Umgangsrecht von Großeltern: Ich darf meine Enkel nicht sehen

Großeltern haben ein Umgangsrecht. Sie haben Anspruch darauf, ihre Enkel zu sehen. Das gilt allerdings nicht uneingeschränkt: Das Hauptaugenmerk liegt immer auf dem Kindeswohl. Gerade bei Streitigkeiten innerhalb der Familie entscheiden Gerichte zugunsten der Eltern. Wir legen nachfolgend dar, aus welchen Gründen Eltern den Großeltern das Umgangsrecht verweigern. Außerdem: Welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und wie Sie mögliche Konflikte lösen können.

Umgangsrecht von Großeltern: Ich darf meine Enkel nicht sehen

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Umgangsrecht von Großeltern: Was macht das Jugendamt?

Das Jugendamt ist verantwortlich dafür, einen richterlich angeordneten Entzug des Umgangsrechts oder ein erfolgreich eingeklagtes Umgangsrecht durchzusetzen. Die Sachbearbeiter prüfen in Stichproben und bei regelmäßigen Besuchen, ob die Anordnungen des Gerichtsbeschlusses eingehalten werden.

Umgekehrt ist das Jugendamt Ansprechpartner, falls die Großeltern eine Kindeswohlgefährdung durch die Eltern vermuten. Aber Vorsicht: Abweichende Meinungen reichen für solch schwerwiegende Vorwürfe nicht aus und führen eher zum Eigentor. Anzeichen von Vernachlässigung (zu wenig Nahrung, keine Zuwendung) oder gar körperliche oder sexuelle Gewalt hingegen sind valide Gründe.

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Umgangsrecht von Großeltern verweigern: Die häufigsten Gründe

Manchmal sind es uralte, nicht bewältigte Vorfälle in der Familiengeschichte, warum Eltern ihren eigenen Kindern den Umgang mit den Großeltern verwehren. Zu den häufigsten Gründen gehören jedoch diese:

Trennung

Der wohl häufigste Grund, warum Großeltern das Umgangsrecht mit ihren Enkeln verlieren, entsteht nach einer Trennung des Elternpaares beispielsweise durch eine Scheidung. Die Familien organisieren sich neu. Dabei offenbart sich ein Streit zu den Großeltern, der vorher nicht manifestiert war. Oft wollen Mutter oder Vater, dass die eigenen Kinder sich nicht mehr mit den Ex-Schwiegereltern treffen.

Eifersucht

Eifersucht kann auch ein Thema sein: Die Eltern ertragen es nicht, dass ihr eigenes Kind sich so auf Oma und Opa freut. Sogar oft deutlich mehr als es die Gesellschaft der eigenen Eltern herbei sehnt. Sie sehen, wie ihr Kind glücklich in die Arme der Großeltern fliegt. Diese Begeisterung tut einigen Eltern weh.

Verletzungen

Ein Streit zwischen den Erwachsenen kann auch einen Bruch zwischen Oma und Opa und den Enkeln bewirken. Die Eltern sind auf Grund eines Vorfalls verletzt und möchten selber keinen Umgang mit den eigenen Eltern haben. Die Kinder werden dann in Sippenhaft genommen und dürfen die eigenen Großeltern auch nicht mehr treffen.

Erziehungsstil

Häufig kritisieren Kindeseltern den falschen Umgang der Großeltern mit ihren Enkeln: Die Kinder kommen verhätschelt, verzogen und vollkommen überdreht wieder zurück nach Hause, so dass sie selber erst einmal Struktur geben und Kinder wieder in richtige Bahnen lenken müssen. Oder aber die Großeltern pflegen in den Augen der Eltern einen zu altertümlichen, konservativen Erziehungsstil.

