Was macht ein Schöffe?
Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Als solcher befindet er gemeinsam mit den Berufsrichtern über die Schuld (oder Unschuld) von Angeklagten in der Hauptverhandlung. Ziel ist, so zu einem gerechten Urteil zu gelangen. Das Besondere an dieser Tätigkeit: Obwohl Schöffen über keine juristische Ausbildung verfügen, üben sie „das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht“ aus.
Die Tätigkeit konzentriert sich auf die Hauptverhandlung: Hier sind Schöffen mit den Berufsrichtern gleichgestellt. Als Schöffe vertreten Sie das Volk und entscheiden im Falle des Schuldspruchs über die Strafe des Angeklagten. Eine solch verantwortungsvolle Tätigkeit kann nicht nur intellektuell, sondern auch emotional fordern.
Einsatzort als ehrenamtlicher Richter
Als Schöffe üben Sie Ihr Ehrenamt am Amts- oder Landgericht aus, als Jugendschöffe am Jugendgericht. Je nach Schwere eines Delikts finden die Verhandlungen am Amts- oder Landgericht statt. Von einem Schöffengericht spricht man jedoch nur, wenn Schöffen an der Gerichtsverhandlung teilnehmen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn ein Strafmaß von zwei bis vier Jahren für eine Tat zu erwarten ist.
Nach der Schwere des Delikts richtet sich letztlich auch die Besetzung eines Gerichts: So verhandelt ein Landgericht schwere Straftaten und ist mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Kleinere Delikte können auch mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt sein.
Schöffe Bezahlung: Wie viel Geld bekommt ein Schöffe?
Wer ein Ehrenamt ausübt, macht das nicht des Geldes wegen. Daher erhalten Ehrenamtliche keine Vergütung, sondern nur eine Entschädigung, so auch Schöffen. Diese liegt bei 6 Euro pro Stunde und beginnt in dem Moment, in dem der Schöffe sein Zuhause beziehungsweise seinen Arbeitsplatz verlässt. Der Verdienstausfall wird lediglich in Höhe von maximal zehn Stunden pro Tag gewährt. Folgende Kosten können Schöffen geltend machen:
- Fahrkosten
- Aufwandsentschädigung
- Ersatz für sonstige Aufwendungen
- Entschädigung für Zeitversäumnis
- Verdienstausfälle
- Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
Ihr Anspruch auf diese Aufwandsentschädigungen erlischt, wenn Sie ihn nicht binnen drei Monaten nach dem Ende der Amtsperiode geltend machen. Übrigens können auch Selbstständige sich den Verdienstausfall erstatten lassen. Ihr Verdienst wird mit 24 Euro pro Stunde angesetzt. Bei besonderen Belastungen sowie mehrtägigen Verfahren kann die Entschädigung pro Stunde sich auf 46 beziehungsweise 61 Euro pro Stunde erhöhen.
Steuerliche und versicherungsrechtliche Hinweise
Auf die Aufwandsentschädigung für den Verdienstausfall sind Steuern zu entrichten. Die Entschädigung für Zeitversäumnis hingegen ist steuerfrei.
Da die Tätigkeit zeitintensiv sein kann, gibt es in versicherungsrechtlicher Hinsicht dies zu beachten: Unterbricht ein Schöffe sein Arbeitsverhältnis um mehr als einen Monat, muss er eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Das Geld dafür erhält er aus der Entschädigung für seine Tätigkeit.
Häufige Fragen und Antworten rund ums Ehrenamt
Als Rentner dürfen Sie so viel ehrenamtlich arbeiten, wie Sie möchten. Manche Ehrenämter haben einen Zeitaufwand von wenigen Stunden im Monat, andere von wenigen Stunden pro Woche. Berufstätige sollten den Umfang der Tätigkeit mit ihrem Arbeitgeber klären, sofern er den Bereich der Nebenberuflichkeit überschreitet.
Als Nebentätigkeit gilt alles, was bis zu maximal einem Drittel der Vollzeit-Erwerbstätigkeit zeitlich in Anspruch nimmt. Je nach Arbeitszeit sind dies zwischen 11 und 14 Stunden pro Woche.
Beispiel: Sie leiten in Ihrem Urlaub eine Jugendfreizeit leiten, die über zwei Wochen 24-Stunden am Tag andauert. Dies ist als Ehrenamt zu werten, wenn das zeitliche Engagement aufs ganze Jahr gesehen unter einem Drittel Ihres Hauptberufs bleibt.
Auch Arbeitslose können ein Ehrenamt ausüben. Allerdings hat der die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit immer Vorrang. Daher ist auch der Bezug von Arbeitslosengeld an einige Vorgaben geknüpft: Sofern Ihr Ehrenamt mehr als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt, müssen Sie dies der Arbeitsagentur melden.
