Vorruhestand: Tipps + Rechte wie Sie früher in Rente gehen

Manch einer sonnt sich im Vorruhestand mit 58 Jahren. Für viele ist das ein Traum. Wer den vorzeitigen Ruhestand anstrebt, muss allerdings ein paar Punkte beachten und mit Abschlägen bei der Rente rechnen. Wir klären, ab wann der Vorruhestand möglich ist und welche Rechte Sie bei der Vorruhestandsregelung oder bei der Altersteilzeit haben. Außerdem erhalten Sie hier Tipps zum Hinzuverdienst und für das Vorruhestandsgeld…

Vorruhestand: Tipps + Rechte wie Sie früher in Rente gehen

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Vorruhestand: Ab wann können Sie in Rente?

Meist bezeichnet der Vorruhestand den Abschied vom Erwerbsleben vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese wird bis zum Jahr 2023 schrittweise erhöht. Lag das Renteneintrittsalter früher bei 65 Jahren, steigt es für alle nach 1948 Geborenen stufenweise auf 67 Jahre an. Zunächst um einen Monat pro Jahrgang, ab dem Geburtsjahrgang 1959 sogar um zwei Monate. Das Renteneintrittsalter ab 67 Jahren gilt zunächst für alle ab 1964 Geborenen.

Wer den Ruhestand vorziehen will, obwohl das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht ist, kann dies theoretisch tun, sobald er fünf Jahre lang Versicherungsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat (sogenannte Wartezeit). Allerdings sind so früh nur marginale Rentenansprüche erworben. Zum Leben im Alter reicht das nicht. Von Vorruhestand ist außerdem die Rede, wenn jemand mit seinem Arbeitgeber eine entsprechende Vorruhestandsregelung getroffen hat. In solchen Fällen können Arbeitnehmer bereits mit 58 Jahren aus dem Unternehmen scheiden.

Altersteilzeit oder Vorruhestand?

Wer mit dem Arbeitgeber eine Vorruhestandsvereinbarung trifft, muss mit nur geringen Einbußen rechnen. Im Unterschied zur Altersteilzeit arbeitet der Arbeitgeber im Vorruhestand nicht mehr. Oft ist eine Vorruhestandsvereinbarung Bestandteil von Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen. Sie soll dem Arbeitnehmer einen sanften Übergang zwischen Arbeitsleben und Renteneintritt ermöglichen.

Der Arbeitnehmer erhält beim vorzeitigen Ausscheiden vom Unternehmen anstelle des Gehaltes ein sogenanntes Vorruhestandsgeld. Das beträgt mindestens 65 Prozent des letzten Bruttogehalts. Davon werden weiterhin Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung und Lohnsteuer abgeführt. Mit regulärem Rentenbeginn endet das Vorruhestandsgeld. Lediglich die Arbeitslosenversicherung wird davon nicht gezahlt, weil eine Arbeitslosigkeit wegen des Vorruhestands ausgeschlossen ist.


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Vorruhestand ohne finanzielle Einbußen

Eine vorgezogene Altersrente ohne Abschläge ist unter bestimmten Bedingungen für Sie möglich:

  • Besonders langjährig Versicherte
    Arbeitnehmer, die „besonders langjährig versichert“ sind: Das trifft auf Arbeitnehmer zu, die 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, beispielsweise früh die Schule verlassen haben.
  • Erwerbsgeminderte
    Arbeitnehmer mit einer Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Schwerbehinderung. Voraussetzung ist hier, dass der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent und die Mindestversicherungszeit 35 Jahre beträgt.
  • Bestimmte Berufsgruppen
    Arbeitnehmer in körperlich anstrengenden oder verantwortungsvollen Berufen: Beispielsweise im Berg- und Straßenbau, aber auch als Piloten.
  • Bestimmte Personengruppen
    Arbeitslose Arbeitnehmer, die das 63. Lebensjahr erreicht haben und vor 1952 geboren sind. Frauen ab dem 60. Lebensjahr. Voraussetzung für die vorgezogene Altersrente ist hier, dass diejenigen vor 1952 geboren sind.
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Abzüge bei Vorruhestand