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Umgangsrecht von Großeltern im BGB

Vielen Großeltern ist nicht bekannt, dass eine gesetzliche Grundlage zum Umgangsrecht mit den Enkeln existiert: „Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.“ (§1685 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch)

Entscheidend ist das Kindeswohl: Es muss dem Kind „wohl“ tun, dass es seine Großeltern trifft. Wenn ein Wiedersehen das Kind verunsichert, weil die Großeltern zum Beispiel die Erziehungsfähigkeit der Eltern anzweifeln und das Kind in die Schusslinie gerät, kann das Gericht sich gegen dieses Umgangsrecht entscheiden.

Weiterhin ist es entscheidend für das Wohl des Kindes, ob vorher eine Bindung zwischen Oma beziehungsweise Opa und dem Kind bestand. Die Großeltern müssen zu dem sozialen Umfeld gehört haben. Man geht davon aus, dass es für ein Kind sinnvoll ist, diese bestehende Beziehung aufrechtzuerhalten.

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Umgangsrecht der Großeltern: Wie oft dürfen Sie Ihre Enkel sehen?

Häufigkeit und Dauer sind gesetzlich nicht geregelt. Dies wird individuell bestimmt. Als Richtgröße der meisten Urteile gelten circa fünf Stunden im Monat zuzüglich Besuchswochenenden. Doch dies ist nur eine juristische Größe. Viel entscheidender ist im Einzelfall, in welchem Maß die Enkel von ihren Großeltern profitieren können.

Umgangsrecht der Großeltern beim Übernachten

Theoretisch gibt es zahlreiche Gelegenheiten, bei denen Großmutter und Großvater ihre(n) Enkel sehen könnten. Ob Enkel bei den Großeltern übernachten, hängt aber auch vom Enkelkind selbst ab. Wie alt ist es, wie gut schläft es durch, wie wird es gefüttert? Um es deutlich zu machen: Ein Säugling, der viel weint und viel umsorgt werden muss, der häufig aufwacht und noch gestillt wird, ist besser zu Hause aufgehoben. Das gilt erst recht, wenn die Großeltern weiter weg wohnen. Wollen Eltern und Großeltern gemeinsam das Kind an Übernachtungen bei den Großeltern gewöhnen, bieten sich für Kleinkinder kurze Schlafzeiten tagsüber in der großelterlichen Umgebung an. So können sie sich an einen fremden Schlafplatz gewöhnen.

Umgangsrecht der Großeltern beim Abholen

Das Abholen – etwa aus dem Kindergarten – ist nur dem Sorgeberechtigten erlaubt. Das sind üblicherweise die Eltern. Wollen die Großeltern ihren Enkel aus dem Kindergarten abholen, benötigen sie dafür von den Kindeseltern eine schriftliche Vollmacht. Alternativ können sich die Eltern mit der Kindergartenleitung in Verbindung setzen. Wichtig ist jedenfalls, dass der Kindergarten darüber informiert ist, wer abholberechtigt ist – der Verwandtschaftsgrad allein reicht nicht aus.

Umgangsrecht der Großeltern bei Urlaub

Sofern die Beziehung zwischen Kindeseltern und Großeltern nicht gerade massiv getrübt ist, dürften die sich sogar freuen, wenn die Großeltern ihre Enkel mit in den Urlaub nehmen wollen. Nicht zuletzt kann das ja eine Entlastung für die Eltern bedeuten. Wichtig, dass die Großeltern sich mit den Eltern abstimmen, was das Kind darf und was nicht. Mit Blick auf mögliche Notfälle empfiehlt es sich, dass der Urlaubsort nicht zu weit vom Wohnort der Eltern entfernt liegt. Auch gilt fürs Umgangsrecht der Großeltern bei einem gemeinsamen Urlaub Ähnliches wie beim Abholen: Auf der sicheren Seite sind die Großeltern, wenn sie eine schriftliche Bevollmächtigung haben.

