Definition: Was bedeutet Altenpflege?
Zur Altenpflege zählt der gesamte Bereich, der sich mit der professionellen Pflege und Betreuung von gesunden und kranken alten Menschen beschäftigt. In der Regel führen speziell ausgebildete Altenpfleger, aber auch Pflegehelfer sowie Gesundheits- und Krankenpfleger diese Tätigkeit aus. Daneben übernehmen ehrenamtliche Helfer und Pfleger und in nicht-professioneller Form Angehörige oder Freunde einen Teil der Altenpflege.
Ob die Altenpflege dabei in dafür eingerichteten Pflegeheimen oder bei der zu pflegenden Person zuhause stattfindet, hängt von der Art der Altenpflege ab – die Unterschiede finden Sie weiter unten in diesem Artikel.
Was sind die Aufgaben der Altenpflege?
Neben körperlicher Pflege und Hilfe bei der Hygiene kann Teil der Altenpflege auch die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, etwa dem An- und Ausziehen oder der Nahrungsaufnahme sein. Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Förderung von geistigen und körperlichen Fähigkeiten. Ebenso gehört eine medizinische Grundvorsorge in Absprache mit behandelnden Ärzten zu den Aufgaben der Altenpflege.
Das wichtigste Ziel der Altenpflege ist der Erhalt der Lebensqualität oder – falls möglich – diese sogar noch weiter steigern. Entsprechend großen Wert legt die Altenpflege darauf, die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu fördern und größtmögliche Selbstständigkeit zu ermöglichen. Deshalb stehen der Erhalt und die Wiederherstellung von Fähigkeiten in der Altenpflege an erster Stelle. Die Pflege soll dort unterstützen, wo Betroffene sich alleine nicht mehr versorgen können und Hilfe benötigen.
Versorgungsarten in der Altenpflege
In der Praxis gibt es zahlreiche unterschiedliche Arten und Formen der Altenpflege. Sie alle sind auf unterschiedliche Bedürfnisse ausgerichtet und sollen so den Betroffenen bestmöglich helfen. Entscheidend ist einerseits das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit, das sich in der jeweiligen Pflegestufe zeigt. Zum besseren Verständnis listen wir nachfolgend die häufigsten Arten der Altenpflege übersichtlich auf und erläutern sie kurz:
Ambulante Altenpflege
In der ambulanten Altenpflege findet die Pflege und Versorgung in der eigenen Wohnung des pflegebedürftigen Menschen statt. Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes kommen dafür nach Absprache entweder täglich oder auch in anderen zeitlichen Abständen.
Die benötigten Maßnahmen der Altenpflege führen die Pflegepersonen dann direkt vor Ort durch. Dazu können Körperpflege aber auch andere Unterstützungen bei alltäglichen Aufgaben zählen. Die ambulante Altenpflege eignet sich für verschiedene Wohnformen:
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Wohnung / Haus
Der Verbleib in der eigenen Wohnung beziehungsweise dem eigenen Haus ist den meisten Senioren das Liebste. Häufig sind dafür jedoch einige bauliche Veränderungen nötig, denn die wenigsten Wohnungen / Eigenheime sind barrierefrei. Auch erfordert das Wohnen in den eigenen vier Wänden irgendwann Unterstützung von außen. Das kann in Form der ambulanten Altenpflege erfolgen. Sind nur kleinere Hilfen im Haushalt oder bei Einkäufen erforderlich, können meist polnische Pflegekräfte weiterhelfen.
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Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen hat ebenfalls selbstbestimmtes Leben als Basis, bietet jedoch punktuelle Alltags- und Pflegeunterstützung. Je nach Pflegegrad und Wahlleistung kann betreutes Wohnen unterschiedlich ausgeprägt sein: Von einer gelegentlichen Haushaltshilfe bis hin zur mehrmals täglichen Pflege und der regelmäßigen Versorgung mit Mahlzeiten. Die Angebote richten sich je nach Variante. So kann betreutes Wohnen beispielsweise zum Angebot von Seniorenresidenzen oder Mehrgenerationenhäusern gehören. Zu den Vorteilen zählen das geförderte Sozialleben und die pflegerisch-medizinische Betreuung.