Wer nicht zu den oben genannten Personengruppen gehört und trotzdem vorzeitig in Rente gehen will, muss mit Abschlägen und massiven finanziellen Einbußen rechnen. In der Regel gibt es einen Abschlag von 0,3 Prozent auf die Rente für jeden Monat, den sie vor dem regulären Renteneintritt in den Ruhestand gehen. Im Jahr beläuft sich das auf ein Minus von 3,6 Prozent. Wer drei Jahre früher in Rente gehen will, muss mit einem Minus von rund 10,8 Prozent kalkulieren. Diese Abzüge sind endgültig. Sie bleiben also bis zum Lebensende.

Weiterer Nachteil: Wer eher in Rente geht, zahlt weniger Versicherungsbeiträge ein und sammelt weniger Rentenpunkte. Ob sich der Vorruhestand lohnt, sollten Sie also mit spitzem Bleistift durchrechnen.

Vorruhestand mit 58, 60 oder 63

Haben Sie im Laufe des Arbeitslebens genügend in die Rentenversicherung einbezahlt, ist ein Vorruhestand über die Altersteilzeitregelung mit 55 (oder später) möglich. Allerdings nicht abschlagsfrei. Die Deutsche Rentenversicherung rät dazu, den Antrag spätestens drei Monate vor Beginn des geplanten Vorruhestands zu stellen, um eine fristgerechte Rentenzahlung zu gewährleisten.

Idealerweise lassen Sie sich ein halbes Jahr vor einem möglichen Vorruhestand von der Deutschen Rentenversicherung beraten. Wem ein persönlicher Termin zu umständlich ist, kann auch die kostenlose Service-Hotline unter 0800 1000 4800 anrufen.


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Häufige Fragen & Antworten zum Vorruhestand

Was ist eine Vorruhestandsregelung?

Scheidet ein Arbeitnehmer noch vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter aus dem Berufsleben, spricht man von Vorruhestand. Häufig handelt es sich um ein Instrument des Personalabbaus. Das Unternehmen löst den Arbeitsvertrag dann mithilfe einer Vorruhestandsregelung auf. Zugleich erhält der Arbeitnehmer meist anstelle des Gehalts ein Vorruhestandsgeld.

Wann kann ich in den Vorruhestand gehen?

Alle Jahrgänge ab 1964 können abschlagsfrei mit 65 Jahren in den Vorruhestand gehen, sofern sie 45 Jahre lang rentenversichert waren. Für alle anderen gilt: Wer früher in Rente geht, muss mit unterschiedlich hohen Abzügen rechnen. Die richten sich nach dem Renteneintrittsalter und der Versicherungszeit. Ausnahmen gelten lediglich bei Schwerbehinderung beziehungsweise für bestimmte Berufsgruppen.

Was ist der Unterschied zwischen Vorruhestand und Altersteilzeit?

Im Gegensatz zur Altersteilzeit müssen Sie im Vorruhestand nicht mehr arbeiten. Ob Sie in der Altersteilzeit noch arbeiten, hängt davon ab, welches Modell Sie praktizieren. Beim Teilzeitmodell reduzieren Sie schrittweise Ihre Arbeitszeit (beispielsweise nur noch halbe Tage). Hingegen beim Blockmodell arbeiten Sie nur die Hälfte des vereinbarten Zeitraums und haben die zweite Hälfte frei.

Wie wirkt sich der Vorruhestand auf die Rente aus?

Wer 45 Jahre Versicherungszeit vorzuweisen hat, wird keinerlei Einschnitte spüren. So belohnt der Staat die „besonders langjährig Versicherten“. Auch mit mindestens 35 Jahren Versicherungszeit – als „langjährig Versicherter“ können Sie schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings kostet Sie hier der Ruhestand monatliche Abzüge in Höhe von 0,3 Prozent bis zum regulären Renteneintrittsalter.

Vorruhestand Rechner: Wie viel Geld gibt es?

