Pflegende Angehörige: Tipps zu Geld, Rente, Aufgaben

Wird der Partner oder ein Elternteil pflegebedürftig, springen häufig pflegende Angehörige ein. Um das Engagement zu unterstützen und Überlastung zu vermeiden, gibt es Hilfen in Form von Geld und Beratungsangeboten. Auch bei der Rente und sozialer Absicherung hat der Gesetzgeber nachgebessert. Was pflegende Angehörige zu den Aufgaben wissen müssen, wie Sie die Pflege organisieren und berufstätig bleiben können: Die Antworten auf die wichtigsten Fragen erhalten Sie hier…

Pflegende Angehörige: Tipps zu Geld, Rente, Aufgaben

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Was steht einem als pflegenden Angehörigen zu?

Wenn Sie selbst für pflegebedürftige Angehörige da sind, haben Sie Anspruch auf eine Vielzahl von unterstützenden Leistungen. Diese lassen sich auch miteinander kombinieren. Nachfolgend geben wir Ihnen eine Übersicht der einzelnen Leistungen. In den entsprechenden Abschnitten finden Sie weitere Artikel verlinkt. Dort können Sie bei Bedarf nähere Einzelheiten nachlesen.

Pflegegeld

Beim Pflegegeld handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung seitens der gesetzlichen Pflegeversicherung. Grundsätzlich hat jeder Versicherte darauf Anspruch, bei dem ein höherer Pflegegrad als 1 vorliegt. Das Pflegegeld wird an ihn überwiesen, er kann dies jedoch an Sie als pflegenden Angehörigen weiterreichen. Entscheidend ist, dass die Pflegeperson diese Tätigkeit nicht erwerbsmäßig ausübt.

Ambulanter Pflegedienst

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Der kommt bei Bedarf sogar mehrmals täglich vorbei und übernimmt zum Beispiel das Waschen, Umlagern, Verbandswechsel, Medikamentengabe und ähnliches. Mitunter kann auch ein Alltagsbegleiter oder eine Haushaltshilfe zusätzlich eine große Hilfe sein.

Pflegekraft

Ab Pflegegrad 2 hat der zu pflegende Angehörige auch Anspruch auf einen Teil der Kosten für eine feste Pflegekraft. Viele greifen hier zum Beispiel auf eine polnische Pflegekraft zurück, die Tag und Nacht vor Ort ist und somit bei dem Pflegebedürftigen einzieht.

Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Übergangsweise – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt – ist die Kurzzeitpflege möglich. Für eine Dauer von acht Wochen können pflegende Angehörige das Familienmitglied beispielsweise in ein Pflegeheim geben, um beispielsweise notwendige Umbauten (Treppenlift, Badewanne) vornehmen zu können. Die Verhinderungspflege übernimmt die Pflege für maximal sechs Wochen im Jahr. Diese Unterstützung ist für pflegende Angehörige gedacht, die aufgrund von Krankheit ausfallen oder einfach mal Urlaub benötigen.

Teilstationäre Pflegeeinrichtungen

Wer pflegebedürftig geworden ist, muss nicht unbedingt komplett in ein Pflege- oder Altenheim umziehen. Manchmal reicht es auch, wenn diese Personen nur tagsüber oder nur nachts gepflegt werden. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen sind in diesem Fall eine gute Wahl. So bietet sich die Tagespflege für Angehörige an, die selbst noch berufstätig sind. Nachtpflege bietet Entlastung, weil die Pflegeperson so die notwendige Erholung bekommt. Besonders wichtig ist das bei Pflegebedürftigen mit Demenz, die häufig nachts orientierungslos umherirren.

Umbauten

Damit Sie die Wohnung barrierefrei umbauen können, gibt es seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dafür entsprechende Unterstützungsleistungen.

Hilfsmittel

Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel ein Rollstuhl, ein Rollator oder Sachmittel werden ebenfalls von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen, sofern ein entsprechender Pflegegrad vorliegt.

Freistellung

Für eine kurzzeitige Pflege haben Sie Anspruch auf bis zu zehn Tage Freistellung vom Beruf im Jahr. Diese Zeit gilt als Sonderurlaub. Das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld ersetzt währenddessen Ihr Gehalt. Wer länger pflegt und die Arbeitsstelle daher kündigen muss, hat ein Sonderkündigungsrecht und bis zu sechs Monate Anspruch darauf, in seine Stelle zurückzukehren – ähnlich wie bei der Elternzeit. Daneben gibt es noch längerfristige Freistellung durch die Pflegezeit (bis zu sechs Monate) und die Familienpflegezeit. Hier können Sie sich bis zu zwei Jahre bei reduzierter Arbeitszeit (15 Stunden die Woche) intensiv um die pflegebedürftige Person kümmern.