Umgangsrecht der Großeltern in Notfällen

Was sagt das Umgangsrecht, wie Großeltern sich in Notfällen zu verhalten haben: Dürfen sie entscheiden, welche medizinischen Eingriffe am Kind vorgenommen werden? Zunächst gilt wie bei allen Notfällen, dass die Großeltern zur Hilfe verpflichtet sind. Anderenfalls machen sie sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Heißt, dass sie einen Arzt aufsuchen oder verständigen müssen. Danach fallen alle Entscheidungen in den Zuständigkeitsbereich der sorgeberechtigten Eltern. Sind diese nicht erreichbar, müssen die Ärzte sich nach der Entscheidung des Familiengerichts richten. Über die weitere Vorgehensweise und den Gesundheitszustand des Enkels können die Ärzte die Auskunft verweigern.

Umgangsrecht der Großeltern bei Erziehungsfragen

Wie erwähnt, ist übermäßige Kritik am Erziehungsstil ein typischer Grund dafür, dass Kindeseltern den Großeltern das Umgangsrecht entziehen. Es ist also schon im eigenen Interesse, wenn die Großeltern diesbezüglich mit ihren Kindern harmonieren. Dazu kommt aber, dass die Erziehung ohnehin Teil des Sorgerechts ist. Heißt: Die Eltern haben Erziehungsvorrang. Auch wenn es den Großeltern nicht so ganz passt, steht das Recht diesbezüglich klar auf der Elternseite. Wer dem deutlich zuwiderhandelt, brockt sich leicht Ärger ein. Anders sieht es aus, wenn eine Erziehungsmaßnahme der Eltern eindeutig das Kindeswohl gefährdet – etwa eine Prügelstrafe bei Missachtung bestimmter Regeln. In dem Fall dürfen und sollen Großeltern die Erziehungsmaßnahme ignorieren.

Können Großeltern ihr Umgangsrecht einklagen?

Ja, das Umgangsrecht kann gerichtlich festgestellt werden. Großeltern haben einen Anspruch darauf, ihr Enkelkind zu sehen, wenn der Umgang dem Kindeswohl entspricht. Dazu überprüft das Familiengericht (eine Abteilung des Amtsgerichts), ob die Bindung für die kindliche Entwicklung förderlich ist. Hierfür existieren Leitlinien, nach denen jeder Fall individuell beurteilt wird.

Liegt ein Konflikt zwischen Eltern und Großeltern vor, der sich in heftigen Auseinandersetzungen äußert, vermutet das Familiengericht einen Loyalitätskonflikt beim Kind. Das Gericht überprüft dann folgende Fragestellungen:

  • Besitzt das Kind auf Grund seines Alter und seiner Persönlichkeit schon die Reife, mit den Kontroversen zwischen Eltern und Großeltern umzugehen oder nicht?
  • Kann es die kritischen Bemerkungen, die gegenseitig ausgesprochen wurden, und die Meinungsverschiedenheiten einordnen?

Besitzt das Kind diese Fähigkeiten noch nicht, kann ein Kontakt mit den Großeltern zu belastend sein und das Gericht wird dem Umgang vermutlich nicht zustimmen.

Antrag Umgangsrecht Großeltern

Wollen Großvater und Großvater (oder andere Verwandte) gegen den Willen der Kindeseltern ihren Enkel sehen, müssen sie beim zuständigen Familiengericht einen Antrag stellen. Dabei sollten Sie sich auf das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 1. Juli 1998 berufen.

Allerdings müssen Sie eine enge Beziehung zu ihrem Enkelkind nachweisen. Das gelingt am besten, wenn Sie beispielsweise durch Unternehmungen (Bons und Quittungen aufbewahren!) gemeinsame Zeit nachweisen können. Umgekehrt bedeutet dies, dass Sie eher geringe Erfolgsaussichten haben, wenn Sie weit entfernt wohnen und sich ohnehin noch nie oder nur selten gesehen haben.

