Rentenberechnung: So lässt sie sich nachvollziehen

Wer nur noch wenige Jahre bis zum Rentenbeginn hat, fragt sich meist, wie hoch die monatliche Rente ist, die er zu erwarten hat. Doch eine genaue Rentenberechnung wirkt auf den ersten Blick komplex, kompliziert und wirft viele Fragen auf: „Wieviel erhalte ich brutto und netto? Wann kann ich Rente gehen? Gibt es eine Tabelle für den Renteneintritt? Wieviel Rente bekomme ich? Was hat es mit der Rentenformel auf sich?“ Schaut man jedoch genauer hin, so ist dies gar nicht mehr so schwierig – es gilt lediglich ein paar Faktoren im Blick zu haben und schon lässt sich ausrechnen, welche Rente Ihnen zusteht. Was Sie über die Rentenberechnung wissen müssen, wie sie funktioniert und mit welchen weiteren Aspekten Sie rechnen sollten…

Rentenberechnung: So lässt sie sich nachvollziehen

Anzeige

Rentenberechnung: Brutto und Netto berücksichtigen

Wer die Höhe der Rente berechnen möchte, muss zunächst einmal im Blick haben, dass sich Brutto und Netto voneinander unterscheiden. Dies gilt nicht nur für den Arbeitslohn – auch die Rente ist teilweise steuerpflichtig.

Die errechnete Rente, von der wir im weiteren Artikel ausgehen, ist immer ein Brutto-Betrag. Wieviel Netto Sie vom Brutto erhalten, hängt mit der Höhe Ihrer Rente zusammen: Liegen Sie mit Ihrer Rente über dem Grundfreibetrag von derzeit 9.744 Euro pro Jahr (Angabe für 2021, zuvor lag er bei 9.408 Euro), müssen Sie diese also versteuern.

Dabei bemisst sich die Höhe der Steuer auch nach Ihrem Renteneintrittsjahr, denn im Gegensatz zum Arbeitseinkommen ist die Rente zur Zeit noch nicht in vollem Umfang steuerpflichtig. Bis zum Jahr 2005 musste nur 50 Prozent der Rente versteuert werden, seither erhöhte sich der Anteil der Steuer von Jahr zu Jahr um zwei Prozentpunkte.

Dies ergab im letzten Jahr eine Besteuerung von 80 Prozent der Rente, im Jahr 2021 sind es 81 Prozent – der Anteil steigt also ab nun nur noch um jeweils ein Prozentpunkt:

  • 2022 liegt er bei 82 Prozent, also 18 Prozent der Rente ist steuerfrei.
  • 2023 liegt der Steueranteil der Rente bei 83 Prozent.
  • Folgt man dieser Logik weiter, wird die Rente bei einem Renteneintritt ab dem Jahr 2040 voll besteuert.
Anzeige

Renteneintritt berechnen: Wann kann ich in Rente gehen?

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, wann Sie in Rente gehen können. Durch das schrittweise Anheben des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 ist dies von Ihrem Geburtenjahrgang abhängig. Die folgende Renteintritt-Tabelle soll Ihnen einen Überblick geben:

  • Jahrgang 1956 – Renteneintritt im Alter von 65 Jahren und 10 Monaten
  • Jahrgang 1957 – Renteneintritt im Alter von 65 Jahren und 11 Monaten
  • Jahrgang 1958 – Renteneintritt im Alter von 66 Jahren
  • Jahrgang 1959 – Renteneintritt im Alter von 66 Jahren und 2 Monaten
  • Jahrgang 1960 – Renteneintritt im Alter von 66 Jahren und 4 Monaten
  • Jahrgang 1961 – Renteneintritt im Alter von 66 Jahren und 6 Monaten
  • Jahrgang 1962 – Renteneintritt im Alter von 66 Jahren und 8 Monaten
  • Jahrgang 1963 – Renteneintritt im Alter von 66 Jahren und 10 Monaten
  • Ab Jahrgang 1964 – Renteneintritt im Alter von 67 Jahren

Kann man nach 45 Jahren Arbeit ohne Abzug in Rente gehen?

Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt hat, der kann bereits früher ohne Abschläge Rente beantragen. Diese Frührente gilt für auch Beitragszahler, die mindestens 35 Jahre einbezahlt haben und bei denen eine Schwerbehinderung diagnostiziert wurde.

Wann das genau ist, können Sie folgender Rente mit 63-Tabelle entnehmen.

  • Jahrgang 1956: frühestmöglicher Renteneintritt mit 63 Jahren und 8 Monaten
  • Jahrgang 1957: frühestmöglicher Renteneintritt mit 63 Jahren und 10 Monaten
  • Jahrgang 1958: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren
  • Jahrgang 1959: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren und 2 Monaten
  • Jahrgang 1960: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren und 4 Monaten
  • Jahrgang 1961: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren und 6 Monaten
  • Jahrgang 1962: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren und 8 Monaten
  • Jahrgang 1963: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren und 10 Monaten
  • Ab Jahrgang 1964: frühestmöglicher Renteneintritt mit 65 Jahren

Rentenberechnung: Abzüge bei Frührente

Wer nicht zu dieser Gruppe der besonders langjährigen Versicherten gehört, aber dennoch nicht bis zum offiziellen Rentenbeginn warten möchte, muss finanzielle Verluste in Kauf nehmen. Jeder Monat, den der Arbeitnehmer früher in Rente geht, bedeutet eine dauerhafte Rentenkürzung von 0,3 Prozent.

Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können. Andernfalls ist ein vorzeitiger Renteneintritt nicht möglich.

Anzeige

Unabhängige Rentenberechnung: Rechner oder Excel Formel?

Wenn geklärt ist, wann Sie in Rente gehen können, können Sie die genaue Höhe der Brutto-Rente berechnen. Dazu können Sie zum einen den kostenlosen und automatischen Rentenrechner benutzen. Mit Hilfe von einfachen Schiebereglern können Sie alle Parameter verändern und so flexibel verschiedene Szenarien durchspielen. Am Ende erhalten Sie eine kostenlose Zusammenfassung als PDF-Datei, die Sie sich herunterladen können.

Ebenso können Sie sich aber auch eine Excel-Formel selbst erstellen. Dabei müssen Sie vier Faktoren berücksichtigen:

  • Die Entgeltpunkte
  • Der Zugangsfaktor
  • Der Rentenartfaktor
  • Der Rentenwert

Rente berechnen: Formel für die Rentenhöhe

Diese vier Faktoren werden einfach miteinander multipliziert. Die Rentenformel lautet also: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor.

Doch was hat es damit genau auf sich? Wie berechne ich meine Rente, wenn ich diese Faktoren nicht kenne? Dies ist gar nicht so schwierig. Wir erläutern im Folgenden alle vier Bestandteile einer unabhängigen Rentenberechnung genauer.

Rentenberechnung: Entgeltpunkte sind entscheidend

Damit die Rente in Deutschland berechnet werden kann, ist es zunächst einmal wichtig, die Entgeltpunkte (auch „Rentenpunkte“ genannt) zu wissen. Diese sind individuell und von Person zu Person verschieden.

Die Entgeltpunkte spiegeln das Verhältnis zwischen dem eigenen Gehalt und dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen wieder. Liegt das Gehalt genau auf dem Durchschnitt, wird ein Entgeltpunkt gesammelt, beträgt es zum Beispiel das Doppelte werden zwei Punkte gesammelt. Einkommen von Selbstständigen oder Beamten, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, werden in dieser Berechnung also nicht berücksichtigt.

Im vorigen Jahr 2020 betrug das Durchschnittseinkommen in den westlichen Bundesländern 40.551 Euro und im östlichen Bundesgebiet 37.898 Euro (die Daten der letzten zwei Jahre beruhen immer auf Schätzungen, ehe die endgültigen Werte veröffentlicht werden). Wer also ungefähr diesen Bruttoverdienst im letzten Jahr hatte, kann mit circa einem Rentenpunkt rechnen.