Darlehen

Sowohl bei der Pflegezeit als auch der Familienpflegezeit haben Sie Anspruch auf ein zinsloses Darlehen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Sie erhalten dann monatlich die Hälfte der Differenz zwischen Ihrem Gehalt vor und während der Freistellung (netto). Grundlage der Berechnung ist Ihr Gehalt der letzten zwölf Monate vor Beginn der Familienpflegezeit. Anstelle des vollen Darlehensbetrages können Sie sich auch kleinere monatliche Raten auszahlen lassen.

Pflegende Angehörige: Corona Sonderregelungen

Um die Belastungen von pflegenden Angehörigen durch Corona möglichst gering zu halten, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einige Änderungen beschlossen. So gibt es derzeit für die kurzfristige Freistellung eine Verlängerung von zehn auf 20 Arbeitstage. Wer sich außerdem im Rahmen der Corona Sonderregelungen bereits hat freistellen lassen, kann die verbleibende Monate seiner Freistellungsansprüche nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz auch nach dem Auslaufen dieser Sonderregelungen bis zur Höchstdauer beziehungsweise Gesamtdauer in Anspruch nehmen.

Auch sollten vulnerable Personen wie Pflegebedürftige keinem unnötigen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sein. Deshalb hatten pflegende Angehörige bis zur Aufhebung der Impfpriorisierung Vorrang bei einer Corona-Impfung. Ihr Hausarzt wird Ihnen auch weiterhin vorrangig eine Impfung ermöglichen, wenn Sie ihm die Situation schildern.


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Soziale Absicherung von Pflegepersonen

Normalerweise führt eine Reduzierung der Arbeitszeit zu geringeren Einnahmen – und geringeren Beiträgen in der Sozialversicherung. Viele Menschen sorgen sich daher um ihren eigenen Lebensabend, befürchten Altersarmut. Wer sich um pflegebedürftige Verwandte kümmert, sollte aber keine Nachteile zu befürchten haben.

Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu gewährleisten, gibt es mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) einige Verbesserungen. Voraussetzungen dafür, dass jemand im Sinne der Pflegeversicherung eine Pflegeperson ist: Sie üben diese Tätigkeit nicht erwerbsmäßig aus. Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen und die Tätigkeit findet an mindestens zwei Tagen für wenigstens 10 Stunden pro Woche statt.

Pflegende Angehörige: Rente und Rentenpunkte

Wieviel Rente pflegende Angehörige im Einzelfall erhalten, können Sie nur individuell mit Ihrem Berater bei der Rentenversicherung klären. Aber pflegende Angehörige sollen für die Zeit, in der sie einen Angehörigen pflegen, keine finanziellen Nachteile bezüglich Ihrer eigenen Rente erleiden.

Daher werden Ihnen für die Pflege von Familienmitgliedern und Lebenspartnern Rentenpunkte gutgeschrieben – und zwar genau ein Rentenpunkt pro Jahr (also 0,0833 Punkte pro Monat).

Zuschüsse zur Pflege- und Krankenversicherung

Zudem erhalten Sie Zuschüsse für die Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung. Dafür muss der Pflegebedürftige jedoch über eine anerkannte Pflegestufe verfügen. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung für mindestens zehn Stunden pro Woche erfolgen. Weitere Bedingungen:

Die Pflegezeit muss mindestens zwei Monate pro Jahr dauern. Ist dies der Fall und sind Sie als pflegende Angehörige maximal 30 Stunden pro Woche berufstätig, können Sie den Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse oder der Rentenversicherung beantragen. Dies geschieht recht unkompliziert mittels eines Fragebogens. Die konkrete Höhe des Zuschusses ist dann individuell abhängig von Ihren Beiträgen und Ihrer Pflegeleistung.

Unfall- und Arbeitslosenversicherung von Pflegepersonen

Auf Wegen und bei Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit ihrer Pflegetätigkeit stehen, sind Pflegepersonen beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für direkte Hin- und Rückwege, wenn die häusliche Pflege nicht am gleichen Ort ausgeübt werden sollte, an dem der pflegende Angehörige lebt.

Unterbricht die Pflegeperson ihre Berufstätigkeit vollständig zugunsten der Pflege, zahlt die Pflegeversicherung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung während der gesamten Zeit der Pflegetätigkeit. Somit haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld und Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung, sofern der erneute Berufseinstieg nach der Pflegetätigkeit nicht gelingt.