Eltern besitzen Erziehungsvorrecht

Grundsätzlich haben die Eltern ein Erziehungsvorrecht. Das bedeutet, dass sie für die Erziehung zuständig sind und gegenüber allen anderen Angehörigen einen absoluten Vorrang haben. Äußern die Großeltern Zweifel daran, dass die Eltern erziehungsfähig sind und kritisieren sie die Erziehungsmethoden, dient es nicht dem Kindeswohl.

Auch andere Streitigkeiten können dem Umgang widersprechen. Das Kind könnte so in den Streit hineingezogen und durch die Großeltern gegen die Eltern instrumentalisiert werden. Die Ursache des Konflikts und wer im Recht sei, hat keine Bedeutung für das Gericht. Hier hat die stabile Beziehung zwischen Eltern und Kind Priorität.

Urteile zum Umgangsrecht von Großeltern

Rein rechtlich kann das Familiengericht den Großeltern ihr Umgangsrecht nur entziehen, wenn entweder eine Kindeswohlgefährdung oder Loyalitätskonflikt vorliegt. Wie stark Gerichte den Vorrang der Eltern in der Erziehungskompetenz werten, zeigen verschiedene Urteile. So hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil den Großeltern das Umgangsrecht entzogen, weil sie die Eltern ihrer Enkelkinder ungerechtfertigt der seelischen Misshandlung durch eine zu strenge Erziehung beschuldigten (Az. XII ZB 350/16).

Weitere Rechtsprechungen beschäftigen sich immer wieder mit finanziellen und psychischen Abhängigkeiten der Enkel von ihren Großeltern, die der Erziehungskompetenz der Eltern zuwider laufen. Auch in diesem Fällen wird den Großeltern häufig das Umgangsrecht gerichtlich per Urteil entzogen.

Gibt es eine Sonderregelung im Umgangsrecht bei einem Baby?

Nicht selten übernehmen Großeltern Aufgaben wie Babysitting. Gibt es beim Umgangsrecht eine Sonderregelung für Babys? Juristen sind sich einig: Das Alter des Enkelkindes spielt erst dann eine wesentliche Rolle, wenn es eigenständige Entscheidungen treffen kann. Vorher sind einzig und allein das Kindeswohl und die Einhaltung der Erziehungskompetenz der Eltern entscheidend. Eine Sonderregelung für Babys gibt es also nicht.

Bedeutung der Großeltern für die Enkel

Befragt man Jugendliche oder Erwachsene nach ihrer eigenen Beziehung zu den Großeltern, berichten sie oft, wie bereichernd und positiv sie ihre Großeltern erlebt haben. Großeltern können ihren Enkeln viel bieten: seelische Unterstützung, Sicherheit und Zuflucht, insbesondere dann, wenn es den Eltern auf Grund äußerer Umstände nicht möglich ist. Oma und Opa nehmen diverse Rollen ein:

Bezugsperson

Kinder brauchen verlässliche Menschen in ihrem Umfeld, zu denen sie eine Bindung aufbauen. Das stärkt ihr Ur-Vertrauen und gibt ihnen eine Sicherheit in der Welt. Diese Rolle können Großeltern auch zusätzlich einnehmen.

Lehrer

Oma und Opa leben nicht mehr in Hektik. Sie haben die Zeit, um ihren Enkeln mit Geduld handwerkliche Fertigkeiten beizubringen: Holzarbeiten mit Hammer und Säge, Nähen, Stricken oder Sticken. Sie können mit ihren Enkeln die Natur erkunden, Pflanzen untersuchen und Tiere beobachten, oder mit ihnen gemeinsam kochen und backen. Nebenbei geben sie ihre Erfahrungen und Wissen aus früheren Zeiten weiter.

Ankerpunkt

Großeltern bieten ganz besonders in schweren Zeiten Familien mit Kindern Halt. Bei längere Krankheit der Eltern können sie die Betreuung der Kinder übernehmen und für einen geregelten Tagesablauf, der Verlässlichkeit bietet, sorgen. Auch im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern sind sie der sichere Anker für die Kinder, weil sie die konstanten Bezugspersonen bleiben.

