Definition: Was ist ein Seniorenbeirat?
Ein Seniorenbeirat hat eine beratende Funktion. Es ist ein Gremium, das die Interessen von Rentnern und älteren Menschen im Blick hat und die politischen Entscheidungsgremien der Legislative, also der Volksvertretungen, darüber informiert. Alternative Bezeichnungen sind Seniorenrat oder Seniorenvertretung. Ein Seniorenbeirat befasst sich unter anderem mit diesen Themen:
- Pflegethemen
- Barrierefreiheit
- Rabatte für Senioren
- Stadtplanung
- Budgetierung
- Kultur
- Gesundheit
- Familie und Gesellschaft
- Öffentlicher Nahverkehr
- Freizeitangebote
- Wohnen
Ein Seniorenbeirat kann zwar keine politischen Entscheidungen fällen. Er kann jedoch den Gemeinderat, den Kreistag oder gar die Parlamente der Bundesländer politisch beraten.
Häufige Fragen und Antworten zum Seniorenbeirat
Seniorenbeiräte gibt es sowohl auf kommunaler Ebene als auch auf Länderebene. Einen bundesweiten Seniorenbeirat gibt es in Deutschland nicht, allerdings in Österreich. In den letzten Jahren haben sich zunehmend auch in kleineren Gemeinden Seniorenvertretungen gebildet, so dass sie auf kommunaler Ebene nicht nur in den großen Städten aktiv sind. Beste Beispiele sind der Seniorenbeirat Gladbeck, der Seniorenbeirat Falkensee oder der Seniorenbeirat Holzwickede.
Daneben haben einige Parteien und kirchliche Organisationen einen beratenden Seniorenbeirat, um die Interessen der älteren Bevölkerungsgruppe entsprechend vertreten zu können. Hier arbeiten die Ehrenamtlichen an Parteiprogrammen oder Forderungen der Kirchenvertreter mit.
Das Gremium berät nicht die jeweiligen Regierungen, also die Exekutive, sondern das gesetzgebende Gremium, die Legislative. Indirekt nimmt der Seniorenbeirat damit jedoch Einfluss auf die Entscheidungen der Bürgermeister und Landräte. Schließlich müssen diese den Willen des Parlamentes beziehungsweise des Rates umsetzen.
Dazu greifen sie selbst meist auf die Expertise des Beirates zurück. Das bedeutet, dass der Seniorenbeirat in Ausschüssen und Sitzungen von Gemeinderat, Kreistag oder Landtag anwesend ist und in Diskussionen die Argumente und Sichtweisen einbringt. Ein Stimmrecht im Parlament gibt es dabei nicht.
Zwar ist es für eine Kommune oder ein Bundesland keine Pflicht, einen Seniorenbeirat ins Leben zu rufen. Dennoch gewinnen die Interessen der älteren Bevölkerung zunehmend an Bedeutung. Daher drängen immer mehr Menschen aus dieser Generation auf politische Einflussnahme.
Inzwischen gibt es kaum eine größere Stadt oder einen Landkreis, die auf einen Seniorenbeirat verzichten. Schließlich bedeuten Senioren immer auch zuverlässige Wählerstimmen. Insofern hat ihre Meinung in der Politik erhebliches Gewicht. Neben dem Seniorenbeirat gibt es außerdem weitere Beiräte wie zum Beispiel den Integrations- beziehungsweise Ausländerbeirat, den Elternbeirat oder den Behindertenbeirat.
Wieviel Zeit Sie letztendlich investieren, hängt von Ihnen ab. Manche Seniorenbeiräte sehen ihre Arbeit als Hobby. Oder ihnen sind ihre Anliegen so wichtig, dass sie sich fast in Vollzeit dafür einsetzen. Dies sehen viele Gremien selbstverständlich gerne, da Engagement immer wertgeschätzt wird. Ein solcher Umfang ist aber eher die Seltenheit.
Die meisten Seniorenbeiräte nehmen alle paar Wochen an den Sitzungen teil, die in der Regel mehrere Stunden andauern. Was Sie darüber hinaus zeitlich einbringen, entscheiden Sie selbst. Meist engagieren sich Menschen aus einem bestimmten Interesse heraus. Je nachdem, wie viele Menschen das teilen, müssen Sie für Überzeugungs- und Netzwerkarbeit einen unterschiedlichen Zeitaufwand kalkulieren.
So werden Sie Mitglied im Seniorenbeirat
Wer gerne in einem Seniorenbeirat mitmachen möchte, kann sich entweder bei den regelmäßig stattfindenden Urwahlen wählen lassen oder von einer entsprechenden Seniorenorganisation (Vereine, kirchliche Verbände oder ähnliche) dorthin entsenden lassen. Offiziell werden die gewählten und bestimmten Beiräte dann vom Gemeinderat oder Parlament berufen. Dabei wird genau darauf geachtet, dass jeder Bezirk vertreten ist.
