Vermächtnis: Bedeutung und Definition
Als Synonym für „Vermächtnis“ werden laut Duden die Begriffe „Erbe“ oder „Erbschaft“ beziehungsweise „Hinterlassenschaft“ genannt. Dennoch sind diese Synonyme de jure nicht ganz korrekt. Doch was versteht man unter einem Vermächtnis?
Dem Vermächtnis kommt eine besondere Bedeutung zu. Es regelt in einem Testament die spezialisierte Aufteilung des Nachlasses auf unterschiedliche Menschen. Dies können Familienmitglieder sein, aber auch Freunde, Bekannte oder sogar Organisationen. Wer ein Vermächtnis erhält, ist allerdings kein Erbe. Er benötigt daher auch keinen Erbschein.
Rechtsgrundlage: Vermächtnis laut BGB
Die Rechtsgrundlage für ein Vermächtnis regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Genauer die Paragraphen 1939 BGB und 2174 BGB.
Darin steht zum einen geschrieben, dass ein Vermächtnisnehmer nicht mit einem Erben gleichzusetzen ist: „Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis).“ (§ 1939 BGB)
Er kann gemäß § 2174 BGB die Herausgabe des Vermächtnisses vom Erben verlangen: „Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern“.
Gemäß § 2176 BGB kann ein Vermächtnisnehmer ein Vermächtnis auch ausschlagen. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn das Vermächtnis mit Schulden belastet ist – zum Beispiel eine Immobilie mit einer Hypothek. Nimmt der Vermächtnisnehmer das Vermächtnis allerdings an, so muss er auch für die Verbindlichkeiten aufkommen, die damit zusammenhängen (§ 2165 BGB).
Der Unterschied zwischen Testament und Vermächtnis
Damit ist auch schon ein wesentlicher Unterschied zwischen Testament und Vermächtnis erklärt. Ein Vermächtnis kann immer nur Teil eines Testaments oder eines Erbvertrags sein. Ohne Testament, kein Vermächtnis.
Zudem muss ein Vermächtnis immer schriftlich fixiert sein. Dabei ist es besonders wichtig, die Bedeutung der Begriffe „vererben“ und „vermachen“ zu kennen. Wer etwas vererbt, setzt einen Erben ein, wer etwas vermacht, nur einen Vermächtnisnehmer.
Ein Erbe besitzt rechtlich immer die stärkere Position. Er ist legitimer Rechtsnachfolger des Erblassers. Das bedeutet auch, dass er zunächst Eigentümer des Erbes wird. Die Teile davon, die als Vermächtnis deklariert wurden, muss der Erbe dann an den Vermächtnisnehmer herausgeben.
Der Ablauf ist also konkret folgender:
- Der Erblasser bestimmt mit der Formulierung „Ich vermache…“ einen Teil des Nachlasses im Testament als Vermächtnis an eine oder mehrere bestimmte Personen.
- Nach dem Tod des Erblassers fällt das komplette Erbe dem oder den Erben zu.
- Diese sind dafür verantwortlich, dass die erwähnten Vermächtnisnehmer den für sie bestimmten Nachlass erhalten.
- Diese Vermächtnisnehmer benötigen keine Erbschein und haften somit auch nicht für Schulden des Erblassers. Es sei denn, diese sind mit dem Vermögenswert des Nachlasses unabdingbar verbunden.
- Ein Vermächtnisnehmer hat aber auch kein Mitspracherecht bezüglich des Erbes. Er ist kein Mitglied einer Erbengemeinschaft.
- Auch für den Vermächtnisnehmer kann Erbschaftssteuer fällig werden.
- Wenn ein Vermächtnisnehmer das Vermächtnis nicht annehmen will, muss er dies gegenüber den Erben kundtun und nicht gegenüber dem Nachlassgericht.
Ist ein Vermächtnis bindend?
Trotz der Einschränkungen und dem Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis, ist beides in gleichem Maße bindend. Es kann also nicht einseitig von den Erben widerrufen werden.
Ein Vermächtnisnehmer kann sich daher darauf verlassen, dass ihm das Vermächtnis auch zufällt. Daher sollte er sein Vermächtnis immer schriftlich einfordern. Falls ihm die Erben dies nicht zukommen lassen, kann er das Vermächtnis von den Erben einklagen.
