Barrierefreies Wohnen: KFW-Zuschuss für den Umbau erhalten

Wenn abzusehen ist, dass das eigene Heim nur begrenzt zum Älterwerden taugt, ist man gezwungen, sich Gedanken über barrierefreies Wohnen zu machen. Doch wie lassen sich die oftmals teuren Umbauten finanzieren? Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst diese Maßnahmen kräftig. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Zuschüsse für den Umbau erhalten, um Ihnen barrierefreies Wohnen im Alter im eigenen Heim zu ermöglichen.

Barrierefreies Wohnen: KFW-Zuschuss für den Umbau erhalten

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Barrierefreies Wohnen im Alter: Gründe für den Umbau

Barrierefreies Wohnen – darunter versteht man das Wohnen ohne Hindernisse, wenn die eigene Bewegungsmöglichkeit eingeschränkt ist. Denn wer älter wird, stellt unter Umständen recht bald fest, dass einem einige Wege beschwerlicher vorkommen, als sie es früher waren.

Stufen oder Treppenabsätze werden mit einem Mal zu Hindernissen, wo man diese doch früher so problemlos gemeistert hat, Bad und Küche sind nicht mehr so einfach zu benutzen und schon der Zugang zur eigenen Wohnung fällt mitunter ebenfalls schwer.

Ist man zudem auf eine Gehhilfe wie einen Rollator oder gar einen Rollstuhl angewiesen, sind viele Bereiche im eigenen Haus nur noch schwer oder mitunter gar nicht mehr zu erreichen. Andere sind zwar wiederum erreichbar aber nur noch unter größter Anstrengung benutzbar.

Barrierefreies Wohnen für Senioren: Hier können Sie nachbessern

Viele denken, dass man für barrierefreies Wohnen Grundrisse des Hauses ändern muss. Doch das muss nicht so sein. Meist reichen kleine Nachbesserungen.

Mögliche Barrieren finden sich insbesondere in diesen Bereichen:

  • Zugang zum Haus oder der Wohnung
  • Koch- und Spülbereich der Küche
  • Dusche beziehungsweise Badewanne
  • Toilette
  • Türschwellen zu Wohn- und Schlafzimmer

Spätestens jetzt sollte man sich damit beschäftigen, wie man die eigenen vier Wände barrierefrei gestalten kann. Viele denken sogar schon vorsorglich an die Zukunft und treiben solche Umbaumaßnahmen voran, wenn sie noch relativ gut zu Fuß sind.

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Barrierefreies Wohnen: Zuschüsse der KfW beantragen

Jedoch können die Kosten für barrierefreies Wohnen schnell das übliche Haushaltsbudget sprengen. Was viele nicht wissen: In einem solchem Fall bietet die Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwei alternative Möglichkeiten der finanziellen Förderung ab einer Investition von 2.000 Euro (eine Kombination aus beiden Förderungen ist leider nicht möglich):

  • Zuschuss namens „455 Altersgerechtes Haus“
  • Zinsgünstige Kreditmöglichkeit namens „159 Altersgerecht Umbauen“

Und das Beste: beide Förderungen können Sie völlig unabhängig von Ihrem Alter beantragen. Dies kann direkt online geschehen oder in Kombination mit einem Kredit über Ihre Hausbank.

Diese Umbauten für barrierefreies Wohnen werden bezuschusst

Da Sie den Förderkredit 159 (maximal 50.000 Euro) zwar sehr zinsgünstig erhalten, jedoch dennoch zurückzahlen müssen, empfehlen wir die Beantragung der Zuschussförderung 455 (Altersgerechtes Haus). Mit dieser fördert die KfW unterschiedliche und umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie die Voraussetzungen für barrierefreies Wohnen schaffen können.

Der Zuschussbetrag richtet sich dabei nach der Art der Umbauten. So bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Bezuschussung für barrierefreies Wohnen:

  • Entweder ein Standard-Komplettumbau. Hier erhalten Sie einen Zuschuss von 12,5 Prozent des gesamten Investitionsbetrages, maximal jedoch 6.250 Euro.
  • Oder alternativ eine Kombination aus mehreren Einzelmaßnahmen. Hier erhalten Sie einen Zuschuss von zehn Prozent des Investitionsbetrages, maximal jedoch 5.000 Euro.

Beide Zuschüsse gelten nicht nur für Umbauten, um Barrieren in Ihrem Wohnraum zu reduzieren, sondern auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum.