Zudem darf die Aufwandsentschädigung nicht den Betrag von 200 Euro pro Monat überschreiten. Andernfalls wird Ihnen dies auf die Leistungen der Agentur für Arbeit angerechnet.
Die Ehrenamtspauschale ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings muss sie in der Steuererklärung aufgeführt werden. Dafür muss es sich um eine ideelle Tätigkeit handeln, etwa die Mitarbeit bei der Tafel.
Wer als aktiver Fußballer von seinem Verein eine Zahlung erhält, muss diese also voll versteuern und bei der Sozialversicherung angeben. So etwas fällt nicht unter die Ehrenamtspauschale.
Um das soziale Engagement bei einer Prüfung belegen zu können, ist letztlich die Satzung des Vereins oder der Institution entscheidend. Dazu muss der Vorstand die Ehrenamtspauschale dem Ehrenamtlichen aktiv bestätigen.
Weiteres Kriterium ist die pauschale Zahlung der Aufwandsentschädigung. Eine Bezahlung nach Stundenlohn ist keine ehrenamtliche Tätigkeit mehr, sondern ein Nebenjob.
Die Ehrenamtspauschale geben Sie dort in der Steuererklärung an, wo Sie auch Ihre hauptberuflichen Einnahmen eintragen. Bei Selbstständigen ist dies die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR), bei Arbeitnehmern die Anlage N.
Übersteigen die Einnahmen durch das Ehrenamt die Höhe der Pauschale, so muss der darüberliegende Betrag als Nebeneinnahme eingetragen werden.
Zusätzlich können Sie durchs Ehrenamt entstandene Aufwendungen als Betriebskosten beziehungsweise Werbungskosten absetzen. Wer jedoch für die ehrenamtliche Tätigkeit bereits von einer Steuerbegünstigung profitiert (beispielsweise dem Übungsleiterfreibetrag) kann die Ehrenamtspauschale nicht anwenden.
Doppeltes Profitieren für die gleiche Tätigkeit ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Kombination mehrerer Ehrenämter. Der Gesamtbetrag für alle Tätigkeiten zusammen erhöht sich nicht – die Ehrenamtspauschale bleibt immer bei den 840 Euro.
Bei einer Mitarbeit in einer sozialen Organisation, in Vereinen sowie Körperschaften öffentlichen Rechts sind Sie in der Regel gesetzlich unfall- und krankenversichert. Zudem haben alle Bundesländer für ehrenamtlich Tätige Sammelverträge zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Fragen Sie Ihre Organisation vorab, ob ausreichender Versicherungsschutz (Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherung) existiert. Gegebenenfalls müssen Sie selbst tätig werden. Das gilt auch für ehrenamtliches Engagement im privaten Bereich: Wer also im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder als Leihoma mit den Nachbarskindern etwas unternimmt, muss sich selbst versichern.
Aufgaben als Schöffe: Rechten und Pflichten
Ehrenamtliche Richter sind wie Berufsrichter nur dem Gesetz verpflichtet und keinen Weisungen unterworfen. Sie sind verpflichtet, dem Angeklagten gegenüber unparteilich zu sein. Das bedeutet, dass sie sich in ihrer Urteilsfindung nicht von persönlicher Ab- oder Zuneigung leiten lassen sollten. Schöffen unterliegen außerdem der Schweigepflicht über alles, was mit den Verhandlungen zu tun hat. Das gilt auch für die Zeit nach dem Ehrenamt. Darüber hinaus sind ehrenamtliche Richter zur regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Die Verhandlungen müssen immer in der gleichen Besetzung stattfinden.
Je nach Art des Delikts bedeutet das für den Schöffen monatelange Verhandlungen. Das ist besonders bei Kapitalverbrechen wie Mord oder Totschlag häufig der Fall. Um diese Bedingungen nicht zu gefährden, sind Unterbrechungen von mehr als 21 Tagen nicht erlaubt. Daher muss ein Schöffe gegebenenfalls seinen Urlaub unterbrechen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Bei Verstoß gegen die Pflichten ohne rechtzeitige Entschuldigung kann ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro gefordert werden.
Vor- und Nachteile des Schöffenamts
Der wohl augenscheinlichste Vorteil der Schöffentätigkeit liegt darin, dass mehr Volksnähe entsteht. Durch das Mitwirken juristischer Laien erhalten auch „normale Bürger“ Zugang zur Rechtsprechung. Das lässt sich gewissermaßen als Kontrollfunktion werten. Nachteilig für die Schöffen ist die Vereinbarkeit ihres Amts mit der Berufstätigkeit.