Vermächtnis Muster: Beispieltexte als Vorlage
Wer ein Vermächtnis in seinem Testament festschreiben möchte, kann zum Beispiel eine der folgenden Formulierungen wählen:
- „Meinem besten Freund Karl Kumpel, geboren am TT.MM.JJJJ wohnhaft in der Musterstraße 123 in 12345 Musterstadt, vermache ich meine Münzsammlung.“
- „Meinem Sohn Max Mustermann, geboren am TT.MM.JJJJ, wohnhaft am Musterplatz 45 in 12345 Musterstadt, vermache ich mein Ferienhaus in der Toskana, Via Luigi 1, I-98765 Examplia.“
- „Meiner Enkelin Martina Mustermann, geboren am TT.MM.JJJJ, wohnhaft am Musterplatz 45 in 12345 Musterstadt, vermache ich einen Betrag in Höhe von 12.000,- Euro, sobald Sie ihre Mittlere Reife abgeschlossen hat.“
- „Meine Tochter Marta Mustermann, geboren am TT.MM.JJJJ, wohnhaft am Musterplatz 67 in 12345 Musterstadt, vermache ich mein komplettes Vermögen.“
- „Meinem Enkel Mats Mustermann, geboren am TT.MM.JJJJ, wohnhaft am Musterplatz 67 in 12345 Musterstadt, vermache ich meinen goldenen Ring mit der Bedingung, dass er diesen nicht verkaufen darf.“
- „Meine Schwester Michaela Mustermann, geboren am TT.MM.JJJJ, wohnhaft in der Musterstraße 789 in 12345 Musterstadt, erhält als Vermächtnis meine Fischer-Holzstatue. Sollte Sie vor mir versterben, so fällt dieses Vermächtnis an ihren Sohn Michael Mustermann, geboren am TT.MM.JJJJ, wohnhaft in der Musterstraße 789 in 12345 Musterstadt.“
Sie sehen also am letzten Muster, dass Sie auch einen Ersatzvermächtnisnehmer einsetzen können. Dies sollten Sie nach Möglichkeit ohnehin machen, für den Fall, dass der eigentliche Vermächtnisnehmer vor Ihrem Ableben versterben oder das Vermächtnis ausschlagen sollte.
Im Vorletzten Muster sehen Sie, dass Sie das Vermächtnis auch an Bedingungen knüpfen können.
Formulierung des Vermächtnis: Unklarheiten vermeiden
Wie oben ersichtlich, ist es wichtig, bei der Formulierung des Vermächtnis in einem Testament genau auf eine klare und eindeutige Formulierung zu achten. Nur so vermeiden Sie Unklarheiten und Missverständnisse.
Ist ein Testament zweideutig formuliert oder die Wortwahl undifferenziert, so ist es Aufgabe des Nachlassgerichtes, den genauen Willen des Erblassers heraus zu finden. Dies ist zuweilen nicht einfach und kann auch zu Streit zwischen Erben und Vermächtnisnehmer führen.
Am besten ist es daher, wenn Sie Ihr Testament mit Hilfe eines Notars verfassen. Das kostet zwar etwas Geld, dennoch können Sie sich sicher sein, dass Ihr Nachlass nach Ihrem Willen geregelt ist. Insbesondere wenn sie Ihr Vermächtnis an viele verschiedene Personen aufteilen oder wenn Immobilien im Spiel sind, sollte das Testament rechtssicher sein.
Vermächtnis bei einer Immobilie
Das Vermächtnis einer Immobilie bringt besondere Schwierigkeiten mit sich. So müssen Sie auch bei einem Vermächtnis den Pflichtteil berücksichtigen. Dieser steht den Erben der gesetzlichen Erbfolge nach zu. Wer eine teure Immobilie vermacht, unterschreitet dieses mit einem Vermächtnis oft.
Die Erben haben dann einen Anspruch darauf, dass Ihnen Ihr Pflichtteil verbleibt. Der Verkauf der Immobilie und eine Aufteilung des Erlöses ist dann oft die einzige Möglichkeit, den Streit zu schlichten.
Vermächtnis: Unterscheidung der verschiedenen Varianten
Vermächtnis ist nicht gleich Vermächtnis. Es gibt verschiedene Arten. Je nachdem, um was es sich handelt und was der genaue Wille des Erblassers ist, sind folgende Vermächtnisse denkbar:
- Vorausvermächtnis
Mit einem Vorausvermächtnis bestimmen Sie ein Vermächtnis, das nicht auf dem Erbteil angerechnet wird. Damit bemächtigen Sie einen Erben, Ihren Anspruch vor den anderen Erben geltend machen zu können. Sie setzen also zum Beispiel zwei Kinder als Erben ein, dem ältesten vermachen Sie jedoch ein bestimmtes Vermögen, noch bevor der Rest zu gleichen Teilen aufgeteilt wird (unter Berücksichtigung des Pflichtteils). - Nießbrauchsvermächtnis
Mit einem Nießbrauchsvermächtnis bestimmen Sie ein Nutzungsrecht. So können Sie zum Beispiel festlegen, dass Ihre Kinder zwar grundsätzlich eine Immobilie erben, Ihr Ehepartner allerdings bis zu seinem Tod darin wohnen bleiben darf. Entweder zur Miete oder sogar unentgeltlich. - Ersatzvermächtnis
Mit einem Ersatzvermächtnis bestimmen Sie einen Vermächtnisnehmer, der zum Zuge kommt, wenn der ursprünglich erwähnte Vermächtnisnehmer beim Erbfall bereits verstorben ist oder das Vermächtnis nicht annehmen will.
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