Definition: Was ist Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bedeutet, dass etwas ohne besondere Erschwernis oder fremde Hilfe nutzbar und zugänglich ist. Für Senioren bedeutet das konkret, dass altersbedingte Hindernisse verschwinden. Dass sie sich zum Beispiel in ihrer Wohnung oder ihrem Haus wie früher bewegen können. Barrierefreiheit bezieht sich jedoch nicht nur auf den häuslichen Bereich.
Dinge des alltäglichen Lebens müssen ebenso barrierefrei sein. Dazu zählen Ämter, Behörden, kulturelle Veranstaltungen oder öffentliche Verkehrsmittel.
Barrierefrei: Bedeutung für alle Menschen
Barrierefreiheit kommt längst nicht nur Senioren zugute. Schwierigkeiten mit Treppen, Platzmangel oder Stolperfallen betreffen auch gehbehinderte Menschen oder Mütter mit Kinderwagen. Sind Texte in leichter Sprache verfasst, profitieren nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen, sondern auch Nicht-Muttersprachler. Was aber die wenigsten bedenken: Nur selten sind Behinderungen angeboren.
Die überwiegende Mehrheit aller Fälle geht auf Erkrankungen oder Unfälle zurück. Hier kommt das Alter ins Spiel. Denn die meisten Schwerbehinderungen treten erst im Alter auf. Gemäß statistischem Bundesamt ist etwa ein Drittel (34 Prozent) der Betroffenen 75 Jahre oder älter. Und unter den „Mittelalten“ (55 bis 74 Jahre) sind sogar 44 Prozent betroffen. Heißt: Jeder Mensch braucht irgendwann barrierefreien Zugang. Folgende Grafik verdeutlicht die Häufigkeit der Behinderungsursachen:
Barrierefrei: Beispiele für besseren Zugang
Dinge des öffentlichen Lebens sollten barrierefrei sein. Dazu gehört zum Beispiel:
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Barrierefreie Infrastruktur
Eine barrierefreie Infrastruktur kann beispielsweise so aussehen: Eigene Fahrzeuge und die des öffentlichen Nahverkehrs werden werden mit Rampen, Liften oder ebenerdigen Einstiegen umgerüstet. Wege von Hindernissen befreit und mit Bodenmarkierungen versehen, die mit dem Blindenstock erfasst werden können. Geldautomaten werden zudem immer häufiger auf niedriger Höhe montiert, um vom Rollstuhl aus erreichbar zu sein.
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Barrierefreie Dienstleistung
Für körperlich beeinträchtigte Reisende haben sich etliche Hotels bereits im Angebot umgestellt – sei es bezüglich des Rahmenprogramms, des Transfers oder Schulung der Mitarbeiter. Kinos und andere Kultureinrichtungen bieten spezielle Hörprogramme für Sehbehinderte oder Untertitel für Personen mit einer Hörbehinderung an. Automaten bieten akustische Signale sowie extra große Tasten.
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Barrierefreier Computer
Waren Computer rein auf Text und andere visuelle Reize fokussiert, bietet die moderne Technik zunehmend barrierefreie Bedienung. Sprachausgabe und -steuerung in Laptop und Smartphone gehören dabei ebenso schon zum Standard wie das Erkennen von Gebärdensprache sowie Maussteuerung mit den Augen oder dem Mund.
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Barrierefreies Internet
Auch das Internet selbst kann barrierefrei gestaltet sein. Dafür braucht es besser strukturierte und größere Webseiten. Stärkere Kontraste im Webdesign helfen sehbehinderten Menschen. Für Blinde bietet sich eine textliche Beschreibung von Bildern und Formularen im Netz an. Videos mit Untertiteln helfen tauben oder schwerhörigen Personen.
Barrierefreiheit: Gesetzliche Grundlagen
Paragraph vier des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) definiert Barrierefreiheit so: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
Barrierefreiheit ist in weiteren Gesetzen und Verordnungen geregelt:
- Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie die Web Content Accessibility Guidelines für barrierefreies Internet
- DIN-Norm 18040-2 für barrierefreien Neu- und Umbau
Barrierefrei Wohnen: Checkliste
Barrierefreies Wohnen ist nicht einfach ein Zugang mit einer Rampe. Denn „barrierefrei“ ist mehr als nur kleinere bauliche Maßnahmen am Hauseingang – es bedeutet um einen umfassenden Check des gesamten Wohnumfeldes. Selbstverständlich ist es möglich, nur Teilbereiche einer Wohnung barrierefrei umzubauen, wie zum Beispiel das Badezimmer oder die Küche.
