Notfallordner: So informieren Sie Ihre Angehörigen
Am besten ist es, wenn Sie Ihre eigenen Wünsche mit den engsten Angehörigen, dem Partner oder Ihren Kindern besprechen. Dieses Gespräch wird Ihnen vermutlich nicht leicht fallen, aber hinterher werden es alle als befreiend empfinden, vorbereitet zu sein.
Ganz wichtig ist, dass Sie Ihre Wünsche schriftlich hinterlassen. Bewährt hat sich ein Notfallordner. Zeigen Sie Ihrer engsten Vertrauensperson, wo er steht, oder platzieren Sie ihn so in Ihrer Wohnung, dass er auf jeden Fall gefunden wird.
Inhalte des Notfallordners sollten sein:
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Organspende
- Bestattung
- Testament
- Verträge
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht berechtigt eine oder mehrere von Ihnen ausgewählte Personen, Ihren Willen zu erfüllen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, eigenständig zu handeln und Ihre eigenen Wünsche auszudrücken. Das ist ein Ernstfall, den sich keiner wünscht. Er kann aber jeden treffen. Die Vorsorgevollmacht ist eine weitreichende Entscheidung. Sie sollten darum, genau überlegen, welchem Angehörigen oder Freund Sie so weit vertrauen wollen.
Wenn Sie keinen engen Angehörigen oder Freund haben, dem Sie sich so weit anvertrauen können und Sie Bedenken haben, können Sie sich auch für eine eine „Betreuungsverfügung“ entscheiden. Dann wird eine Person vom Gericht bestellt und kontrolliert. Beide Dokumente – die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung – können jederzeit widerrufen werden.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung beantwortet im Ernstfall die Frage nach Leben oder Tod: Wünschen Sie, dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen ausgeschöpft werden oder möchten Sie auf gar keinen Fall, dass Ihr Leiden verlängert wird?
Lassen Sie sich bei der Patientenverfügung medizinisch und rechtlich beraten. Schließlich können Sie als medizinischer Laie kaum beurteilen, welche Behandlung sinnvoll ist oder an welcher Stelle das Leben in Würde beendet werden soll. Ist die Patientenverfügung nicht eindeutig formuliert, kann sie im Ernstfall ungültig sein. In diesem Dokument können Sie zudem eine Vertrauensperson berechtigen, Informationen von Ärzten zu erhalten. Zeigen Sie durch regelmäßig aktualisiertes Datum und Ihre Unterschrift, dass sich an Ihren Wünschen nichts geändert hat.
Organspende
Vorausgesetzt Ihr Körper ist gesund genug, sprechen Ärzte Angehörige auf eine mögliche Organspende an. Wenn Sie keinen Organspendeausweis ausgefüllt haben, müssen die Hinterbliebenen allein entscheiden. Sie helfen Ihnen aber, wenn Sie einen Organspendeausweis besitzen. Sogar dann, wenn Sie auf keinen Fall Organe spenden möchten, weil das auch im Ausweis vermerkt wird.
Einen Organspendeausweis können Sie digital unter organspende-info.de erstellen oder kostenlos bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Auch hier gilt: Sie können jederzeit Ihre Meinung ändern, den Ausweis vernichten und einen neuen ausfüllen.
Bestattung
Eine Bestattungsverfügung gehört nicht ins Testament. Grund: Das Testament wird in der Regel erst nach der Beerdigung geöffnet. Wenn Sie Wünsche für Ihre Bestattung haben, hinterlassen Sie diese bitte in Ihrem Notfallordner. Eine Bestattung kann so individuell sein, wie die Person, die beerdigt wird. Überlegen Sie sich daher in aller Ruhe, welchen Eindruck die Hinterbliebenen beim letzten Gang von Ihnen haben sollen.
Folgende Themen sollten Sie bedenken:
- Welche Art der Bestattung wünschen Sie? (Urnenbestattung, Erdbestattung, Seebestattung)
- Existieren Grablegungsrechte? (Friedhofsamt auswählen)
- Möchten Sie das Beerdigungsinstituts auswählen?
- Möchten Sie Ihre eigene Bestattung finanzieren? Existiert eine Sterbegeldversicherung? Ist die Summe angespart?
