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Kinderbetreuung – auch für Großeltern entstehen Kosten
Die meisten Großeltern passen gerne auf ihre Enkel auf. Und Eltern greifen gerne auf die Großeltern als Babysitter zurück: Hier wissen sie ihr Kind in guten Händen. Da ist es auch nicht so schlimm, wenn Oma und Opa den Enkel manchmal verwöhnen.
Doch was viele nicht in Blick haben: Oma und Opa entstehen durch die Betreuung Kosten. Sie reden nicht gerne darüber, weil sie ihrem Kind und Enkelkind etwas Gutes tun wollen, aber Geld geben sie für die Betreuung aus. Und damit ist gar nicht mal die Portion Eis gemeint.
Wenn die Eltern arbeiten gehen oder anderweitig verhindert sind, ist es oft ein Leichtes, die Oma zu bitten, das Kind aus der Kita abzuholen. Ob mit eigenem Auto, Bus, Bahn oder Taxi: Bei Einsätzen dieser Art entstehen Fahrtkosten. Ohne den eigenen Sohn oder die Schwiegertochter übermäßig zur Kasse zu bitten, können sich betreuende Großeltern eine kleine Entschädigung sichern, die die Eltern von der Steuer absetzen können.
Können Großeltern Kinderbetreuungskosten absetzen?
Nein, so direkt können Großeltern nicht die Kosten absetzen, die ihnen durch die Kinderbetreuung entstehen.
ABER: Sie können mit den Eltern einen Betreuungsvertrag abschließen. Dieser Vertrag ist die Grundlage für eine Zahlung der Eltern an die Großeltern. Bis zu zwei Dritteln der Betreuungsausgaben (höchstens 4.000 Euro) können die Eltern in ihrer eigenen Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Wichtig ist, diese Kinderbetreuungskosten mithilfe des Vertrags nachzuweisen. Nur so können sie diese Kosten bei der Steuererklärung angeben. Grundlage sind verschiedene Urteile, etwa des Finanzgerichts Nürnberg (Aktenzeichen 3 K 1382/17) oder des Bundesfinanzhofs (BFH III R 94/96). Das Gute: Die Fahrtkostenerstattung ist auch dann möglich, wenn die Kinderbetreuung der Großeltern ansonsten unentgeltlich ist.
Kinderbetreuung durch Großeltern: Vertrag
Damit Großeltern die Kinderbetreuungskosten geltend machen können, muss der Vertrag bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen:
- Schuldverhältnis ist gegenseitig
Es besteht ein ernstgemeintes, verpflichtendes Schuldverhältnis. Das ist am ehesten nachvollziehbar, wenn beide Seiten im Vertrag konkret die Zeiten der Kinderbetreuung festlegen. Kurzfristige Unterbrechungen durch Krankheit, Urlaub oder Ferien haben keinerlei Folgen für das Schuldverhältnis - Fremdvergleich ist gewährleistet
Bei Verträgen zwischen Verwandten gucken die Behörden besonders genau hin: Sie werden steuerlich nur akzeptiert, wenn sie dem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet, dass ein Vertrag zur Kinderbetreuung so gestaltet sein muss, dass er auch zwischen fremden Dritten möglich wäre. Zudem müssen die Inhalte nachweislich umgesetzt werden. - Rechnung ist ordnungsgemäß
Wenn die Großeltern die Enkel unentgeltlich betreuen, sollten sie zumindest die Fahrtkosten ersetzt bekommen. Auch hier ist der Fremdvergleich zu beachten: Als Oma oder Opa sollte ihre Rechnung den Ausstellungszeitpunkt ausweisen und die jeweiligen Fahrten nebst Datum auflisten. Heben Sie etwaige Tankquittungen unbedingt auf!