Bei Geheinschränkungen empfiehlt es sich dennoch, die komplette Wohnung barrierefrei umzugestalten – beispielsweise wenn Sie auf einen Rollator angewiesen sind. Die nachfolgende Checkliste können Sie bequem im Browser abhaken. Sie dient als Tippgeber für Verbesserungen im häuslichen Umfeld:
- Stufen
Sowohl vor der Wohnung als auch innerhalb eines Hauses können Stufen mit einer Rampe oder einem Treppenlift versehen und so barrierefrei überwunden werden. - Türen
Türen lassen sich verbreitern (auf mindestens 80 Zentimeter) und eventuelle Schwellen beseitigen. - Eingangsbereich
Neben einer breiten Tür und einer Rampe können zudem Briefkasten und Klingel nach unten versetzt und somit besser erreichbar montiert werden. - Türklinken & Griffe
Fenstergriffe und Türknäufe sollten sich ohne große Kraftanstrengung öffnen lassen. Ist das nicht der Fall, können automatische Türöffner helfen. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise eine Umstellung auf Smarthome sinnvoll sein. - Wohn- & Schlafzimmer
In allen Räumen sollten Lichtschalter bequem erreichbar sein. Barrierefreies Wohnen heißt, dass Sie Stolperfallen durch Teppiche ausschalten. Sorgen Sie außerdem für Platz neben dem Bett, so dass Sie ein Telefon oder den Hausnotruf dort stationieren können. - Badezimmer
Badewanne oder Dusche können mit ebenerdigem Eingang gestaltet, das Waschbecken und die Toilette nach unten versetzt werden. Zudem ermöglichen rutschfeste Böden und Haltegriffe einen besseren Stand. Eine weitere Möglichkeit ist, Wasserhähne mit Bewegungssensoren zu versehen. - Küche
Spezielle, niedrige Kücheneinrichtungen und Arbeitsflächen, sowie höhenverstellbare Herdplatten ermöglichen barrierefreies Kochen. - Balkon & Garten
Achten Sie auf barrierefreien Zugang zum Balkon. Wichtig sind ein stabiles Balkongeländer und rutschfester Boden. Letzteres gilt auch für den Garten bei Nässe: Rutschgefahr droht nicht nur durch Rasen, sondern auch ungeeigneten Bodenbelag.
Checkliste zum Download
Obige Checkliste stellen wir Ihnen hier kostenlos zum Download (PDF) zur Verfügung:
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei & behindertengerecht?
Der Begriff „barrierefrei“ beinhaltet das, was früher häufig als behindertengerecht oder behindertenfreundlich bezeichnet wurde. Um eine Behinderung jedoch im Sprachgebrauch nicht in den primären Fokus zu rücken und Menschen danach zu einzuteilen, ob sie behindert oder nicht-behindert sind, hat sich im Laufe der Zeit die politisch korrekte Bezeichnung „barrierefrei“ durchgesetzt.
Umgangssprachlich finden sich ebenfalls „altersgerecht“, „seniorengerecht“ oder „barrierearm“. Diese Begriffe stellen aber keine gesetzlich definierten Bezeichnungen dar. Wichtiger ist die Unterscheidung zwischen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“. Beide Begriffe sind in der angesprochenen Normvorschrift DIN 18040 festgelegt. Aus dieser geht hervor, dass gerade im privaten Wohnbereich eine Barrierefreiheit nicht unbedingt automatisch bedeutet, dass diese Bereiche alle problemlos mit dem Rollstuhl erreichbar sind.
Beispiele für rollstuhgerechtes/barrierefreies Wohnen
Eine rollstuhlgerechte Wohnung ist daher immer barrierefrei, aber nicht umgekehrt. Einige Beispiele:
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Raumgröße
Für eine Barrierefreiheit eines Raumes muss dieser mindestens 1,20 Meter mal 1,20 Meter groß sein. Rollstuhlgerecht ist er erst ab einem Ausmaß von 1,50 Meter mal 1,50 Meter.
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Türbreite
Türen gelten ab einer Breite von 80 Zentimetern als barrierefrei. Um rollstuhlgerecht zu sein, müssen sie mindestens 90 Zentimeter breit sein. Der Türspion sollte sich auf einer Höhe von 1,20 Metern befinden.
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Toilette
Eine barrierefreie Toilette muss lediglich 20 Zentimeter von der Wand entfernt montiert sein. Rollstuhlgerecht ist sie, wenn das WC maximal 48 Zentimeter hoch und 70 Zentimeter tief ist. Außerdem muss es 30 Zentimeter von der Wand entfernt sein, auch müssen entsprechende Griffe und Stützen montiert sein.