Entschädigung für Pflege von Angehörigen

Zusätzlich können pflegende Angehörige später mit dem Erbe einen Ausgleich für ihre Leistung erhalten. Dies betrifft Kinder und Enkelkinder, die gegenüber gleichrangig gestellten Miterben einen erhöhten Aufwand für die Pflege der Eltern beziehungsweise Großeltern hatten. Allerdings obliegt im Streitfall diese Nachweispflicht den pflegenden Angehörigen.

Daher empfiehlt es sich, die Pflegearbeit in einer Art Tagebuch genau zu dokumentieren. Ein adäquater Stundenlohn kann so später genau gerichtlich festgelegt werden, sofern Sie sich mit den anderen Verwandten nicht anderweitig einigen können.

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So beantragen Sie einen Pflegegrad

Als pflegender Angehöriger füllen Sie zunächst ein Antragsformular aus und reichen es ein. Der weitere Ablauf ist dann folgender:

  1. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) nimmt Kontakt zu Ihnen auf und vereinbart mit Ihnen einen Begutachtungstermin.
  2. Bei diesem begutachtet der Mitarbeiter die Einschränkungen ermittelt die Pflegebedürftigkeit.
  3. Mit einem Punktesystem wird der Grad der Pflege berechnet.
  4. Die Pflegekasse teilt Ihnen in der Folge in einem Bescheid ihre Entscheidung per Post mit.
  5. Sofern die Pflegekasse bestimmte Leistungen nicht bewilligt oder die Eingruppierung Ihrer Meinung nach falsch vorgenommen hat, können Sie Widerspruch einlegen.
  6. Andernfalls ist die Eingruppierung bindend. Sollte sich die Pflegebedürftigkeit verschlimmern, müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Der sogenannte Höherstellungsantrag hat wiederum eine neue Prüfung zur Folge.

Die Pflegeversicherung ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, schnell zu sein: Zwischen Antragstellung und Bescheid dürfen nicht mehr als 25 Tage vergehen. Anderenfalls droht der Pflegekasse eine Strafzahlung von 70 Euro pro begonnener Woche.

Widerspruch gegen die Einstufung

Sollten Sie Widerspruch einlegen müssen, können Sie sich hier eine kostenlose Vorlage herunterladen. Wahlweise zur Inspiration als PDF-Datei. Oder Sie klicken nachfolgenden Button für das Word-Dokument, das Sie anschließend individuell gestalten können:

Widerspruch gegen Pflegegrad-Gutachten


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Aufgaben von pflegenden Angehörigen

Die Altenpflege umfasst zahlreiche Aufgaben. Pflegende Angehörige benötigen zumindest Grundlagen des Pflegewissens. Die Pflegeversicherung bietet in diesem Zusammenhang kostenfreie Kurse für ehrenamtlich pflegende Angehörige an. Dort lernen Sie insbesondere:

  • Lagern und Heben

    Damit es zu keinem Dekubitus kommt, muss der Pflegebedürftige richtig gelagert werden. Außerdem ist wichtig, dass Sie lernen, wie Sie sich selbst rückenschonend bewegen, wenn Sie Ihren Angehörigen anheben oder drehen, damit Sie keinen Bandscheibenvorfall oder ähnliches erleiden.

  • Körperpflege

    Außerdem erlernen Sie in diesen Kursen Grundlagen zur Körperpflege wie das Baden, Duschen, Rasieren oder einfaches Waschen, sowie die richtige Zahn- und Mundpflege. Auch die Intimpflege spielt eine wichtige Rolle.

  • Mahlzeiten

    Hier geht es ums richtige Verabreichen von Mahlzeiten (zum Beispiel bei einer Schluckstörung). Wichtig auch die entsprechende Zubereitung, wie beispielsweise das Anrichten von Trinknahrung.

  • Toilettengang

    Die richtige Unterstützung beim Stuhlgang sowie die Verrichtung des kleinen Geschäfts ist ebenfalls ein zentrales Element bei den Pflegekursen. Im Falle einer Inkontinenz lernen Angehörige, wie eine Windel anzulegen oder ein Katheter-Beutel zu entleeren ist.

  • Alltagsunterstützung

    Eine wichtige Tätigkeit als pflegende Angehörige ist die tagtägliche Begleitung von Tätigkeiten des Alltags, wie zum Beispiel das An- und Ausziehen, das gemeinsame Spazierengehen oder die hauswirtschaftliche Versorgung.

  • Medikamentengabe

    Injektionen darf nur eine ausgebildete Pflegekraft vornehmen. Doch die Gabe von verschriebenen Tabletten können auch pflegende Angehörige übernehmen. In den Kursen lernen sie die Grundlagen, warum manche von diesen abends beziehungsweise morgens sowie vor oder nach den Mahlzeiten verabreicht werden müssen.