Bewahrer

Kinder lieben Traditionen und Rituale, ganz besonderen an den großen Festtagen wie Ostern oder Weihnachten. Sie freuen sich auf den Besuch der Familie bei Oma und Opa – nicht nur wegen der Geschenke, sondern auch wegen der Heimeligkeit, der liebevoll zubereiteten Speisen, der Dekoration und der Gemeinschaft. Meistens sind es die Großeltern, die hier für den Zusammenhalt der Familie sorgen.

Betreuer

Insbesondere bei kleinen Enkeln sind Großeltern wertvolle Betreuer für berufstätige Eltern. Sie springen ein, wenn das Kind erkrankt ist, kümmern sich, wenn der Kindergarten schließt. Freiwillig können sie auch die stundenweise Betreuung übernehmen, damit die Eltern entlastet werden und entspannen können. Das fördert die gelassene Atmosphäre in der Familie.

Unterstützer

Sicherlich ist es problematisch, wenn Oma und Opa ihre Enkel mit Geschenken überschütten, aber – sind wir ehrlich – es gehört zum Image der Großeltern, dass sie Geschenke für die Kleinen mitbringen. Die Präsente sind auch ein klein wenig beziehungsfördernd. Oft haben junge Eltern gar nicht die finanziellen Ressourcen, um ihren Kindern alles zu kaufen. Da helfen die finanzielle Gaben der Großeltern weiter.

Lösungsansätze: Wieder zueinander finden

Die Trennung tut einfach weh. Es schmerzt, die eigenen Enkel nicht zu sehen. Doch wie soll man einen Weg zu ihnen zurückfinden? Alles beginnt mit einem Gespräch:

  1. Aussprache

    Reden Sie mit Ihren Kindern. Achten Sie unbedingt auf einen geeigneten Zeitpunkt. Es ist sinnlos, eine gestresste Mutter oder einen entnervten Vater anzusprechen. Am besten laden Sie zu einem ruhigen Gespräch an einen neutralen, ruhigen Ort ein. Lassen Sie die Kindeseltern erzählen und hören Sie zu – ohne Anschuldigung. Natürlich können Sie auch von Ihren Empfindungen berichten, dass es Sie schmerzt, ihre Enkel nicht sehen zu dürfen. Klagen Sie jedoch nicht an, sondern fragen Sie nüchtern, ob es nicht doch eine Lösung gibt und ob es eine Chance für eine neue Vereinbarung gibt.

  2. Mediator

    Sollte das Gespräch doch wieder eskalieren, können Sie eine Mediation vorschlagen. Der Mediator führt als Vermittler unabhängig und neutral durch das Gespräch. Ziel ist nicht, die Vergangenheit zu klären. Vielmehr versucht der Mediator mit den Beteiligten ein tragfähige Lösung mit Vereinbarungen für die Zukunft zu finden. Oft haben Pastoren ein Interesse daran, Familien zusammenzuführen. Bei ihnen können Sie nachfragen, ob Sie sie durch ein Gespräch leiten würden. Ansonsten können Sie sich auch nach einem professionellen Mediator umsehen, den Sie allerdings bezahlen müssen.

  3. Gerichtsbeschluss

    Wenn all das nichts bringt, bleibt nur noch der Weg zum Anwalt. Ob Sie gerichtlich vorgehen möchten, sollten Sie jedoch besonders überdenken. Ein Verfahren bringt immer auch eine Eskalation mit sich. Wie bereits beschrieben, haben die Richter das Kindeswohl genau im Blick. Das Wohlergehen des Kindes hat hier oberste Priorität – und dementsprechend entscheiden sie vielleicht nicht in Ihrem Sinne.

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[Bildnachweis: Yindee by Shutterstock.com, Herbstlust.de]

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