Barrierefreies Wohnen: Mögliche Maßnahmen im Detail

Förderungswürdig sind im Einzelnen folgende Maßnahmen:

  • Umbau von Wegen zu Gebäuden
    Im Wohnumfeld wie zum Beispiel Garagen, Entsorgungseinrichtungen oder Sitzplätzen können Sie Wege barrierefrei gestalten lassen, KFZ-Stellplätze schaffen oder umgestalten und Abstellplätze für Rollatoren beziehungsweise Rollstühle ausweisen oder gar Minigaragen für diese Geräte bauen.
  • Umbau des Eingangsbereichs
    Der Wohnungszugang kann zum Beispiel durch mehr Bewegungsfläche oder Wetterschutzmaßnahmen umgestaltet werden. Außerdem können Sie Treppen und Stufen mit Liften, Hebebühnen und Rampen nachrüsten und verbessern lassen.
  • Umbau des Wohnbereichs
    Durch Änderung des Raumzuschnitts können Ihre Zimmer vergrößert beziehungsweise verkleinert werden. Zudem ist es möglich, Durchgänge und Türen zu verbreitern und Schwellen abzubauen. Dies gilt ebenfalls für Terrassen und Balkone. Außerdem kann in einem mehrgeschossigen Eigenheim ein Treppenlift installiert werden. Böden können Sie mit Anti-Rutsch-Beschichtung ausstatten um ein sicheres Gehen jederzeit zu ermöglichen.
  • Umbau des Bades
    Hier können Sie ebenfalls die Raumaufteilung verändern. Außerdem können barrierefreie Duschen mit ebenerdigem Eingang und Klappsitzen geschaffen werden. Toiletten und Wannen können Sie mit zusätzlichen Haltegriffen und mobilen Liftsystemen ausstatten. Alternativ können Sie Toilettensitze auch höhenverstellbar ausrichten.
  • Umbau der Technik
    Zur Unterstützung Ihres Alltags ist ebenfalls eine Reihe von technischen Hilfsmitteln förderbar. So sind zum Beispiel der Einbau oder die Erweiterung von automatischen Beleuchtungs-, Heizungs-, Tür-, Rollläden- oder Fensterbedienungen ebenso denkbar, wie schnelle und einfache Kommunikationssysteme im Falle eines Sturzes oder sonstigen Notfalls. Dies gilt auch für Maßnahmen zu einer besseren Orientierung, wie zum Beispiel zusätzlichen Handläufen oder Spracherkennungssysteme im Falle einer Erblindung.
  • Umbau von Gemeinschaftsräumen
    Um ein Mehrgenerationenwohnen zu ermöglichen, ist darüber hinaus die Schaffung von Gemeinschaftsflächen förderbar. Diese müssen sich nicht zwangsläufig innerhalb Ihrer Wohnung befinden, sondern lediglich in der unmittelbaren Nähe.

Auch Einbruchschutz ist möglich

Ferner ist der Zuschuss auch für Maßnahmen zum Einbruchschutz bis zu einem Betrag von 1.500 Euro verfügbar. So kann die Förderung zum Beispiel auch genutzt werden für den Einbau von:

  • Einbruchhemmenden Wohnungs- und Hauseingangstüren
  • Alarmanlagen
  • Einbruchhemmenden Fenstern und Gittern
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Barrierefreies Wohnen: Vorschriften für den Zuschuss

Wichtig für die Gewährung der Zuschüsse ist in allen Fällen, dass diese Arbeiten von einem zertifizierten Fachunternehmen durchführt werden. Nur so ist gewährleistet, dass Sie bei den Umbauten alle technischen Mindestanforderungen nach DIN eingehalten können.

Ansonsten gilt es lediglich, sich an die entsprechende Reihenfolge bei Antragsstellung zu halten, die wir Ihnen im Folgenden gerne näher erläutern möchten.

Ablauf einer Förderung für barrierefreies Wohnen

Wenn Sie Ihren Wohnraum barrierefrei gestalten möchten, ist es wichtig, die entsprechenden Schritte genau einzuhalten, um eine Förderung zu erhalten. Daher empfiehlt die KFW folgende Reihenfolge:

  1. Maßnahmen planen
    Wenden Sie sich an Sachverständige und Wohnberatungsstellen, um bei Ihrer Planung professionelle Unterstützung zu haben. Mit diesen Experten können Sie gemeinsam konkrete Pläne aufstellen, welche Maßnahmen wünschenswert und machbar sind. Lassen Sie sich daraufhin einen Kostenvoranschlag von einem Fachunternehmen anfertigen.
  2. Kombinationsmöglichkeiten prüfen
    Für den Fall, dass Sie außerdem Ihr Haus oder Ihre Wohnung energetisch sanieren möchten, können Sie weitere KfW-Fördermöglichkeiten ins Auge fassen und so unter Umständen doppelt sparen. Diese können Sie nämlich im Gegensatz zu anderen Förderungen miteinander kombinieren. Auch hier gilt: zuvor Kostenvoranschlag einholen.
  3. Investitionszuschuss beantragen
    Auf der Seite der KfW können Sie hier online den entsprechenden Zuschuss beantragen. Stellen Sie diesen Antrag unbedingt, bevor Sie das Fachunternehmen mit dem Umbau konkret beauftragen.
  4. Vorhaben umsetzen
    Sobald Sie die Förderzusage bekommen haben, können Sie den Auftrag für die Umbaumaßnahmen erteilen und die Arbeiten können beginnen.
  5. Identität nachweisen
    Zeitgleich mit der Zusage werden Sie von der KfW aufgefordert werden, Ihre Identität nachzuweisen. Dies kann per Video-Identifizierung, per Post-Ident-Verfahren oder mittels Schufa-Identitäts-Check relativ einfach geschehen.
  6. Zuschuss erhalten
    Sobald die baulichen Maßnahmen umgesetzt wurden, können Sie auf dem Zuschussportal der KfW die Rechnungen und die Durchführungsbestätigung des Sachverständigen hochladen und erhalten den vereinbarten Zuschuss ausbezahlt.

Barrierefreies Wohnen: Anforderungen und Ausschlüsse beachten

Grundsätzlich hat jeder ein Anrecht auf den Zuschuss aus KfW-Förderprogramm, der sein Heim barrierefrei umbauen möchte. Es bestehen jedoch Ausnahmen, die insbesondere mit der Gewährung von anderen öffentlichen Mitteln zusammenhängen.

So ist eine Förderung der KfW unter folgenden Bedingungen ausgeschlossen:

  • Wenn bereits Landesfördermittel zur Umgestaltung für barrierefreies Wohnen gewährt wurden.
  • Wenn bereits Fördermittel gemäß Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz für barrierefreies Wohnen (sogenanntes „Wohnriester“) gewährt wurden.
  • Wenn bereits Fördermittel der sozialen Pflegeversicherung für barrierefreies Wohnen gewährt wurden.
  • Wenn bereits Fördermittel der Beihilfe für Beamte oder der privaten Pflege-Pflichtversicherung für barrierefreies Wohnen gewährt wurden.

Grundsätzlich sollten Sie den Umbau bei Zeiten planen, um ein barrierefreies Wohnen zu gewährleisten. Je früher Sie diese Überlegungen in die Tat umsetzen, umso stressfreier und günstiger sind die Möglichkeiten. Die Fördermöglichkeiten der KfW dazu zu nutzen, ist ein guter Weg zum sicheren und glücklichen Älterwerden in den eigenen vier Wänden.

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Barrierefreies Wohnen: Kosten

Was kostet barrierefreies Wohnen? Diese Frage wird oft gestellt, ist aber schwer zu beantworten. Denn die Kosten für barrierefreies Wohnen schwanken zum einen je nachdem, welche Umbaumaßnahmen Sie durchführen lassen und zum anderen hängen sie davon ab, welche Modelle und Varianten Sie auswählen. So kann eine barrierefreie Badewanne zum Beispiel unter 1000 Euro kosten oder aber deutlich mehr als 5000 Euro.

Auch die Grundrisse Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses sind entscheidend. Gerade auf engem Raum können weniger Standard-Teile verbaut werden und auch die Arbeitszeit dauert mitunter länger.

Für einen Komplettumbau können so leicht um die 50.000 Euro oder mehr zusammen kommen. Wenn Sie jedoch keine zu hohen Ansprüche an Sonderanfertigungen haben, dann können Sie mit dem KfW-Zuschuss bereits schon einen großen Teil der Kosten für einen barrierefreien Umbau abdecken.

Ebenfalls möglich: Wohnung barrierefrei mieten

Doch wie bekommt man eine barrierefreie Wohnung, wenn man Mieter ist? Auch daran hat die KfW gedacht. So beschränkt sich die Fördermöglichkeit für barrierefreies Wohnen nicht nur auf Wohnungs- und Hauseigentümer. Auch Mieter können, wenn sie mit Ihrem Vermieter zuvor eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen haben, den KfW-Zuschuss beantragen.

Es gibt grundsätzlich nur eine einzige Einschränkung: Sie müssen als Privatperson agieren, das bedeutet, der Umbau darf nicht gewerblich motiviert sein. Darum gibt es zum Beispiel für Ferienwohnungen keine Förderung, selbst wenn Sie diese nicht vermieten, sondern nur selbst nutzen.

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[Bildnachweis: Herbstlust.de]

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