  • Psychologische Unterstützung

    Leiden Patienten an Demenz, ist die richtige Kommunikation ein zentrales Element der Pflegearbeit. Die Angehörigen lernen, wie sie auf die Betroffenen eingehen und sie motivieren können.

  • Schmerzmanagement

    Wenn es in Zusammenhang mit der Pflegearbeit zu Schmerzen bei den Patienten kommt, ist die richtige Gabe von Schmerzmitteln beziehungsweise das Leisten von Erster Hilfe eine wichtige Voraussetzung, um die Zeit zu überbrücken, bis Arzt oder Pflegedienst eintreffen.

Hilfe für pflegende Angehörige: Ich kann nicht mehr

Die häusliche Pflege ist immer noch am stärksten vertreten. Nahe Angehörige wie Lebenspartner, Geschwister, Kinder oder Enkel sehen es für sich häufig als eine moralische Verpflichtung und Selbstverständlichkeit, ihren Verwandten oder Partner zu versorgen. Die nachfolgende Grafik illustriert das:

Altenpflege Pflegebeduerftige Nach Versorgungsart Statistik

In der Mehrzahl übernehmen weibliche Angehörige die Aufgabe. Die Grenzen sind dabei fließend. Manche pflegende Angehörige leisten „nur“ Waschen, Haushalt und/oder Hilfe bei den Mahlzeiten. Andere Pflegefälle erfordern eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. So stoßen viele pflegende Angehörige schnell an ihre psychischen und physischen Grenzen. Sich bis zur Erschöpfung auszupowern, hilft niemandem. Wichtig ist, dass pflegende Angehörige ihre Grenzen selbst kennen und akzeptieren.

Tritt aufgrund des Pflegefalls Überforderung ein, kann das bei den unterstützenden Angehörigen selbst zu gesundheitlichen Problemen führen. Depressionen, Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit sind nur einige der möglichen Folgen. Schlimmstenfalls kanalisiert sich die Überforderung in Aggressionen gegenüber den Pflegebedürftigen. Um dies zu verhindern, gibt es einige Möglichkeiten. Unsere Tipps, damit Sie wieder zu Kräften zu kommen:

  • Sozialleben aufrechterhalten
    Konzentrieren Sie sich in Ihrem Tagesablauf nicht nur auf die Pflege, sondern sorgen Sie dafür, dass auch Ihr eigenes Freundes– und Familienleben nicht zu kurz kommt.
  • Auszeiten nehmen
    Beantragen Sie selbst bei Bedarf eine Reha-Maßnahme oder eine Kur. Diese Auszeit hilft Ihnen, wieder neue Kräfte zu finden.
  • Hilfe suchen
    Nehmen Sie psychologische Unterstützung in Anspruch. Die Beratung eines Therapeuten oder Seelsorgers hilft Ihnen, aus dem Gedankenkarussell auszubrechen und die Perspektive zu wechseln. Auch Selbsthilfegruppen sind hier hilfreich.
  • Familie einbeziehen
    Reden Sie mit anderen Familienmitgliedern und bitten Sie um Hilfe. Zudem ist es keine Schande, wenn Sie sich mit der Situation überfordert fühlen und sich letztendlich doch für eine stationäre Pflege entscheiden.

Checkliste für pflegende Angehörige

Wer die Rolle als pflegende Angehörige übernimmt, muss einiges beachten. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir an dieser Stelle eine Checkliste zusammengestellt. Die soll Ihnen einen Überblick vermitteln und lässt sich leicht im Browser abhaken. Außerdem stellen wir Ihnen am Ende die Checkliste als kostenlosen Download zum Ausdrucken zur Verfügung.

  • Ist der Tagesablauf strukturiert? Also sowohl Ihrer als auch der des Pflegebedürftigen in Zusammenhang mit externen Unterstützungen?
  • Haben Sie mit anderen Familienmitgliedern über eine Aufteilung der Pflegeaufgaben gesprochen?
  • Sind alle gesetzlichen Unterstützungsangebote ausgeschöpft (siehe oben)?
  • Ist der Arbeitgeber informiert?
  • Sind Sie psychisch und physisch tatsächlich in der Lage, die Pflegeaufgaben zu leisten?
  • Haben Sie eine professionelle Unterstützung, die Sie bei Bedarf um Rat fragen oder hinzuziehen können?
  • Muss die Wohnung umgebaut werden?
  • Welche Arznei- und Hilfsmittel werden regelmäßig benötigt?
  • Sind alle Vollmachten und Patientenverfügungen auf dem neuesten Stand?
  • Welche Kontakt- und Bewegungsmöglichkeiten gibt es für den Pflegebedürftigen?

Checkliste für Pflegende Angehörige (PDF)

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[Bildnachweis: Pressmaster by Shutterstock.com]

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