollmacht?

Die Bevollmächtigten brauchen zusätzlich zu einer Bankvollmacht immer auch einen Ausweis. Schließlich müssen diese nachweisen können, dass es sich bei ihnen um die tatsächlich bevollmächtigte Person handelt.

Wenn die Bankvollmacht ausschließlich postmortal ausgesprochen wurde, muss zudem eine Sterbeurkunde beim ersten Mal vorgelegt werden.

Bankvollmacht: Rechte und Pflichten

Grundsätzlich gilt: Eine Bankvollmacht ermöglicht immer die Rechte und Pflichten, die darin formuliert sind. Je genauer dies geschieht, umso besser.

Um einem Missbrauch vorzubeugen, gibt es jedoch Handlungen, die mit einer Bankvollmacht nicht möglich sind. Es sei denn, sie werden explizit erwähnt.

Dies hat auch einen Grund: Es ist schon oft vorgekommen, dass die Bevollmächtigten eine umfassende Bankvollmacht als eine Art Schenkung betrachtet haben. Sie haben dann das Konto so behandelt wie ihr eigenes und nicht im Sinne des Vollmachtgebers.

Was darf ich mit einer Bankvollmacht?

Wenn es nicht in der Vollmacht anders geregelt ist, dann gilt in einer Bankvollmacht grundsätzlich folgendes:

  • Der Bevollmächtigte darf über das Guthaben und des Dispokredit verfügen.
  • Der Bevollmächtigte darf Devisen und Wertpapiere handeln.
  • Der Bevollmächtigte darf Kontoauszüge und andere Benachrichtigungen abholen.
  • Der Bevollmächtigte darf Schulden anerkennen.

Grenzen einer Bankvollmacht

Eine normale Bankvollmacht hat aber auch ihre Grenzen. Wenn es sich um keine Generalvollmacht handelt oder nicht explizit anders erwähnt wird, dann hat eine Bankvollmacht folgende Grenzen:

  • Der Bevollmächtigte darf keine Untervollmachten erteilen.
  • Der Bevollmächtigte darf keine weiteren Konten im Namen des Vollmachtgebers eröffnen.
  • Der Bevollmächtigte darf das Konto nicht kündigen oder umschreiben.
  • Der Bevollmächtigte darf keine Kredite aufnehmen (vom Dispokredit einmal abgesehen) oder ändern.
  • Der Bevollmächtigte darf keine Kreditkarten oder Debit-Karten beantragen.
  • Der Bevollmächtigte darf kein Schließfach einrichten.

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[Bildnachweis: Herbstlust.de]

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