Die wenigsten Arbeitnehmer gehen abschlagsfrei in den Vorruhestand. Eine Rentenberechnung gibt Aufschluss über die exakte Höhe. Hierbei spielt vor allem der Zugangsfaktor eine Rolle. Das ist der Zeitpunkt, zu dem Sie in Rente gehen. Treten Sie zum gesetzlichen Rentenbeginn in den Ruhestand ein, liegt er bei 1,0. Die bereits erwähnten Abschläge für jedes Jahr, das Sie früher aufhören, werden von diesem Wert abgezogen und mindern somit dauerhaft Ihre Rente.

Wie viel Geld bekommt man im Vorruhestand? Wollen Sie Ihre persönliche Rente kalkulieren, gibt folgender Rechner Ihnen einen individuellen und kostenlosen Überblick:


Mit diesem Rechner können Sie leicht mögliche Rentenlücken im Alter erkennen und entsprechend vorsorgen. Sie können sich das Ergebnis zudem als PDF-Datei abspeichern oder ausdrucken.

Vorruhestand Beamte: Sonderregelungen

Ein Vorruhestand für Beamte ist in der Regel nur bei Dienstunfähigkeit möglich. Dies ist in § 42 Absatz 1 Satz 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt. Wenn eine schwere Erkrankung vorliegt, muss ein Amtsarzt die Dienstunfähigkeit bescheinigen. Erst dann darf der Beamte den Vorruhestand wahrnehmen. Der Impuls dazu kann auch vom Vorgesetzten ausgehen. In jedem Fall ist der Personalrat mit einzubinden.


Vorruhestand-Abzüge und Rentenabschläge ausgleichen

Der Traum vom Vorruhestand muss aber keiner bleiben. Wer 45 Jahre lang in die Rentenversicherung einbezahlt hat, kann früher ohne Abschläge in Rente gehen. Außerdem gibt es noch folgende Tricks und Kniffe, wie Sie Abzüge ausgleichen beziehungsweise vermeiden:

Abschläge ausgleichen

Sie können freiwillig und vorzeitig die Beiträge zur Rentenversicherung erhöhen. Ab einem Lebensalter von 50 Jahren können sich Arbeitnehmer bei der Deutschen Rentenversicherung erkundigen, um welchen Betrag sie ihre Beiträge steigern müssen, um abschlagsfrei in den Vorruhestand gehen zu können. Besteht eine Lücke durch den früheren Renteneintritt, können Sie entweder eine einmalige Sonderzahlung (beispielsweise durch ein Erbe oder Vermögen) oder Teilzahlungen leisten.

Job suchen

Klingt paradox, tatsächlich machen das aber viele. Der Hinzuverdienst zur Rente ist attraktiv. Dank dem „Flexirentengesetz“ haben Rentner die Möglichkeit, mehr als 520 Euro dazuzuverdienen. So können Sie in den Vorruhestand gehen und mögliche Einbußen durch einen Nebenjob ausgleichen. Seit letztem Jahr können Sie bis zu 46.060 Euro jährlich ohne Abzüge während der Frührente dazu verdienen. Erst beim offiziellen Rentenbeginn sinkt die Grenze deutlich ab.

Lebensarbeitszeitkonto nutzen

Hierfür richtet der Chef ein Zeitkonto ein, auf dem Arbeitnehmer Überstunden, Urlaubstage, Arbeitgeberzuschüsse, Gehaltsbestandteile, Leistungsprämien, Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld ansparen können. Aus diesem angesparten Guthaben lässt sich schließlich die Freistellung und der Vorruhestand finanzieren – bei entsprechendem Gehalt. Während der Ansparphase zahlen Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialversicherungen. Die Abzüge werden erst bei der Auszahlung des Wertguthabens fällig. Sollte es zu einer Insolvenz des Unternehmens kommen, sind Arbeitnehmer auf der sicheren Seite: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Lebensarbeitszeitkonto durch entsprechende Insolvenzversicherungen, eine Bankbürgschaft oder ein Treuhandmodell abzusichern.

