Was ist eine vorgezogene Altersrente?
Für den Renteneintritt gibt verschiedene Möglichkeiten: Manche möchten gerne bis 70 arbeiten, andere suchen nach Tricks, um früher in Rente zu gehen.
Wer die vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen möchte, muss dies in der Regel bezahlen: Mit einem entsprechenden Abschlag von der Rentenzahlung. Für jeden Monat, den Sie vor dem eigentlichen Rententermin aus dem Arbeitsleben ausscheiden, erhalten Sie entsprechend weniger ausbezahlt. Momentan sind die 0,3 Prozent pro Monat des früheren Renteneintritts.
Doch keine Regel ohne Ausnahmen: Wer mindestens 45 Jahre gearbeitet hat, kann den Rentenbeginn vorverlegen. Zwar läuft die Regelung, bereits im Alter von 63 Jahren einen Rentenantrag erfolgreich stellen zu können, langsam aus. Aber durch das sukzessiv ansteigende Renteneintrittsalter auf 67, ist es dennoch weiterhin möglich, sich vorzeitig in den Ruhestand zu verabschieden. Zwar nicht mehr durch die Rente mit 63, aber durchaus mit 64 oder 65.
Vorgezogene Altersrente: Kündigung nötig?
Wer von der vorgezogenen Altersrente Gebrauch macht, muss dies zunächst bei der Rentenversicherung abklären und beantragen. Es macht Sinn, dies zuvor intensiv und genau durchzurechnen.
Ist die vorgezogene Altersrente seitens der Rentenversicherung genehmigt, müssen Sie nicht mehr gesondert bei Ihrem Arbeitgeber kündigen. In der Regel erhält er ohnehin Bescheid seitens der Rentenversicherung.
Fairerweise sollten Sie ihn jedoch frühzeitig von Ihren Plänen in Kenntnis setzen, damit sich dieser entsprechend planen kann. Gegebenenfalls ist auch eine Vereinbarung zur Altersteilzeit möglich.
Vorgezogene Altersrente: Schwerbehinderung vorhanden?
Sie kommen nicht auf die 45 Beitragsjahre, aber haben zumindest 35 Beitragsjahre erreicht und verfügen über einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50 Prozent? Dann können Sie ebenfalls die vorgezogene Altersrente ohne Abschläge in Anspruch nehmen und zwei Jahre vor offiziellem Rentenbeginn in den Ruhestand.
Den Ausweis erhalten Sie bei den Versorgungsämtern Ihres jeweiligen Bundeslandes. Die Prüfung ist jedoch langwierig und mit hohen Hürden versehen.
Wann die Altersrente für Schwerbehinderte bei Ihnen genau greift, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Welcher Jahrgang sich wann in den frühzeitigen Ruhestand verabschieden darf, können Sie unten angefügter Tabelle entnehmen.
Diese Regelung gilt übrigens auch für Arbeitnehmer in besonders verantwortungsvollen oder körperlich anstrengenden Berufsfeldern wie dem Straßen- oder Bergbau oder aber beispielsweise auch für Piloten.
Rente nach 45 Beitragsjahren: Tabelle
Wie bereits erwähnt, können Arbeitnehmer, die mindestens 45 Beitragsjahre aufweisen können, früher in Rente gehen. Wann das genau ist, sehen Sie in folgender „Rente mit 63 Tabelle“
- Jahrgang 1957: frühestmöglicher Renteneintritt mit 63 Jahren und 10 Monaten
- Jahrgang 1958: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren
- Jahrgang 1959: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren und 2 Monaten
- Jahrgang 1960: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren und 4 Monaten
- Jahrgang 1961: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren und 6 Monaten
- Jahrgang 1962: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren und 8 Monaten
- Jahrgang 1963: frühestmöglicher Renteneintritt mit 64 Jahren und 10 Monaten
- Jahrgang 1964: frühestmöglicher Renteneintritt mit 65 Jahren
Wann kann man mit 63 in Rente gehen mit Abschlägen?
Für wen die obigen Voraussetzungen nicht zutreffen, der kann nach 35 Beitragsjahren ebenfalls je nach Geburtsjahr (siehe Tabelle oben) früher in Rente gehen. Allerdings werden dann saftige Abschläge fällig. 0,3 Prozent pro Monat klingen zwar auf den ersten Blick wenig, doch das ganze summiert sich: Bei einem vorgezogenen Ruhestand von zwei Jahren sind das immerhin 7,2 Prozent. Oder anhand eines konkreten Beispiels ausgedrückt: Bei einem Rentenanspruch von 2.000 Euro sind dies stolze 144 Euro pro Monat weniger – lebenslang.
Diese Abschläge lassen sich jedoch mit freiwilligen Zahlungen abfedern oder komplett ausgleichen. Wie hoch diese Zahlungen sein müssen, diese Rechnung ist individuell unterschiedlich. Hängt sie doch mit Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Rentenanspruch, Ihren Versichertenjahren und Ihrem Gehalt zusammen.
Bei einem Beratungsgespräch hilft Ihnen der Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung gerne. Die notwendigen Informationen dazu können Sie direkt unter der kostenlosen Hotline 0800 1000 4800 einholen. Dort können Sie auch eine Terminvereinbarung mit einem Mitarbeiter vor Ort oder online treffen.
Was zählt als Beitragsjahre?