Nach oben gibt es allerdings eine Grenze. Selbst, wer deutlich über dem Doppelten des Durchschnittseinkommens lag mit seinem Verdienst, erhält nur maximal zwei Entgeltpunkte pro Jahr.

Sonderregelungen bei den Entgeltpunkten

Kindererziehungszeiten (bis zu zwei Jahre für Kinder, die vor 1992 geboren wurden und bis zu drei Jahre für Kinder, die danach zur Welt kamen) oder die Pflege von Angehörigen, werden pauschal anteilig mit den Durchschnittsverdienst bewertet (pro Monat sind dies also 0,0833 Entgeltpunkte). Arbeitseinkommen für Berufsjahre, die in der ehemaligen DDR geleistet wurden, werden auf damaliges Westniveau umgerechnet.

Ein weiterer Sonderfall ergibt sich für die Wehr- und Zivildienstzeiten:

  • Wer vor dem 1. Mai 1961 seinen Dienst absolviert hat, erhält auf Antrag 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr.
  • Wer zwischen dem 1. Mai 1961 und dem 31.12.1981 seinen Dienst geleistet hat, erhält 0,0833 Punkte pro Monat.
  • Wer seinen Dienst zwischen dem 1.1.1982 und dem 31.12.1991 absolviert hat, erhält 0,0625 Punkte pro Monat.
  • Alle, die zwischen dem 1992 und dem 31.12.1999 Ihren Wehr- oder Zivildienst abgeleistet haben, erhalten 80 Prozent der durchschnittlichen Bezugsgröße.
  • Wer ab dem 1.1.2000 seinen Dienst geleistet hat, erhält 60 Prozent der Bezugsgröße.

Rentenberechnung: Entgeltpunkt bei Arbeitslosigkeit

In die gesetzliche Rentenversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber normal während des Berufslebens je zur Hälfte Beiträge ein. Soweit ist das System bekannt. Doch was ist bei Arbeitslosigkeit?

In der Arbeitslosigkeit sind Sie ebenfalls gesetzlich sozialversichert, erhalten also auch Entgeltpunkte. Allerdings nicht in der vollen Höhe. Zudem ist es entscheidend, wann und wie lange Sie arbeitslos waren. Eine Übersicht:

  • Alle Zeiten, die Sie vor dem 30.6.1978 arbeitslos waren, werden pauschal mit 80 Prozent der Leistung angerechnet.
  • Wer zwischen dem 1.7.1978 und dem 31.12.1982 arbeitslos war, bei dem wird das durchschnittliche Entgelt in vollem Umfang für die Berechnung der Punkte zugrunde gelegt.
  • Seit dem 1.1.1983 wird wieder 80 Prozent der Leistung bewertet.

Rentenberechnung: Der Zugangsfaktor

Wie die Entgeltpunkte, so ist auch der Zugangsfaktor individuell unterschiedlich. Er wird durch den Zeitpunkt des Rentenbeginns (also dem Zugang zur Rentenzahlung) bestimmt. Im gesetzlichen Rentenalter liegt er ebenfalls bei Eins, davor liegt er drunter, danach darüber.

Wer sich also früher in die Rente verabschiedet, muss einen Abschlag in Kauf nehmen, wer länger arbeitet, erhält einen Zuschlag. So bringt zum Beispiel ein fünf Jahre späterer Rentenbeginn einen Faktor von 1,3. Einen vorgezogenen Ruhestand von fünf Jahren wiederum senkt den Zugangsfaktor auf 0,82.

So errechnet sich also der oben erwähnte Wert von 0,3 Prozent für jeden Monat in die jeweilige Richtung. Ein Beispiel: Wer ein Jahr früher in Ruhestand geht, muss auf 3,6 Prozent seines Zugangsfaktors verzichten. Er hat also somit einen Zugangsfaktor von 0,964.

In der Spanne zwischen 0,82 und 1,3 bewegt sich der Zugangsfaktor übrigens minimal und maximal. Also selbst, wer noch zehn Jahre nach dem offiziellen Rentenbeginn weiterarbeitet, erhält nur höchstens den Faktor 1,3.

