Testament: Muster und Definition
Wer sein Vermögen nach seinem Tod gemäß seines eigenen Willens und nicht gemäß der gesetzlichen Erbfolge verteilt sehen möchte, muss ein Testament schreiben. Doch viele sind sich unsicher, wie sie ihr Testament erstellen sollen.
Eine Testament-Vorlage kann da helfen. Ein solches Muster haben wir für Sie hier als Testament-PDF zum kostenlosen Download bereitgestellt.
Bedenken Sie dabei jedoch bitte, dass dies nur als Beispiel dient und von Ihnen nach Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst und handschriftlich formuliert werden muss.
Wie schreibe ich ein Testament: Beispiele
Um Ihnen beim Verfassen Ihres Testaments eine Hilfestellung an die Hand zu geben, haben wir den einen oder anderen Vorschlag bezüglich der Formulierung für Sie, den Sie gerne übernehmen und auf Ihre Bedürfnisse anpassen können. Anhand dieser Beispiele können Sie konkret entscheiden und bestimmen, welcher Erbe welchen Teil Ihres Vermögens und welche Gegenstände erhalten soll.
Wichtig sind die Überschrift „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ und die Angabe des Ortes und des Datums. Danach können Sie bereits mit der Bestimmung des oder der Erben beginnen:
„Ich, Max Mustermann, geboren am TT.MM.JJJJ in 12345 Musterhausen und wohnhaft in der Eigentumsstraße 12 in 12345 Musterhausen, bestimme hiermit, dass meine Ehefrau / meine Tochter / mein Sohn / … Vorname(n) Zuname(n), geboren am TT.MM.JJJJ in 12345 Musterhausen und wohnhaft in … als Alleinerbe / Erben zu gleichen Teilen / Erben nach folgenden Anteilen: Name und Höhe des Anteils eingesetzt werden.“ Der oder die Erben werden damit Ihre Rechtsnachfolger und treten alle Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten an.
Im Anschluss können Sie weitere Details wie die Ersatzerben oder die Aufteilung sowie Bedingungen regeln. Zum Beispiel so:
- „Für den Fall, dass einer der genannten Erben vor mir oder gleichzeitig mit mir versterben sollte oder aus einem anderen Grund die Erbschaft nicht antreten können oder wollen sollte, setze ich als Ersatzerben meine Enkelkinder / meine Schwester / meinen Bruder / … Vorname(n) Zuname(n), geboren am TT.MM.JJJJ in Musterhausen und wohnhaft in … ein.“
- „Mein Erbe / Meine Erbin / Meine Erben erhalten meine Eigentumswohnung in der Eigentumsstraße 12 in 12345 Musterhausen samt Inhalt, sofern im Folgenden nichts anderes verfügt ist.“
- „Meinem Freund / meiner Freundin Vorname(n) Zuname(n), geboren am TT.MM.JJJJ in Musterhausen und wohnhaft in … vermache ich den Erlös aus der Banania Lebensversicherungs AG Versicherungsnummer 123/456.78 in Höhe von XX.XXX Euro als Dank für die stete private Unterstützung.“
- „Herrn / Frau Vorname(n) Zuname(n), geboren am TT.MM.JJJJ in Musterhausen und wohnhaft in … vermache ich zudem den Sachwert / Schmuck genaue Bezeichnung.“
- Sie können auch bestimmte Personen in der gesetzlichen Erbfolge enterben: „Ich enterbe meine Tochter / mein Sohn / … Vorname(n) Zuname(n), geboren am TT.MM.JJJJ in 12345 Musterhausen und wohnhaft in … und seine / ihre Nachkommen.“ Bedenken Sie aber, dass bei einer Enterbung der eigenen Kinder diesen dennoch der Pflichtteil zusteht. Sollten Sie dies verhindern wollen, müssen Sie Ihr Vermögen bereits frühzeitig zu Lebzeiten durch Schenkungen regeln.
- Bestimmte Bedingungen in Ihrem Testament formulieren Sie zum Beispiel so: „Meine Enkelin / mein Enkel / … Vorname(n) Zuname(n), geboren am TT.MM.JJJJ in 12345 Musterhausen und wohnhaft in … sollen meine Eigentumswohnung / den Betrag X aus meinem Vermögen erst bei Volljährigkeit / nach erfolgreichem Abschluss des Studiums / … erhalten. Bis dahin soll meine Tochter / mein Sohn / … Vorname(n) Zuname(n), geboren am TT.MM.JJJJ in 12345 Musterhausen und wohnhaft in … das Vermögen vertrauensvoll verwalten.“
Schließlich sollten Sie noch den Widerruf bisheriger Regelungen verdeutlichen, falls es diese gab: „Ich widerrufe hiermit alle meine bisher errichteten letztwilligen Anordnungen ihrem vollem Inhalt nach und erkläre sie für null und nichtig.“ Es folgt der Ort, das Datum (falls oben noch nicht geschehen) und Ihre Unterschrift.
Testament: Alleinerbe oft sinnvoll
Wer Konflikte zwischen den Erben vermeiden möchte, gibt einen Alleinerben an und verpflichtet diesen, das Erbe an die anderen Hinterbliebenen entsprechend Ihres Willens aufzuteilen.
