Grundrente: Anspruch, Höhe, Voraussetzung

Die Grundrente ist da. Seit Januar 2021 gibt es sie. Doch wer bekommt die Grundrente? Und wie hoch ist sie? Wo sieht man die Höhe seines Anspruchs und wie lässt sich berechnen, wieviel Ihnen im Einzelfall zusteht? Und ab wann wird sie ausbezahlt? Wir kümmern uns um die wichtigsten Fragen der Grundrente.

Grundrente: Anspruch, Höhe, Voraussetzung

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Wie hoch ist die Grundrente?

Seit dem 1.1.2021 haben Rentner mit einer kleinen Rente Anspruch auf einen Zuschlag: die sogenannte steuerfinanzierte Grundrente. Der Begriff ist etwas irreführend und widersprüchlich. Immerhin handelt es sich nicht um einen Grund- oder Basisbetrag, sondern um einen Zuschlag auf die reguläre Rente.

Der Grundgedanke dahinter ist, dass Rentner, die ihr Leben lang gearbeitet haben, eine Mindestrente erhalten sollen. So soll Altersarmut vermieden werden. Ob und wieviel Grundrente Sie bekommen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Anzahl der Beitragsjahre
  • Einkommen innerhalb der Beitragsjahre
  • Höhe des aktuellen Einkommens

Der maximale Betrag der Grundrente im Jahr 2021 beträgt 404,86 Euro. Diese Grundrente werden jedoch nur die wenigsten bekommen. Schätzungen gehen davon aus, dass die Höhe der Grundrente im Schnitt bei ungefähr 75 Euro liegen wird. Dieser Betrag ist eine Bruttorente – Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung werden davon also noch abgezogen.

Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass ungefähr 1,3 Millionen Bundesbürger einen Anspruch auf Grundrente haben werden.

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Grundrente berechnen: Wer bekommt die neue Grundrente?

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie zwischen mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen können. Um Anspruch auf den vollen Betrag zu haben, müssen es sogar 35 Beitragsjahre sein. Als Beitragsjahre zählen auch Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen. Zeiten der Schulausbildung, der Arbeitslosigkeit oder Beschäftigung in einem Minijob allerdings nicht.

Zudem werden bei der Berechnung der Grundrente nur Beitragsjahre mitgezählt, in denen Sie zwischen 30 und 50 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient haben. Zur Orientierung: zur Zeit sind 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes 1.013 Euro brutto pro Monat. Insgesamt darf das Einkommen während der kompletten Berufsjahre maximal 80 Prozent des Durchschnittseinkommens betragen. Das sind rund 2.700 Euro monatlich.

Im Klartext: Einen grundsätzlichen Anspruch auf Grundrente haben Sie nur, wenn Sie 33 Beitragsjahre vorweisen können und dabei höchstens 80 Prozent des Durchschnitts verdient haben. Jedes Jahr, in dem Sie zwischen 30 und 50 Prozent verdient haben, wird dann bei der Berechnung der Höhe gezählt.

Was wird bei der Grundrente angerechnet?

Die dritte wichtige Variable neben Beitragsjahren und Verdienst ist die aktuelle Höhe der Rente und anderer Einkünfte. Um die volle Grundrente zu erhalten, muss dieser Betrag unter 1.250 Euro brutto liegen (bei Verheirateten sind es 1.950 Euro). Liegen Sie darüber, fällt die Grundrente geringer aus.

Das bedeutet: Wer eine Rente von 1.100 Euro erhält, darf 150 Euro pro Monat zusätzlich verdienen. Alles was darüber liegt wird zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Und alle Einkünfte, die über 1.600 Euro (bei Verheirateten 2.300 Euro) liegen, gar zu 100 Prozent.

Als Einkünfte zählen dabei:

  • Pensions- und Rentenzahlungen
  • Mieteinkünfte
  • Zinsen aus Kapitalerträgen
  • Einkünfte des Ehepartners
  • Steuerfreibeträge
  • Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Rentenversicherung

Vermögen wird nicht berücksichtigt. Was Sie also auf der hohen Kante haben, spielt für die Grundrente keine Rolle.

Sie sehen also: die Berechnung der Grundrente ist höchst individuell. Die Deutsche Rentenversicherung gibt für die Berechnung folgendes konkrete Beispiel: „Frau A. hat nach der Scheidung von ihrem Mann das gemeinsame Haus bekommen und vermietet es. Zusammen mit ihrer Rente kommt sie so auf monatliche Einnahmen in Höhe von 1.350 Euro. Sie liegen mit 100 Euro oberhalb des unteren Einkommensfreibetrags, davon 60 Prozent betragen 60 Euro. Im Ergebnis können Frau A. rund 45 Euro brutto (105 Euro – 60 Euro) als Grundrente ausgezahlt werden.“

Wer seine Grundrente konkret ausrechnen möchte, findet einen Rechner unter diesem Link

Wird bei der Grundrente die Witwenrente angerechnet?