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Senioren-WG
Deutlich günstiger als eine Seniorenresidenz oder ein Seniorenstift ist kann die Senioren-WG sein. Entscheidend dafür ist, wie sie zustande kommt und welche Pflegedienstleistungen in Anspruch genommen werden. Ist sie beispielsweise an ein Altenheim angegliedert und nehmen Sie sämtliche dortigen Angebote wahr, können im Endeffekt ähnliche Kosten wie in einer Seniorenresidenz zustandekommen. Deutlich günstiger fällt es aus, wenn ein Hauptmieter eine normale Wohnung mietet und die anderen Mitbewohner für sämtliche Kosten anteilig aufkommen. Entsprechende Leistungen wie etwa Einkaufsdienste buchen Sie je nach Bedarf hinzu.
Stationäre Altenpflege
Im Gegensatz dazu findet die stationäre Altenpflege nicht zuhause, sondern in einer dafür vorgesehenen Einrichtung statt. Das kann in einem Pflege- oder Altenheim sein. Die vollstationäre Pflege richtet sich an pflegebedürftige Personen, die dauerhaft auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind.
Ob dies notwendig ist, entscheidet meist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Ab Pflegegrad 4 ist die Begründung dafür immer gegeben.
Teilstationäre Pflege
Bei einer teilstationären Pflege findet die Betreuung nicht rund um die Uhr statt. Diese Option kommt nur infrage, wenn die benötigte Altenpflege für die restliche Zeit gesichert ist. Kosten für den Transport müssen die pflegebedürftige Person beziehungsweise die Pflegenden selbst übernehmen.
Die Tagespflege ist eine spezielle Form der teilstationären Pflege. Diese richtet sich gezielt an Pflegebedürftige, die von Angehörigen betreut werden – die jedoch selbst tagsüber arbeiten gehen und sich deshalb nicht um die Betreuung kümmern können. Während dieser Zeit stellt die Tagespflege die Versorgung des Pflegebedürftigen sicher. Dies ist aber nicht nur teilstationär, sondern auch ambulant möglich. Wird eine Betreuung in der Nacht benötigt, kann auch eine sogenannte Nachtpflege in Anspruch genommen werden.
Verhinderungspflege
Wie der Begriff bereits andeutet, geht es bei der Verhinderungspflege um eine Pflegemöglichkeit, wenn Angehörige, die sich eigentlich um die pflegebedürftige Person kümmern, verhindert sind.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die pflegenden Angehörigen selbst krank werden und temporär keine Betreuung übernehmen können. Auch ein Urlaub kann Grund für eine Verhinderungspflege sein.
Kurzzeitpflege
Bei einer Kurzzeitpflege benötigt eine pflegebedürftige Person über einen begrenzten Zeitraum eine vollstationäre Pflege. So zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Auch wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend ist, kann eine Kurzzeitpflege genutzt werden.
Diese Form der Altenpflege steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zur Verfügung. Sie ist auf eine Zeit von 56 Tagen pro Kalenderjahr begrenzt. Die Pflegekassen übernehmen einen Betrag von 1.774 Euro im Jahr. Voraussetzung dafür ist, dass die Kurzzeitpflege in einer zugelassenen Einrichtung stattfindet.
Intensivpflege
Bei schweren, akuten oder gar lebensbedrohlichen Erkrankungen benötigt die pflegebedürftige Person eine Intensivpflege. Bei dieser Form der Altenpflege findet eine genaue Kontrolle der Körperfunktionen und ständige Überwachung des Gesundheitszustandes der betroffenen Person statt.
Sollte es zu einem Notfall kommen, kann das Pflegepersonal schnell reagieren. Wichtig ist dabei eine spezielle Schulung der Pflegekräfte. Daher ist der Beruf des Intensivpflegers in der Altenpflege eine gesonderte Berufsbezeichnung.
Palliativpflege
Ist eine Heilung von Patienten bei einer schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankung nicht mehr möglich, kann dies in den Bereich der Palliativpflege fallen. In erster Linie geht es darum, Schmerzen und Leiden in dieser Zeit zu vermeiden – weitere Behandlungen finden meist nicht mehr statt.