Rentenberechnung: Der Rentenfaktor

Rentenwert und Rentenartfaktor sind festgelegt. Der Rentenartfaktor oder auch kurz „Rentenfaktor“ genannt, zeigt wie der Name schon sagt, die Art der Rente an. Bei einer regulären Altersrente beträgt er immer 1,0. Bei anderen Rentenarten ist er niedriger:

  • Bei Erwerbsminderungsrente beträgt er 0,5.
  • Vollwaisenrente hat den Faktor 0,2.
  • Halbwaisenrente weist den Faktor 0,1 auf.
  • Witwenrente ist mit dem Faktor 0,55 beziehungsweise 0,6 bewertet.

Rentenberechnung: Der Rentenwert

Der Rentenwert wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt. Er hängt von der Lohnentwicklung in Ost und West ab und besagt, wieviel Gegenwert Sie für einen Entgeltpunkt bekommen. Aktuell gibt es folgende Rentenwerte:

  • In den alten Bundesländern beträgt der Rentenwert seit dem 1. Juli 2021: 34,19 Euro (zuvor ebenfalls 34,19 Euro)
  • In den neuen Bundesländern beträgt der Rentenwert seit dem 1. Juli 2021: 33,47 Euro (zuvor 33,23 Euro)

Konkret bedeutet dies, dass Sie pro Entgeltpunkt (also für jedes Jahr, dass Sie auf dem Durchschnittseinkommen lagen): 34,19 Euro beziehungsweise 33,47 Euro Altersrente beziehen. Voraussetzt, Sie gehen mit dem zum gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand. Bei zehn Arbeitsjahren sind dies also aktuell 341,90 Euro Westrente und 334,70 Euro Ostrente, bei 30 Jahren 1025,70 Euro beziehungsweise 1004,10 Euro.

Anzeige

Beispiel einer Rentenberechnung

Versicherte erhalten aufgrund dieser Rentenformel jährlich eine Benachrichtigung über die zu erwartende Höhe der späteren Rente. Die Höhe der Rente wird in Deutschland also bestimmt durch die Höhe des Gehalts, der Zahl der Arbeitsjahre und der Entwicklung des allgemeinen Lohnniveaus.

Aus all diesen Parametern ergibt sich Ihre persönliche Rente. Ein Beispiel: Sie haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) über 45 Jahre so viel wie der Durchschnitt der Versicherten verdient und gehen mit dem gesetzlichen Rentenbeginn im Jahr 2021 in den Ruhestand:
45 Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor 1,0 mal Rentenartfaktor 1,0 mal Rentenwert 34,19 Euro ergibt eine monatliche Rente von 1.538,55 Euro.

Vereinfacht kann man also sagen: Rentenpunkte mal Rentenwert. Als Faustformel dient vielen auch die grobe Abschätzung mit folgender Gleichung: Ein Prozent des monatlichen Bruttogehaltes multipliziert mit Arbeitsjahren. Dies ist am einfachsten zu merken und erfüllt in der Regel seinen Zweck.

Anfordern der Renteninformation

Wer genau wissen möchte, wie sein persönlicher Versicherungsverlauf ist, kann sich kostenlos und unabhängig bei der Deutschen Rentenversicherung informieren.

Sie erhalten auf Wunsch Ihre Rentenauskunft und Ihre Versicherungsunterlagen zugeschickt. Dies können Sie entweder unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800/1000 4800 beantragen (Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr, Freitags bis 15.30 Uhr) oder unter der Serviceseite der DRV.

Wem die errechnete Rente zu wenig ist, sollte sich überlegen, ob und in welcher Höhe er zusätzlich vorsorgen kann. Eine private Altersvorsorge ist in vielen Fällen sinnvoll. Lesen Sie dazu gerne unseren Artikel.

Was andere Leser noch gelesen haben

[Bildnachweis: Herbstlust.de]

Hier gleich weiterlesen