Nicht nur in diesem Fall ist es jedoch wichtig, die entsprechenden Personen namentlich genau zu benennen. Damit vermeiden Sie spätere Missverständnisse.
Berliner Testament
Ehepartner dürfen ein gemeinsames Testament verfassen. Damit begünstigen sie sich gegenseitig. Dies müssen aber beide unterzeichnet haben.
Solch ein Doppel-Testament nennt sich Berliner Testament. Mehr dazu erfahren Sie in unserem entsprechenden Artikel.
Eine entsprechende Vorlage für ein Berliner Testament (PDF) finden Sie hier.
Testament: Gültigkeit
Damit das Testament Gültigkeit besitzt, muss entweder komplett eigenhändig verfasst und unterschrieben sein oder notariell beglaubigt. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in Paragraph 2247 geregelt.
Eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht gelten hingegen nicht als Testament.
Ist ein Testament auch ohne Notar gültig?
Wer zwischen 16 und 18 Jahren alt ist oder nicht lesen und schreiben kann, darf zwar ein Testament verfassen, es ist jedoch nur gültig, wenn vor einem Notar errichtet wurde. Aber auch andere Erblasser entscheiden sich dazu, ein notarielles Testament abzugeben. Dies nennt sich dann „öffentliches Testament“.
Dennoch gibt es keine Verpflichtung, sein Testament bei einem Notar zu hinterlegen. Sofern es komplett handgeschrieben ist und einer bestimmter Form entspricht, ist ein Testament auch ohne Notar gültig.
Wer sein Testament jedoch bei einem Notar abgibt, muss sich keine Gedanken mehr über die Gültigkeit bestimmter Formulierungen machen, da dieser Ihnen im Bedarfsfall dabei hilft, eine eindeutige und rechtssichere Wortwahl zu finden.
Ein Testament bei einem Notar abzugeben kann neben der Hilfestellung weitere Gründe haben:
- Das Testament ist absolut fälschungssicher und aktuell.
- Die Erben werden nicht mit weiteren Kosten belastet, da das Testament gleich den Erbschein enthält.
- Das Testament ist mit Sicherheit voll wirksam, da unwirksame Formulierungen gar nicht erst hinein gelangen.
Wann ist ein handschriftliches Testament gültig?
Wer sich dazu entscheidet, ein Testament ohne notarielle Hilfe zu erstellen, stellt sich häufig die Frage, wie dies aussehen muss, damit es gültig ist. Dabei sind zunächst einige Formalia zu beachten. So muss das Testament…
- …vom Erblasser selbst verfasst sein.
- …komplett handgeschrieben sein.
- …lesbar sein.
- …mit der Überschrift „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ versehen sein.
- …mit Ort und Datum versehen sein.
- …so detailliert wie möglich verfasst sein.
- …in der Ich-Form formuliert sein.
- …auf jeder Seite mit vollem Namen unterschrieben sein.
Das Testament sollten Sie in jedem Fall in einem zugeklebten Umschlag gut aufbewahren und Ihre Hinterbliebenen davon in Kenntnis setzen, wo es zu finden ist.
Öffentliches Testament: Kosten
Die Kosten für ein öffentliches Testament berechnen sich aus der Höhe des Nachlasses zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments. Je höher dieses ist, umso mehr sinkt der prozentuale Anteil.
So betragen die Kosten beispielsweise bei einem Vermögen von 25.000 Euro circa 120 Euro netto und bei einem Vermögen von 100.000 knapp 300 Euro netto. Gebühren und Steuern kommen noch hinzu.
Hinterlegung beim Amtsgericht sinnvoll
Bedenken Sie, dass Sie auch ein privates, handgeschriebenes Testament beim Amtsgericht hinterlegen können. Damit stellen Sie ebenfalls sicher, dass es auf jeden Fall gefunden wird. Dies kostet pauschal einmalig 75 Euro.
Eine unkomplizierte Vernichtung oder Änderung des Testaments ist in beiden Fällen jederzeit möglich, bei einer Hinterlegung bei Amtsgericht oder Notar müssen Sie jedoch persönlich dort erscheinen.
Darum ist ein Testament sinnvoll
Deutschland gehört zu den Ländern, in denen das Privatvermögen exorbitant hoch ist: Schätzungen zufolge werden bis zum Jahr 2027 über drei Billionen Euro vererbt. Verständlich daher, dass viele Ihren Nachlass regeln möchten, um Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen zu vermeiden und das Erbe nach dem eigenen Wunsch zu verteilen.
Das Testament stellt dies hundertprozentig sicher. Ein Viertel aller Bundesbürger haben eines gemacht, um Ihren letzten Willen zu regeln und das Erbe nicht nach der gesetzlichen Reihenfolge aufzuteilen.
Als Grund führen die meisten an, dass Ihnen bestimmte Angehörige näher stehen als andere und sie sich für deren Zukunftssicherung verantwortlich fühlen. Daher bestimmen Sie zum Beispiel, dass manche Erben lediglich den gesetzlichen Pflichtteil erhalten und andere weitaus mehr.
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