Patientenverfügung: So regeln Sie ihre Behandlung

Es ist der Alptraum vieler Menschen: In einem Zustand zu sein, in dem man nicht mehr selbst über das Durchführen oder Unterlassen medizinischer Maßnahmen entscheiden kann. Zudem lastet man den Angehörigen die schwere Bürde der Entscheidung auf, wie nun zu handeln ist. Eine Patientenverfügung schafft hier Abhilfe. Sie regelt Ihren Willen, wenn Sie selbst nicht mehr das Für und Wider von Behandlungen abwägen können. Doch worauf muss ich beim Erstellen einer Patientenverfügung achten? Und wo bekomme ich kostenlos eine Patientenverfügung? Wir zeigen es Ihnen…

Patientenverfügung: So regeln Sie ihre Behandlung

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Wo bekomme ich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung regelt Ihre persönlichen und medizinischen Angelegenheiten für den Fall der Einwilligungs- beziehungsweise Geschäftsunfähigkeit infolge einer Demenz oder einer anderen Krankheit.

Wer solch eine Patientenverfügung erstellen möchte, muss dabei nicht bei Null anfangen. Im Internet findet sich der eine oder andere Vordruck als PDF zum Ausdrucken, sowie Textbausteine.

Allerdings sollte jede Vorlage persönlich auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden. Wo Sie die besten Vorlagen finden, haben wir für Sie zusammengefasst:

Patientenverfügung: Vordruck zum Ankreuzen

Kostenlos, schnell und praktisch ist die Seite Patientenverfügung-Digital. Hier können Sie einfach die gewünschten Antworten ankreuzen und so unkompliziert eine Patientenverfügung erstellen.

Diese ist jedoch kaum individuell. Wir empfehlen Ihnen daher, sich etwas näher mit dem Thema zu befassen und eine speziell auf Ihre Wünsche angefertigte Patientenverfügung zu erstellen.

Patientenverfügung: Bundesjustizministerium-Formular kostenlos

Eine gute Anlaufstelle bietet in diesem Zusammenhang das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, das einige Vorlagen zur Verfügung gestellt hat.

Der Einfachheit halber, wird ein Vorschlag des Bundesjustizministeriums bezüglich einer Rohfassung an dieser Stelle noch einmal beispielhaft zum Download als Word-Dokument und PDF angeboten.

Welche Patientenverfügung ist die Beste?

Auch die Krankenkassen bieten Vordrucke für eine Patientenverfügung: AOK, Barmer und co haben sowohl auf ihren Homepages als auch in Broschüren Textbausteine und Formulierungshilfen zusammengestellt.

Solche Vorlagen können jedoch nur eine Grundlage für Ihre Patientenverfügung sein. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie sie individuell auf Ihre Situation anpassen.

Wie eine Patientenverfügung dann in der Endfassung aussehen könnte, zeigt folgendes Muster, das wir für Sie als typisches Beispiel als PDF-Vorlage erstellt haben. Dieses Beispiel ist aufgrund von den oben verlinkten Formulierungen und Textbausteinen des Bundesjustizministeriums erstellt, die wir an dieser auch als Grundlage für Ihre persönliche und individuelle Patientenverfügung empfehlen.

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Inhalt Patientenverfügung: Vorsorgevollmacht und Co

Eine Patientenverfügung kann unterschiedliche Bestandteile haben, die Sie entweder in einem oder aufgeteilt in mehreren Dokumenten regeln können:

  • Patientenverfügung
    Mit der reinen Patientenverfügung regeln Sie schriftlich, ob und welche Untersuchungen, Heilbehandlungen und medizinische Eingriffe im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit an Ihnen vorgenommen werden dürfen.
  • Vorsorgevollmacht
    Darüber hinaus können Sie einen volljährigen Bevollmächtigten bestimmen, der Ihre oben genannte Willensbekundung durchsetzt und gegebenenfalls Einzelfallentscheidungen trifft. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die aktuelle Behandlungssituation keine eindeutige Untersagung per schriftlicher Formulierung ergibt. Der Bevollmächtigte muss in der Verfügung per Unterschrift der Vollmacht zugestimmt haben.
  • Betreuungsverfügung
    In der Betreuungsverfügung können Sie per Willensbekundung verdeutlichen, welche Person Ihre Angelegenheiten für den Fall regeln soll, wenn eine Betreuung gerichtlich angeordnet wird. Dies kann, aber muss nicht zwangsläufig der Bevollmächtigte aus der Vorsorgevollmacht sein. Eine Betreuung wird zum Beispiel angeordnet, wenn Sie infolge einer Krankheit Ihre finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten nicht mehr oder nur teilweise selbst regeln können.
  • Organspendeerklärung
    In vielen Fällen wird in der Patientenverfügung auch das Verhältnis des Betroffenen zur Organspende geregelt. Zwar können Sie dieses auch leicht per Organspendeausweis verdeutlichen, aber eine Aufnahme in die Patientenverfügung bringt den Vorteil, dass alles in einem Schriftstück zusammengefasst ist. Zudem haben Sie die Möglichkeit, genauer festzulegen, unter welchen Umständen Sie zur Abgabe welcher Organe bereit sind. Auch in diesem Fall können Sie die Entscheidung ganz oder teilweise einem Bevollmächtigten übertragen.