Zwar sind Arbeitgeber verpflichtet, den ehrenamtlichen Richter für dieses Ehrenamt freizustellen. Allerdings nur, wenn es in die Kernarbeitszeit fällt. Fällt es in die Gleitzeit, muss der Schöffe gegebenenfalls nacharbeiten. Zudem dürften manche Arbeitgeber wenig Verständnis für häufige Ausfälle ihrer Arbeitnehmer haben. Auch kritisiert der Präsident des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, Hasso Lieber, dass der Arbeitsschutz nicht für Schöffen gilt. Selbst abseits des Berufs greift die Verpflichtung erheblich in Alltag und Lebensplanung ein.
Schöffe werden: Voraussetzungen für das Ehrenamt
An das Amt des ehrenamtlichen Richters sind besondere Anforderungen geknüpft. Diese ergeben sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Wer Schöffe werden will, muss dafür bestimmte persönliche und formelle Vorraussetzungen erfüllen:
- Staatsangehörigkeit
So müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen. Letzteres ist zwingend notwendig, um inhaltlich folgen zu können. - Verfassungstreue
Schöffen stehen für rechtsstaatliche Prinzipien. Daher sind Personen ungeeignet, die genau gegen diese verstoßen. - Vorstrafen
Ebenfalls ungeeignet sind vorbestrafte Bürger oder solche, gegen die derzeit ein Ermittlungsverfahren läuft. - Alter
Zu Beginn der Amtsperiode sollte ein Schöffe nicht jünger als 25 und nicht älter als 70 Jahre sein. So soll einerseits eine gewisse Lebenserfahrung und gleichzeitig die erforderliche gesundheitliche Verfassung gewährleistet werden. - Berufe
Bestimmte Berufsgruppen sind ungeeignet. Dazu zählen der Bundespräsident sowie die Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung. Außerdem Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte. Ebenfalls ungeeignet sind gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer. Ferner sollen Religionsdiener und Mitglieder von Ordensgemeinschaften nicht gewählt werden, also keine Priester, Imame, Rabbiner und keine Mönche oder Nonnen.
Persönliche Voraussetzungen
Ehrenamtliche Richter müssen einige persönliche Voraussetzungen erfüllen, um diese verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben zu können. Allerdings sind keine juristischen Vorkenntnisse oder gar Gesetzeskenntnisse erforderlich. Im Gegenteil – Schöffen stammen aus allen möglichen Berufen. Bei diesem Amt geht es vor allem um charakterliche Eignung und soziale Kompetenzen. Gefragt sind besonders Menschenkenntnis und Empathie. Verschwörungstheoretiker sind ebenso wenig zu erwarten wie Anhänger verfassungsfeindlicher Theorien.
Gleichzeitig müssen sich Schöffen im Rahmen von Qualifizierungen mit den Rechten und Pflichten ihres Amtes auseinandersetzen. Dazu gibt es bundesweite Schulungen an den Volkshochschulen in Zusammenarbeit mit Gerichten und Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälten und erfahrenen Schöffen.
Wahl oder Bewerbung
Um Schöffe werden zu können, muss Ihre Person öffentlich gemacht werden. Zum einen legen Kommunen Vorschlaglisten mit Namen aus. Dafür achten die Kommunen darauf, dass die Liste einen Querschnitt der Bevölkerung darstellt und sich jedes Geschlecht, alle Berufsgruppen und sozialen Schichten gleichermaßen darin wiederfinden. Daneben besteht die Möglichkeit, sich selbst als Schöffe zu bewerben. Bei erfolgreicher Wahl sind Sie die nächsten fünf Jahre bei Gericht tätig. Neben den Hauptschöffen gibt es Ergänzungs- oder Hilfsschöffen. Diese kommen zum Einsatz, wenn der Hauptschöffe ausfällt.
Wahl zum Schöffen ablehnen
Zum ehrenamtlichen Richter werden Sie auf fünf Jahre gewählt. Einmal gewählt, sind Sie verpflichtet, dieses Amt auszuüben. Sie dürfen nur ausnahmsweise die Wahl zum Schöffen ablehnen, wenn Sie beispielsweise in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe tätig waren und diese zweite Amtsperiode noch andauert. Auch wenn Sie bereits an einem anderem Gericht in der Funktion tätig waren oder bereits 40 Tage in der vorhergehenden Amtsperiode als Schöffe gearbeitet haben, können Sie ablehnen.
Ein weiterer wichtiger Ablehnungsgrund ist, wenn Sie eine Gefährdung der eigenen Person glaubhaft machen könnten. Um die Wahl zum Schöffen ablehnen zu können, müssen Sie in jedem Fall entsprechende Nachweise erbringen. Auch sollte Ihre Ablehnung so früh wie möglich erfolgen. Hat die Wahl bereits stattgefunden, müssen Sie innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Wahl dem Gericht Ihre Gründe darlegen. Das entscheidet in der Sache und entbindet Sie dann vom Schöffenamt.
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