- Welche Art der Trauerfeier wünschen Sie? (Freier Redner, kirchliches Begräbnis)
- Wer soll im Todesfall in formiert werden? (Liste erstellen)
- Wünschen Sie Blumengestecke am Grab oder soll gespendet werden?
- Haben Sie sonstige Wünsche bezüglich der Trauerfeier? (Kleiderfarbe, Musikauswahl, Essen im Restaurant, Gartenparty)
Sie können Ihre Wünsche auf einem Zettel schreiben und im Notfallordner abheften. Seien Sie sich aber im Klaren darüber, dass diese Wünsche keine Verpflichtung für die Hinterbliebenen darstellen. Angehörige sind aber in der Regel dankbar dafür, wenn Sie letzte Wünsche erfüllen dürfen.
Testament
Das Testament regelt Ihren Nachlass. Grundsätzlich ist eine gesetzliche Erbfolge geregelt, sollten Sie nichts veranlasst haben. Wenn Sie Ihre Angehörigen individuell bedenken möchten, benötigen Sie ein Testament.
Das Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein sowie Ort und Datum enthalten. Fertige Formulare oder selbstgeschrieben Ausdruck am Computer gelten nicht. Sie können Ihr Testament auch von einem Notar beglaubigen lassen. Dann befinden Sie sich rechtlich auf der sicheren Seite. Auch hier dürfen Sie jederzeit Ihren Meinung ändern, nur müssen Sie dann auf jeden Fall das alte Testament zerreißen und ein neues schreiben. Geht es nur um Gegenstände, schreiben Sie ein „Vermächtnis“. Darin legen Sie fest, wer welche einzelne Dinge erhalten soll. Die Bedachten haben dann einen Rechtsanspruch auf den Gegenstand.
Verträge
Sie helfen den Angehörigen, wenn Sie im Notfallorder alle wichtigen Adressen, Kontoverbindungen, Verträge, Versicherungen und Nummern sowie Passwörter festhalten. So wird es einfacher, die bestehenden Geschäftsverbindungen in Ihrem Sinne zu kündigen. Der Notfallordner sollte alle wichtigen Informationen zu den folgenden Themen enthalten:
Laufende Verpflichtungen
- Mietverträge
- Darlehen
- Strom, Gas, Wasser
- Steuern
- Versicherungen
- Leasing-Verträge
- Telefon- und Handy-Verträge
- Abonnements
Laufende Einnahmen
- Rente (gesetzliche Rentenversicherung, Betriebsrente)
- Schuldverpflichtungen Dritter
- Zahlungsverpflichtungen Dritter (zum Beispiel wegen Mieteinnahmen)
Geldmittel/Liquidität
- Barmittel
- Auflistung aller Konten
- Bankvollmachten
- Krankenversicherung (privat oder gesetzlich Krankenversicherung, private Zusatzversicherung und Beihilfe)
- Policen über Krankengeld, Krankentagegeld, Lebens- oder Sterbegeldversicherungen
- Leistungen, die im Todesfall abgerufen werden können (Sterbegelder, Hinterbliebenenrenten)
Sonstige
- Mitgliedschaft in Vereinen oder Gewerkschaften
- Social-Media-Accounts (Passwörter)
Warum Sie sich über Ihren eigenen Tod Gedanken machen sollten
Den eigenen Abschied vorzubereiten, ist vor allem eine Entlastung für die Angehörigen. Diese kämpfen ohnehin schon mit ihrem Schmerz, bedauern den Verlust eines geliebten Familienmitglieds und wollen ihm gerecht werden. Als Hinterbliebene befinden Sie sich in einem emotionalen Ausnahmezustand. Sie sind durch die Trauer verunsichert und hinterfragen ihre eigene Entscheidungen und würden gerne wissen, ob sie alle Maßnahmen im Sinne des Verstorbenen getroffen haben.
Wenn Sie Ihr eigenes Lebensende nach dieser Vorsorge-Checkliste vorbereiten, stärken Sie Ihre Liebsten und helfen Ihnen enorm in der Trauerbewältigung. Sie lassen Ihre Angehörigen und Freunde wissen, dass sie Ihre letzten Wünsche erfüllt haben. Trotz aller Trauer.
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