Lässt sich aufgrund des Gesundheitszustands das Lebensende der zu pflegenden Person absehen, kann eine Unterbringung in der Hospizpflege erfolgen. Diese ist speziell darauf ausgerichtet, Menschen auf ihrem letzten Weg zu begleiten. Auch Angehörige werden hier betreut, um mit der schweren Situation besser umgehen zu können.
Finanzierung: Wer übernimmt die Kosten für die Altenpflege?
Den Löwenteil der Altenpflege übernimmt die Pflegeversicherung. In Deutschland ist sie eine Pflichtversicherung, in die jeder Versicherte einzahlt. Diese soll für eine finanzielle Grundsicherung der Altenpflege sorgen und übernimmt je nach festgestelltem Pflegegrad verschiedene Leistungen.
So kann beispielsweise bei einer stationären Altenpflege die Pflegeversicherung die Kosten für die Unterbringung tragen – allerdings fallen weitere Kosten für die Versorgung an, die nicht davon gedeckt sind. Teilweise ist die Kostenübernahme für Altenpflege durch die Pflegeversicherung an einen bestimmten Zeitraum gebunden. So zahlt die Pflegeversicherung beispielsweise Kosten für eine Verhinderungspflege üblicherweise für maximal vier Wochen im Jahr. Bei längeren Zeiträumen muss möglicherweise eine andere Finanzierung gefunden werden.
Zusätzliche Kosten für die Altenpflege
Um noch besser abgesichert zu sein, können Sie eine Pflege-Zusatzversicherung abschließen. Hier zahlen Sie monatlich ein, um Auszahlungen im Pflegefall zu erhalten. Allerdings sind solche Zusatzversicherungen teilweise mit hohen monatlichen Beiträgen verbunden, weshalb Sie vor Abschluss unbedingt vergleichen sollten.
Sollten Sie nicht alle Kosten für die Altenpflege bezahlen können, gibt es die Möglichkeit Hilfe zur Pflege vom Staat zu beantragen. Diese Sozialleistung springt ein, um die Finanzierung der Altenpflege zu sichern, wenn weder Pflegebedürftige noch deren Angehörige über die nötigen finanziellen Mittel verfügen. Bei hohem Einkommen kann der Staat zudem die Kinder in die Pflicht nehmen, für die Altenpflege der Eltern aufzukommen. Dies ist jedoch erst ab eine Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro oder mehr der Fall.
Altenpflegeausbildung, Gehalt & Schulabschluss
Als Altenpfleger durchlaufen Sie eine duale Berufsausbildung. Sie dauert drei Jahre in Vollzeit. Die Ausbildung für Pflegefachkräfte ist mittlerweile neu geregelt. Heutzutage machen die Auszubildenden eine generalistische Pflegeausbildung und schließen mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann ab. Nach den ersten zwei Ausbildungsjahren können Sie einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben.
Während der Ausbildung erhalten angehende Altenpfleger im Gegensatz zu anderen Azubis in schulischen Ausbildungen ein Ausbildungsgehalt. Dieses liegt zwischen 1.100 und 1.300 Euro je nach Berufsjahr und Einrichtung. Berufseinsteiger verdienen bis zu 2.800 Euro, mit zunehmender Qualifizierung sind monatlich 3.500 Euro möglich. Voraussetzung für die Ausbildung ist ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit zweijähriger Berufsausbildung.
Altenpflege: Jobs in Zeiten von Pflegenotstand
Altenpflege-Stellenangebote sind in Zeitungen allgegenwärtig. Der Beruf der Altenpfleger gilt in vielen Pflegeheimen aber auch in der ambulanten Pflege als sehr stressig. Gemessen daran empfinden viele die Bezahlung als gering, so dass die Nachfrage seit Jahren konstant hoch ist. Dies schlägt sich im Umkehrschluss auch auf die Suche nach einer geeigneten Altenpflege-Einrichtung oder einem Pflegedienst nieder.
Gerade in ländlichen Gegenden bleibt die Auswahl oft gering. Viele müssen mit Angeboten zweifelhafter Qualität zurecht kommen. Genau aus diesem Grund empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Thema und den Angeboten der Altenpflege in der Nähe zu beschäftigen. Gegebenenfalls müssen Sie sich für das eine oder andere Angebot auf eine Warteliste setzen lassen.
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