Vertrag Kinderbetreuung Großeltern Muster (gratis)
Wie so ein Vertrag zwischen Eltern und Großeltern aussieht, können Sie unserer kostenlosen Vorlage entnehmen. Wir stellen Sie Ihnen nachfolgend als editierbare Word-Vorlage (HIER) oder als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung:
Vertrag Kinderbetreuung Großeltern Muster (PDF)
Tipps für Abrechnung der Kinderbetreuung
Wenn Sie ihre Kinder mit der Enkelbetreuung unterstützen möchten, sollten Sie sich gemeinsam an klare Regeln halten.
Nachfolgend geben wir Ihnen Tipps, wie eine Entschädigung für die Kinderbetreuung möglich ist:
Worauf die Großeltern achten sollten:
- Sie müssen die Fahrtkosten nachweisen. Bewahren Sie daher die Rechnungen auf.
- Die Fahrtkostenerstattung müssen Sie nicht versteuern, da sie kein Einkommen ist.
- Rechnen Sie die Fahrtkosten wöchentlich oder monatlich ab, zum Beispiel mit 30 Cent pro Kilometer.
- Steuerlich absetzen können Sie Ihre Fahrtkosten nicht. Aber Sie können sich das Geld von Ihren Kindern wiedergeben lassen – die können die Ausgaben wiederum steuerlich absetzen.
Worauf die Eltern achten sollten:
- Alles muss seinen offiziellen Weg gehen, daher dürfen Sie die Rechnungen nicht bar begleichen.
- Denken Sie bei der Überweisung an einen aussagekräftigen Betreff.
- Bis zu 4.000 Euro können Sie jährlich pro Kind (bis zu 14 Jahren) steuerlich geltend machen.
- Nicht nur mit Großeltern, auch mit Freunden oder Nachbarn kann so ein Vertrag zur Kinderbetreuung abgeschlossen.
- Eigene Fahrtkosten (beispielsweise von zuhause hin zu den Großeltern) lassen sich nicht absetzen. Diese werden bereits durch den Kinderfreibetrag abgedeckt.
Alternative zur steuerlichen Vergünstigung
Die obige Entschädigung für die Kinderbetreuung gilt nur, solange die Großeltern (oder andere Kinderbetreuer) nicht im selben Haushalt wohnen. Es kommt aber vor, dass die Großeltern mehr Geld zur Verfügung haben als die Eltern. Oder eine junge, alleinerziehende Mutter lebt noch bei ihren Eltern, die selbst noch berufstätig sind. In dem Fall ist es finanziell sinnvoll, wenn sich die Großeltern die Kinderfreibeträge und steuerlichen Vergünstigungen übertragen lassen. Besonders wenn die Mutter wenig oder gar kein Einkommen hat.
Kinderbetreuung durch Großeltern: Minijob der Oma
Solange die Großmutter das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat, kann Sie nebenbei arbeiten und so viel verdienen wie sie möchte. Der Hinzuverdienst wird auf die Rente nicht angerechnet. Anders jedoch, wenn die Oma noch im Berufsleben steht: Die Kinderbetreuung gegen regelmäßige Bezahlung mutiert dann zum Nebenjob. Die Eltern sind fortan Arbeitgeber.
Oma als Kinderbetreuung anmelden
Verdient die Oma nicht mehr als 538 Euro im Monat (Minijobgrenze im Jahr 2024), gilt die bezahlte Kinderbetreuung als Minijob. In dem Fall müssen die Eltern die Mutter beziehungsweise Schwiegermutter bei der Minijob-Zentrale melden. Für die Eltern fallen nun pauschale Sozialabgaben und Steuern an, die sie jedoch absetzen können.
Kinderbetreuung gilt nicht als Selbstständigkeit
Die Kinderbetreuung stellt keine Form der Selbstständigkeit dar, solange die Oma nicht als professionelle Tagesmutter mehrere Kinder betreut. Selbst dann muss sie kein Gewerbe anmelden, denn die Tätigkeit würde als Freiberuflichkeit zählen.
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