Ist eine Patientenverfügung auch ohne Notar gültig?

Grundsätzlich lässt sich eine Patientenverfügung von jeder einwilligungsfähigen volljährigen Person verfassen. Sie kann formlos formuliert und ebenso formlos auch widerrufen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang lediglich, dass sie schriftlich abgegeben und eigenhändig unterschrieben wurde.

Nur wenn Sie nicht zur eigenhändigen Unterschrift im Stande sein sollten, ist die Beglaubigung durch einen Notar nötig. Mündliche Äußerungen sind dennoch nicht wirkungslos. Das Problem der Nachweisbarkeit besteht jedoch in diesem Zusammenhang immer. Daher sollten auf jeden Fall mehrere Zeugen anwesend sein, um später zumindest die grundsätzliche Richtung Ihres Willens wiedergeben zu können.

Um jedoch die Einzelfallentscheidung möglichst klar treffen zu können, ist es sinnvoll, wenn Sie die Patientenverfügung schriftlich abgeben. Dabei kann es nützlich sein, eine entsprechende Form zu wahren. Sie gibt im Falle eines Falles allen beteiligten Personen wie zum Beispiel Angehörigen und Ärzten in ihren Entscheidungen und ihrem Handeln zusätzliche Sicherheit.

Wo macht man eine Patientenverfügung?

Zwar können Sie eine Patientenverfügung überall verfassen, doch wir empfehlen, diese zusammen mit Ihrem Hausarzt zu erstellen oder zumindest dessen Rat einzuholen und sie mit ihm durchzusprechen.

So können Sie möglichst genaue Formulierungen zu wählen, damit die Ärzte, die Bevollmächtigten beziehungsweise Betreuer an Ihre Entscheidung gebunden sind und wenig Spielräume für Missinterpretationen entstehen.

Aufbau: Wie schreibe ich eine Patientenverfügung richtig?

Grundsätzlich sollte eine Patientenverfügung folgende Bestandteile enthalten:

  • Eingangsformel
  • Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll
  • Festlegungen zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen
  • Wünsche zu Ort und Begleitung
  • Aussagen zur Verbindlichkeit
  • Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
  • Organspende
  • Schlussformel
  • Schlussbemerkungen
  • Datum, Unterschrift
  • Gegebenenfalls Aktualisierung(en) mit Datum, Unterschrift

Diese Bestandteile finden Sie auch in unserem oben angebotenen Muster sowie im Vordruck vom Bundesjustizministerium.

Warum ist eine Patientenverfügung notwendig?

Es besteht selbstverständlich keine gesetzliche oder ähnliche Pflicht, eine Patientenverfügung zu verfassen. Sie sind frei in Ihrer Entscheidung, ob und wie Sie eine solche abgeben.

Allerdings sollten Sie sich bewusst machen, dass im Falle einer fehlenden Patientenverfügung Ihre Angehörigen beziehungsweise Ihr gesetzlich bestimmter Betreuer zusammen mit den Ärzten alle Entscheidungen über die Durchführung und Auswahl medizinischer Behandlungen eigenständig treffen müssen. Alle Beteiligten können in einem solchen Fall nur mutmaßen, wie der Patientenwille ausgesehen hätte.

Falls sich bei besonders folgenschweren Entscheidungen die behandelnden Mediziner und Ihre Vertreter nicht einigen, welche Maßnahme in Ihrem Willen gewesen wäre, wird die Entscheidung aus medizinischer Sicht getroffen. Um einen Widerspruch zu erwirken, muss Ihr Vertreter eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen. Diesem Prozedere können Sie im Sinne Ihrer Angehörigen mit einer Patientenverfügung vorbeugen.