Ja, bei der Berechnung der Grundrente werden alle Einkommen angerechnet. Dies betrifft auch alle Arten der Rente. Somit ist die Witwenrente auch ein Bestandteil Ihres Einkommens und beeinflusst die Höhe der Grundrente.

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Grundrente mit 63: Ist das möglich?

Auch wenn der Begriff der Grundrente etwas anderes vermuten lässt: Die Grundrente ist im Prinzip gar keine Rente, sondern ein Zuschlag. Man könnte sie auch als eine Art Sozialhilfe bezeichnen.

Das hat nicht nur Nachteile: Wer mit 63 in Rente geht, muss von der regulären Rentenzahlungen gehörige Abschläge in Kauf nehmen. Für die Grundrente gilt das nicht. Sie ist nicht an eine Regelaltersgrenze geknüpft. Allerdings müssen Sie selbstverständlich die 33 Beitragsjahre als Grundvoraussetzung vorweisen können.

Muss ich die Grundrente beantragen?

Nein, im Laufe von des Jahres 2021 wird jedes Rentenkonto automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Das heißt: Wer eine Rente bekommt, bei dem wird auch der Anspruch auf Grundrente gecheckt. Die Einkommensprüfung erfolgt im Austausch mit den Finanzbehörden.

Eine Antragsstellung ist daher nicht erforderlich. Ebenso wenig müssen Sie Ihr Einkommen melden – es sei denn Sie leben im Ausland.

Ab wann bekomme ich die Grundrente?

Grundsätzlich steht Ihnen die Grundrente ab dem 1. Januar 2021 beziehungsweise mit dem Renteneintritt zu.

Die Prüfung des Einkommens ist jedoch aufwendig und dauert einige Monate. Daher werden vermutlich erst Mitte 2021 die ersten Grundrenten automatisch ausbezahlt – selbstverständlich rückwirkend zum 1.1.2021.

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Kritik an der Grundrente

Drei Prozent der Rentner sind von Altersarmut betroffen. Weitere zwanzig Prozent gelten diesbezüglich als gefährdet. Gegen diese alarmierenden Zahlen sollte die Grundrente ein Instrument sein. Von der großen Koalition wird sie als Meilenstein gefeiert.

Es gibt allerdings auch Kritik. Diese betrifft im Einzelnen folgende Punkte:

  • Bürokratie
    Kritiker bemängeln, dass mit der Einkommensprüfung ein Bürokratiemonster geschaffen wurde, das im Endeffekt deutlich mehr an Steuergeldern kostet, als ursprünglich veranschlagt.
  • Vermögen
    Für viele gilt die Grundrente als ungerecht, da nur das Einkommen berücksichtigt wird, allerdings nicht das Vermögen. Als Beispiel zeigen Sie auf, dass arbeitende Rentner, die Ihre Miete bezahlen müssen, benachteiligt werden. Ihr Einkommen wird auf die Grundrente angerechnet. Wer jedoch mietfrei in seinem eigenen Haus wohnt, hat diesbezüglich einen großen Vorteil.
  • Beitragsjahre
    Eine weitere Kritik macht sich an der Anzahl der Beitragsjahre fest. Kritiker halten die Spanne zwischen 33 und 35 Beitragsjahren für politisch willkürlich gewählt. Zudem machen sie eine Ungerechtigkeit darin fest, dass dabei die Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht mitgezählt werden.
  • Berechnungsgrundlage
    Ebenfalls bemängeln die Kritiker die Berechnungsgrundlage, die zwischen 30 und 50 Prozent des Durchschnittseinkommens liegt. Sie führen an, dass insbesondere Beschäftigte in Teilzeit meist darunter liegen. Damit bleibt ihnen in vielen Fällen nur die Grundsicherung.
  • Begrifflichkeit
    Eine Grundrente ist der Begrifflichkeit nach eigentlich ein Sockelbetrag, der jedem Rentner zusteht. Zumindest ist dies in anderen Ländern wie den Niederlanden oder Schweden so. In Deutschland ist die Grundrente für die Kritiker jedoch ein Etikettenschwindel. Sie ist ein individueller Zuschlag und somit meist nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
  • System
    Grundlegende Kritik richtet sich an die Tatsache, dass mit der Grundrente das bisherige Rentensystem nicht reformiert wurde. Eine umfassende Rentenreform sei ausgeblieben, obwohl sie dringend nötig gewesen wäre. Die Grundrente gilt vielen daher als ein „herumdoktern“ an einem ohnehin schon todkranken System.

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[Bildnachweis: Herbstlust.de]

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