Rentenpunkte: Tabelle, Berechnung, Kauf

Wer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abführt, bekommt dafür Rentenpunkte gutgeschrieben, aus denen sich die spätere Altersrente errechnet. Die Höhe dieser sogenannten Entgeltpunkte hängt vom Verhältnis Ihres Verdienstes zum Durchschnittseinkommen ab. Doch wie berechnen sich die Rentenpunkte genau? Wieviele Rentenpunkte sind normal? Gibt es eine Tabelle der Durchschnittseinkommen? Und kann man Rentenpunkte auch kaufen? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Rentenpunkte: Tabelle, Berechnung, Kauf

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Rentenpunkte: Tabelle der Durchschnittseinkommen

Für Ihre Beiträge zur Rentenversicherung werden Ihnen regelmäßig Rentenpunkte gut geschrieben – die sogenannten Entgeltpunkte. Wieviele das sind, hängt von der Höhe der Beiträge im Verhältnis zum Durchschnitt ab und selbstverständlich auch davon, wie lange Sie einzahlen.

Als Größenordnung gilt: Entspricht Ihr Gehalt genau dem des Durchschnitts der Bevölkerung, wird in diesem Jahr ein Entgeltpunkt gesammelt. Beträgt es zum Beispiel das Doppelte werden zwei Punkte gesammelt. Bei der Hälfte ist es entsprechend ein halber Punkt und so weiter.

Wieviel ein Rentenpunkt pro Jahr wert ist, zeigt eine Tabelle mit den Durchschnittseinkommen der vergangenen Jahre in West- und Ostdeutschland seit Einführung des Euro:

  • 2021 – 41.551 Euro (West), 38.401 Euro (Ost) (vorläufige Werte)
  • 2020 – 40.551 Euro (West), 37.898 Euro (Ost) (vorläufige Werte)
  • 2019 – 39.301 Euro (West), 35.887 Euro (Ost)
  • 2018 – 38.212 Euro (West), 33.671 Euro (Ost)
  • 2017 – 37.077 Euro (West), 32.598 Euro (Ost)
  • 2016 – 36.187 Euro (West), 31.701 Euro (Ost)
  • 2015 – 35.363 Euro (West), 30.745 Euro (Ost)
  • 2014 – 34.514 Euro (West), 29.588 Euro (Ost)
  • 2013 – 33.659 Euro (West), 28.617 Euro (Ost)
  • 2012 – 33.022 Euro (West), 28.003 Euro (Ost)
  • 2011 – 32.100 Euro (West), 27.342 Euro (Ost)
  • 2010 – 31.144 Euro (West), 26.560 Euro (Ost)
  • 2009 – 30.506 Euro (West), 26.047 Euro (Ost)
  • 2008 – 30.625 Euro (West), 25.829 Euro (Ost)
  • 2007 – 29.951 Euro (West), 25.294 Euro (Ost)
  • 2006 – 29.494 Euro (West), 24.938 Euro (Ost)
  • 2005 – 29.202 Euro (West), 24.691 Euro (Ost)
  • 2004 – 29.060 Euro (West), 24.355 Euro (Ost)
  • 2003 – 28.938 Euro (West), 24.230 Euro (Ost)
  • 2002 – 28.626 Euro (West), 23.911 Euro (Ost)

Wie wird ein Rentenpunkt ermittelt?

Welches Einkommen brauche ich brutto für einen Rentenpunkt? Das können Sie anhand der obigen Tabelle können Sie genau ablesen. Für die aktuellen und folgenden Jahre wird das Durchschnittseinkommen jeweils geschätzt und später angeglichen – dies ändert aber in der Regel nur minimal Ihre Rentenpunkte.

Der immer gleiche Beitrag zur Rentenversicherung bei einem gleichbleibenden Gehalt kann also von Jahr zu Jahr unterschiedlich viel wert sein – je nachdem, wie sich das Durchschnittseinkommen in Deutschland entwickelt.

Beispiel: Wer also ungefähr letztes Jahr einen Jahresbruttoverdienst von rund 40.000 Euro hatte, kann in diesem Jahr mit circa einem Rentenpunkt rechnen.

Nimmt man mal also an, dass sich Ihr Gehalt und dementsprechend Ihre Rentenbeiträge seit 2002 nicht geändert haben, so waren Ihre Beiträge damals mehr Rentenpunkte wert, als sie es heute sind.