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Stellen Sie sicher, dass die Patientenverfügung umgesetzt wird

Zunächst sollte eine Patientenverfügung so aufbewahrt werden, dass sie schnell und unkompliziert zu finden ist. Dazu sollten Sie den Bevollmächtigten mitteilen, wo Sie diese aufbewahren oder ihnen sogar bestenfalls vorab ein Exemplar ausgedruckt und unterschrieben überreichen.

Auf diese Weise ist gewährleistet, dass im Falle einer Aufnahme in eine Klinik oder ein Pflegeheim Ihre Vertreter die behandelnden Ärzte zeitnah von der Existenz und dem Inhalt Ihrer Patientenverfügung in Kenntnis setzen können. Dieses Vorgehen erleichtert allen Beteiligten die Entscheidungsfindung während der Behandlung.

Die Vorgaben, die Sie in dieser Vollmacht verankert haben, stellt eine verbindliche Festlegung Ihres Willens bezüglich Ihrer Lebens-und Behandlungssituation dar und ist somit für einen Arzt rechtlich bindend. Eine Missachtung könnte sogar den Strafbestand der Körperverletzung erfüllen.

Darüber hinaus ist auch die von Ihnen festgelegte Betreuungsperson dazu verpflichtet, sich an Ihren Willen zu halten und nicht die eigene Meinung einfließen zu lassen. Die einzige Einschränkung besteht darin, wenn die Patientenverfügung eine strafbare Handlung vorsieht, wie zum Beispiel der gezielten, aktiven Sterbehilfe. In diesem Fall ist der entsprechende Passus ungültig.

Was kann eine Patientenverfügung noch enthalten?

Es ist sicher nicht von Nachteil, wenn Sie zusätzlich zu der Darlegung Ihrer Willensbekundung Ihre Patientenverfügung noch im Anhang mit persönlichen Aspekten versehen. Diese können zum Beispiel sein:

  • Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben
  • Individuelle Wertvorstellungen
  • Religiöse Anschauungen
  • Hoffnungen
  • Ängste

So unterstreichen und konkretisieren Sie nicht nur das WIE, sondern insbesondere das WARUM. Auf diese Weise machen Sie es allen Beteiligten einfacher, möglichst getreu Ihres Willens zu handeln. Auslegungsprobleme können auf diese Art vermieden oder zumindest stark minimiert werden. Außerdem wird so die Ernsthaftigkeit Ihrer Patientenverfügung unterstrichen.

Empfehlung vom Bundesjustizministerium

Das Bundesjustizministerium empfiehlt in diesem Zusammenhang folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • „Das bisherige Leben (Was ist mir in meinem Leben bislang wertvoll gewesen? Bin ich mit meinem Leben zufrieden, so wie es war? Was hätte ich mir mit 16 anders gewünscht in meinem Leben? Würde ich mein Leben anders führen, wenn ich es von vorn anfangen könnte? …)“
  • „Das zukünftige Leben (Möchte ich möglichst lange leben? Oder ist mir die Qualität des Lebens wichtiger als die Lebensdauer, wenn beides nicht in gleichem Umfang zu haben ist? Welche Wünsche/Aufgaben sollen noch erfüllt werden? Wovor habe ich Angst im Hinblick auf mein Sterben? …)“
  • „Eigene leidvolle Erfahrungen (Wie bin ich mit Krankheiten oder Schicksalsschlägen fertig geworden? Was hat mir in schweren Zeiten geholfen? …)“
  • „Die Beziehungen zu anderen Menschen (Welche Rolle spielen Familie oder Freunde für mich? Kann ich fremde Hilfe gut annehmen? Oder habe ich Angst, anderen zur Last zu fallen? …)“
  • „Das Erleben von Leid, Behinderung oder Sterben anderer (Welche Erfahrungen habe ich damit? Löst das Angst bei mir aus? Was wäre für mich die schlimmste Vorstellung? …)“
  • „Die Rolle von Religion/Spiritualität im eigenen Leben (Was bedeutet mir mein Glaube/meine Spiritualität angesichts von Leid und Sterben? Was kommt nach dem Tod? …)“

Wenn Sie diese Punkte in Ruhe ausführlich für sich schriftlich beantworten, gibt die Patientenverfügung nicht nur Ihnen die Sicherheit, dass jederzeit nach Ihrem Willen gehandelt wird, sondern außerdem Ihren Angehörigen. Daher sollten Sie frühzeitig mit diesen das Thema besprechen und sie auf Ihre Patientenverfügung aufmerksam machen.

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[Bildnachweis: Herbstlust.de]

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