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Dusche
Hier muss lediglich ein ebenerdiger Eingang sowie Maße von 120×120 Zentimeter gewährleistet sein, um sie barrierefrei zu gestalten. Eine rollstuhlgerechte Dusche muss zudem über einen Klappsitz, Stützgriffe und eine Einhebel-Armatur verfügen. Die Maße sind ebenfalls größer: mindestens 150×150 Zentimeter.
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Badewanne
Eine rollstuhlgerechte Badewanne muss unbedingt über einen Lift verfügen. Für eine barrierefreie Badewanne reicht eine nachträglich eingebaute Tür.
Barrierefrei: Was zahlt die Pflegekasse?
Ein barrierefreier Umbau kostet viel Geld. Da stellt sich in diesem Zusammenhang häufig die Frage nach der Finanzierung: Was zahlt die Pflegekasse beziehungsweise die Krankenkasse für einen Umbau? Verfügen Sie über einen anerkannten Pflegegrad (früher: Pflegestufen), erhalten Sie von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.
Diesen Zuschuss können Sie bei Ihrer Pflegekasse beziehungsweise Krankenkasse formlos beantragen. Sprechen Sie einfach Ihren Berater darauf an. Wichtig ist, dass die Arbeiten von einem zertifizierten Fachbetrieb vorgenommen.
Zuschuss für barrierefreies Bauen von der KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet außerdem zinsgünstige Kredite und Zuschussmöglichkeiten. Beides zusammen ist allerdings nicht möglich – ebenso wenig die Kombination mit Leistungen der Pflegeversicherung. Lesen Sie dazu mehr in unserem Artikel über Zuschüsse für barrierefreies Wohnen.
Sie können nämlich nicht nur barrierefrei umbauen, sondern auch Einbruchschutz einbauen lassen. Wir raten in diesem Zusammenhang eher zur Beantragung eines Zuschusses, anstatt eines günstigen Kredites. Sollten Sie erhebliche Kosten haben, erhalten Sie in Zeiten der Niedrigzinsen bei Banken ebenfalls günstige Kreditbedingungen.
Vorteile: Das bringt Barrierefreiheit
Wer einigermaßen gut zu Fuß sein sollte oder sich bislang nicht mit dem Thema Barrierefreiheit befasst hat, mag sich fragen, ob und unter welchen Bedingungen es sinnvoll ist, die Wohnung umständlich umzubauen. Die Vorteile bei einer frühzeitigen barrierefreien Gestaltung der Wohnung liegen dabei auf der Hand:
- Eigenes Zuhause
Tritt der Pflegefall ein, können pflegende Angehörige oder der ambulante Pflegedienst Sie länger in den eigenen vier Wänden pflegen. Ein Umzug und die Inanspruchnahme eines Pflegeheims lässt sich so vermeiden oder zumindest deutlich verzögern. - Längere Selbstständigkeit
Durch die Barrierefreiheit können Sie viele tägliche Dinge bis ins hohe Alter mitunter selbstständig erledigen und sind dafür nicht auf die Hilfe anderer angewiesen. Dies ermöglicht ein Gefühl der Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit. - Besserer Zugang
Sollte es zu einem Notfall kommen, ist in einer barrierefreien Wohnung genug Platz, damit Maßnahmen der ersten Hilfe erfolgen können. - Leichterer Gesamtnutzen
Erfolgt der frühzeitige Umbau zu einer barrierefreien Wohnung, sollte dies am besten als Komplettpaket geschehen. Auf diese Weise kann später viel Geld gespart werden. - Gesteigerter Wert
Nicht zuletzt steigt der Wert Ihrer Immobilie deutlich an, da die Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen und Häusern stets das Angebot bei weitem übertrifft.
Machen Sie sich bereits bei den ersten Anzeichen Gedanken über einen möglichen Umbau, um Ihre Wohnung barrierefrei zu gestalten. Wer zum Beispiel die Einkäufe nicht mehr selbst tragen kann, sondern die Hilfe eines Einkaufstrolleys benötigt, sollte sich damit auseinandersetzen, dass diese Entwicklung weiter fortschreitet.
Selbiges gilt, wenn bei Ihnen einen Krankheit wie beispielsweise Multiple Sklerose diagnostiziert wurde. Barrierefreiheit ist folglich nicht nur auf Ältere beschränkt. Sie nutzt letzten Endes einer Reihe von Menschen – direkt und indirekt.
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