Zudem sollten möglichst gleich viele Männer und Frauen im Beirat sitzen. Viele Seniorenbeiräte haben zudem ein Mindestalter. Dieses liegt in der Regel bei 60, manchmal bei 55 Jahren. Wer in seiner Kommune beim Thema Seniorenbeirat nicht fündig wird, sollte auch nach Begriffen suchen, die gleichbedeutend sind. Alternative Bezeichnungen sind beispielsweise „Seniorenbüro“, Seniorenrat“ oder „Seniorenvertretung“. Wer länger dabei ist, kann sich innerhalb des Gremiums zudem zum Vorstand wählen lassen.
Rechte und Pflichten als Seniorenbeirat
Das Gremium hat einen Anspruch auf Unterstützung vom Land, um kostendeckend arbeiten zu können. Beispielsweise wird in der Regel eine Voll- oder Teilzeitkraft für die Verwaltung angestellt. Wer sich als Mitglied engagieren möchte, hat zudem folgende Rechte und Pflichten:
Rechte
Auf eine Vergütung haben Sie als Mitglied des Beirates keinen Anspruch, da es sich um ein Ehrenamt handelt. Wohl aber können Sie eine Aufwandspauschale erhalten. Die kann in Form der Ehrenamtspauschale den Zeitaufwand für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit honorieren. Je nach Vereinbarung handelt es sich hierbei um maximal 840 Euro im Jahr.
Alternativ spenden einige Ehrenamtler ihre Pauschale dem Verein. Dafür geben Sie mittels Spendenquittung die Spende als Sonderausgabe beim Finanzamt an. So erhalten Sie zumindest steuerliche Vergünstigungen. In jedem Fall haben Sie Anspruch auf Aufwendungsersatz. Der deckt beispielsweise Ihre Auslagen für Fahrten, Kosten für Telefon, Porto und Büromaterialien ab.
Pflichten
Nachdem sich ein neues Parlament konstituiert hat, wird in den folgenden Wochen der Seniorenbeirat zum ersten Mal einberufen. Dabei werden Anfragen aus der Bevölkerung und seitens der Altenhilfeeinrichtungen auf die Tagesordnung genommen. Im Anschluss diskutieren die Teilnehmer eine gemeinsame Linie und Forderungen. Als gewähltes Mitglied sollten Sie an diesen regelmäßig stattfindenden Sitzungen teilnehmen.
Dort verabschieden die Teilnehmer, wer in den Ausschüssen und in der Ratsversammlung die Interessen des Beirates letztendlich vertritt. Ebenso wichtig der regelmäßige Einsatz bei den Aufgaben als Vorstand oder als Schriftführer, wenn Sie sich in ein solches Amt wählen lassen. Eine Verpflichtung, sich um solche Aufgaben zu bewerben, besteht jedoch nicht.
Aufgaben und Grundsätze eines Seniorenbeirates
Der Seniorenbeirat nimmt aktiven Einfluss auf die Volksvertreter im Parlament. Er lenkt die Aufmerksamkeit auf Dinge, die den meisten Abgeordneten und Räten in dieser Form ansonsten nicht bewusst wären. So weist er auf Probleme hin und macht die Bedürfnisse von Senioren und Rentnern transparenter. Auf diese Art und Weise trägt er maßgeblich zur Meinungsbildung der Parlamentarier bei. Dabei zeichnen einen Seniorenbeirat verschiedene Grundsätze aus:
- Überparteilichkeit
Ein Seniorenbeirat ist immer parteipolitisch unabhängig. Er setzt sich für die Belange der Senioren und nicht für die bestimmter Parteien ein. - Ehrenamtlich
Die Mitglieder im Seniorenbeirat arbeiten unentgeltlich. Zwar können sie eine Ehrenamtspauschale erhalten. Ein Verdienst für ihre Arbeit ist jedoch nicht vorgesehen. - Konfessionslos
Der Seniorenbeirat ist nicht an bestimmte Glaubensrichtungen oder Kirchen gebunden. Somit können sich Angehörige jeder Religion in diesem Gremium engagieren. - Gemeinnützig
Die Arbeit des Seniorenbeirates soll der Allgemeinheit zugutekommen, nicht den Interessen einiger weniger. Wirtschaftliche Vorteile sind ein Tabu. Daher ist ein Seniorenbeirat häufig als gemeinnütziger Verein organisiert. - Selbstbestimmt
Der Seniorenbeirat organisiert sich selbst und entscheidet seine Haltungen eigenverantwortlich. Eine Einflussnahme von außen ist somit ausdrücklich ausgeschlossen. - Vermittelnd
Seniorenräte verstehen sich als Mittler zwischen den Generationen und Kulturen. Sie setzen sich für den Dialog zwischen den Generationen und die Integration älterer ausländischer Mitbürger ein. - Unterstützend
Nicht nur die politischen Entscheidungsträger sollen unterstützt werden. Örtliche Senioreneinrichtungen wie Pflege- und Altenheime, Mehrgenerationenhäuser, Seniorenzentren oder andere Institutionen der Altenhilfe können sich ebenfalls an den Seniorenbeirat wenden, um Rat und Hilfe zu erfahren. - Öffentlichkeitswirksam
Aufgabe eines Seniorenbeirates ist zudem die Öffentlichkeitsarbeit. Missstände darzulegen und für die Bevölkerung transparent zu machen, ist ein wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeit. Zugleich bietet er Sprechstunden mit Beratung für die Bürger, die ihre Belange vortragen können.
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