Altersteilzeit arbeiten

Oder Sie reduzieren die Arbeitszeit schrittweise: Das geht, wenn Sie älter als 55 Jahre sind, noch mindestens drei Jahre bis zur regulären Rente haben und in den in den vergangenen fünf Jahren mindestens 1.080 Kalendertage einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Möglich auch das sogenannte Blockmodell. Dabei werden die restlichen Arbeitsjahre in zwei Phasen aufgeteilt: In der „Aktivphase“ wird bei reduzierten Bezügen normal weitergearbeitet. In der „Passivphase“ wird das reduzierte Gehalt bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter gezahlt, aber der Arbeitnehmer hat komplett frei. Auf Altersteilzeit besteht allerdings kein gesetzlicher Anspruch. Sie kann aber in der Betriebsvereinbarung geregelt sein.

Suchen Sie sich eine Aufgabe für den Vorruhestand!

Nicht wenige Rentner fallen im Ruhestand in ein psychisches Loch. Daher sollten Sie sich rechtzeitig darüber Gedanken machen, was Sie mit der gewonnenen Freizeit anfangen. Ein neues Hobby zum Beispiel. Oder ein Ehrenamt.

Auch Reisen, das Erlernen einer neuen Sprache oder das Wiederauffrischen sozialer Kontakte können den Vorruhestand bereichern. Moderater Sport hält Sie zusätzlich fit und fördert die Ausschüttung von Glückshormonen.


Gedichte und Sprüche zum Vorruhestand

Nicht Sie selbst gehen in den Vorruhestand, sondern ein lieber Kollege oder Freund? Sicherlich möchten Sie die Person mit ein paar schönen Sprüchen zum Ruhestand verabschieden. Wir haben hier einige Gedichte und Sprüche für Sie gesammelt:

Gedichte

  • „Der Alltag Mühe geht vorbei,
    und Licht erhellt den Horizont.
    Zufriedenheit ist auch dabei,
    sie zieht herauf in breiter Front.“
    (Unbekannt)
  • „Der Ruhestand ist jetzt gekommen,
    nun kannst Du endlich ganz besonnen,
    die Beine hochlegen auf den Stuhl,
    oder mal schwimmen gehen im großen Pool.
    Du kannst Fische fangen oder Bücher verschlingen,
    und noch viel mehr von solchen Dingen.
    Wir wünschen Dir viel Spaß dabei,
    Du bist nach all den Jahren frei!“
    (Unbekannt)
  • „Im Leben hast Du viel erlebt,
    hast gesehen wie sich so manches hier bewegt.
    Unser Betrieb ist mit Dir gewachsen,
    hast Probleme niemals den andren überlassen.
    Hast geackert und gespart,
    die Arbeit war gar manchmal hart.
    Und trotzdem hast Du immer weiter gemacht,
    hast immer zuerst an uns gedacht.
    Wir wünschen Dir alles Glück dieser Erde,
    auf bald – unser lieber Weggefährte!“
    (Unbekannt)

Sprüche

  • „Wie nennt man die Menschen, die montags gute Laune haben? – Rentner.“
  • „Der Ruhestand ist das, worauf man sein ganzes Leben lang hinarbeitet und sich erschrocken wundert, wenn es dann soweit ist.“
  • „Wie herrlich ist es, nichts zu tun und dann vom Nichtstun auszuruhn.“ (Heinrich Zille)
  • „Das Alter hat die Heiterkeit dessen, der seine Fesseln los ist und sich nun frei bewegt.“ (Arthur Schopenhauer)
  • „Der Abschied von einer langen und wichtigen Arbeit ist immer mehr traurig als erfreulich.“ (Friedrich Schiller)
  • „Im Ruhestand muss man nicht mehr tun, was sich rentiert, sondern kann tun, was sich lohnt.“ (Ernst Reinhardt)
  • „Hab nie Angst vor dem Altwerden. Du kannst immer noch viel Unsinn machen. Nur langsamer.“
  • „Ruhestand ist kein Stillstand, sondern die Gelegenheit, das Leben von einem neuen Blickwinkel aus zu betrachten.“(Heidi Dolina)
  • „Ich bin wild, frei und tiefenentspannt. Wie ich den Zustand halten kann? Als Rentner.“
  • „Nach all den Jahren und Strapazen, voller Arbeit und Verdruss, kommt nun endlich der wohlverdiente Ruhestand mit viel Genuss.“

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[Bildnachweis: Herbstlust.de]

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