Einkommen von Selbstständigen oder Beamten, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, werden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.

Somit lautet die Formel für die Berechnung der jährlichen Rentenpunkte: Ihr persönliches Jahresbruttoeinkommen geteilt durch das Durchschnittseinkommen aller Beitragszahler ergibt Ihre Rentenpunkte.

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Wieviele Rentenpunkte sind normal?

Wie viele Rentenpunkte pro Jahr normal sind, lässt sich schwer beantworten. Dies hängt wie erwähnt von Ihrem Gehalt im Verhältnis zum Durchschnitt ab.

Dies ist wiederum von Ihrem Job und der Branche abhängig. Naturgemäß sind demnach im Sozial- und Pflegebereich weniger Rentenpunkte „normal“, da hier weniger bezahlt wird als beispielsweise in der Industrie oder der Wirtschaft.

Wieviele Rentenpunkte kann ich maximal pro Jahr sammeln?

Sie können mit einem exorbitant hohen Gehalt nicht unendlich viele Entgeltpunkte in einem Jahr sammeln, sondern erhalten maximal zwei Rentenpunkte pro Jahr.

Diese Grenze ist nicht beliebig festgelegt, sondern richtet sich nach der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2021 liegt diese in den westlichen Bundesländern bei 7.100 Euro brutto im Monat und im Osten bei 6.700 Euro).

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Rentenpunkte kaufen

Es klingt auf den ersten Blick so einfach: Wer nicht genügend Rentenpunkte gesammelt hat, um eine vernünftige Altersrente zu erhalten, der kauft diese einfach nach.

Doch so leicht ist es nicht. Rentenpunkte lassen sich nicht einfach so dazu kaufen. Es geht vielmehr darum, die Rentenbeiträge aufzustocken. Dies geschieht mittels Sonderzahlungen, die Sie an die Deutsche Rentenversicherung leisten können.

Diese Sonderzahlungen sind ab dem 50. Lebensjahr möglich. Dabei gibt es jedoch gewisse Grenzen:

  • Die Mindesthöhe der Sonderzahlung liegt bei 1.004 Euro.
  • Die maximale Sonderzahlung beträgt 14.508 Euro.

Dabei wird die Sonderzahlung genau so berücksichtigt wie eine Beitragszahlung im jeweiligen Jahr, in dem Sie diese vorgenommen haben.

Da das Durchschnittseinkommen erfahrungsgemäß mit den Jahren steigt, ergibt eine frühere Sonderzahlung also mehr Rentenpunkte als wenn Sie lange zuwarten.

Wie teuer letztendlich ein Rentenpunkt ist, hängt also vom Jahr ab: So hätte im Jahr 2018 eine Sonderzahlung von circa 7.000 Euro einen Rentenpunkt ergeben, im Jahr 2020 hätten Sie dafür schon etwa gut 500 Euro mehr berappen müssen.

Info: Anrechnung von Wehrdienst, Erziehungszeiten und Arbeitslosigkeit

Rentenpunkte werden nicht nur über Arbeitszeit gesammelt. Es gibt weitere Zeiten für denen Ihnen Entgeltpunkte gutgeschrieben werden. Diese sind zum Beispiel:

  • Kindererziehungzeiten
    Für die Erziehung der Kinder spielt deren Geburtsjahr eine entscheidende Rolle: Sind diese vor 1992 geboren, werden zwei Erziehungsjahre für jedes Kind berücksichtigt, für Kinder ab dem Jahr 1992 geboren wurden, sind es drei Jahre.

    Dafür wird der Durchschnittsverdienst zugrunde gelegt, es gibt also einen Rentenpunkt pro Jahr.

  • Wehr- und Zivildienstzeiten
    Auch hier spielt es eine Rolle, wann Sie Ihren Dienst absolviert haben. Wer vor dem 1. Mai 1961 seinen Dienst absolviert hat, erhält 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr – allerdings nur auf Antrag.

    Für Wehr- oder Zivildienstleistende der Jahre bis 1981 werden ein Rentenpunkt pro Jahr – also umgerechnet 0,0833 Punkte pro Monat gutgeschrieben.

    Bis 1999 gab es dann jährlich nur noch 0,8 Rentenpunkte, ab 2000 gar nur noch 0,6.

  • Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten
    Für Ausbildungs-, Schul- und Studienzeiten, die nach dem 17. Lebensjahr erfolgt sind, werden ebenfalls Rentenpunkte gutgeschrieben: 0,75 Punkte pro Jahr. Allerdings ist die jeweilige Gesamtzahl der Rentenpunkte auf 2,25, also auf drei Jahre limitiert.
  • Zeiten der Pflege von Angehörigen
    Für die Pflege von Angehörigen wird Ihnen ebenfalls pro Jahr ein Rentenpunkt (also 0,0833 Punkte pro Monat) gutgeschrieben. Jedoch muss die Pflegetätigkeit von der Pflegekasse anerkannt sein. Dazu muss mindestens Pflegegrad zwei vorliegen, die Pflege darf nicht gewerbsmäßig sein und muss zwischen zehn und 30 Stunden pro Woche erfolgen.
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit
    In der Arbeitslosigkeit sind Sie ebenfalls gesetzlich sozialversichert, erhalten also auch Rentenpunkte. Allerdings nicht in der vollen Höhe. Zudem ist es entscheidend, wann und wie lange Sie arbeitslos waren.

    Alle Zeiten, die Sie vor dem 30.6.1978 arbeitslos waren, werden pauschal mit 80 Prozent der Leistung angerechnet. Wer zwischen dem 1.7.1978 und dem 31.12.1982 arbeitslos war, bei dem wird das durchschnittliche Entgelt in vollem Umfang für die Berechnung der Punkte zugrunde gelegt. Seit dem 1.1.1983 wird wieder 80 Prozent der Leistung bewertet.

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Hintergrund: So berechnet sich Ihre Rente

Knapp 40 Millionen Bundesbürger zahlen regelmäßig in die Deutsche Rentenversicherung ein, in dem von ihrem Bruttolohn direkt die Beiträge abgezogen werden. Der Arbeitgeber zahlt dann noch einmal den gleichen Betrag.

Da jedoch die gesetzliche Rentenversicherung durch den Generationenvertrag umlagefinanziert ist, wird das Geld nicht gewinnbringend angelegt um es später wieder an Sie auszahlen zu können. Es wird vielmehr direkt dafür verwendet, die aktuelle Rentnergeneration zu unterstützen. Ihre Altersrente erhalten Sie also von den dann aktuellen Beitragszahlern.

Die Rentenpunkte summieren sich mit den Jahren und sind später ein wesentlicher Bestandteil Ihrer individuellen Rentenberechnung.

Die anderen drei sind:

  • Der Zugangsfaktor, der durch den Zeitpunkt des Rentenbeginns bestimmt wird (bei einem gesetzlichen Renteneintritt liegt er bei 1,0 – bei einem späteren oder früheren Rentenbeginn entsprechend darüber oder darunter).
  • Der Rentenartfaktor, der durch die Art der Rente bestimmt wird (bei der gesetzlichen Altersrente liegt er immer bei 1,0, bei anderen Rentenarten wie zum Beispiel der Witwenrente entsprechend darunter).
  • Der Rentenwert, der jedes Jahr aufgrund des Lohnniveaus neu festgelegt wird und anzeigt, welchen Wert ein Rentenpunkt ausmacht. Im Jahr 2020 stieg der Rentenwert im Westen von 33,04 Euro auf 34,19 Euro, im Osten von 31,88 Euro auf 33,23 Euro. Im Jahr 2021 wird er voraussichtlich stabil bleiben.

Diese vier Faktoren werden miteinander multipliziert und ergeben so die sogenannte Rentenformel.

Da der Zugangs- und der Rentenfaktor bei einem regulären Renteneintritt also in den meisten Fällen bei eins liegt und der Rentenwert festgeschrieben ist, sind die Rentenpunkte also Ihr individueller Beitrag, mit der die Altersrente berechnet wird.

So fordern Sie Ihre kostenlose Renteninformation an

Wer genau wissen möchte, wie sein persönlicher Verlauf der Rentenpunkte und sein aktueller Stand sind, kann sich kostenlos und unabhängig bei der Deutschen Rentenversicherung informieren.

Sie erhalten auf Wunsch Ihre Rentenauskunft und Ihre Versicherungsunterlagen zugeschickt.

Dies können Sie entweder unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800/1000 4800 beantragen (Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr, Freitags bis 15.30 Uhr) oder unter der Serviceseite der DRV.

Sie können Ihre Rente auch online berechnen. Den entsprechenden Link der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier.

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