Zu diesen 45 beziehungsweise Beitragsjahren zählt nicht nur eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis, sondern auch folgende Jahre, in denen Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren:
- Ausbildung
- Wehr- beziehungsweise Zivildienst
- Freiwilliges Soziales Jahr
- Beschäftigung in einem Mini-Job
- Berufliche Weiterbildung
- Zeiten zur Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes
- Zeiten zur Pflege von Familienangehörigen
- Selbstständige Tätigkeit bei freiwilliger Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung
- Zeiten des Bezugs von Krankengeld
- Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld
- Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld
- Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I
Sonderfall Transfergesellschaft
Insbesondere die letzten beiden Punkte sind zuletzt interessant geworden. So klagte ein Versicherter vor dem Bayrischen Landessozialgericht gegen die Deutsche Rentenversicherung auf Anerkennung seiner letzten Beitragsjahre. Der Hintergrund war, dass er nach einer Insolvenz seines vormaligen Arbeitgebers in eine Transfergesellschaft übernommen wurde, im Anschluss Arbeitslosengeld I bezog und dann in den Vorruhestand gehen wollte.
Ziel solcher Transfergesellschaften ist es normalerweise, die Arbeitnehmer nicht sofort in die Arbeitslosigkeit fallen zu lassen, sondern sie in gewisser Weise abzufedern. Innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (maximal zwölf Monate) ist der Beschäftige offiziell nicht arbeitslos, sondern erhält ein sogenanntes Transferkurzarbeitergeld. Die liegt von Seiten der Bundesagentur für Arbeit in etwa in der Größenordnung seines Anspruchs auf Arbeitslosengeld I. Häufig sind auf Seiten des vorigen Unternehmens noch Mittel da, um das Transferkurzarbeitergeld auf bis zu hundert Prozent des vorigen Gehaltes aufzustocken. Zwar arbeitet der Beschäftige dabei nicht, erhält aber durch Coaching-, Weiterbildungs- und Trainingsmaßnahmen Unterstützung für seine Bewerbungsaktivitäten auf dem Arbeitsmarkt.
Da die Beschäftigung in einer Transfergesellschaft vor Renteneintritt offiziell bislang nicht detailliert in aller Konsequenz in den gesetzlichen Regelungen berücksichtigt wurde, weigerte sich die Deutsche Rentenversicherung im zu Grunde liegenden Fall, diese Zeit als Beitragsjahre anzurechnen. Doch das Bayerische Landessozialgericht entschied anders: In seinem Urteil vom 1.7.2020 (L 1 R 457/18, Vorinstanz: Sozialgericht Augsburg, Urteil v. 27.6.2018, S 13 R 888/15) kam es zu dem Schluss, dass diese Zeiten sehr wohl bei der Berechnung der Beitragsjahre zu berücksichtigen sind – auch wenn keine Beitragszahlungen erfolgten.
Zwar ist die Gründung einer Transfergesellschaft nicht mit einer vollständigen Geschäftsaufgabe durch eine Insolvenz gleich zu setzen. Dennoch muss in jedem Fall diese Zeit mit einberechnet werden. Dies gilt, obwohl aufgrund des Alters des Versicherten klar ist, dass es unrealistisch ist, noch einmal eine neue, versicherungspflichtige Arbeitsstelle zu finden. Der Ablauf lautet in diesem Fall: Transfergesellschaft, Arbeitslosengeld I, Vorzeitiger Rentenbeginn.
Flexible Möglichkeiten
Zu den genannten Möglichkeiten, gibt es auch noch Modelle, mit denen Sie eine individuelle Regelung für Ihren Vorruhestand anstreben können. So können Sie zum Beispiel mit Ihrem Arbeitgeber bestimmte Vereinbarungen treffen, um den Eintritt in den Ruhestand flexibler zu gestalten:
- Reduzierung der Arbeitszeit (Altersteilzeit)
- Vorruhestand durch ein Lebensarbeitszeitkonto
- Flexirente, also Hinzuverdienst nach dem Renteneintritt
Auch hier empfiehlt es sich jedoch, mit Ihrem Sachbearbeiter der Rentenversicherung frühzeitig einen Termin zu vereinbaren, um zu überlegen, welche dieser Möglichkeiten für Ihre konkrete Situation unter Umständen Sinn machen könnte.
Vorgezogene Altersrente: Hinzuverdienst
Die vorgezogene Altersrente bietet noch einen weiteren Vorteil: So paradox es klingt – viele arbeiten in dieser Zeit weiter oder suchen sich einen neuen Job, der ihnen Freude bereitet.
Dies ist dank des des sogenannten „Flexirentengesetzes“ möglich. Denn damit dürfen Sie pro Kalenderjahr einen Hinzuverdienst zur Rente von maximal 46.060 Euro haben, ohne dass diese ihnen gekürzt wird.
Dies gilt bis zum offiziellen Renteneintrittsalter. Danach gilt die reguläre Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr.
Wie hoch ist die vorgezogene Altersrente?
Bei der Berechnung Ihrer vorgezogenen Altersrente spielen viele Parameter eine Rolle. Daher lässt sich hier keine pauschale Aussage treffen. Eine individuelle Rentenberechnung sollten Sie bei Ihrem Berater der Deutschen Rentenversicherung einholen.
Einen ersten Überblick können Sie sich jedoch auch bereits im Vorfeld mit dem kostenlosen Rentenrechner verschaffen. Einfach die Schieberegler betätigen und vergleichen:
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